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  #1  
Alt 05.03.2013, 08:57
Krümelmonster Krümelmonster ist offline
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Standard Boot kaufen in NL - Vertragsfragen etc.

Moin, Moin Zusammen!

Das Objekt unser Begierde (8mtr. Stahlverdränger) steht in NL bei einem Bootsmakler. Ich habe nun einen Vertragsentwurf, in deutscher Sprache geschickt bekommen, der auch soweit okay ist.

Eine Sache ist mir aber unklar: Der Kaufpreis soll weder auf das Konto des Maklers noch auf das Konto des Eigentümers überwiesen werden!

Kontoinhaber ist "Stichting Beheer Derdengelden "

Frage an die NL Experten: Was ist das für eine Kontobezeichnung? Ist sowas normal?

Und was brauche ich alles an Papieren um ein Boot aus NL beim WSA anzumelden? Einen internationalen Bootsschein hat das Boot jedenfalls nicht...

Danke für eure Hilfe und Gruß,

Klaus

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  #2  
Alt 05.03.2013, 09:55
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Hallo Klaus,

dabei dürfte es sich um ein Treuhandkonto handeln, da es um weder der Eigentümer noch der Makler aufs Konto bekommt.
Ob das normal ist weiß ich nicht, wir haben unsere beiden Boote "Bar auf Kralle" gezahlt.
An Papieren reicht der Kaufvertrag vom Boot wo Baunummer und Motornummer drin stehen sollte.
Bei uns reichte es damals aus, sonst einfach mal beim WSA anrufen. Unsere jetzigen liegen in NL und sind gar nicht angemeldet, brauchen sie aber auch nicht da sie unter 20 km/h fahren und wir auch nicht damit in Deutschland fahren.
__________________
Gruß Angela

Männer sind für mich Luft und Luft brauch ich um zu Leben.

Das Leben ist eine Achterbahn, es geht immer rauf und runter.
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  #3  
Alt 05.03.2013, 10:13
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Wenn klar aus dem Vetrag hervorgeht daß mit Nachweis der Zahlung auf das benannte Konto Deine Zahlungsverpflichtung erfüllt ist, kann es Dir wurscht sein wie das Konto heißt.

Es könnte nur dann Ärger geben wenn offenkundig an der Sache was faul ist, wenn ein Verdacht bestünde das ein Hehler ein Boot verkauft und / oder da Geld aus irgendwelchen illegalen Gründen umleiten will.

Grundsätzlich ist Vorsicht geboten, wenn Du vorab zahlen und dann erst Boot und Papiere bekommen sollst. Bei Vorauszahlungen ist immer Vorsicht geboten.

W
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  #4  
Alt 05.03.2013, 12:34
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Moin, Moin!

Das irgendwas faul ist, würde ich mit 99,9% Sicherheit ausschliessen. Der Yachmakler ist nachweisbar seit mehr als 20 Jahren tätig...

Zitat:
Grundsätzlich ist Vorsicht geboten, wenn Du vorab zahlen und dann erst Boot und Papiere bekommen sollst. Bei Vorauszahlungen ist immer Vorsicht geboten.
Vorauszahlung ist schon vorgesehen: Bei Vertragsabschluss 10% Anzahlung, Rest auf das Konto, dann Boot abholen.

Zitat:
dabei dürfte es sich um ein Treuhandkonto handeln, da es um weder der Eigentümer noch der Makler aufs Konto bekommt.
Ob das normal ist weiß ich nicht, wir haben unsere beiden Boote "Bar auf Kralle" gezahlt.
Bar auf Kralle wäre mir am Liebsten. Treuhandkonto würde ich verstehen, wenn das Boot sehr teuer wäre. Aber bei unter 10KEUR

Kann denn irgendwer von den hier anwesenden NL Kennern übersetzen, was "Stichting Beheer Derdengelden " heisst?

Danke und Gruß,

Klaus
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  #5  
Alt 05.03.2013, 12:51
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Wörtlich ist das ungefähr Stiftung Herrschaft Gelder von Dritten.

Es ist wohl ein extra Konto für Gelder, die dem Inhaber (noch) nicht selbst gehören. Ein Ziel ist, daß die Gelder im Falle einer Pleite nicht in die Insolvenz-/Konkursmasse fallen.

"Stichting Beheer Derdengelden" ist nicht der eigentliche Kontoinhaber, sondern mehr der Name des Kontos.

W
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  #6  
Alt 05.03.2013, 13:53
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Zitat:
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Bar auf Kralle wäre mir am Liebsten. Treuhandkonto würde ich verstehen, wenn das Boot sehr teuer wäre. Aber bei unter 10KEUR

Dann lass das im Vertrag doch auf Barzahlung bei Übergabe ändern und gut is.
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  #7  
Alt 05.03.2013, 14:02
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Moin, Moin!

Also sowas wie ein Notaranderkonto bei Immobilien in D.

Das wäre ja eine sehr sichere und korrekte Sache für beide Seiten. Der Verkäufer hat die Sicherheit, dass er die Kohle bekommt, ich habe die Sicherheit das Boot im vereinbarten Zustand auch wirklich zu bekommen, da der Verkäufer die Kohle erst nach Übernahme des Bootes bekommt.

Danke für eure Hilfe und Gruß,

Klaus
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  #8  
Alt 05.03.2013, 14:09
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Sowas wie ein Notaranderkonto wäre es nur wenn ein Notar Kontoinhaber ist. Das ist aber wohl nicht so. Möglicherweise ist ein Rechtsanwalt Kontoinhaber, oder es ist eben nur ein gesondertes Konto vom Bootsmakler.

