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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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An die Juristen unter uns/Kaufvertrag auflösen
Hallo Leute,
Ich würde gerne einen bestehenden Kaufvertrag für einen neuen Außenborder auflösen. Zur Problematik: Am 14.1.2013 habe ich ein neues Boot und einen Außenborder bei meinem (Bald Ex)Händler bestellt. Liefertermin laut Kaufvertrag: ca 4 Wochen (ist eine ca. Angabe in solchen Fällen erlaubt?) Mittlerweile sind 9 Wochen vergangen und ich bange um meinen termingerechten Saisonanfang. Am Telefon wird alles versprochen, aber nichts eingehalten. Das Boot wurde letzte Woche übergeben, da passte alles. Laut Händler, kann Honda nicht liefern Bei anderen Händlern, bei denen ich angefragt habe, war der Motor entweder am Lager oder könnte binnen max 7 Werktagen verfügbar sein. Kann ich diesen Kaufvertrag jetzt mündlich/schriftlich auflösen aufgrund von Verzug? Ich habe jetzt geplant den Motor wo anders zu kaufen, dort habe ich die Zusage, dass der Motor innerhalb von 7 Werktagen bei mir ist.
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Gruß, Markus |
#2
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...soll doch dein Händler den Motor von der Quelle beziehen, die liefern kann. Wo ist das Problem?
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#3
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Das weiß ich nicht, warum er das nicht will.
Ich habe auch schon Einsicht in seine Bestellung gefordert, damit ich überhaupt sehe, dass der Motor bestellt ist. Zeigen konnte er mir nichts. Meine Vermutung liegt darin, dass der Motor noch garnicht bestellt ist und das dort was ganz anderes im Argen ist. Das Wort zahlungsunfähig will ich jetzt mal nicht in den Mund nehmen.
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Gruß, Markus |
#4
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Zitat:
Wenn nicht, wirst Du es schwer haben .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#5
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Du wirst hier einige Meinungen lesen, alle werden mehr oder weniger aus gefährlichem Halbwissen heraus getätigt werden.
Handfeste Aussagen kann dir nur ein RA, nach Einsicht des Vertrages, machen. Übrigens, die Zusagen das der Motor nach 7 Tagen verfügbar ist, sind wiederum nur Zusagen
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Grüße Richard
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#6
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Frist setzen (musst Du nachweisen können), nach fruchtlosem Ablauf Rücktritt.
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Beste Grüße John
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#7
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Ohne Kenntnis der AGB´s und des Vertragstextes und Auftragsbestätigung kann das hier keiner beantworten. Rechtsberatung im Internet ist eh problematisch.
Ich würde den Händler schriftlich in Lieferverzug setzen und Ihm eine angemessene (ca. 8 Tage) Nachfrist zur Lieferung setzen und Deinen Vertragsrücktritt ankündigen. Zudem würde ich auch ankündigen, dass Du ihm evtl. Mehrkosten die Dir bei Nichterfüllung des Kaufvertrages entstehen in Rechnung stellen willst. Wie gesagt, so würde ich handeln...aber das ist keine Rechtsberatung!
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils
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#8
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Die einzige richtigen Rat kannnur sein:
Geh zu einem Fachanwalt und lass den für dich Arbeiten. Das ist der einzig richtige Weg.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#9
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Bei Honda-Deutschland aunrufen und die Aussage bestätigen lassen, das sollte in einer Minute geklärt sein.
Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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#10
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Zitat:
In seinem beisein. So ganz auf nett.
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Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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#11
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Zitat:
Nur ob die mir als Endkunde solche Informationen rausgeben? Ich werde es morgen mal probieren!
