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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Reihenklemen in Gewerblichen Unterverteilungen
Moin zusammne,
ist jemanden bekannt, ob alle Leitungen in Gewerblichen Elektronterverteilungen auf Reihenklemmen aufgelegt werden müssen ? Ich kenne nur das Gerücht, das es so seien muß. Wenn ja, hat jemand eine Quelle, wo diese Vorschrift her kommt ? (VDE, BGV) Habe bisher überall gesucht und habe Reihenklemmenhersteller und Schaltschrankbauer befragt, aber keiner konnte mir eine Sicher Aussage geben. Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe. Olli |
#2
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Hi Olli,
was sind denn gewerbliche Unterverteilungen ? Das gibt es doch gar nicht was du da suchst Ist ne gewerbliche Unterverteilung die Unterverteilung in einem Gewerbebetrieb ? Also egal ob Dönerbude oder ein Systemhaus ? Es gibt Unterverteilungen die nach VDE ausgeführt sein müssen und gut ist. Oder sehe ich das falsch Gruß Richi
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran |
#3
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Zitat:
So weit mir bekannt ist, gibt es eine unterscheidung zwischen Privat genutzten Räumen und gewerblich genutzten Räumen. Im Gewerblichen Bereich kommt die BGV A3 und dei VDE 701-702 zum Tragen, die auch durch die Gewerbeaufsicht geprüft wird. Im Privaten kommt aus meiner Sicht nur die VDE 701-702 zum tragen, deren Einhaltung aber nicht überprüft wird. Vieler Grüße Olli
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#4
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Ich meine dass die Ausführung der Arbeiten immer die Gleiche ist.
Das Auflegen in Verteilerschränken ist in der VDE geregelt. Jedoch die Prüfung der Elektischen Anlagen sich darin unterscheidet ob Gewerbe (nach BGV A3) oder nicht. Bin kein Elektriker muss ich dazu sagen. Das kommt lediglich aus meinem hoffentlich gesunden Menschenverstand. Bin mal gespannt ob hier noch einer der unzähligen Elektrikermeister hier im Forum Licht ins dunkel bringt Gruß Richi
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran |
#5
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Hallo,
schreib bitte eine PN an Jens (woodstock); er kann Deine Frage sicher beantworten. Viele Grüße, Thilo
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___________________________________________ WSC Krossinsee e.V. "Im Winter boarden, im Sommer waken!"
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#6
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Meist wird der Schaltschrank bei den Firmen vorgefertigt und vor Ort dann nur eingebaut.
Das läuft über Reihenklemmen (vorhandene, bzw. installierte Leitungen werden dann verbunden). Bei Maschinen hat man Stecker. Es könnten aber technische Anforderungen eine Verwendung von bestimmten Typen (Käfigzug anstatt Schraub) ausschließen. Mir ist bis jetzt noch keine Vorschrift untergekommen, die hier unter privat oder gewerblich unterscheidet. Wäre für mich dann interessant.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#7
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Bisher habe ich immer in der Praxis gesehen, das in Gewerbebauten Reihenklemmen eingebaut wurden und im Privatbereich nicht.
Da in einem Kindergarten jetzt keine eingebaut wurden, stellt sich mir die Frage, auf welcher Grundlage werden die Reihenklemmen im Gewerblichen bereich eingebaut. Ich habe hier mehrere Elektromeiter /Firmeninhaber zu dem Thema befragt. Diese bauen auch im Gerweblichen Bereich Verteilungen mit Reihenklemmen ein. Es konnte mir aber keiner sagen warum. Bei vorgefertigten Verteilungen ist die Sachlage ja klar, da es einfacher ist, aber warum werden sonst die Reihenklemmen eingebaut. Viele grüße Olli |
#8
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Bei uns in der Industrie gilt außer den besagten VDE richtlinien als Verschärfung noch die DIN 60204.
