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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 21.03.2013, 11:46
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clevertherm clevertherm ist offline
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Standard weißes Rundumlicht mit LED und Zulassung

Moin!

Das neue Boot befindet sich gerade im Bau.

Wie es der Zufall so will, ergab sich eine einfache und preiswerte Möglichkeit, das Boot mit Strom zu versorgen.
Man nehme einen Stecker, die Batterie des Zugfahrzeugs und fertig.

Bei der Gelegenheit sollen auch gleich Navigationslichter montiert werden. Ich dachte an die sparsamste aller zulässigen Möglichkeiten.
-- siehe roter Pfeil --

Auszug aus der BinSchStrO

Jetzt stellt sich die Frage, welches Rundumlicht verfügt über sparsame LED-Technik und(!) eine Zulassung?

Preiswerte "normale" Navigationslichter mit Zulassung habe ich gefunden:
http://www.ebay.de/itm/LED-Positions...-/320975963128 (PaidLink)
Nur finde ich kein Rundumlicht mit Zulassung.
Weder hier im Forum noch im WWW.

ach so:
Es geht um Binnengewässer. Auf See würde ich die Zweifarbenlaterne auch noch weglassen.

viele Grüße
Arnt
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  #2  
Alt 21.03.2013, 11:55
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Hallo Arnt,

die für deutsche Binnengewässer erforderliche BSH-Zulassung haben die von Dir verlinkten Leuchten aber nicht.

Stefan
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  #3  
Alt 21.03.2013, 11:58
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hier hab ich was. Die will ich vielleicht auch benutzen.

http://www.svb.de/index.php?sid=d3cc...28&anid=116446

Das Ankerlicht/Rundumlicht mit Fuss ist ja zugelassen.

LED Positionslichter find ich überflüsig. Die Positionslichter benutzt man ja nur während der Fahrt und da sollte ja genug Strom vom Motor zur Verfügung stehen.
Mir geht es bei dem Licht mehr um das vor Anker liegen. da ich dort den Stromsparen will.
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Gruß Volker
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  #4  
Alt 21.03.2013, 12:12
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Hier:
http://www.bootdepot.de/1285-Ausrues...e-schwarz.html

die habe ich mir geholt, mit BSH Zulassung und LED.

Eine Zweifarbenlaterne in der nähe des Bugs und ein weißes Rundumlicht 1m höher als die Zweifarbenlarterne ist soweit ich weiß die einzigste Möglichkeit Positionslichter so zu montieren, daß die auf See und Binnen der Regelung entsprechen.
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  #5  
Alt 21.03.2013, 12:26
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Zitat:
Zitat von seeblick35 Beitrag anzeigen
Hallo Arnt,

die für deutsche Binnengewässer erforderliche BSH-Zulassung haben die von Dir verlinkten Leuchten aber nicht.

Stefan

Brauchen sie auch nicht

http://www.boote-magazin.de/test_tec...el/a23677.html

LED Ankerlichter findet man problemlos

http://www.12seemeilen.de/hella-marine-naviled-360/

Gruß
Chris
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  #6  
Alt 21.03.2013, 12:50
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Zitat:
Zitat von seeblick35 Beitrag anzeigen
die für deutsche Binnengewässer erforderliche BSH-Zulassung haben die von Dir verlinkten Leuchten aber nicht.
sicher.... ?
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...hter/index.jsp

@Chris
Ankerlichter findet man wie Sand am Meer.
Da reicht notfalls auch noch eine alte Petroleumfunzel.

Das hilft hier jedoch nicht weiter.... oder eignen sich zugelassene Ankerlichter dafür?

viele Grüße
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Geändert von clevertherm (21.03.2013 um 13:08 Uhr)
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  #7  
Alt 21.03.2013, 14:48
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Ehrlich gesagt bin ich mir da auch nicht sicher. Scheinbar ist ja Toplicht und Rundumlicht auch nicht das selbe. Wenn ich mir in "deiner" Grafik den Satz f) durchlese brauchst du kein Toplicht sondern nur ein helles weißes Licht.

Jetzt müsste man herausfinden ob die Ankerlichter als "helle" Lichter im Sinne der Verordnung gelten.

