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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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StVZO-konforme LED-Anhängerbeleuchtung – Lastwiderstände – „Blinkerüberwachung“
Ein schönes Winterthema:
Kann es wohl sein, das inzwischen eine ganze Menge nicht StVZO-konformer Anhänger auf unseren Straßen unterwegs sind? Soviel ich weiß ist eine Überwachung der Blinkleuchten noch immer Pflicht. Grundlage dürfte §54 (2) StVZO sein: Zitat:
Das Kompatibilitätsproblem zwischen Zugfahrzeug und Anhänger mit LED-Beleuchtung ist an sich nichts Neues. Sehr viele Zugfahrzeuge "erkennen" LED-Beleuchtung nicht ohne Weiteres. Auf Grund der deutlich kleineren Stromaufnahme der LED gegenüber konventionellen Glühlampen, wird von einem Defekt ausgegangen und dem Fahrer angezeigt (durch Erhöhung der Blinkfrequenz oder eine Displayanzeige, Kontrollleuchte, o.ä. ...). Die Beleuchtung ist so nicht nutzbar. Nun behilft man sich in der Weise, dass man die Stromaufnahme am Anhänger künstlich wieder auf das Niveau der konventionellen Glühlampe anhebt. Ein parallel geschalteter Lastwiderstand "verbrät" nun die eigentlich durch die LED "eingesparte" elektrische Energie, wandelt diese also in Wärmeenergie um - was ein Irrsinn - aber es funktioniert. Ob Glühlampe oder LED + Lastwiderstand kommt nun für das Zugfahrzeug auf dasselbe heraus. Wie man so schön sagt: Dem Zugfahrzeug wird eine Glühlampe vorgegaukelt. Es werden keine Fehler mehr angezeigt. Die Beleuchtung ist ganz normal nutzbar und alle sind zufrieden. Soweit nichts Neues. Hatten wir z.B. auch schon hier oder hier. Was aber, wenn die LED tatsächlich mal defekt ist? Der Fehler wird sehr wahrscheinlich nicht erkannt! => Keine funktionierende "Blinkerüberwachung". => Das Konstrukt aus LED + Lastwiderstand entspricht somit nicht der StVZO (s.o.). Diese Problematik haben aber auch schon andere erkannt und entsprechende Produkte auf den Markt gebracht. Diese Schaltungen erkennen einen Defekt der LED, werfen den Lastwiderstand ab und machen so den Fehler für das Zugfahrzeug erkennbar. http://www.anhaenger-beleuchtung.de/index.php?cat=KAT28&lang=DEU&product=P627 http://www.hella.com/MicroSite/soe/de/t ... rolle.html Damit klappts dann auch mit der "Blinkerüberwachung". Nur was für ein teurer technischer Aufstand.......und der Irrsinn mit den Lastwiderständen bleibt... (Sollte ich hier Blödsinn erzählt haben, korrigiert mich bitte.)
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Gruß Hendrik
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#2
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Für die Blinkfrequenz ist der Lastwiderstand zuständig! Das gilt für die alten Blinkrelais oder einfachen lastabhängigen Schaltungen.
Neuere Relais oder Steuergeräte erkennen LED bzw. arbeiten lastunabhängig. Die Überwachung der Blinker auf Funktion geschieht mittels Testsignal welches über die Leiterschleife gesendet wird. Billigleuchten übertragen das Signal teils nicht richtig. Zugelassene Leuchten hingegen schon. Daneben gibt es die Glühlampenüberwachung welche teils über den Nennstrom den Zustand der Glühlampen abprüft. Deswegen kommt die Fehlermeldung wenn LED eingesetzt werden ohne dies im Steuergerät zu programmieren. Dieses nimmt einen Fehler an und schaltet dann den Zweig ab bzw. dimmt das Bremslicht und nimmt dies als Ersatz für das "ausgefallene" Rücklicht. Deswegen sind diese Widerstände bei guten Leuchtensätzen abschaltbar. P.S. Bei uns in Franken haben sie vor Kurzem einen Internethändler ausgehoben der China-Xenoneinsätze vertrieben hatte. Schade, gerade wollte ich mir ein paar Arbeitsscheinwerfer von Halogen auf Xenon umrüsten (Erstausgestattete kosten richtig Asche). Die würden unter einer Zugmaschine sitzen und als Umfeldbeleuchtung beim Arbeiten und Rangieren dienen.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#3
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Moin Hendrik!
Meine Meinung zum Thema hast Du ja bereits per eMail erhalten: Man nehme herkömmliche Glühbirnen und alles wird gut. Einzig die Seitenmarkierungs- und/oder Umrissleuchten können als LED´s ausgeführt werden. Aber auch dort halten die Glühbirnen an meinem Anhänger jetzt schon 14 Jahre. dazu passt: Mit dem Computer löse ich heute Probleme, die ich ohne ihn nicht hätte. K eep I t S imple S tupid! viele Grüße Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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#4
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Tja Hendrik, aufwändig ist der Umbau der große Lastwiederstand ist sogar noch teurer
http://www.anhaenger-beleuchtung.de/...U&product=P427 Dafür funzt das Zeug auch und ich baue meine Rücklichter am Trailer nicht mehr ab sondern fahre einfach damit ins Wasser. Keine Lichtleiste wo mal jemand drauflatscht oder drüber fährt keine Fummelei mehr mit den Schrauben. Klar teuer ist die Lösung aber der ganze Bootssport ist doch irgendwie Luxus
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#5
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Moin!
