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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
ich habe schon alle Beiträge im Forum durchgestöbert. Zusammengefasst........wenn ich vor dem EU-Beitritt mit meinem Boot nach Kroatien fahre, sollte ich die Rechnung mit ausgewiesener MWST vom Boot und vom Zoll das ausgefüllte INF 3 Formular mitführen. Reicht das dann, auch wenn ich auf dem Wasser kontrolliert werde ? Katja |
#2
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Hallo Katja,
nein, das reicht nicht/brauchst Du (teilweise)nicht! Informiere Dich auf Freds (bf-Mitglied) HP:http://www.bootfahren-in-kroatien.de/ Dort findest Du alle Infos, wenn Du mit einem Boot in HR fahren willst! ![]() Wobei sich ab dem EU-Beitritt sehr viel ändern wird, was ![]() ![]()
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Grüße Thomas |
#3
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Servus!
Inf3 dient auf jeden Fall dazu, bei der Wiedereinreise in die EU nachzuweisen, daß das boot nicht länger als 3 Jahre ausserhalb der EU war. Die Originalrechnung dient dazu nachzuweisen, dass für das Boot überhaupt einmal MwSt. bezahlt wurde. Bei der Einreise nach HR ist das Boot nach derzeitigem Stand "mündlich zu deklarieren". Um aber der Nachweisproblematik zu entgehen sollte man sich die Einreise schriftlich bestätigen lassen. Dazu hat glumpo hier: http://www.boote-forum.de/showthread...=170994&page=3 ein Formular eingestellt (Seite 3, Beitrag 55) welches man sich abstempeln lassen kann. Ob dieses Formular auch schon für ein Trailerboot verwendet wurde kann ich nicht sagen - es ist wohl für alle Warenarten. Sollte (ausm Gefühl) aber das richtige sein. Die üblichen Bootspapiere sind natürlich selbstverständlich. Schöne Grüße, Jan |
#4
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O.k. dann nochmal:
Ich fahre seit Jahrzehnten mit dem Boot nach Jugoslawien/Kroatien und es wurde von mir noch nie irgend etwas in dieser Richtung (INF3 u. MwSt-Nachweis etc.) verlangt. Natürlich kann es passieren, dass die Beamten bei der Heimreise (i. d. EU) eventuell Nachweise haben wollen, aber wenn ich nachweisen kann, dass ich erst vor ein paar Wochen in HR zum Urlaub eingereist war etc., pp. dann ist die Sache schon wieder erledigt. (Nachweis anhand d. Anmeldepapiere v. Hafenkapitän) Machts Euch doch nicht unnötig schwer! ![]() Oder anders: Ja, besorgt Euch alle möglichen Papiere, MwSt-Nachweis, CE-Unbedenklichkeitserklärung, Zollausfuhr- u. -einfuhrbescheinigungen, amtl. beglaubigte Wiegepapiere, Abnahmebescheinigungen für die Gasanlage an Bord, TÜV-Gutachten usw. usf., dann habt Ihr zu tun und alle sind glücklich! ![]()
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Grüße Thomas |
#5
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amtl. beglaubigte Wiegepapiere, sowas gibts auch? Ich hab 73 Kg wer bestätigt mir das
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#6
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![]() Zitat:
Ein INF3 kostet nichts, hat keinen großen Aufwand uns ist "amtlich", und nimmt bei der Wiedereinreise in die EU jeden Zollbeamten sämtlichen Wind aus den Segeln ..... (auch beim Motorboot) und noch was.... Gas sollte man schon wegen der eigenen Sicherheit prüfen und abnehmen lassen.... beim WW auch
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#7
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Hallo Dieter,
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Grüße Thomas |
#8
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Also ich sehe das genauso wie Dieter......wir fahren auch schon seit Jahren nach Kroatien und wurden nie kontrolliert....aber wie ich die Kroaten kenne, werden Sie jetzt kontrollieren......und das Risiko ist mir zu groß, dass die unser Boot an die Kette legen......dann lieber Vorkehrungen treffen......
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#9
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Ich habe doch meine deutschen Papiere vom Boot, wofür brauch ich den da einen Nachweis? ( inf3 ).
Für meinen Pkw brauch ich ja schließlich auch keinen. |
#10
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Hallo,
beim PKW kann ist am amtlichen TÜV Stempel erkennen das man keine 3 Jahre außerhalb der EU war.
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Viele Grüße aus dem Raum Paderborn. ![]() Uli |
#11
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![]() Zitat:
![]() (du hast das Boot bei der Zulassung ja dem WSA auf den Schreibtisch gestellt und die können dir bestätigen, dass du es hast ![]() ![]() nimm mal bitte die Suchfunktion "INF3", und lies dich mal durch ....