Gruß
Chris
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  #8  
Alt 21.03.2013, 15:23
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Mir geht es bei dem Licht mehr um das vor Anker liegen. da ich dort den Stromsparen will.
genau!
Das Rundumlicht soll sowohl als Positionslicht als auch als Ankerlicht dienen. Da kommt es auch auf den Stromverbrauch an.

Die Zweifarbenlichter gibt es unter obigem Link für 25 EUR inkl. LED. Mangels Preisunterschied zu herkömmlichen Leuchten, nehme ich die.

@Jip
Danke für den Tipp.
In der Mared-Datenbank findet man sie jedoch nicht. Dort gibt es u.a. die Serie 34. Das würde passen.
... und wäre sogar noch preiswerter.
http://www.bootdepot.de/1285-Ausrues...4-schwarz.html

Was die Sache mit Binnen = See angeht, ist es in der Tat nicht ganz so einfach.
In diesem speziellen Fall (< 7m und < 7 kn) würde auf See das gesuchte Rundumlicht als einziges Positionslicht ausreichen.

viele Grüße
Arnt
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  #9  
Alt 21.03.2013, 15:55
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Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
@Jip
Danke für den Tipp.
In der Mared-Datenbank findet man sie jedoch nicht. Dort gibt es u.a. die Serie 34. Das würde passen.
... und wäre sogar noch preiswerter.
http://www.bootdepot.de/1285-Ausrues...4-schwarz.html

Was die Sache mit Binnen = See angeht, ist es in der Tat nicht ganz so einfach.
In diesem speziellen Fall (< 7m und < 7 kn) würde auf See das gesuchte Rundumlicht als einziges Positionslicht ausreichen.

viele Grüße
Arnt
Moin,

was hat das mit der Datenbank auf sich ? Ich habe genau die, die ich verlinkt habe mit LED. Die soll auf jeden Fall BSH Zulassung haben, stand auch auf der Packung.

Ja, unter 7kn ist alles einfacher, ich als Schlauchbootfahrer komme da aber immer drüber, so oder so, selbst mit 5 PS
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  #10  
Alt 21.03.2013, 16:31
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Zitat:
Zitat von Jip Beitrag anzeigen
was hat das mit der Datenbank auf sich ?
In der Datenbank finden sich alle "maritimen Dinge" mit EU-Zulassung.
http://www.mared.org/
Die Serie 32 muss irgend eine andere Zulassung, die hier anerkannt wird, haben.
... oder die Datenbank ist veraltet.

Die gesuchte Leuchte wurde gefunden:

http://www.bootdepot.de/1285-Ausrues...4-schwarz.html
DANKE an alle!

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Geändert von clevertherm (21.03.2013 um 16:43 Uhr)
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  #11  
Alt 21.03.2013, 16:41
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Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
sicher.... ?
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...hter/index.jsp

@Chris
Ankerlichter findet man wie Sand am Meer.
Da reicht notfalls auch noch eine alte Petroleumfunzel.

Das hilft hier jedoch nicht weiter.... oder eignen sich zugelassene Ankerlichter dafür?

viele Grüße
Arnt
Arnt, du brauchst ein zugelassenes Top- bzw. Rundumlicht in LED- Technik - z. B. von Aqua Signal. Dieses erfüllt nebenbei den Anspruch an ein Ankerlicht und deinen Anspruch an den Stromverbrauch.
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Gruß Wilfried
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  #12  
Alt 21.03.2013, 16:44
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z.B. das aus meinem Link.

hier nochmal auf der Herstellerseite

http://www.hellamarine.com/de/produc...nen-wei%C3%9F/
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  #13  
Alt 21.03.2013, 16:45
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Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
In der Datenbank finden sich alle "maritimen Dinge" mit EU-Zulassung.
http://www.mared.org/
Die Serie 32 muss irgend eine andere Zulassung, die hier anerkannt wird, haben.
... oder die Datenbank ist veraltet.

