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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Druckbehälter-Kessel-Auskenner???
Kennt sich hier jemand im Forum damit aus wie die Bestimmungen sind einen Dampfkessel aufstellen zu dürfen. Gas beheizt
War die ganze zeit der Meinung aufstellen TÜV Abnahme, Fertig. heute sagt mir jemand das hat sich geändert. Muss ein Separater Raum sein mit Fluchttür und Notabzug usw. Mein Kessel hat nur 300KW und ich dachte der gilt noch als Dampferzeuger. hab heute beim TÜV angerufen. Leider haben die mich nicht zurück gerufen und ich mach mir jetzt echt Gedanken!
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so long, Tino! Richtige Männer fahren mit Pinne!! |
#2
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Zitat:
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#3
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Na wie oben beschrieben.
Ich habe einen raum von 130qm. In den Raum stehen alle Maschinen und in der ecke der Kessel. Der Raum hat nur ein Eingang. Jetzt wo ich das gehört habe mit Extra raum stehen und Notausgang in den Raum und usw möchte ich gerne mal wissen ob das Stimmt. Wie gesagt die Dame TÜV konnte mir auf die schnelle auch nichts sagen und zurückgerufen haben die auch nicht. Es ist fast unmöchlich diesen Kessel in einen Extra raum zu stellen weil ich diesen raum nicht Habe! Kann das sein das diese Bestimmungen nur gelten wenn man über 600KW hat. Hmm??
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#4
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Seit dem 1.1.2013 gelten neue TRD.
Die spannenden Sachen, um deine Fragen zu beantworten, fehlen aber: Wasserinhalt, Druck, Zweck, gewerblich, Wohnzwecke, fällt unter EnEV oder nicht, Bundesland ... , und noch 17 Sachen, die du sicher weißt, aber eben nicht gesagt hast. Ich nehme an: gewerblich. Du wirst ja den Kessel nicht selbst basteln, sondern wo kaufen, nehm ich an. Die wissen schon einiges. Der Aufstellungsort, die "Sicherheitsausrüstung", Ausstattung usw. unterliegen einer Reihe von Regelwerken. Das ist nicht alleine von der Leistung des Kessels abhängig. Eine 600 kW-Grenze "für alles" ist mir nicht bekannt.
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#5
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Ich hab den Gebraucht gekauft, er ist Gewerblich und soll Mangel und Waschmaschienen mit dampf einheizen.
und ich muss gestehen ich kenne mich mit der Thematik garnicht aus. Es ist ein Certuss Junior 300 mehr kann ich nicht sagen. Trotzdem Danke für die Info. Ich glaub ich muss morgen einige Sachen klar stellen gehen. Hört sich aber nicht gut an was du da schreibst!
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#6
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Aufstellung in Arbeitsräumen gilt mal - grob gesagt - ist für E-Kessel streßfrei.
Die neuere Generation der gas-/ölbetriebenen in dieser Dimension in der Regel ebenso. Wenn ich das richtig sehe, dann hat der Certus Junior 300 keine 300 kW, sondern 300 kg Dampfleistung pro Stunde und 197 kW. Was ist das für ein Baujahr? Bis 32 bar gilt ev., dass er TÜV-überwachungs- und genehmigungsfrei ist. Die Dimension, die du da vorhast, gibt es aber auch "und dann brauchen wir alles an Genehmigungen und Sicherheitsanforderungen"-Version. Ist das so einer oder neuer? http://www.eschenlohr-projects.com/3...f300-DE-01.pdf
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#7
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Ja. Genau so einer ist das vom Typ.
Ein Certuss Junior 300. Muss aber sagen das der zu einer 500er aufgerüstet wurde. Würde ihn aber wenn nötig wieder zurück rüsten wenn es besser ist.
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so long, Tino! Richtige Männer fahren mit Pinne!! Geändert von GriesgramDerGrobe (07.01.2013 um 21:46 Uhr) |
#8
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Zitat:
Aber so wie das mit den vorhandenen Infos aussieht: Befeuerungsanlage: bauaufsichtliche Genehmigung / Anzeige erforderlich. Lüftungstechnische Trennung. Aufstellung in Betriebsräumen, die keine Arbeitsräume sind, möglich. Betrieb überwachungs- und genehmigungsfrei. Die Aufrüstung auf 500 kg/h könnte die beiden letzten Punkte auch zum Kippen bringen. Muss man näher betrachten. Mit 10 bar Betriebsüberdruck lt. Typenschild sollte das kein gröberes Problem darstellen, bis auf die Frage eben: Aufstellung in Betriebsräumen, die Arbeitsräume sind; so wie ich das sehe: eher nicht. Kesselhausanforderungen würde ich nicht vermuten. Im Grunde kann das alles stressfrei ablaufen. Wenn du einen guten Kontakt zur BG ETEM hast, dort sitzen auch einige Experten; oft kompetenter als beim TÜV, ehrlich gesagt, weil die auch kein wirtschaftliches Interesse an Überprüfungen usw. haben. Die Gefährdungsbeurteilung der BG ETEM für Betriebe "Textilpflege" wirst du ja sicherlich am Tisch liegen haben: http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_s...e_a06-2010.pdf (vielleicht hast du auch schon die Version 2013 bekommen, ich noch nicht).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu Geändert von ghaffy (08.01.2013 um 07:53 Uhr)
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#9
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Soooo,,,
Hab heute Mit dem Tüv und Certuss gesprochen. Der Kessel kann ohne Probleme überall ohne besondere Bestimmungen aufgestellt werden. Wichtig ist nur das der Tüy vor Betrieb eine Abnahme macht. Andreas, grossen dank an dich. Hast mir sehr geholfen. Wenn de mal in Berlin biste sag es mir, lad ich dich zu Bier ein! Grüsse!
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