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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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Dringende Unterstützung - Baujahr von einem Boot
Hallo zusammen,
wir benötigen dringend Hilfe und da hier einige Leute mit mächtig Erfahrung im Forum sind, versuchen wir hier unser Glück. Wir haben vor einiger Zeit unser erstes Boot gekauft, man muss zu unserer Schande gestehen, wir hatten noch Eierschalen hinter den Ohren und waren etwas blauäugig. Uns wurde das Boot mit folgendem Text angeboten (jetzt mal nur die wichtigsten Details): Boot Baujahr 1983 Motor mit 250 PS Antrieb Alpha One Nachdem wir das Boot vor unserem Urlaub zur jährlichen Inspektion hatten, teilte uns die Werkstatt mit, dass es sich bei dem Boot um das Baujahr 1973 handelt, der Motor ca. 175PS hat und es kein Alpha One Antrieb ist, sondern der Vorgänger. Wir wollten die ganze Sache nun rückabwickeln, da wir ja schön übers Ohr gehauen worden sind. Mittlerweile stehen wir seit ca. 1Jahr vor Gericht diesbezüglich und kämpfen um unser Recht. Durch die ganze GEschichte, haben wir uns intensivst mit den Themen auseinander gesetzt, dass uns sowas nicht noch einmal passiert. Mittlerweile wissen wir, dass die letzten beiden Zahlen der Rumpfnummer das Baujahr des Bootes preis geben , über die Motorennummer haben wir die tatsächliche PS Leistung erfahren und Explosionszeichnungen des Alpha One Antriebs und des Vorgängers beweisen, dass es eben kein Alpha One Antrieb ist. Das alles haben wir vor Gericht und bei einem Gutachter vorgelegt, trotzdem wird uns unterstellt, diese Beweise reichen nicht aus. In Deutschland Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge (traurig aber wahr). Daher der HILFERUF, hat irgendjemand hier Unterlagen (am besten offiziell von der Küstenwache zB.), die genau erläutern wie sich aus der Rumpfnummer das Baujahr rauslesen lässt und evtl. eine Gegenüberstellung von Alpha One zu anderen Antrieben? Schon einmal VIELEN DANK!!!! |
#2
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Hallo Maxim,
hast du Fotos von dem Boot?
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#3
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Erstmal herzlich Willkommen im Maxim?
das Problem mit der Gerichtsbarkeeit kenne ich... Wurde der Gutachter vom Gericht bestellt? Anscheinend verfügt er nicht über die benötigte Sachkunde und Unterlagen. Frag doch mal hier bei Cyrus an, evtl. hat er alte Unterlagen dazu. Meine Originalunterlagen von Mercruiser sind leider etwas neuer. Es gibt im Internet zwar einige Seiten, ob diese aber vor Gericht bestand haben kommt immer auf den Richter/die Richterin an: http://mercruisermotor.com/Sterndrive.html Ach übrigens: deine Aussage "Mittlerweile wissen wir, dass die letzten beiden Zahlen der Rumpfnummer das Baujahr des Bootes preis geben" ist nur bedingt richtig, aber bei deinem alten wird es vermutlich stimmen (gibt es auch einige Threats hier im BF zu), Bei Booten neueren Baujahres ist die Serienummer so aufgeteilt HINs by the Numbers A typical hull identification number, or HIN, consists of 12 letters and numbers, as in ABC12345D404. Here’s what the letters and numbers mean: ABC: the U.S. Coast Guard-assigned Manufacturer Identification Code. The Coast Guard’s MIC database is online at www.uscgboating.org/recalls/mic_database.htm 12345: the hull serial numbers assigned by the manufacturer, may be a combination of letters and numbers; the letters “I,” “O” and “Q” are excluded because they could be mistaken for numbers. D: the month of certification or manufacture. Indicates the month in which construction began, with “A” being January and “L” being December. In our example, “D” means April. 4: the year of certification or manufacturer. Indicates the last digit of the year, in this case, 2004, the boat was built. 04: the boat’s model year.
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Viele Grüße Thomas Geändert von bootsfreunde.com (27.02.2013 um 13:29 Uhr) Grund: Anhänge hinzugefügt |
#4
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Zitat:
Mal im Ernst mach mal ein paar Bilder vom Boot und stell diese hier ein damit man überhaupt weiß um was für ein Boot es sich handelt.
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Gruß Rüdiger |
#5
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Wenn der Verkäufer dir sagte das es ein Alpha One ist dann mag er ja nicht unrecht gehabt haben. Es gibt ja Alpha One Gen1 und Gen2. Gen1 ist halt der ältere.
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Lieben Gruß Marco Mein privates Sammelsurium Segel und Motorbootverein ESV Turbine Stralsund |
#6
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Zitat:
Käufer getäuscht..... MfG Markus
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Navigare Veritas Est
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#7
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Ab wann gab es denn die Alpha One Gen1 ?
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Lieben Gruß Marco Mein privates Sammelsurium Segel und Motorbootverein ESV Turbine Stralsund |
#8
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Könntest Du nicht versuchen, einen weiteren Gutachter zu bekommen, der über so viel nachweisbaren Sachverstand verfügt, daß der Richter dann seine Aussage auch akzeptiert ?
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. . Herzliche Grüße von Jutta |
#9
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Bei so einer alten Kiste war doch die Hauptsache: sie gefällt euch, sie funktioniert und der Preis war für euch akzeptabel. Das hat es doch offenbar erfüllt und nach der Inspektion sicher auch noch. Warum jetzt das Boot nach über 1 Jahr Spaß jetzt doch wieder zurückgeben? Nur weil die Kiste angeblich 10 Jahre älter ist als angenomme? Bei dem Alter doch wirklich nicht mehr so relevant....
