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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot ersteigert, Motor kaputt ?
Am 07.11.2004 habe ich bei Ebay ein Boot des Typs Bayliner 1802 CC zum Preis von 7550.00 € ersteigert. Inseriert hat es ein Bootshändler der es in Kundenauftrag ( Kommision ) verkauft hat.
Am 18.12.2004 habe ich das Boot abgeholt. Es stand reisefertig auf dem Trailer. Ein Probelauf des Motors wurde nicht gemacht da es Wochenende war und es nur unter größeren Umständen gemacht werden konnte. Aber der Verkäufer hatte mir zugesichert das alles läuft. Das Boot stand seitdem in meiner Werkstatt bis zum 28.05.2005. An diesem Tage haben wir es zum ersten Mal ins Wasser gelassen. Nach etlichen Startversuchen sprang der Motor mit viel Qualm und Ölentwicklung auch an. Die Probefahrt führte uns zur Tankstelle wo sich herausstellte das der Tank fast voll war. Im Leerlauf ging der Motor des öfteren aus. Ein Wochenende später sprang der Motor nur nach längeren Startversuchen und mit einer erheblichen Ölentwicklung an. Im Laufe der Fahrt ging der Motor auch wieder des öfteren aus so das man zeitweilig manövrierunfähig war und ich die Fahrt abbrach. Auch zeigte er eine starke Rauchentwicklung. Am 19.06.2005 war der Motor nicht mehr zu starten, so das ich das Boot am selbigen Tag aus dem Wasser nahm um es in eine Werkstatt zu bringen. Das tat ich dann am Donnerstag den 23.06.2005. Die Untersuchung des Motors erfolgte in der Werkstatt des BOOTSSERVICE DROSS. Per Endoskopie wurden starke Beschädigungen und Rost in den Zylindern festgestellt. Der Motor hat offensichtlich schon mehrere Klemmer gehabt. Durch diese Riefen und Vertiefungen hat der Motor fast keine Kompression mehr so das er auch nie mehr richtig laufen wird. Eine Reparatur würde sich fast im Neupreissektor bewegen so das sie laut Aussage des Meisterbetriebes DROSS auszuschliessen ist. Desweiteren ist der Motor auch um einiges älter als aus der Angabe der Erstwasserung abzuleiten wäre. Die wurde mit 1986 angegeben. Laut Motornummer ist das Baujahr aber 1978, somit also um ganze 8 Jahre älter. Alles in allem ist an dem Motor nichts mehr zu machen. Habe den Bootshändler angerufen und im alles erzählt. Er gab mir die Telefonnummer des Exeigentümers. Den habe ich aber absolut nicht erreichen können. Also habe ich dem Bootshändler einen Brief geschrieben in dem Ich die Rückabwicklung verlange. Die Antwort von ihm war das er damit nichts zu tun habe , er sich an die Angaben des Eigentümers gehalten habe und ich alles weitere mit dem klären solle. Was denkt Ihr darüber ? Muss er das Boot zurücknehmen. Ein neuer Motor wird bei ca. 7500 € liegen. Wenn ich das mal zusammenrechne hätte ich auch was richtiges kaufen können. Wenn da nicht ein Händler inseriert hätte, würde ich nie auf die Idee gekommen sein bei Ebay ein Boot zu ersteigern. Bin mal gespannt wie Ihr die Sache seht. Gruß KW4420 |
#2
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Hi,
herzlisch Willkommen hier im . Tjoa, das war ja wirklich von dir ein Griff ins Klo . Du solltest es mit einem Anwalt versuchen. Speicher die Angebotsseite ab und drucke sie aus und gehen zum nächsten Anwalt und stelle ihm dein Problem vor. Vielleicht bis du ja Rechtsschutz versichert. Und: Kaufe nie wieder irgendetwas technisches/ mechanisches bei Ebay (eigene Erfahrung ). Super, das mit Ebay hört wohl nie auf. Gibt wohl zu viele schwarze Schafe (Verkäufer) oder zu viele gutgläubige Käufer. Du musst doch einsehen, dass das ohne Probefahrt nicht wirklich intelligent war, oder? Nimm dir nächstes Mal einen Experten oder guten Kumpel mit, der Ahnung von sowas hat. Gruß Lars
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Good Day To Be Alive, Sir |
#3
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moin,
als erstes: willkommen im forum! zweitens: RTL hat schon recht: solche sachen kauft man nicht blind.... drittens: wie sieht der vertrag aus? viertens: hier gibt es tipps ohne ende. fünftens: aber hier müssen dann auch fakten auf den tisch... wenn du motorenprobleme hast, wäre cyrus ansprechpartner, er hilft sicher gerne weiter. siehe banner oben. ansonsten, viel spass hier!
