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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik.

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  #1  
Alt 05.03.2013, 19:41
Benutzerbild von fritz10
fritz10 fritz10 ist offline
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Standard Schöner Ausflug!!! Der Propeller blieb stehen.

Hallo,

habe mir vor 2 Wochen einen Mercury 2 Takter vom Händler gekauft und heute die erste Fahrt gemacht. Leider ging sie schnell zu ende. Nach ca. 7 Kilometer auf dem DortmundEmsKanal war Schluss. Beim Beschleunigen drehte auf einmal der Motor durch und der Propeller blieb stehen.
Wie sehe ich ob es nur der Propeller ist wie der Händler mir am Telefon erklärte. Er sagte ich hätte Grundberührung gehabt, dass aber am Propeller zu sehen wäre.
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  #2  
Alt 05.03.2013, 19:51
Benutzerbild von Alex 996
Alex 996 Alex 996 ist offline
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Hi Fritz,

was ist das denn für ein Motor



Gruß Alex
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  #3  
Alt 05.03.2013, 19:51
horstj horstj ist offline
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na halt mal am Propeller drehn, dann sieht man, ob der abgeschert ist.
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  #4  
Alt 05.03.2013, 23:21
Benutzerbild von fritz10
fritz10 fritz10 ist offline
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Es ist ein 60PS Merkury von Baujahr 1996.

Wenn die Steuerung in Neutral steht ist der Propeller frei zu drehen, wenn ich ein Gang einlege, klakkert er in der einen richtung, dass ist ja normal und in der anderen richtung müsste ja der wiederstand sein, ist aber nicht es knierscht beim drehen als wenn Metalspäne dazwischen wären. Die Züge sind in Ordnung.
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  #5  
Alt 06.03.2013, 00:14
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Akki Akki ist gerade online
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Bleibt denn beim Drehen die Achse(Mutter) Stehen?
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Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...

Geändert von Akki (06.03.2013 um 10:40 Uhr)
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  #6  
Alt 06.03.2013, 00:17
herrmic herrmic ist gerade online
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Rutschkupplung vom Propeller defekt ?

Baue mal nen anderen Propeller an und teste.
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  #7  
Alt 06.03.2013, 00:41
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fritz10 fritz10 ist offline
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Bleibt denn beim Drehen die Achse(Mutter) Stehen?
Das ist mir auch gerade eingefallen. Das werde ich heute mal schauen.
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  #8  
Alt 06.03.2013, 07:05
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Alex 996 Alex 996 ist offline
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Zitat:
Zitat von fritz10 Beitrag anzeigen
Es ist ein 60PS Merkury von Baujahr 1996.

Wenn die Steuerung in Neutral steht ist der Propeller frei zu drehen, wenn ich ein Gang einlege, klakkert er in der einen richtung, dass ist ja normal und in der anderen richtung müsste ja der wiederstand sein, ist aber nicht es knierscht beim drehen als wenn Metalspäne dazwischen wären. Die Züge sind in Ordnung.

Hallo Fritz,

hört sich nach Getriebeschaden an, hast ja hoffentlich noch Garantie.

Propellernabe, ........ kann sein, aber die geht dann immer noch sehr schwer zum Drehen und dreht nur unter Last im Wasser durch.

Bin mal gespannt, was es wirklich ist und was der Händler sagt.



Gruß Alex
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  #9  
Alt 06.03.2013, 12:30
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Händler sagt das der Motor ja beim kauf ja in der Tonne gelaufen ist und es meine schuld wäre.
leider dreht sich die Mutter nicht beim Rückwertsgang rasselt es im Getriebe. Ich ruf da jetzt noch mal an.
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  #10  
Alt 06.03.2013, 12:32
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torsti58 torsti58 ist offline
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Das ist nicht die Propellernabe, das hört sich nach Getriebe an.
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  #11  
Alt 06.03.2013, 12:44
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schwierige Sache, wenn es hier um die Gewährleistung gehen wird. Ich würde hier nicht rumschrauben, sondern paar Fotos machen und mit dem Motor zum Händler zurück.
Als guter Händler, der den Motor durchgeschaut und dann verkauft hat, würde ich auch erstmal darauf deuten, dass/ob der Kunde Mist gebaut hat. Als schlechter Händler, der sich um nix gekümmert hat, würde ich genauso verfahren. Eine getriebkillende Grundberührung sollte man am Propeller aber eigentlich sehen.
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  #12  
Alt 06.03.2013, 14:12
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Eine getriebkillende Grundberührung sollte man am Propeller aber eigentlich sehen.

