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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Noch einmal zur Sicherheit meine Frage:
Aus ähnlichen Themen im Forum habe ich entnommen, dass es egal ist, ob ein Boot bei einer Neuanmeldung als Eigenbau eine "Vergangenheit" hat (in Form von Papieren) oder nicht. Ich darf den Eigenbau dann nur fünf (?) Jahre nicht veräußern ... Habe ich das richtig verstanden? Wie ist das dann beim Kauf einer solchen Bootsschale? Reicht da ein normaler Kaufvertrag über den Kauf eines Bootes? Worauf muss besonderer Wert gelegt werden, wenn keine Papiere vorhanden sind? Vielen Dank. Wolfgang |
#2
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Hallo Wolfgang EG,
ein Kaufvertrag reicht, wenn man besonders kreativ ist, kann man der Schale noch eine Rumpfnummer und ein Typenschild verpassen, das kommt immer gut und wirkt richtig offiziell
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#3
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Ralf - wie immer von Dir: kurze, klare Antwort. Danke
![]() Wolfgang |
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