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Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen.... |
#4
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Hallo,
was Du jetzt brauchst, ist ein in Internetgeschäften erfahrener Anwalt. Die Sache ist aus meiner Sicht sehr kompliziert: Hattest Du einen Zeugen mit, als Dir der Händler zusicherte, dass "alles läuft"? Welche Klauseln enthielt das eBay-Angebot in Bezug auf Gewährleistungsausschluss etc.? Wurde im Angebot bereits klar gesagt, dass das Boot lediglich im Auftrag angeboten und verkauft wird? Du siehst schon an den wenigen Fragen, dass Du einen Fachmann zu Rate ziehen solltest. Wie Axel schon sagte, Fakten müssen auf den Tisch. Sammle alle, was Du hast. Fertige von den Gesprächen mit dem Vermittler ein Gedächtnisprotokoll an. Viel Erfolg und Gruß Paul |
#5
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Hallo,
willkommen hier im Forum ! Auch, wenn der Anlass nicht so erfreulich ist. Sag mal, Du schreibst was von Dross, also nehm ich mal an, dass Du aus Berlin kommst ? Zu welcher Tankstelle bist Du denn gefahren ? Hier gibt’s doch gar keine mehr… Hat Dir der Verkäufer denn schriftlich zugesichert, dass der Motor läuft ? Sicher nicht, oder ? AFAIK wird gern in Kommision verkauft, wenn der Artikel Schrott ist, damit umgeht der Händler die Gewährleistung. Mit freundlichen Grüßen. Normen |
#6
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Zitat:
Auch bei e-bay bekommt man doch einen ordentlichen Kaufvertrag, wenn man sich solch ein Teil zulegt oder sehe ich das verkehrt ??? Und dann noch was, der Motor ... hmmm, stand in der Ausschreibung drinnen was für ein Motor dazu gehörte oder hast du es nur angenommen, dass er so und so alt sei ??? Zitat:
Ansonsten, wie schon gesagt / geschrieben => Fakten sammeln und zum Anwalt damit ... viel Glück und Erfolg !!! |
#7
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Zitat:
das ist ja das Problem bei eBay-Käufen. Du bekommst in der Regel keinen Kaufvertrag. Ich war kürzlich dabei, als ein Freund sein ebenfalls über eBay gekauftes Motorboot abholte. Allerdings war der Eigentümer der Verkäufer. Er weigerte sich strikt, einen Kaufvertrag zu unterschreiben, obwohl wir ihm mit allen uns zur Verfügung stehenden Argumenten klarmachten, dass der Käufer einen Kaufvertrag bei der Beantragung des IBS braucht. Er war der Auffassung, dass die Information von eBay, dass Herr YX der Käufer sei, einem Kaufvertrag gleichkäme. Der vorliegende Fall ist noch komplizierter, da der eigentliche Eigentümer (???) selbst weder als Verkäufer auftrat, noch dem Käufer gegenüber in irgendeiner Form in Erscheinung trat. Im Zweifel ist sogar schwer nachzuweisen, dass man überhaupt Eigentum an dem Boot erworben hat. Der physische Besitz an der Sache ist kein Eigentumsnachweis. Gruß Paul |
#8
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3-2-1 der Sch... ist deins. E-bäh
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#9
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Hallo,
wenn der Händler das Boot nur in Kommision verkauft hat, müsste dann nicht der eigentliche Eigentümer im Kaufvertrag als Verkäufer auftauchen ? Im Normalfall doch auch mit Adresse, oder ? MfG. Normen |
#10
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Zitat:
das würde ich so sehen, wobei die Schriftform nicht zwingend vorgeschrieben ist, wenn ich mich recht erinnere. Allerdings müsste zwischen dem Verkäufer und dem Vermittler ein Vermittlungsauftrag (Geschäftsbesorgungsvertrag) existieren, wenn der Vermittler Gewerbetreibender ist. Er hat in diesem Falle auf jeden Fall die Pflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Es wäre interessant zu erfahren, ob überhaupt etwas Schriftliches existiert. Wir kennen ja noch nicht einmal den Wortlaut des Angebotes. Gruß Paul |
#11
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Willkommen!!