Da kannst du von ausgehen.
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  #13  
Alt 06.03.2013, 14:35
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Zitat:
Zitat von fritz10 Beitrag anzeigen
Händler sagt das der Motor ja beim kauf ja in der Tonne gelaufen ist und es meine schuld wäre.
leider dreht sich die Mutter nicht beim Rückwertsgang rasselt es im Getriebe. Ich ruf da jetzt noch mal an.

Dein Händler muss dir ein Jahr Garantie auf dem Motor geben.
Wenn du nicht mit einig wirst, würde wir gerne wissen wollen wer das ist.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

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  #14  
Alt 06.03.2013, 15:35
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fritz10 fritz10 ist offline
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Ich habe gerade bei dem Händler angerufen und er war super freundlich und ist mit mir am Telefon nochmal alles durch gegangen was man halt am Telefon testen kann. Der Propeller ist es definitiv nicht kaputt, denn ich habe den während dem telefonischen Support abgeschraubt und die Nabe lässt sich in beiden Richtungen drehen, auch wenn der Gang eingelegt ist.
Wir sind so verblieben das ich morgen ein Mercury vertragshändler vor Ort zur rat ziehe, denn es sind bis zum Verkäufer 220 Kilometer.
Denke morgen weiß ich mehr.
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  #15  
Alt 06.03.2013, 20:27
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Mr.J Mr.J ist offline
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Dein Händler muss dir ein Jahr Garantie auf dem Motor geben.
Wenn du nicht mit einig wirst, würde wir gerne wissen wollen wer das ist.
hm, muss er nicht. Ein Händler muss ein Jahr Gewährleistung auf gebrauchte Artikel geben. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Da BJ. 96 ist Garantie sicher nix mehr. Da im Gewährleistungsrecht gilt:
Umkehr der Beweislast
Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten nach der Übergabe auf, wird - bis zum Beweis des Gegenteils - vermutet, dass die Ware schon zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, außer dies ist mit der Art der Sache oder des Defektes unvereinbar. Der Verkäufer muss also beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht bestand.

Tritt der Mangel erst nach Ablauf der 6-Monats-Frist auf, muss der Käufer beweisen, dass dieser nicht durch unsachgemäßen oder falschen Gebrauch entstanden ist. Der Beweis ist gerade im außergerichtlichen Wege in der Regel nur sehr schwer zu erbringen, und zwar meist nur durch das Gutachten eines Sachverständigen, welches natürlich erhebliche Kosten mit sich bringt. Sie sollten sich also, vor allem bei billigen Produkten, gut überlegen, ob Sie diese Möglichkeit nutzen wollen.

Sollte der Schaden durch Verschulden des Käufers auftreten, besteht kein Recht auf Gewährleistung!

Eigentlich hat der Händler durch den Probelauf in der Tonne-und die ersten 7km Fahrt-bewiesen, dass der Mangel noch nicht bestand. Der Käufer wird hier beweisen müssen, dass der Mangel doch schon bestand- und das wird schwer.

Er wird doof sein, das nicht zu regulieren, weil wir wissen wollen, wer das ist und das geschäftsschädigend für ihn sein wird- aber müssen muss er hier leider nichts. So sehe ich das jedenfalls im Sinne der Rechtssprechung.
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  #16  
Alt 06.03.2013, 23:24
horstj horstj ist offline
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Also wenn es Getriebeteile zerreibt, ohne das
Öl fehlte oder
die Schraube krummgeschlagen ist

sollte sich der Händler drum kümmern. Ein Autohändler, bei dem die Kunden im Umkreis von 7km liegen bleiben, muss sicher bald zu machen. Die Gewährleistung ist 2x6 Monate, nicht 7km.
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  #17  
Alt 07.03.2013, 15:24
goec2468 goec2468 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Mr.J Beitrag anzeigen
hm, muss er nicht. Ein Händler muss ein Jahr Gewährleistung auf gebrauchte Artikel geben. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Da BJ. 96 ist Garantie sicher nix mehr. Da im Gewährleistungsrecht gilt:
Umkehr der Beweislast
Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten nach der Übergabe auf, wird - bis zum Beweis des Gegenteils - vermutet, dass die Ware schon zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, außer dies ist mit der Art der Sache oder des Defektes unvereinbar. Der Verkäufer muss also beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht bestand.

