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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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mein Trailer und der fehlende Bremskeil
Hallo Gemeinde,
ich darf demnächst mit dem Trailer wieder zum TÜV und habe heute festgestellt, dass mir ein Bremskeil fehlt und die dazugehörige Halterung defekt ist. Ich weiss garnicht wie lange schon dieser Zustand so ist, weil ich diese Plastikdinger ohnehin nie benutzt habe. Stabile Keile führe ich immer im PKW mit. Meine Frage lautet daher (googeln hat nicht geholfen), sind diese Plastikkeile die üblicherweise an den Radkästen montiert sind, Pflicht?
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#2
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Re: mein Trailer und der fehlende Bremskeil
Hallo moin2000,
die sind Pflicht, die Keile gibt es im Wohnwagen Trailer Zubehör Handel und sind sehr preiwert
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#3
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Jaaaaa! Müssen dran sein!
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#4
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Na gut, damit es keinen Ärger gibt, aber nur deswegen
Danke für die Antworten
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#5
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Kleiner Tipp guck für sowas mal bei e-bay.
Da hab ich meine auch her, da kannste die Dinger schon für 2-4 Euronen plus Porto erwerben. War für meinen Trailer im Anhängerzubehörhandel und dort sollten Die Keile gleich zwischen 10-15 Euros kosten. Gruß Therrg
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Spass ist was ihr daraus macht, vor allem wenn Wasser im Spiel ist. ----------------------------------------------------------- .....Mitglied der VDCS..... ----------------------------------------------------------- |
#6
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Hallo,
ich habe meine bei Herrn Renner gekauft. Empfehlenswert, weil guter Preis, netter Kontakt und schnelle Lieferung. Bin weder mit dem Herrn verwägert etc.. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...986071772&rd=1 (PaidLink) Gruss Ulf |
#7
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Für 3,90 plus 5 Euro Porto bekommt man im Handel 3 Satz
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#8
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Hallo und danke für die Tipp´s.
Eigentlich will ich diese Plastikteile garnicht benutzen, ist doch nur für Befriedigung der Vorschriften. Habe heute von einem Kollegen den Rat, bei einer Strassen/Autobahnmeisterei nachzufragen, bekommen. Diese sollen angeblich diese Teile gesammelt haben.
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#9
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öööhm... die sind echt pflicht? beim letzten tüv mit meinem trailer hats niemanden gestört, das die halterung abgebrochen ist und der keil folglich auch fehlt... hatte wohl zur abwechslung mal glück
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#10
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Hallo zusammen
ich geb meinen senf auch mal dazu war mit meinem Trailer jetzt auch beim TÜV hatte ihm vorher ein neues Stützrad mit Halter und zwei neue Bremskeile (Kunststoff) mit Halter spendiert das ganze für 39 Euro gruß detlef |
#11
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Zitat:
Und hier steht auch etwas von einer Pflicht: http://www.swan-trailer.de/ger/swandetailbremskeil.htm Allerdings sind beide Infos ohne Quellenangabe und ich habe dazu nirgendwo eine Vorschrift finden können. Es kann aber auch sein, dass es erst für Trailer ab einem bestimmten Baujahr gilt. Die neueren Trailer haben alle serienmässig Bremskeile, die älteren oft nur als nachträgliches Extra. Gruß Norman |
#12
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Moin,
StVZO § 41 Absatz 14: (14) Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens ein Unterlegkeil bei Kraftfahrzeugen - ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t, zweiachsigen Anhängern - ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, 2 Unterlegkeile bei drei- und mehrachsigen Fahrzeugen, Sattelanhängern, Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg. Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden. Jörg |
#13
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Also ich habe einen 2 To. Merlin Trailer.
War zum Tüv in diesem Jahr. Auch keine Bremskeile. Tüv bekommen,jedoch Eintrag in den Unterlagen,binnen 6 Wochen die Mängel abzustellen. Gruß Michael |
#14
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@ Jörg
Danke für die Info! Habe die falschen Suchbergiffe verwendet. An "Unterlegkeil" hatte ich gar nicht gedacht. Gruß Norman |
#15
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Zitat:
Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#16
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Ich finde auch, Vorschriften ergeben nur dann einen Sinn, wenn man sich nicht erst einen Tag Urlaub nehmen muss, um sie überhaupt irgendwo finden zu können.
Das Ding mit der Abdeckung des Propellers ist noch alberner. Da findet man nach langem Suchen eine Vorschrift, die besagt, dass der Propeller während der Fahrt abgedeckt sein muss. Nicht wie und nicht womit. Demnach wäre es ausreichend, ihn mit einer Brötchentüte aus Papier abzudecken. Wozu dann überhaupt eine Vorschrift. Mal ganz abgesehen vom eigentlichen Sinn, einen Propeller, der sich "eingezäunt" hinter der Lichtleiste befindet noch zusätzlich abzudecken... Ich habe die Bremskeile an meinem Trailer selbst nachgerüstet. Freiwillig, aus eigener Überzeugung. Vorher hat nie ein TÜV-Prüfer danch gefragt, oder es bemängelt. Ich wusste gar nicht, dass man sie haben muss. Gruß Norman |
#17
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Hmmm, das mit den Bremskeilen wusste ich auch nicht, habe die nicht am Trailer und es hat auch noch nie Probleme beim TÜV gegeben.
Okay, kommen die halt aus dem Kofferraum endlich ran an den Trailer. |
#18
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Zitat:
Es kann ja so sein, dass ich das Teil auf der Autobahn verloren habe, wenn ja, hoffe ich, dass mein Hintermann das gut gehandelt bekommen hat. Eigentlich eher ein Grund dafür, diese Plastikteile am Trailer zu verbieten
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#19
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Welches Problem habt Ihr mit den Dingern? Ich habe (ohne Berücksichtigung/Kenntnis der Rechtslage) beim Trailerrenovieren zwei Stück gekauft und angebaut. Normalerweise benutze ich sie nicht, aber wenn der Trailer mal unvorhergesehen irgendwo abgestellt werden muss, bin ich sicher froh, die dabeizuhaben (500kg ungebremst). Ich habe so 3-EUR-Teile aus dem Anhängerzubehör (oder doch eBay? weiß nicht mehr), und die Halterungen sind so stramm, dass die wahrscheinlich nach einem Überschlag noch dran sind.
Allerdings habe ich im Yachthafen schon mal Keileschwund am abgestellten Trailer gehabt . Also sinnfrei finde ich sie nicht, und teuer sind sie auch nicht. Über die Brötchentüte am Propeller kann man da m.E. schon eher geteilter Meinung sein.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#20
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da fällt mir ein, dass ich dei vor dem Urlaub für den 600kg ungebremsten dringend brauche - nicht wegen Vorschrift, aber der Trailer steht an der Ferienwohnung eben ohne Auto und hat z. Zt. keine eigene Versicherung.
ok. da täten es auch Steine oder ein selbstgebasteter Holzkeil, aber hat man überall Steine?
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Gruss vom linken Niederrhein Pit Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!) |
#21
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nunja, wenns die vorschrift gibt, kommt man eben nicht drumrum - über sinn und unsinn lässt sich beim thema vorschriften ja endlos diskutieren...
ich persönlich würde ja auch sagen, das man sie eben mitführen muß, ob nun am trailer oder im auto, ist ja eigentlich egal. der gedanke, so ein billigteil mal auf der autobahn zu überfahren ist nicht gerade toll. |
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