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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 17.02.2013, 20:05
oggy oggy ist offline
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Standard Rundfunkgebüren

Müssen Bootsbesitzer doppelt oder dreifach zahlen, also Haus oder Wohnung, Boot und Gartenhaus?
http://www.wsfr.de/Rundfunkgebuehren%20Boot.pdf
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  #2  
Alt 17.02.2013, 20:08
Benutzerbild von chrisma
chrisma chrisma ist offline
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Standard

... Tragbare Geräte müssen nicht angemeldet werden....! Also nicht fest einbauen, dann ist das Boot kein Wohnsitz.
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Andreas
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  #3  
Alt 17.02.2013, 20:12
oggy oggy ist offline
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Standard

Dankeschön
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  #4  
Alt 17.02.2013, 20:14
Benutzerbild von la_fenice
la_fenice la_fenice ist offline
Lieutenant
 
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Boot: a_luft/schiff motu42
131 Danke in 65 Beiträgen
Standard heute schon abGEZockt?

wenn du nicht dein boot als wohnung definierst, keine gebühr.
Seit der neuen globalen abzocke bis du meiner erkenntnis draussen, dafür zahlst du jetzt für jeden mist und dreck der öffentlichen per gebühr.

und kotz, da die lämmer sich nicht wehren

wolfgang
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www.sy-themroc.de
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  #5  
Alt 17.02.2013, 20:15
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Seehexe Seehexe ist offline
Fleet Captain
 
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Boot: Mahagoniboot, 7 m; Fiberline G14 II
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Standard

Laut der Neuregelung nein.
1 x pro Haushalt, Privatautos sind mit drin, Gartenlauben sind nicht beitragspflichtig.
Boot müßte demnach auch mit drin sein sofern privat genutzt.

http://www.ard.de/intern/finanzen/ru...o3v/index.html
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Gruß, Nicole
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  #6  
Alt 17.02.2013, 20:20
Benutzerbild von LairoNor
LairoNor LairoNor ist offline
Commander
 
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Boot: Bayliner 2651" Nobody"
Rufzeichen oder MMSI: ----
376 Danke in 188 Beiträgen
Standard

So war es früher, du musstes ja auch dein Radio im Auto anmelden, also theoretisch den Fernseher und das Radio an Bord auch.
Ab 2013 zahlt jeder Haushalt nun monatlich 17,98 Euro, was dem bisherigen Höchstsatz entspricht. Dabei ist es egal, welche oder wie viele Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden.
Für jede weitere Wohnung, wie Zweit- und Nebenwohnungen oder Ferienwohnungen, werden jeweils weitere 17,98 Euro fällig.
ABER
Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften, Internaten und Kasernen sowie Gartenlauben in Kleingärten, die nicht zum Wohnen geeignet sind, zählen nicht zu den rundfunkbeitragpflichtigen Unterkünften.
Ich kann mir vorstellen, dass Boote hier auch zuzählen.
__________________
Andree

Das Leben ist ein Spiel, man kann gewinnen oder verlieren!
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  #7  
Alt 17.02.2013, 20:24
oggy oggy ist offline
Vice Admiral
 
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1.557 Danke in 765 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Seehexe Beitrag anzeigen
Laut der Neuregelung nein.
1 x pro Haushalt, Privatautos sind mit drin, Gartenlauben sind nicht beitragspflichtig.
Boot müßte demnach auch mit drin sein sofern privat genutzt.

http://www.ard.de/intern/finanzen/ru...o3v/index.html

Ja aber wie wird das bewertet??

Gartenlauben in Kleingartenanlagen, die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind, sind nicht beitragspflichtig.

WC aus dem Boot ausbauen?
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  #8  
Alt 17.02.2013, 20:39
Benutzerbild von Seehexe
Seehexe Seehexe ist offline
Fleet Captain
 
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Ort: Hörstel
Beiträge: 968
Boot: Mahagoniboot, 7 m; Fiberline G14 II
Rufzeichen oder MMSI: kommt noch
3.340 Danke in 751 Beiträgen
Standard

Boot ist erstmal grundsätzlich ein Wasserfahrzeug, also nix Wohnung.
Wie das bei ´nem Hausboot aussieht
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Gruß, Nicole
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  #9  
Alt 17.02.2013, 20:54
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist gerade online
Fleet Admiral
 
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Beiträge: 8.975
Boot: Proficiat 975G
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Daß die wenigsten Boote den Bauvorschriften für Wohnungen (dauerhafter Aufenthalt für Menschen) entsprechen wäre doch auch ein Argument
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Gruß
Ewald
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