Tritt der Mangel erst nach Ablauf der 6-Monats-Frist auf, muss der Käufer beweisen, dass dieser nicht durch unsachgemäßen oder falschen Gebrauch entstanden ist. Der Beweis ist gerade im außergerichtlichen Wege in der Regel nur sehr schwer zu erbringen, und zwar meist nur durch das Gutachten eines Sachverständigen, welches natürlich erhebliche Kosten mit sich bringt. Sie sollten sich also, vor allem bei billigen Produkten, gut überlegen, ob Sie diese Möglichkeit nutzen wollen.

Sollte der Schaden durch Verschulden des Käufers auftreten, besteht kein Recht auf Gewährleistung!

Eigentlich hat der Händler durch den Probelauf in der Tonne-und die ersten 7km Fahrt-bewiesen, dass der Mangel noch nicht bestand. Der Käufer wird hier beweisen müssen, dass der Mangel doch schon bestand- und das wird schwer.

Er wird doof sein, das nicht zu regulieren, weil wir wissen wollen, wer das ist und das geschäftsschädigend für ihn sein wird- aber müssen muss er hier leider nichts. So sehe ich das jedenfalls im Sinne der Rechtssprechung.
Das verstehe ich jetzt nicht.
Du schreibst:
" ...Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten nach der Übergabe auf, wird - bis zum Beweis des Gegenteils - vermutet, dass die Ware schon zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, außer dies ist mit der Art der Sache oder des Defektes unvereinbar. Der Verkäufer muss also beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht bestand. ...".

Da der Motor vor zwei Wochen gekauft wurde, ist der Händler sehr wohl in der Pflicht nachzuweisen, dass der Käufer den Schaden verursacht hat.
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  #18  
Alt 07.03.2013, 18:14
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Hallo,

das hatte ich auch nicht verstanden.

Ein Probelauf in der Tonne, ... ohne Last

Dann verreckt das Getriebe nach 7 km, .... und da war vorher nichts.

Also, das kann mir keiner erzählen.

Ich sage jetzt nicht, daß der Händler von dem Schaden wußte, der zerlegt nach einem gebraucht angekauften Motor auch nicht erst einmal das Getriebe.
Aber er steht halt in der Pflicht.



Gruß Alex
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  #19  
Alt 07.03.2013, 20:25
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Zitat:
Zitat von goec2468 Beitrag anzeigen
Das verstehe ich jetzt nicht.
Du schreibst:
" ...Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten nach der Übergabe auf, wird - bis zum Beweis des Gegenteils - vermutet, dass die Ware schon zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, außer dies ist mit der Art der Sache oder des Defektes unvereinbar. Der Verkäufer muss also beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht bestand. ...".

Da der Motor vor zwei Wochen gekauft wurde, ist der Händler sehr wohl in der Pflicht nachzuweisen, dass der Käufer den Schaden verursacht hat.
Kommt drauf an, wie das die Rechtssprechung sieht.
versteht mich nicht falsch Leute, und nicht ich schreibe, sondern das europäische Verbraucherzentrum, und so habe ich es auch in den Rechtskundevorlesungen gelernt. Guggst du:
http://www.euroconsumatori.org/16842v16927d16949.html

ich finde auch ein Probelauf in der Tonne ohne Last sagt nichts aus. Habe ich auch schon gemacht, aber keinen Gang eingelegt. Wer will schon nass werden?. Und selbst wenn, stimme ich euch zu, dass das kein einwandfreies Getrieb beweist. Aber Cyrus Aussage, der Händler muss ein Jahr Garantie geben ist schlichtweg nicht richtig. Obwohl ich Cyrus ungern wiederspreche, weil ich persönlich ihn für äusserst sachkundig halte. Aber auch er (wie ich)ist kein Rechtsverdreher. Ist ein Unterschied, ob Garantie oder Gewährleistung. Ich stimme euch allen zu, der Händler sollte das regulieren,auch gleich die Schuldzuweisung des Händlers, er sei Schuld und habe Grundberührung gehabt-ohne Begutachtung des Propellers-erscheint mir äusserst unseriös. Klar sollte der Händler reparieren-und ich gönne das unserem Sportsfreund von ganzem Herzen-aber ob er muss? Hm...und Garantie? Muss auf jeden Fall nicht.
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  #20  
Alt 07.03.2013, 21:57
bootohnenamen bootohnenamen ist offline
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Was kann es denn sein? Scherstift (gibt es bei recht alten Modellen), Rutschkupplung im Propeller, nicht sauber justiertes Schaltgestänge oder Defekt im Getriebe. Zuerst mal den Prop untersuchen, ist wohl schon passiert. Zweitens könnte man mal nach der Schaltmimik sehen, ob der Gang wirklich eingelegt wird und ggf. nachjustieren. Ein Getriebeschaden ist nach der Schilderung nicht ganz so wahrscheinlich, bei unversehrtem Prop ja fast unmöglich ein neuer Schaden. Auf jeden Fall nicht selber dran schrauben, sondern den Verkäufer aufsuchen und den machen lassen. Als Händler steht er dafür gerade, aber nur wenn niemand sonst Hand angelegt hat. Lag der Schaden schon vorher vor und ist der Propeller ohne Zeichen einer heftigen Grundberührung, kommt er aus der Nummer so leicht nicht raus. Zuerst mit dem Verkäufer reden, Zeugen mitnehmen und Beweise vorsorglich sichern.

