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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Schwimmwestenpflicht
Hi
Sonntag war ich mit meinem Schlauboot auf dem Bodensee. Wurde dann von der Entenpolizei angehalten. Begründung: Wir kontrollieren jeden der kein FN Kennzeichnung hat – gut das leuchtet mir ja noch ein. Bemängelt haben sie dann die fehlenden Rettungswesten. Mal davon abgesehen, dass ich alle Gesetze für überflüssig halte, die einen nur in seiner persönlichen Freiheit einschränken und der Allgemeinheit nicht nützen, ist dieses besonders doof. Ich war mit einem 2,6m Gummiboot 4PS Quirl mit meiner Frau unterwegs. Selbst auf einem so kleinen Boot benötigt man ein paar Dinge, die wirklich wichtig sind. Da ist einfach kein Platz mehr für Feststoffwesten. Wir waren ca. 100m vom Ufer entfernt als wir angehalten wurden. Direkt neben uns hat an einem Pfosten ein Gummiboot festgemacht. Warum brauche nun ich mit einem Schlauchboot für gut 1000Euro, was mit Luftboden, aufblasbarem Kiel und Sitzrolle über 5 Luftkammern verfügt eine Rettungsweste und ein Gummiboot vom Aldi für 14,95Euro, welches beim Stich einer Schnake kentert braucht keine? Was dann noch das ganz tolle war, auf das Platzproblem angesprochen hat mir der freundliche Beamte(sie waren wirklich freundlich, und haben schließlich ja nur ihre Arbeit getan) Automaticwesten empfohlen. Und jetzt kommts: Die regelmäßige Überprüfung und Wartung dieser Westen ist nur für die Berufsschiffart vorgeschrieben, ich bruch das nicht. Wenn ich also eine evtl. nichtfunktionsfähige Weste an Bord habe, ist dem Gesetz genüge getan. Der Beamte kann mich zwar darauf hinweisen, aber kein Busgeld kassieren. War aber trotzdem ein schöner Tag am Bodensee, und mit 5 Liter Sprit einen ganzen Tag Bootfahren hatte ich schon lange nicht mehr.
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#2
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Hallo !
Du kennst doch die Gesetzgebung. Wenn die Beamten der Entenpolizei hier mitzureden hätten, würds diesen Blödsinn nicht gebebn. Leider entwerfen solch unsinnige Sachen die Schreibtischattentäter- und der Entenpolizist muss diesen Schwachsinn dann vollziehen.... Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#3
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Re: Schwimmwestenpflicht
Zitat:
ich weiss ja nicht, wie das auf den Binnenteichen gehandhabt wird, aber auf See machst Du vor der BSU im Falle des Falles keine sehr glückliche Figur, wenn die Hälfte Deiner Crew mit abgelaufenen Westen abgesoffen ist. Das Dein Schlauchi relativ sicher ist, wird auch nicht bezweifelt. Dennoch kann auch da jemand rauspurtzeln - vielleicht sogar ihr beide auf einmal. Hinzu kommt noch, dass nicht gesagt ist, dass Du immer nur in Ufernähe bleibst. Wenn ich rausfahre könnte ich den Blauen ja auch sagen: "Ich will gar nicht nach Borkum! Ich will nur 100m vor der Hafeneinfahrt hin und her fahren!" - das nimmt mich aber trotzdem nicht aus der Pflicht. Du hast sicherlich Recht: Wir haben zuviel Bürokratie. Das sagen ja sogar selbst die Blauen (deren Arbeitsplatz dadurch ja auch gesichert wird). Aber das die bei den Rettungsmitteln keinen Spass verstehen und kleinlich werden finde ich persönlich in Ordnung. |
#4
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Hallo Olaf,
ich hab nichts gegen Schwimmwesten, und wenn ich vor gehabt hätte den See zu überqueren hätte ich auch welche dabei gehabt. Wegen überbord fallen: Wenn einer von ein Zweieinhalbmeter Schlauboot fällt, dann zieht man ihn halt wieder rein. Also Gefahr hat bei diesem Wetter wirklich keine bestanden. Was mir stinkt, ist daß nur weil es ein paar Doofe gibt, die bei Windstärke 8 den See überqueren wollen und meinen sie bräuchten keine Rettungsmittel, nur weil es nirgendwo geschrieben steht und vorgeschrieben ist, ich zum planschen am Strand mit so einer Weste rumrennen muß. Ist doch jedem sein Problem, muß jeder für sich entscheiden, ist mir auch völlig wurst wenn dann einer ohne Weste absäuft. Ich für meinen Teil kann das sehr wohl entscheiden ob eine Weste für das entsprechende Vorhaben, Revier, Wetter... notwendig ist oder nicht. Wer dafür eine Vorschrift braucht um das festzustellen sollte eh besser nicht aufs Wasser. Ich hab auch nicht von einer Meeresüberquerung geschrieben, sondern von einem Ententeich, wo Kinder mit der Luftmatratze neben dir herpaddeln und ich mich gefragt habe warum ich auf einem "richtigem" Boot eine Schwimmweste brauche und die nicht. Daß im Falle eines Unfalls danach gefragt wird ob die Weste gewartet war ist klar. Aber wie geschrieben, den Unfall kann ich ausschließen und mit einer nicht gewarteten Weste würde kein normaler Mensch ein Risiko eingehen. - daher stellt sich die Frage nicht. Gruß Markus