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Gruß, Markus |
#12
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Hallo,
die Hersteller/Importeure geben solche Infos nur ungern an Endkunden raus. Ich musste mir auch schon mal anhören: "Klären Sie das bitte mit dem Händler..." Aus eigener Erfahrung kann ich Dir da nur empfehlen: - Ein Anschreiben aufsetzen, in dem Du den vereinbarten Liefertermin, den Verzug und die "Vertröstungen" in Protokollform zusammenfasst. - Darin eine letzte Nachfrist zur Lieferung setzen - Ankündigen beim Verstreichen dieser letzten Lieferfrist vom Kaufvertrag zurück zu treten - Dieses Schreiben dann beweisbar zustellen (Einschreiben) Dann kommt durchaus Bewegung in die Sache Viele Grüße, Oliver
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#13
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Zitat:
Habe das sogar bei meinem Hausbau gemacht! Hat alles geklappt und vor Gericht gewonnen!
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Grüße von Klaus |
#14
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So, habe gerade mit Honda telefoniert.
Es wurde seit Januar kein BF60 bestellt. Und jetzt? Noch eine Frist setzen? Ich bin echt sauer und würde am liebsten alles direkt absagen und mir einen neuen Händler suchen...
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Gruß, Markus |
#15
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Das Rücktrittsrecht ist im BGB § 323 geregelt.
Bei "ca. 4 Wochen Lieferfristrist" dürfte nach 9 Wochen eine nicht vertragsgemäße Erbringung der fälligen Leistung mehr als gegeben sein. Also schriftlich (Einschreiben) angemessene Frist (1 Woche sollte reichen, dann sind die ca. 4 Wochen 2,5 mal vorbei) setzen und bei Nichtlieferung schriftlich (Einschreiben) vom Vertrag zurücktreten. Auf die Kosten für einen Anwalt wirst Du sitzen bleiben, wenn Deine Vermutung der Zahlungsunfähigkeit zutrifft. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#16
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Moin,
mal kurz OT: Alle sagen immer Einschreiben. Damit hast Du einen Beleg, dass etwas zugestellt wurde, aber nicht WAS. Ich mach so etwas mittlerweile über den Gerichtsvollzieher. Da wird bei der Zustellung auch der Inhalt des Schreibens dokumentiert. Gerichtsfester geht es nicht. Netter Nebeneffekt: Das psychologische Moment, wenn der Gerichtsvollzieher auf dem Hof steht, auch wenn er kein Geld will. Wirst Du gleich ernster genommen. Außerdem kennt der GV dann schon mal die Adresse, falls es später doch um Geld geht. Die Zustellung kostet hier 15,- EUR, also nur unwesentlich teurer als ein Einschreiben mit Rückschein. Ein Anruf beim Amtsgericht genügt. Gruß Klaus
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WHAT GOES AROUND COMES BACK AROUND
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#17
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Das erscheint mir hier übermotorisiert. Ein simples Fax mit ordentlichem
Faxbericht, der die erste Seite mit der Fristsetzung wiedergibt, genügt völlig. Der Händler scheint klamm zu sein, und eine Klage wegen Annahmeverzug erscheint unwahrscheinlich. Zudem ist nicht zu erkennen, wo der zu ersetzende Schaden des Händlers liegen soll, wenn er nach 9 (!) Wochen völlig überraschend den Motor nicht abgenommen bekommt. Wenn man dann noch den Faxbericht in der Tasche hat, würde ich einer Klage des Händlers auf Abnahme des Motors und Zahlung gelassen entgegen sehen.
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Beste Grüße John |
#18
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Zitat:
Gruß Klaus
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WHAT GOES AROUND COMES BACK AROUND
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#19
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Fahr zu dem Händler hin, überreiche ihm dein Schreiben und lass ihn auf einer von dir geschriebenen Zustellungsbestätigung unterschreiben.
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#20
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Zitat:
Bei der Variante kannst Du es Dir einfach machen, indem Du die Frist setzt und im gleichen Brief, für den Fall, dass die Lieferung bis dahin nicht erfolgt sein sollte, den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst. Eine Frist von 1 Woche reicht. Dann musst Du nur einmal hindackeln.
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Beste Grüße John |
#21
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Hinfahren, mit der Aussage von Honda konfrontieren und seine Bestellung zeigen lassen. Kann er die nicht vorweisen, dann wäre das Thema für mich im selben Augenblick erledigt.
Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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#22
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+ Kaufvertrag-Stornierung unterzeichnen lassen.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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