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#10
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Hallo Marco,
schau mal in das Word-Dokument, welches ich oben angehängt habe, dort steht alles drinn
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Viele Grüße Thomas |
#11
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Zitat:
FALSCH!!! Es gibt auch noch Vorgängermodelle, welche nicht als Alpha One Gen. 1 und 2 bezeichnet werden, z. B. den Alpha 1 (wird auch als #R oder auch als Pre-Alpha bezeichnet), ... und so einen hat er vermutlich, wenn sein Antrieb vor 1984 gebaut wurde
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Viele Grüße Thomas |
#12
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Zitat:
Dein Posting hilft dem Fragesteller nicht wirklich weiter. Wenn Du seine Entscheidung nicht teilst, hilft Dieter Nuhr.
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Beste Grüße John
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#13
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Zitat:
1.) Der TE hat nirgends geschrieben, dass er 1 Jahr Spaß damit hatte. Er hat seit 1 Jahr den Gerichtsstreit. 2.) So schreibst du auch nur, weil du nicht betroffen bist. 3.) Das Boot sollte 30 Jahre alt sein, ist aber 40 Jahre alt. Daraus ergibt sich eine Wertminderung von ca. 25 - 30 % auf den Kaufpreis oder eine Rückabwicklung. Wobei man dies erst genau sagen kann, wenn man den gesamten Sachverhalt und den Kaufvertrag kennt.
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Viele Grüße Thomas
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#14
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Naja 25%????
Bei Booten ab 10 Jahren zählt eigentlich nur noch der Pflegezustand/ technische Zustand Das alter ist fast egal, aber man kann halt auch vor Gericht Geld verbrennen! Ich stelle mir gerade das Gesicht des Klägers vor, wenn der Richter zum Vergleich rät Jeder trägt seine eigen Kosten (Anwalt , Gutachter , Arbeitszeiausfall) und der Kläger bekommt 1000€ Preisminderung zugesprochen Dann hat er so richtig mit Zitronen gehandelt Denn um mehr wie 1000€ geht es hier sicher nicht.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#15
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Zitat:
dem v. g. Teil deiner Aussage muss ich widersprechen. In diesem Zusammenhang trifft dies nicht! Das ist unter Bootseignern bei der Preisfindung beim Gebrauchtbootkauf/-verkauf so, aber nicht im rechtlichen Sinne. Ich hätte in diesem Fall zunächst auch eher von einer Klage abgeraten. Ein fähiger Anwalt der Ahnung von der Materie hat und davon gibt es leider nicht sehr viele, hätte hier zunächst ohne Klage sicherlich genügend Druck für eine Rückabwicklung aufgebaut. Ansonsten würde ich hier auch nur auf Rückabwicklung wegen arglistiger Täuschung klagen, aber dazu muss man dem Verkäufer erst mal nachweisen, dass er wußte, dass das Boot BJ 73 und nicht BJ 83 ist. Wenn man diesen Nachweis nicht hat (z. B. durch ein altes Dokument -frühere Zulassung-) kann man sich die Klage ohnehin sparen. @Maxim: du hättest hier im BF fragen sollen bevor du einen Anwalt einschaltest oder gar Klage einreichst. Nun weißt du es und hinterher ist man eben immer klüger. Stell dir vor der Verkäufer hatte auch wenig Ahnung und hat das Boot selbst als BJ 83 gekauft. Aber nochmal: deine Darstellung und Informationen sind viel zu wenig, um eine fundierte Einschätzung abgeben zu können. Kannst mir ja mal deine Telefonnummer per PN senden...
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Viele Grüße Thomas
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#16
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Zitat:
Was genau wird Euch unterstellt und was genau reicht an den Beweisen nicht aus ? Konnte der Gutachter das tatsächliche Baujahr nicht eindeutig genug ermitteln, den Motor und Antrieb nicht zweifelsfrei identifizieren ? W
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#17
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Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten und Kommentare.
Es ist so das der Gutachter vom Gericht bestellt wurde. Dieser kam zu uns, hat Bilder gemacht, sich das Boot angeschaut, Rumpfnummer und Co aufgeschrieben und ging wieder. Da wir dachten ein Gutachter muss ja im Stande sein (wenn das doch sein Fachgebiet ist) dementsprechend Aussagen zu treffen, die Hand und Fuß haben. Leider war dies nicht der Fall, er hat zu keinem Punkt Stellung bezogen und somit sind wir aktiv geworden und haben im Prinzip seine Arbeit gemacht und haben im Internet gewisse Ausdrucke gemacht, Artikel darüber rausgesucht, Explosionszeichnungen der Antriebe aus den alten Handbüchern kopiert, etc. Doch ist klar, das wird alles natürlich nicht so anerkannt vor Gericht, wie die Aussage eines Gutachters. Daher die eigentlich Frage, ob jemand Unterlagen wie zB von der Küstenwache oder so hat, die ganz offiziell sind, damit das Gericht dem Ganzen Glaube schenkt. Zu den einzelnen Aussagen bei so einem Boot würde das Baujahr keine Rolle mehr spielen, muss ich ganz klar widersprechen. Es macht sehr wohl einen Unterschied: - Der Rumpf hat 10Jahre mehr auf dem Buckel-> Materialermüdung - Es ist schwieriger Ersatzteile zu bekommen - etc. Anbei mal ein paar Bilder vom Antrieb, viell. kann man so eine klare Antwort treffen, was das nun für einer ist. Nach unseren Erkundigungen müsste dies ein TRX oder so sein Grüße |
#18
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Habt Ihr schon recherchiert wo das Boot vorher zugelassen war und dort nachgefragt ?
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