Auch wenn du ein Boot "angeblich tipp topp" ohne Probelauf kaufst, der erste Blick ist dann in die Maschine und vor allem dem Impeller OHNE ZU STARTEN!! Du hättest u.U. am Anfang noch eine Chance gehabt, die Maschine zu reparieren. Aber jetzt ist es klar, daß da nichts mehr zu machen ist. Wie ist der sonstige Bootszustand?? Rumpf okay?? Sonst geht hier die nächste Baustelle los. Sehe dir auch mal den Thread von Glumpo´s "Endlich ein eigenes Boot" an. Er wußte allerdings ungefähr was auf ihn zukommt. Da kannst du für dich einige Schlüsse und Tipps entnehmen, worauf man aufpassen sollte. Also nie ohne den Rat eines 2. fachkundigen Mann kaufen. Grüße K-H
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#12
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tja, aber die erkenntnis wird er schon selbst haben.... vielleicht schildert er ja noch etwas zum vertrag. dann sieht die sache möglicherweise anders aus.
aber schrott als völlig intakt zu verkaufen kann es ja nicht sein. so ganz rechtlos ist ein käufer nicht. immerhin besteht ja auch die möglichkeit, eine rechtsberatung hinzuzuziehen. dann wird man weitersehen.
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Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen.... |
#13
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Hallo "kw 4420" ,
herzlich willkommen hier . Ich denke Du benötigst dringlich rechtlichen Beistand. Aber auch der wird es nicht einfach haben , Deine Ansprüche erfolgreich geltend zu machen. Die Sache ist einfach zu dumm gelaufen. Hättest Du auch einen Gebrauchtwagen unter gleichen Umständen gekauft ? Bei unseren "Spielzeugen" sind wir "Liebhaber" oft viel zu blauäugig und daher auch oft "leichte Beute". Trotzdem drücke ich Dir die Daumen , dass Du Recht bekommen wirst! Jürgen |
#14
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Hallo !
Wenn Du in den nächsten Jahren Boot fahren möchtest würde ich versuchen das Du Dich auf den gutem Weg mit dem Verkäufer einigst.(oder es versuchst) Es wird auch ein Problem der Beweislage sein, wenn der Verkäufer sagt die Kolbenklemmer sind von Dir !!! Wie willst Du das Gegenteil Beweisen ? Auserdem ist auch schon sehr viel Zeit vergangen, da kann viel passiert sein ! Um alles richtig zu machen musst Du viel Geld in die Hand nehmen, Anwalt/Gutachter usw. Willst Du das wirklich ??? Wenn mit dem Verkäufer nichts meht geht, bau den Motor aus. Lass ihn neu schleifen,neue Welle(wenn Nötig) und Kolben. Das kostet nicht die Welt und dannach sieht alles schon besser aus. MfG Michael
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#15
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Ich kan dir nur sagen geh auf das äuserste. Der Hat dich gelinkt.