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#12
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![]() Zitat:
Inf3 hab ich schon gegoogelt bevor ich meine Frage gestellt hatte. |
#13
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und wo bekommt man diesen INF3 Vordruck ?
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen ![]() |
#14
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@Peter: muss ich auch erstmal recherchieren wo man den Vordruck her bekommt.......
Vielleicht weiß es ja hier jemand im Forum.......oder ich ruf gleich mal beim Zoll an...... |
#15
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![]() Zitat:
mit dem Boot vorfahren. Gruß Maik
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Bin für jeden Ratschlag dankbar und helfe auch gerne wo ich kann ![]()
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#16
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![]() Zitat:
1: INF3 ist kostenlos 2: Im Vordruck gibt es eine relativ schmale Spalte in der die Waren eingetragen werden können. Sollte der Platz nicht ausreichen alle Waren auf einem DIN 4 Blatt aufführen. Dieses Blatt wird mit entsprechenden Stempeln und Unterschriften an die INF3 angehängt 3: zur Überprüfung der Waren müssen diese beim Zollamt vorgeführt werden. 4: zu den Waren gehört in unserem Fall das Boot mit Rumpf und Motornummer, wertmäßig relevantes loses Zubehör, Beiboot mit Motor, evtl. Trailer 5: Das ausstellen der INF3 geht relativ schnell und kann ohne vorherigen Termin innerhalb der Geschäftszeiten erfolgen Weitere Auskunft des Zoll`s: mit Beitritt Kroatien zur EU fallen die Grenzkontrollen weg, was aber nicht heißt das es trotzdem stichpunktmäßige Kontrollen geben kann, da der Verdacht nahe liegt das viele Bootseigner ihre in HR liegenden unversteuerten Boote nach dem 1.7 vorübergehend zurück nach D holen um der MwSt. und der Zollgebühr zu entgehen (insbesondere bei Trailerbooten). Es kann daher nicht schaden für eine gewisse Übergangszeit den Nachweis mittels INF3 zu erbringen das das Boot sich zu einem Zeitpunkt X in D befunden hat. Da mein Boot auf einem LKW transportiert wird, schätze ich das Risiko einer Kontrolle doch höher ein als bei einem Trailerboot. Werde mir daher die Zeit nehmen und diese INF3 holen. Hab keine Lust mich auf irgendwelche Diskussionen an der Grenze einzulassen.
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen ![]()
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#17
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Danke Peter,
bin noch nicht dazu gekommen beim Zoll anzurufen, aber jetzt wind wir ja wieder schlauer.......Danke schonmal dafür...Ich werde es auch so machen..... |
#18
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Also es geht um den Nachweis, dass das Boot nicht länger als 3 Jahre außerhalb der EU war.
Der Nachweis muss nicht mit "inf3" unbedingt erfolgen, ist bei Streit aber leichter da amtliches Dokument durch den Zoll ausgestellt. Der Nachweis kann z.B. auch durch Rechnungen über Arbeiten am Boot der Bootswerkstatt (natürlich einer Werkstatt die in der EU liegt) geführt werden. Ciao Sonja
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#19
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![]() Zitat:
Eine Reparaturrechnung ist eine weitere Möglichtkeit ! Ich bevorzuge einen "amtlichen" Nachweis...
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#20
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Servus!
Wie im anderen Topic gerade diskutiert wird ist wohl ein Gesetzentwurf veröffentlicht worden. Demnach seien Boote älter 8 Jahre nicht mehr zu versteuern. Falls dein Boot älter ist hättest du auf dem Wasser nix zu befürchten. Das Inf3 würd ich aber für die Wiedereinreise trotzdem mitnehmen. Schöne Grüße, Jan |
#21
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Hallo zusammen
![]() vielleicht hilft euch das hier bis zum 01.07.2013 weiter: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...aren_node.html Ich fahre schon einige Jahre ohne alles und hatte noch nie ein Problem, aber wer für die nächsten Monate noch auf Nummer sicher gehen will holt sich beim Zoll einfach diesen Stempel. Nach dem 01.07.2013 sollten wir das Problem nicht mehr haben.
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#22
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da wäre ich mir nicht so sicher, gerade in der Übergangsphase.... eher wird wohl 2014 wieder Ruhe einziehen
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#23
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Ich glaube nach dem 1.7. wird der HR Zoll erst richtig scharf. Das beurteilt im übrigen das Zollamt hier bei mir genauso. Siehe #16 vorletzter Abschnitt
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#24
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Gibts eigentlich diese ominöse regelung älter als 8 Jahre = steuerfrei irgendwo auf einer offiziellen HP?
lg Thorsten |
#25
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
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