W
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  #9  
Alt 05.03.2013, 18:24
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Ich habe das gerade hinter mir.
15% war die Anzahlung auf ein Drittkonto.
Die Restzahlung erfolgt nächste Woche. Anmeldung beim WSA war ein Problem, ich hatte nur den Vertragsentwurf, ein Foto mit der Motornummer und das Expose dabei.
Beim WSA habe ich dann noch eine Eigentumserklärung ausgefüllt.

Wo liegt denn Dein Boot und wann möchtest Du es überführen?
__________________
Gruß
Klaus
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  #10  
Alt 05.03.2013, 19:12
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Hallo Klaus !!!!

Worauf man noch auf jedenfall nachhaken sollte, ob auf dem Boot noch eine
Finanzierung liegt.

Hatte ein Bekannter vor Jahren mal richtig Probleme mit !!!!!

Auch über einen Makler abgewickelt worden.
__________________
mfg Frank



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  #11  
Alt 05.03.2013, 19:56
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Das ist das im Vertag extra ausgeschlossen.
__________________
Gruß
Klaus
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  #12  
Alt 05.03.2013, 22:15
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Hallo Klaus,

ich habe letztes Jahr ein Boot beim Makler Schepenkring gekauft und auch 10 % Anzahlung geleistet. Allerdings auf das Konto vom Makler. Nicht auf ein Treuhandkonto.
Den Rest habe ich dann bar bei Abholung bezahlt. Ich hatte auch eine Klausel im Vertrag, dass ich das Boot nicht nehmen muss, wenn es nicht genau dem Zustand der Beschreibung entspricht. Und genau so ist es dann auch gekommen. So habe ich bei der Abholung vor Ort dem Makler dann die Wahl gelassen. Entweder 30 % Nachlaß oder ich bekomme meine Anzahlung wieder und fahre nach Hause. Er hat dann kurz mit dem Eigner telefoniert und mir das Boot mit 30 % Nachlaß mitgegeben.

Bezüglich Papieren: hat das Boot irgendein Kennzeichen (z. B. YS-53-86 oder so)? Dann hätte es z. B. eine niederländische Zulassung (s. Anhang). Auch mit dieser (zusammen mit dem Kaufvertrag) kannst du das Boot beim WSA, DMYV oder ADAC zulassen.

Der Tipp mit der "Boots-Hypothek" ist ja bereits gekommen. Dies auch im Vertrag festhalten. Wenn ich einen Kaufvertrag mache wähle ich immer diese Formulierung:

1. Der Verkäufer versichert, dass er alleiniger Eigentümer ist und ihm keine Schiffsgläubigerrechte am erkauften Gebrauchtboot bekannt sind. Sollen dennoch derartige Rechte gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden, hat der Verkäufer den Käufer von diesen Ansprüchen frei zu halten und alle dieserhalb entstehenden Kosten zu tragen und vorzuschießen.

2. Der Verkäufer versichert ferner, dass er oder ein früherer Eigentümer bei dem erstmaligen Erwerb oder bei der Einfuhr in einen EU-Mitgliedstaat für das Gebrauchtboot und die Ausrüstung Zölle und gesetzliche Mehrwertsteuer gezahlt haben.
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Viele Grüße
Thomas
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Alt 06.03.2013, 08:19
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Moin, Moin!

@Vinkona: Das Boot liegt in Friesland, in der Nähe von Grou. Überführen möchte ich ich es zum MLK. Fahrstrecke Groningen-> te Apel-> HRK-> DEK-> MLK. Wann genau, steht noch nicht fest, evtl. 2. Osterferienwoche.

Nächste Saison soll das Boot wahrscheinlich auch wieder in NL liegen, in De Kuilart, unserem Lieblingscampingplatz. Vorher möchte die allerbeste Lebensgefährtin (also meine ) das Boot innen aufhübschen, und ich möchte die Technik aufwerten. Also muss das Boot näher zu unserem Zuhause

@Frankie: Im Kaufvertrag ist bestätigt, dass keine Finanzierungen drauf liegen.

@bootsfreunde: Klauseln wie du sie beschrieben hast, sind im Vertragsentwurf vorhanden. Eine niederländische Registrierung hat das Boot nicht.

Was war denn bei deinem Bootskauf nicht in Ordnung?

Gruß,

Klaus
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  #14  
Alt 06.03.2013, 10:35
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Moin, Moin!

@Vinkona: Das Boot liegt in Friesland, in der Nähe von Grou. Überführen möchte ich ich es zum MLK. Fahrstrecke Groningen-> te Apel-> HRK-> DEK-> MLK. Wann genau, steht noch nicht fest, evtl. 2. Osterferienwoche.
Es gibt hier 2 aktuelle Themen, die sich mit der Überführung zu im März und den Öffungszeiten der Kanäle befassen.
Habe leider keine Zeit, suche ich heute Abend.
__________________
Gruß
Klaus
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  #15  
Alt 06.03.2013, 10:49
Krümelmonster Krümelmonster ist offline
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Danke, brauchst net suchen, die habe ich schon gelesen!

Zitat:
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Es gibt hier 2 aktuelle Themen, die sich mit der Überführung zu im März und den Öffungszeiten der Kanäle befassen.
Habe leider keine Zeit, suche ich heute Abend.
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  #16  
Alt 06.03.2013, 19:37
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Wo im MLK liegt denn das Boot in Zukunft?
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Gruß
Klaus
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