Den Ärger bringst du nicht mehr los. Es ging mir genauso , das hat mir eine menge gelt gekostet und bin heute noch nicht zufrieden
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Tauchen Boot |
#16
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Das ist genau die gleiche Geschichte, die mir vor einem Jahr passiert ist. Allerdings habe ich meinen Motor nie zum Laufen bekommen, er war festgerostet. Inzwischen habe ich einen neuen Motor.
Ich habe den alten Besitzer auch per Rechtsanwalt versucht fest zu nageln -leider ohne Erfolg. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Händler, der mir das Boot aushändigte mit ihm unter einer Decke steckt. Nun den... darf ich fragen in welcher Stadt du dein Boot abgeholt hast ? |
#17
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Ich sehe das etwas anders
Hallo,
traurig, aber wahr! Ich würde sagen, die Sache ist total Sch... für dich gelaufen! Warum hast du das Boot denn erst 1 Monat später abgeholt?!? Warum erst ein halbes Jahr später ausprobiert?!? Spätestens daheim hättest du einen Spülanschluß legen können. Wenn ich ein Boot kaufe, "scheiße" ich auf den Impeller, und starte den Motor kurz. Wenigstens Anspringen und 5 sec. Laufen sollte er können. Den Impeller wechsle ich sowieso. ( Oder wer von euch traut der Verkäuferaussage: "Alles erst vor 3 Monaten erneuert"?!?!?!) Der Verkäufer (Händler) ist aus der Sache raus, er hat nur vermittelt (auch wenn er das nicht gemacht hat). Er hat dir deshalb auch keine Garantie zugesichert (Weil er das ja auch garnicht kann) Der Verkäufer (ehem. Besitzer) wird, wenn du Ihn jemals erreichst, nur ein lächeln entgegenbringen. (Würde ich auch tun, wenn nach einem halben Jahr jemand mit einem Motorschaden zu mir zurück käme!!! (Vielleicht die denkweise mal auf ein Gebraucht-KFZ übertragen) Dein Anwalt wird auch lächeln, weil er weis, das er von dir viel Geld bekommt, für das er nicht viel arbeiten muß, weil es aussichtslos ist. Das ganze hat außerdem nichts mit Ebay zu tun: Bekannter, konnte/wollte auch auf niemanden hören, kauft (blind) ein Boot (Nix dolles, 20J, 5,2m, 120PS, Trailer) für 6000,-Euro im Dez. jetzt merkt er , das technisch so gut wie nichts funktioniert - Anlasser defekt, Motor läuft nicht richtig, Antrieb macht probleme,......... Und, selbst schuld, oder?!?!?! Also, mein Tip, spar dir das Geld für Anwalt, telefon,..... Geh in den Keller und ärgere dich noch 2-3 Stunden, und geh die Sache dann richtig an. Las den Motor überholen, austauschen. Da gibt es viele varianten. Und merk dir das, was diu gelernt hast für dich und andere. Gruß und Mitleid Daniel |
#18
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Also erstmal vielen Dank für den Empfang und Eure Beiträge. Soviel Reaktion hätte ich gar nicht erwartet.
