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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Höchstgeschwindigkeit zGG >3,5t
Wie schnell darf ich auf mehrspurigen (voneinander getrennte Fahrspuren)Schnellstrassen fahren, wenn ich alle Kriterien für das Gespann, für eine 100km/h Zulassung erfülle, jedoch mein Gesammtzuggewicht über 3,5t liegt?
In meinem Fall ein PKW mit 3000kg Gesammtgewicht und Anhänger mit 1300kg Gesammtgewicht, was insgesammt 4,3t Gesammtgewicht ergibt. Darf ich in Deutschland mit 100km/h Zulassung auf der Autobahn 100km/h oder nur 80km/h fahren? Gruß Marco!
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Gruß Marco! |
#2
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Du Darfst.
Mein Auto wiegt leer 2700 kg. Trailer 2000 kg. Ich habe eine 100er Zulassung. Edit: Du darfst mit 3000kg Leermasse des Autos (was ist das eigentlich für ein Brummer) 3000kg * 1,1 = 3.300 kg mit 100 km/h ziehen. Wenn vom TÜV begutachtet und freigegeben! Der TÜV will sehen:
Quelle: http://www.tuev-nord.de/de/checks-un...ssung_2618.htm Grüße, Michael
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#3
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Hallo Marco,
wenn du keine Amtliche 100er Zulassung hast , dann 80 Ps. Kommt auch noch auf deinen Führerschein an, ob du das Gespann überhaupt Fahren darft.
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Gruß Harald Ernsthafter Sport hat mit fair play nichts zu tun. Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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#4
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Wenn das Boot breiter ist als 2,55m wird eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, und bei deren Vorliegen gilt dummerweise eine Höchstgeschwindigkeit von 80km/h. Und zwar auch dann, wenn man einen Trailer mit 100km/h Zulassung hat.
Des weiteren gelten für Gespanne sehr häufig auch die LKW-Überholverbote (z.B. auf der A1), so dass das mit den 100km/h eher theoretischer Natur ist. Ich lasse mir meinen 3,5er daher nicht mehr auf die 100km/h-Zulassung aufrüsten. Grüße Matthias. |
#5
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Mein Auto ist ein Multivan, wiegt leer 2400kg und hat eine dynamische Anhängerstabilisierung. Darf somit das 1,3 fache mit 100km/h durch die lande ziehen. Mein Führerschein passt auch für das Gespann.
Was mich stutzig macht ist der §3 (3) STVO: 2. außerhalb geschlossener Ortschaftena) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h, Auch der §18 (5) STVO macht mich stuzig: für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger 80 km/h,
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Gruß Marco! Geändert von Trailermaster Marco (26.02.2013 um 19:52 Uhr) |
#6
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Ich habe den §18 (5) STVO falsch verstanden:
(5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen 1. für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger 80 km/h, Die 80 km/h gelten nur für Kraftfahrzeuge, die mehr als 3,5t Gesammtgewicht wiegen und nicht für Gespanne. *aufdiestirnhau*
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Gruß Marco!
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#7
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Nicht vergessen:
Die 100km/h dürfen nur auf Kraftfahrtstraßen und Autobahnen gefahren werden! Auf allen anderen Straßen mit Trailer max 80Km/h Gruß Werner |
#8
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Bei einem Anhänger mit 1300kg Gesamtgewicht nicht sehr warscheinlich....
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#9
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Hallo Marco,
hier mal ein PDF zum lesen. Habe mir auch so meine gedanken gemacht. Eigentlich weis ich auch nicht richtig bescheidt, aber meiner Meinung nach ist ( für mich ) folgendes richtig. - Gesamte Gespann schwerer als 3,5 t = 80 km/h auf Autobahn und Kraftfahrstraße (Zeichen 331) - Gesamte Gespann bis 3,5 t = 100 km/h auf Autobahn und Kraftfahrstraße (Zeichen 331) Voraussetzung hier für - der Hänger muss die 100 km/h Regelung erfüllen. Und den 100 km/h Aufkleber incl. Siegel haben. Das Leergewicht vom Zugfahrzeug muss min. so hoch sin wie wie das zl.GG des Hängers ! Als Du darfst 80 km/h fahren ! Das 100 km/h Schild bezieht sich nur auf den Hänger und sagt nur aus, dass der Hänger die technische Voraussetzung hat 100 fahren zu dürfen. Dies aber nicht mit jeder Fahrzeugkombination möglich ist. Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren Belehren ! Gruss Bernd Geändert von Ragnarök (29.06.2013 um 23:11 Uhr)
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#10
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Zitat:
Das ZGG des Zugfahrzeuges, nicht die des Gespanns darf die 3,5t nicht überschreiten. Anderenfalls hätten viele "100er" keinen Bestand. Hier etwas dazu. http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...wohnmobile.pdf
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#11
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Hallo Ragnarök,
ich bin deinem Link gefolgt und bin mir immer noch nicht sicher, wie ich den Text verstehen soll! Gelten die 3,5t nur für das Zugfahrzeug oder den gesammten Zug? --->Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat, 100 km/h, wenn <--- Für mich ist es wichtig zu wissen, den Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Ich habe alles "save" für die 100 km/h Zulassung. Nur die 3,5t Regelung bleibt offen!