Die gesuchte Leuchte wurde gefunden:

http://www.bootdepot.de/1285-Ausrues...4-schwarz.html
DANKE an alle!

viele Grüße
Arnt

Moin,

in der Anleitung steht das:



ich denke das sollte doch reichen.
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  #14  
Alt 21.03.2013, 17:01
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Was haltet ihr den von dem Teil?

http://www.ebay.de/itm/LED-Topplicht...-/321045366668 (PaidLink)

Aus der Beschreibung:

LED Rundumlaterne / Ankerlaterne Rundumlicht 360

Es wäre sicherlich zu wissen ob

Toplicht=Rundumlicht=Ankerlaterne ist.

Gruß
Chris
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  #15  
Alt 21.03.2013, 17:04
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Was haltet ihr den von dem Teil?

http://www.ebay.de/itm/LED-Topplicht...-/321045366668 (PaidLink)

Aus der Beschreibung:

LED Rundumlaterne / Ankerlaterne Rundumlicht 360

Es wäre sicherlich zu wissen ob

Toplicht=Rundumlicht=Ankerlaterne ist.

Gruß
Chris
Moin, darüber bin ich auch schon gestolpert, ich (glaube) aber daß das alles das gleiche ist, je nach dem wozu man die verwendet. Diese hier hat aber keine BSH Zulassung.
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  #16  
Alt 21.03.2013, 17:06
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen

Auf der Leuchte steht 10 W.
Das passt nicht recht zu LED-Technik.
Vielleicht ist das Foto auch nur "ähnlich".
In der Beschreibung sind es dann wieder 1 W. Das passt. Nicht dass die Jungs einfach eine "alte" Leuchte mit ´ner LED getuned haben.

Preislich ist die Funzel auf jeden Fall interessant.
... optisch auch.
... und eine hier anerkannte Zulassung hat sie auch.

----------------------
Topplicht = 225° Sichtwinkel
Rundumlicht = 360 ° Sichtwinkel
Ankerlicht = 360 ° Sichtwinkel - geringere Sichtweiten als Rundumlicht
... so wie ich es jetzt heraus gefunden habe.

viele Grüße
Arnt
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  #17  
Alt 21.03.2013, 17:11
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Wenn es nur um das Ankerlicht geht: Das braucht keine Zulassung, denn für
Kleinfahrzeuge ist gar kein Ankerlicht vorgeschrieben. Man kann also jede
beliebige Funzel als Ankerlicht nehmen.
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Beste Grüße

John
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  #18  
Alt 21.03.2013, 17:22
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hier mal die Bestimmung Lichterfarben da steht alels drinnen.
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  #19  
Alt 21.03.2013, 17:24
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Jip Jip ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Es wäre sicherlich zu wissen ob

Toplicht=Rundumlicht=Ankerlaterne ist.
Ach so, fällt mir gerade ein:

Als Topplicht ist das mit 225° gemeint, also für Fahrzeuge, die auch ein Hecklicht benutzen.

Ankerlicht ist ein weißes Rundumlicht, also eins mit 360°, welches bei Machinenfahrzeugen von weniger als 12m auch als Ersatz von Topp und Hecklicht als einziges Runumlicht geführt werden kann, somit müsste Ankerlicht und Rundumlicht das gleiche sein.

Daß Ankerlieger (kleinfahrzeuge) nachts im Binnenbereich kein Licht benötigen geht aus meinen Büchern übrigens nicht hervor.
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  #20  
Alt 21.03.2013, 17:27
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Zitat:
Zitat von Jip Beitrag anzeigen
Ach so, fällt mir gerade ein:

Als Topplicht ist das mit 225° gemeint, also für Fahrzeuge, die auch ein Hecklicht benutzen.

Ankerlicht ist ein weißes Rundumlicht, also eins mit 360°, welches bei Machinenfahrzeugen von weniger als 12m auch als Ersatz von Topp und Hecklicht als einziges Runumlicht geführt werden kann, somit müsste Ankerlicht und Rundumlicht das gleiche sein.