Vorneweg muss ich sagen das ich mich natürlich schon super geärgert habe über mich selbst. Zumal im nachhinein sich ein haufen Leute angeboten haben beim nächsten mal mitzukommen. Aber an dem WE wo ich das Boot holen wollte konnte natürlich niemand. Ich bin also mit meiner Freundin dahin gefahren. Es ist mein 3. Boot. Der Zustand des Bootes ist für ein Baujahr 1990 recht gut. Alle Polster in Ordnung, der Rumpf sauber und ohne Antifouling, alle Planen sauber, gepflegt und dicht. Da kann man nichts sagen. Als ich bei dem Händler ankam ( in der nähe Würzburg - mehr sage ich jetzt nicht ) gabs da nicht mal Wasser zum Probefahren. Ausserdem war es im Winter. Er versicherte mir das der Motor läuft. Das tat er ja auch kurz - aber wie ? @RTL Die eBay seite habe ich mir nicht abgespeichert und jetzt ist Sie natürlich nicht mehr abrufbar. Drinn stánd aber das er das Boot im Kundenauftrag verkauft. @ Zitat:
Von dem Händler habe ich sogar eine Wartungsrechnung für den Motor bekommen. Also Einwinerung und abschmieren. @ kirsten Zitat:
Zitat:
Zitat:
@ taucher Zitat:
Warum hat der Typ den dann das Boot nicht privat verkauft ? Der Händler hat mir zugesichert das der Motor läuft. Als ich Ihn jetzt alles am Telefon geschildert habe gab er zu das er keinen Belastungstest gemacht habe sondern sich lediglich auf die Angaben des Eigentümers stützt. Na dann geb ich doch alle meine Sachen zum Händler in Kommision. Bin ich doch aus allem raus !? Gruß KW4420 |
#19
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moin (hier könnte dein name stehen),
versuch trotzdem mal über eine rechtsberatung (kostet im verhältnis zu reparatur nicht die welt) abzuklopfen, wie wasserdicht der vertrag ist. zumindest würde ich mal auf diesem weg beim verkäufer/händler ein wenig auf den busch klopfen, vielleicht hat das ja was!
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Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen.... |
#20
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Zitat:
Bin morgen beim Rechtsanwalt. Mal sehen was der sagt. Ich werde Euch auf dem laufenden halten. @DonAlfredo Zitat:
Schreib doch mal etwas genauer. Hast Du das Boot auch über ebay bei einem Händler ersteigert. Warum ist Dein Rechtsanwalt nicht weiter gekommen ? Geholt habe ich das Boot aus der Nähe von Würzburg. Gruß André |
#21
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Ja, bei einem Auto-Händler in Frankfurt. Das Ganze lief über e-bay, den eigentlichen Verkäufer hab ich nie zu Gesicht bekommen.
Der Händler sagte mir, dass er nach Rumänien gereist ist, auf sämtliche Briefe, die ich alle über den Händler an den Verkäufer geschickt habe (die Adresse habe ich nicht), gab es keine Reaktion. Die Unterschiede zwischen der Artikelbeschreibung und seinem tatsächlichen Zustand waren so immens, dass es sich ganz klar um Betrug handelt. Mit allen möglichen legalen und illegalen Tricks habe ich versucht den Wohnort herauszufinden (Google, klicktel, Adressdatenbanken)- ohne Erfolg. Inzwischen hab ich das Boot restaurieren lassen und hab einen neuen Motor und mich kümmert es nicht mehr so. Ich weiß aber noch, dass ich damals sehr sauer war (auch auf mich). Ich kaufe jetzt nur noch Boote die im Wasser liegen und probe gefahren werden können. Lass den Kopf nicht hängen und mach das Beste draus. Gruß Don |
#22
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Tja, da haste wirklich in die Schei... gegriffen.
In meinen Augen hast Du zwei gravierende Fehler gemacht. Der erste: bei ebay ersteigert - würde ich nie und nimmer machen - jedenfalls nicht bei einem Boot. Erstens halte ich nix davon mit gefakten Mitgliedern zu steigern und zweitens kaufst Du dann (meistens) die Katze im Sack. Zwieter Fehler: KAUFE NIE OHNE PROBEFAHRT. Selbst wenn der Zeitpunkt schlecht war (Winter) dann verschiebe den Kauf aufs Frühjahr. Ich habe im Oktober mein Boot gekauft, nicht weil ich noch im letzten Jahr fahren wollte, sondern, weil ich im Winter Zeit hatte zu basteln. Habe mir mit meinem Vater mehrere Boote angesehen und probegefahren. So auch beim Kauf in Düsseldorf. Dabei war es auch wichtig zu sehen, wie der Motor im KALTEN Zustand anspringt. Zudem hat mir noch Dirk (Bayliner 1802) seine Hilfe angeboten und ist im Hafen vorbeigekommen, um ein Auge drauf zu werfen. Fazit, mit 6 Augen sieht man besser. Und wenn Du Dir genügend Zeit mit der Besichtigung nimmst, entdeckst Du vielleicht die eine oder andere Macke. Und diese Zeit hast Du bei Ebay meistens leider nicht. Was hilfts bei Dir.... Ich würde zuerst versuchen, die Firma (der ebay-Verkäufer) zu kontaktieren. Wenn die sich dummstellen, dann mal zum Anwalt gehen (hoffentlich bist du versichert). Ansonsten viel Glück beim Motorentausch...