BON
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  #21  
Alt 09.03.2013, 12:50
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fritz10 fritz10 ist offline
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Erst einmal vielen Dank für die rege Beteiligung!
Ein Händler vor Ort hat sich jetzt von außen alles angeschaut und ein Fehler meinerseits ausgeschlossen. Nach dem Gespräch der beiden (Händler vor Ort und dem Verkäufer) kam wir gemeinsam zu dem Entschluss, das der Motor zum Verkäufer kommt und dann von Ihm instand gesetzt wird.
Jetzt meine Frage:
Ich habe den Motor ja einzeln gekauft und am Boot montiert. Wenn ich jetzt die Strecke mit dem Boot über 200 Kilometer hinfahren muss und später wieder abholen soll, ist das eine lange Fahrt. Meint Ihr ich sollte den Motor besser Abbauen? Der Händler hatte sogar vorgeschlagen dass ich die 6 Schrauben löse und nur das Getriebe im Kofferraum hinbringen könnte. Das wäre natürlich am schönsten. Wenn er das Getriebe in einen Tag nicht fertig bekommt sind es fast 1.000 Kilometer Fahrerei von den Stunden im Auto ganz zu schweigen.
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  #22  
Alt 09.03.2013, 12:57
Benutzerbild von ro-jog-rr
ro-jog-rr ro-jog-rr ist offline
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Zitat:
Zitat von fritz10 Beitrag anzeigen
Der Händler hatte sogar vorgeschlagen dass ich die 6 Schrauben löse und nur das Getriebe im Kofferraum hinbringen könnte. Das wäre natürlich am schönsten. Wenn er das Getriebe in einen Tag nicht fertig bekommt sind es fast 1.000 Kilometer Fahrerei von den Stunden im Auto ganz zu schweigen.
Dann könntest du dir doch auch die Fahrerei sparen und es zur Post bringen.

Gruß Robert
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  #23  
Alt 09.03.2013, 13:07
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Ja, als Postpaket wäre es dann am sinnvollsten. Allerdings musst du dir auch sicher sein, dass du es wieder richtig eingebaut kriegst. Oder mit dem Händler, der vor Ort die Diagnose macht, absprechen, ob er es dir montiert.
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  #24  
Alt 09.03.2013, 13:23
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Zitat:
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Meint Ihr ich sollte den Motor besser Abbauen? Der Händler hatte sogar vorgeschlagen dass ich die 6 Schrauben löse und nur das Getriebe im Kofferraum hinbringen könnte. Das
Dann las dir die Demontage des Unterwasserteils wie vorgeschlagen aber vom Händler schriftlich bestätigen sonst hast du event. ein Problem ,bei der Beweislast hinbezüglich des defekten Getriebes.
Rechtlich zählt meist nur das was geschrieben steht, nachher erinnert sich der Händler nicht mehr ans telefonat, bzw davon war nie die Rede.
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Gruß Volker
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  #25  
Alt 10.03.2013, 07:11
bootohnenamen bootohnenamen ist offline
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und wenn es nur die Justage der Schaltung war/ist, dann wird er nichts finden, das Problem aber wird fortbestehen, daher erst mal ausmitteln. D.h. Hebel aus der Neutralstellung vor bzw. zurück bewegen und dabei prüfen, ob es in etwa der gleiche Weg ist, der zum Eingriff des Getriebes führt. Ein Fehler liegt nur vor, wenn die Einstellung korrekt ist und die Symptome trotzdem auftreten. Von einem intakten Schaltzug gehe ich mal aus.

BON
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