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Gruß Marco! |
#12
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Nein. Du fährst einen "Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination)".
Das Zuggewicht hat keinen Einfluss auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf BAB. grundsätzlich 80 km/h und, wenn die Bedingungen erfüllt, 100 km/h.
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Beste Grüße John |
#13
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Beitrag 10 gelesen?
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#14
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Hallo Jörg,
So ist es Du kannst von ausgehen, das fast alle die ein Hänger von ca. 2000 Kg mit 100 ter Zulassung zu schnell fahren, wenn Sie 100 km/h fahren. Da die Zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen überschritten werden. Gesamtmasse - das ist das gesamte Gespann - Zugfahrzeug + Hänger ! Ausnahme Omnibusse mit Hänger ! Guckst Du ! http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%...n_und_Gewichte Gruss Bernd |
#15
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Zitat:
2.hast Du gesehen welchen Führerschein der TE hat? 3.wenn ja, warum ignorierst Du alle bisher eingestellten Links?
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#16
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Hallo Jörg,
Marco kommt mit sein Gespann auf 4,3 Tonnen. Link sollte jetzt funktionieren. Hab bis her alles gelesen und fahre, wenn ich über 3,5 Tonne incl. Hänger komme 80 km/h !!! Gruss Bernd |
#17
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Hallo Bernd,
ich habe deinen Beitrag 10 gelesen. Nur kann ich deinen Link leider nicht öffnen. Wie sieht es aus, wenn ich von der Arbeit einen Transporter (LKW Zulassung) zum Bootstransport benutze? Ich erfülle auch mit diesem Fahrzeug die Sonderregelungen für die 100 km/h Zulassung. Ich habe den Führerschein für Fahrzeuge bis 7,5t + 12,25t einachsiger Anhänger oder vierachsige Gespanne bis 11,99t Gesamtzuggewicht. Ich glaub, das ich ersmal eine Mütze Schlaf brauche. Mir brummt der Kopf! Gute Nacht an alle und Danke für diese anregende Konversation!
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Gruß Marco! Geändert von Trailermaster Marco (26.02.2013 um 23:30 Uhr) |
#18
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Zitat:
Hier noch ein anderer vom Anhängerprofi. http://www.humbaur.com/Wissenswertes...ger.221.0.html
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#19
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Danke Bernd,
das der Link bei mir nicht funktioniert, liegt an meinem Laptop. Zusammengefasst bin ich jetzt besser informiert, über Gespanne >3,5t und 100 km/h Zulassung. Find ich sehr gut! Jeder sollte wissen, was und wie schnell erfahren darf! Vielen Dank!
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Gruß Marco! |
#20
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Hallo Marco,
bei Transporter mit LKW - Zulassung, kann es sein das Du ein "Sonntag Fahrverbot" hast !! (Auch wenn dieser privat genutzt wird) !!! Vorher bitte schlau machen Vielleicht findet sich ja noch jemand (Polizist, Rechtanwalt der mit der 100 km/H Regelung genauer Auskunft geben kann. Wie in mein Beitrag erwähnt bin ich auch nur Laie. Gruss Bernd |
#21
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Zitat:
Das hier wurde schon mal im Forum gepostet: Jedes Fahrzeug bis 3,5 Gesamtmasse kann einen Trailer mit 100 kmh ziehen, wenn der Gewichtsfaktor (1,1 bzw. 1,3) * Leermasse zutrifft. Egal ob LKW oder PKW. Achtung. Das gilt dann aber auch nur in Deutschland! Österreich, Slowenien und Kroatien gelten andere Regeln! Wer 110% "Save" sein möchte: einfach nur 80 fahren ... auf die 2 Stunden kommts auch nicht an bis du eher am Ziel bist ... Grüße, Michael |
#23
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Zitat:
Ansonsten gelten für den (Leicht)-LKW ( bis 3,5 Tonnen) die Regeln des PKW. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%...Deutschland%29 Grüße, Michael |
#24
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UUps , hätte beinahe bullshit geschrieben - Früher war es wirklich verboten mit LKW'S und Anhänger am Sonntag zu fahren.
Gibt aber seit 2007 scheinbar eine Ausnahme - es scheint ja ab und zu doch was in D zu gehen.
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Take it easy under the tree Bleibt gesund Matthias Rhein km 335,5
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