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Viele Grüße Uwe --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#23
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Ich hab mein Boot bei ebay gesehen und hab dem Verkäufer ein Angebot gemacht, das weit unter seinem Tiefstangebot lag.
Zusätzlich wollt ich das Boot vorher anschauen und probefahren. Hat geklapt, ich habs bekommen. Grüsse aus der Zentralschweiz Christian
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Wer in diesem Posting ein Rechtschreibfehler entdeckt, darf ihn behalten. |
#24
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Sorry, aber ich denke hier kann man Ebay keine Schuld einräumen und jetzt nach einen Rechtsanwalt zu schreien und von Betrug zu reden ist für mich auch daneben.
Wenn ich ein Boot ersteigere, das erst 1 Monat später abhole, keine Probefahrt, oder Motorlauf und dann als Sahnehäubchen nicht mal einen Vertrag. Dann das Boot ohne ausprobieren ein 1/2 Jahr rumstehen lassen. Wenn es dann nicht funktioniert--nach einen Amwalt schreien--- sorry aber wenn ich Anwalt wäre, würd ich da nichts machen. Läuft doch unter der Rubrik---Lehrgeld bezahlt Robert |
#25
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Hallo Andre,
du meinst diesen Händler in Würzburg-Kürnach, der auch diese griechischen Dinger verkauft? Alles klar..... Dort wollte mein Freund ein Neuboot verkaufen. Ich konnte mich des Eindruckes nicht erwehren, dass es sich um eine Hinterhofklitsche handelt. Der Händler hätte in meinen Augen auch Gebrauchtwagen verhökern können. Ich habe diese Ebay-Angebote eine Zeit lang gesehen. Er hat immer deutlich auf den Komissionskauf hingewiesen. Mich hat das etwas stutzig gemacht. Das würde mich aber nicht jucken, weil das Rechtsgeschäft (über Ebay) zwischen dir und dem Würzburger Händler zustande gekommen ist. Jetzt weiß ich aber nicht ausendig, ob die Ebay AGBs irgendwas zu Komissionsgeschäften sagen.... Nachher sind immer alle schlauer. So ist das auch mit den Freunden, die man dann nicht hat, wenn man sie braucht. Aber das ist ja ein anderes Thema. Ich will jetzt hier auch nicht die Besserwissertour fahren. Aber für die Zukunft. Wenn du etwas kaufts oder verkaufst, solltest du ALLE Unterlagen, die zu diesem Artikel gehören mindestens 1 Jahr aufbewahren. Man weiß nie was kommt und ohne schriftliche Unterlagen hast du in der Beweisführung Probleme. Der Weg zu einem Anwalt ist der richtige. Mit diesem solltest du ausloten können, welche Möglichkeiten du hast. Auf jeden Fall empfehle ich dir - auch wenn die Erfolgsaussichten nicht rosig sein sollten - per Anwaltsschreiben aktiv zu werden. Manchmal bringt es etwas, ein wenig Druck auszuüben. Wenn du keine (rechtliche) Chance haben solltest, würde ich ein faires Angebot machen, um den Verkäufer daran zu beteiligen. Mir ist so etwas auch mal über iiii-bäääääh ersteigert und habe - trotz Ausschluss jeglicher Gewährleistung - einen Teil meines Geldes zurück bekommen. Lass den Kopf nicht hängen, und setze deinen Frust und Ärger in die Energie um, die du benötigst, um den Drecksäcken auf den Pelz zu rücken. CU Micha |
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