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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 01.01.2013, 23:53
sabberlatz sabberlatz ist offline
Commander
 
Registriert seit: 31.12.2012
Ort: Ergolding
Beiträge: 381
Boot: Quicksilver 540 Cabin
223 Danke in 74 Beiträgen
Standard grünes Kennzeichen bei Kauf weiter gültig?

Hi!

Wenn ich einen Trailer mit kaufe und dieser ist auf den bisherigen Halter noch zugelassen, wie bekomme ich den Anhänger zu mir nach hause? Darf ich diesen einfach an mein Auto anhängen, das Gespann nachhause fahren um diesen dann schnellstmöglich umzumelden oder brauche ich ein Überführungskennzeichen?

have fun!

I<it
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  #2  
Alt 01.01.2013, 23:57
Atze-BB Atze-BB ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 09.10.2012
Ort: Schwedt
Beiträge: 77
Boot: IBIS II/25 PS/2T/2Zyl
66 Danke in 30 Beiträgen
Standard

Ja, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist.
Der Anhänger wird schliesslich über deinen PKW mitversichert und bedarf bei den grünen Kennzeichen keiner eigenen Versicherung.
Somit hat auch der Verkäufer kein Haftungsrisiko.
Im Normalfall läuft das auch so wie du es geschildert hast, daher benötigst du kein Überführungskennzeichen.

Gruß Atze
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  #3  
Alt 02.01.2013, 09:18
Benutzerbild von Miss Sophy
Miss Sophy Miss Sophy ist offline
Commander
 
Registriert seit: 12.06.2011
Ort: Flensburg
Beiträge: 363
Boot: Rotes großes mit 250 PS Yamaha
2.206 Danke in 459 Beiträgen
Standard

Wenn der Trailer noch zugelassen ist bei der Übergabe, kannst du damit
losfahren und benötigst keine Überführungsschilder.
Laut Gesetz bist du verpflichtet innerhalb von 14 Tagen den Trailer auf deinen
Namen umzumelden, denn ist alles gut.
Denn wenn es in der Zeit noch ein Knöllchen geben sollte für den Trailer ( Falsch parken, von hinten geblitzt ) kommt dieser beim vorbesitzer an.
Das finde ich ärgerlich habe es aber vor kurzem so erlebt.
Der Käufer hatte nach 10 Wochen noch nicht umgemeldet
__________________
Gruß Bernd

Neue Saison, neues Video, starke Truppe

http://www.youtube.com/watch?v=K2V4rUfEKAA
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  #4  
Alt 03.01.2013, 14:04
Benutzerbild von Nautico
Nautico Nautico ist offline
Vice Admiral
 
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Ort: südöstlich von Düsseldorf
Beiträge: 1.706
Boot: Jeanneau Cap Camarat
1.374 Danke in 749 Beiträgen
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Denn wenn es in der Zeit noch ein Knöllchen geben sollte für den Trailer ( Falsch parken, von hinten geblitzt ) kommt dieser beim vorbesitzer an.
Das finde ich ärgerlich habe es aber vor kurzem so erlebt.
Der Käufer hatte nach 10 Wochen noch nicht umgemeldet [/QUOTE]


Deswegen, genauso wie beim Gebrauchtwagenverkauf, immer einen schriftlichen Kaufvertrag machen.
Ist mir bei einem priv. Autoverkauf auch mal so gegangen.
Da ging es dann sogar noch um Punkte in Flenzburg.
Gott sei Dank hatte ich mir einen Kaufvertrag vom ADAC besorgt.
Dort wird sogar die Uhrzeit des Verkaufs eingetragen. So konnte ich nachweisen das ich zum "Tatzeitpunkt" nicht mehr der Eigentümer des KFZ war und konnte so der unberechtigten Strafe entgehen.

Also besser immer an das Schlechte im Menschen denken als blind (auf Handschlag) vertrauen.

Gruß
Jörg
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