Zitat:
viele Grüße Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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#6
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AW: StVZO-konforme LED-Anhängerbeleuchtung – Lastwiderstände – „Blinkerüberwachung“
Da doe LED's aber wasserdicht vergossen sind sollte das kein Problem sein.
Ich hab bei den herkömmlichen Lampen nicht wasserdichtes gefunden. Grüße, Stephan von unterwegs
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#7
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Hallo Stephan,
ich wollte auch umrüsten. So wie ich das verstanden habe, hat dieser Anbieter bereits in den Leuchten die richtigen Widerstände verbaut. Ist das nicht so? Braucht man dieses Kabel zusätzlich?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#8
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Alles? Naja ... Ich habe an meinem Auflieger auf LED umgerüstet, ohne Überwachung, dafür kontrolliere ich die Funktion vor jeder Fahrt. Die alten Leuchten waren kaputt, was nach 38 Jahren nicht ungewöhnlich ist. Neue konventionelle Leuchten hätten etwa das gleiche gekostet wie die wasserdicht vergossenen, zugelassenen LED-Leuchten.
Vorteil LED:die arbeiten mit 12V und 24V. Meine SZM ist 12V, aber üblicherweise sind SZM mit 24V-Systemen ausgestattet. Mit den LED entfällt das Birnchenwechseln, das mich bei der Abholung mit den alten Leuchten zwei Stunden gekostet und mir eine Menge neuer grauer Haare eingebracht hat.
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#9
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AW: StVZO-konforme LED-Anhängerbeleuchtung – Lastwiderstände – „Blinkerüberwachung“
Zitat:
In den Teilen die ich verbaut habe waren keine Widerstände verbaut. Je nach Zugfahrzeug kontrolliert das Fahrzeug ach das Rück- und Bremslicht. Deshalb habe ich auch die teure Variante genommen. Grüße, Stephan von unterwegs
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#10
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AW: StVZO-konforme LED-Anhängerbeleuchtung – Lastwiderstände – „Blinkerüberwachung“
So sieht das ganze aus
Grüße, Stephan von unterwegs
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#11
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Ist schon eine tolle Sache so ein Forum.
Die einen fahren mit ihrem Trailer nicht ins Wasser weil die Radlager kaputt gehen könnten, die anderen fahren mit voller Beleuchtung ins Wasser. Gruß Uli07
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#12
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.... und ich fahre weder mit den Rädern noch mit der Beleuchtung ins Wasser.
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#13
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Wenn ich meine Lichtleiste nicht abnehmen müsste, weil sonst mechanisch das
Boot nicht drüber geht, würde ich mit meinen "Hella 2 Stück für 12,- Euro"-Leuchten auch direkt ins Wasser fahren. Was soll passieren?? Ist doch unten ein Loch drin, also Wasser kann ablaufen und ne Heizung ist auch eingebaut.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#14
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Hast schon recht. Vielmehr als das Sicherungen fliegen wird schon nicht passieren, es sei denn du läßt dein Boot in destillierten Wasser vom Anhänger.
Gruß Uli07
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#15
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Und du glaubst, dass durch so ein bisschen Wasser über 10A fließen ?
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#17
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AW: StVZO-konforme LED-Anhängerbeleuchtung – Lastwiderstände – „Blinkerüberwachung“
Zitat:
Grüße, Stephan von unterwegs
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#18
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...eine Achse für´s Wasser und eine für die Straße.
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#19
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Beim trailern in der Dunkelheit ist so ein Landelicht von Vorteil
BTW, mein Trailer wird auch so gebaut das ich beim slippen keine Lampen abtüddeln muss.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#20
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Zitat:
Danach zu Hause das Ergebnis - nachdem ich danach mal an die Oder fahren wollte ging kein Licht mehr - in den Leuchten pure Korrosion und Gammel ! Seitdem habe ich auch an diesem Trailer LED Rückleuchten .
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Gruss Jürgen |
#21
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Wenn ihr die Lichtleiste am Trailer laßt, wie könnt ihr dann das Boot slippen?? Bei mir wäre die Lichtleiste im Weg und das Boot würde drauf aufsetzen. Also mit oder ohne LED, abmachen müßte ich die Lichtleiste in jedem Fall
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Mit sportlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unter'm Kiel Heinz- Jürgen |
#22
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Wenn man mit Lichtleiste ins Wasser will muß man die Lichtleiste eben so umbauen das es paßt. Es gibt mit Sicherheit einige die das machen, sieht man an den Antworten hier.
Gruß Uli07 |
#23
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AW: StVZO-konforme LED-Anhängerbeleuchtung – Lastwiderstände – „Blinkerüberwachung“
Ich habe keine Lichtleiste, bei meinem Trailer hab ich die Lampen rechts und links auf der Langauflage verschraubt.
Grüße, Stephan von unterwegs
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#24
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Oder hoch klappen...
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#25
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StVZO-konforme LED-Anhängerbeleuchtung – Lastwiderstände – „Blinkerüberwachung“
Ähm, hier sollte es eigentlich um die Problematik der "Blinkerüberwachung" bei LED-Anhängerbeleuchtung gehen, weniger um:
- LED vs. Glühlampe - Kann ich mit den Leuchten ins Wasser? - Wie bringe ich meine Leuchten an? - verschiedene Lichtleistenkonstruktionen... etc. Na immerhin bleibt der Beitrag so oben.
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Gruß Hendrik |
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