Aber ich hab bisher auch nicht gefunden das dort steht es muss über reihenklemmen angeschlossen werden. ist aber immer die ienfachste Handhabung in der Industrie. Bei uns im Betrieb wird viel Steckbar ausgeführt. D.H. der Schrank verfügt über einen oder mehrere Stecker am gehäuse und der Kabelbaum wird nur angesteckt. Somit ist im Servicefall nicht die Baugruppe ab und wieder anzuklemmen, sondern nur Stecker raus Komponennete tauschen Stecker ran und fertig. Natürlich ist bei großen schaltschränken auch viel über klemmlesiten realiesiert, aber auhc das dient der Vereinfachung. So kann man dem eine lieferanten den Schaltpal für den Schrank geben und einem Anderen Lieferanten den Plan für die zu konfektionierende Leitung mit Abisoliermassen und Leitungsbezeichnung. Es muss beim Aufstellen keine Leitung mehr quer durch den schrank geführt werden sondern nur noch unten auf die Klemmleiste aufgelegt werden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#9
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Hallo Olli,
hier ein Auszug aus der VDE 0100: Zu der Übersichtlichkeit gehört es auch, daß die Schutzleiterschiene und die N-Leiterschiene sowie deren eventuell vorhandene Verbindung deutlich erkennbar sind. Die Zuordnung der Überstrom-Schutzeinrichtungen oder Schalter zu den abgehenden Leitungen sollte bereits durch die räumliche Anordnung erkennbar sein. Ein häufig vorkommender Fehler, daß die N-Leiter nicht ordnungsgemäß den Stromkreisen zugeordnet sind, muss auf jeden Fall vermieden werden. Den sichersten Beweis hierfür erhält man durch eine Messung der Isolationswiderstände, wenn jeweils ein Stromkreis einschließlich N-Leiter für die Messung von der Spannung abgetrennt wird. Ideal wäre es, wenn grundsätzlich nur Verteilungen mit N-Leiter Trennklemmen verwendet würden, da dann die Messung der Isolationswiderstände einfacher durchführbar ist. Der Entwurf VDE 0100 Teil 420 A2 Schutzmaßnahmen, Schutz gegen thermische Einflüsse sieht daher solche N-Leiter Trennklemmen für alle Verteilungen, also auch in Wohnungen vor. Jens |
#10
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Ich kenne beide Bauformen, sowohl im gewerblichen wie im privaten Bereich.
DIN VDE und EN gelten übrigens für alle. Auch privat muß das vor Inbetriebnahme durch entsprechende Fachkraft geprüft werden. Selbstinstallation und "Nachbarschaftshilfe durch guten Bekannten mit Fachkenntnissen (z.B. hat Mutter hat elektrischer Heizdecke)" kommt da nicht vor. Dann gibt es dazu noch die besonderen TAB "technische Anschlußbedingungen" des jeweiligen Versorgungsunternehmens. Die schreiben auch gerne sowas mal vor. Ist aber von Versorger zu Versorger unterschiedlich. Und ändert sich schon mal mit der Zeit. So kann es sein daß ein spezieller Trennschalter, der vor 10 Jahren Pflicht war, heute nicht mehr erlaubt ist. Der Umstand, daß im gewerblichen Bereich anders gearbeitet wird, kann auch daran liegen, daß die Anlagen durch Fachplaner geplant und danach ausgeschrieben werden. Und die schreiben halt gerne auch was rein in ihre Planungen. Werden ja auch schließlich nach Umfang bezahlt. Und das ist natürlich bei der Abnahme auch verbindlich.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. Geändert von Konteradmiral (08.03.2013 um 18:52 Uhr) |
#11
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Hallo an Alle.....
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Es Grüßt Uwe.K. aus U. Mir geht es gut....wenn ich besser klagen könnte wäre ich Rechtsanwalt geworden... |
#12
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Hi Uwe,
ist das die alleinige Vorschrift für Gewerbebau oder gilt die auch bei Privat-Neubauten ? Danke vorab und Gruß Richi
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Relativ ist: wenn mir einer seine Nase in den Hintern steckt.....Dann haben beide eine Nase im Hintern ! Nur ich bin relativ besser dran |
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