Daß Ankerlieger (kleinfahrzeuge) nachts im Binnenbereich kein Licht benötigen geht aus meinen Büchern übrigens nicht hervor.
Ankerlicht ist auch für Kleinfahrzeuge Pflicht zumindest in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung steht:
§3.20

Kleinfahrzeuge - mit Ausnahme der Beiboote - müssen beim Stillliegen bei Nacht führen:
ein von allen Seiten sichtbares weißes gewöhnliches Licht auf der Fahrwasserseite

wenn man Das Ankerlicht auch als Rundumlicht benutzt (so wie ich) muss es natürlich auch zugelassen sein.
Ansonsten reicht eine lame die eine Reichweite von min. 1000m hat.

Trotzdem würd ich über nacht nie ohne Ankerlicht Ankern.
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  #21  
Alt 21.03.2013, 17:38
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Moin!
Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
... denn für Kleinfahrzeuge ist gar kein Ankerlicht vorgeschrieben.
Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen dürfen Kleinfahrzeuge ohne Licht ankern.
Guckst Du hier:
http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech....20/index.html

@Volker
Genau wie Du möchte ich das Rundumlicht nachts als Ankerlicht nutzen.
Auch so muss ich auf einen niedrigen Stromverbrauch achten:
Die Ladespule mit gerade einmal 5 A Ladestrom würde bei herkömmlicher Lichterführung schnell an ihre Grenzen kommen. Da bleibt für Batterieladung, Ankerlicht, Handy-Ladegerät etc. nichts mehr übrig.

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Alt 21.03.2013, 17:50
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Kleinfahrzeuge - mit Ausnahme der Beiboote - müssen beim Stillliegen bei Nacht führen:
ein von allen Seiten sichtbares weißes gewöhnliches Licht auf der Fahrwasserseite
Sag ich doch, auch Kleinfahrzeuge müssen Licht führen, dieses muss jedoch keine BSH Zulassung haben, Licht muß aber sein bis auf die Ausnahmen, die Arnt gepostet hat.

Somit haben wir:

- Topplicht: 225° weißes Licht mit BSH Zulassung
- Rundumlicht: 360° Licht mit BSH Zulassung (Kleinfahrzeuge, Manövrierbehindert etc.)
- Ankerlicht: 360° Licht
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Zitat:
Zitat von Jip Beitrag anzeigen
Sag ich doch, auch Kleinfahrzeuge müssen Licht führen, dieses muss jedoch keine BSH Zulassung haben, Licht muß aber sein bis auf die Ausnahmen, die Arnt gepostet hat.

Somit haben wir:

- Topplicht: 225° weißes Licht mit BSH Zulassung
- Rundumlicht: 360° Licht mit BSH Zulassung (Kleinfahrzeuge, Manövrierbehindert etc.)
- Ankerlicht: 360° Licht

najja aber wenn das Rundumlicht auch als Ankerlicht genutzt eird hat ja das Ankerlicht ne zulassung

ich würd ja keine zwei Rundumlichter über einander anbringen.
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Zitat:
Zitat von Jip Beitrag anzeigen
[..] Daß Ankerlieger (kleinfahrzeuge) nachts im Binnenbereich kein Licht benötigen geht aus meinen Büchern übrigens nicht hervor.
Auf See:
§ 10 (4) Seeschiffahrtstrassenordnung und KVR 30 (e)

Binnen habe ich mich irreführend ausgedrückt. Ankerlicht muss sein, aber
keine Vorschrift für Art des Lichtes:
§ 3.02 (3.) Binnenschiffahrtstrassenordnung

Man kann also durchaus für das Rundumlicht einen zugelassenen Stromfresser
nehmen, da bei Fahrt ja die Maschine läuft. Zum Ankern tut's ein einfaches
preiswertes LED-Licht
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Beste Grüße

John
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
najja aber wenn das Rundumlicht auch als Ankerlicht genutzt wird hat ja das Ankerlicht ne zulassung

ich würd ja keine zwei Rundumlichter über einander anbringen.
.... und genau deshalb muss das einzig vorhandene Rundumlicht so sparsam wie möglich sein.

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Man kann also durchaus für das Rundumlicht einen zugelassenen Stromfresser
nehmen, da bei Fahrt ja die Maschine läuft. Zum Ankern tut's ein einfaches LED-
Licht.
In diesem Fall nicht!
Die Ladespule liefert nur 5 A.

viele Grüße
Arnt
__________________
Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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