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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hi!
Wenn ich einen Trailer mit kaufe und dieser ist auf den bisherigen Halter noch zugelassen, wie bekomme ich den Anhänger zu mir nach hause? Darf ich diesen einfach an mein Auto anhängen, das Gespann nachhause fahren um diesen dann schnellstmöglich umzumelden oder brauche ich ein Überführungskennzeichen? have fun! I<it |
#2
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Ja, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist.
Der Anhänger wird schliesslich über deinen PKW mitversichert und bedarf bei den grünen Kennzeichen keiner eigenen Versicherung. Somit hat auch der Verkäufer kein Haftungsrisiko. Im Normalfall läuft das auch so wie du es geschildert hast, daher benötigst du kein Überführungskennzeichen. Gruß Atze
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#3
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Wenn der Trailer noch zugelassen ist bei der Übergabe, kannst du damit
losfahren und benötigst keine Überführungsschilder. Laut Gesetz bist du verpflichtet innerhalb von 14 Tagen den Trailer auf deinen Namen umzumelden, denn ist alles gut. Denn wenn es in der Zeit noch ein Knöllchen geben sollte für den Trailer ( Falsch parken, von hinten geblitzt ) kommt dieser beim vorbesitzer an. Das finde ich ärgerlich habe es aber vor kurzem so erlebt. Der Käufer hatte nach 10 Wochen noch nicht umgemeldet ![]() ![]() ![]()
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Gruß Bernd ![]() ![]() Neue Saison, neues Video, starke Truppe http://www.youtube.com/watch?v=K2V4rUfEKAA |
#4
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Denn wenn es in der Zeit noch ein Knöllchen geben sollte für den Trailer ( Falsch parken, von hinten geblitzt ) kommt dieser beim vorbesitzer an.
Das finde ich ärgerlich habe es aber vor kurzem so erlebt. Der Käufer hatte nach 10 Wochen noch nicht umgemeldet ![]() ![]() ![]() Deswegen, genauso wie beim Gebrauchtwagenverkauf, immer einen schriftlichen Kaufvertrag machen. Ist mir bei einem priv. Autoverkauf auch mal so gegangen. Da ging es dann sogar noch um Punkte in Flenzburg. Gott sei Dank hatte ich mir einen Kaufvertrag vom ADAC besorgt. Dort wird sogar die Uhrzeit des Verkaufs eingetragen. So konnte ich nachweisen das ich zum "Tatzeitpunkt" nicht mehr der Eigentümer des KFZ war und konnte so der unberechtigten Strafe entgehen. Also besser immer an das Schlechte im Menschen denken als blind (auf Handschlag) vertrauen. Gruß Jörg |
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