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#5
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Zitat:
Kann es sein, dass da etwas Überheblichkeit im Spiel ist
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Klaus Fair winds and clear skies Bekennender Segler |
#6
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Zitat:
Den See überqueren oder weiter rausgefahren wäre ich mit so einem Boot auch mit Schwimmweste nicht. Nichtmal mit einer Rettungsinsel. Allen Sicherheitsfanatikern und Bedenkenträgern möchte ich noch raten, vergesst beim nächsten mal wenn ihr aus dem Haus gehst nicht euern Helm aufzusetzen. Und weiterhin viel Spaß dabei, wenn ihr von immer mehr Vorschriften entmündigt werdet - ist alles nur zu euerer eigenen Sicherheit für die ihr selbst wohl nicht sorgen könnt. Und dies auch jedem anderen absprecht Gruß Markus
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#7
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Zitat:
Eine nette Ermahnung/Belehrung wäre hier m.E. vollkommen ausreichend gewesen. Kein Polzist muss ein Bußgeld verhängen. Ansonsten muss ich Markus mal recht geben. Ich sehe sowas auch eher als Beeinträchtigung meiner persönlichen Freiheit an. David. |
#8
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ja und nein.
das mit schwimmwesten leuchtet mir zum beispeil bei minderjährigen ein, auch ein familienvater müsste seinen kindern (auch wenn diese schwimmen können) eine schwimmweste anziehen. klingt zwar blöd, mit schwimmweste am bodensee, aber wenn nur einem kind das geringste wegen der fehlenden schwimmweste einmal im jahr was zustösst, so hat sich der ganze wirbel rentiert.... meine kinder müssen "immer" mit schwimmweste ran....baer natürlich keine regel ohne ausnahme ;-), aber selbst für die 13 jährige ist das tragen der schwimmweste selbst auf binnengewässern absolut ok.... erwachsene sollten sich imo selbst entscheiden können... |
#9
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Hallo Markus,
ich habe nicht ganz mitbekommen, ob die Wasserschutzpolizei bemängelt hat, dass Du keine Schwimmwesten an Bord hattest oder dass Du sie nicht getragen hast. Eigentlich ist es egal, Vorschriften sind meist nicht ganz grund- und sinnlos, wie z.B. auch die Helmtragepflicht für Motorradfahrer oder das Angurten in Autos. Kein vernünftiger Mensch wird das heute noch als Einschränkung der persönlichen Freiheit empfinden. Gleiches gilt m.E. auch für das Mitführen von Rettungswesten. Wer den Bodensee kennt, wird ihn nicht als Ententeich bezeichnen. Schwere Unwetter mit sehr hohen Windstärken können auf den Alpenseen sehr viel schneller aufziehen als man dies von der Küste kennt. 2 Feststoffwesten in einer Sporttasche hatten in unserem Schlauchboot immer noch Platz. Eine Diskussion sollte eigentlich überflüssig sein. Bist nicht inkonsequent, wenn Du einerseits die Westenpflicht nicht akzeptieren willst, andereseits aber bemängelst, dass Automatikwesten nur auf Berufsschiffen regelmäßig gewartet und geprüft werden müssen. Gruß Paul |
#10
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Moin Moin
Ich will nicht über Sinn von Schwimmwesten diskutieren sondern hab mal ne Frage: Welche Vorschrift verlangt von mir Schwimmwesten an Bord zu haben? Bin Segler und mein Kenntnissstand ist der, das an Bord von nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen per Gesetz eigentlich nix an Ausrüdtung ua Schwimmwesten verlangt wird. Bin ich da falsch informiert? oder gibts am Bodensee andere Regeln? fragt H-W |
#11
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Der Bodensee ist internationales Gewässer, weshalb es die sogenannte Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO) gibt, die für alle Anrainerstaaten gilt. Schau mal nach. Du wirst staunen, was auf dem Bodensee alles erlaubt und nicht erlaubt ist. Ob Vorschrift oder nicht; wenn auf See oder auch auf einem Binnensee ein Crewmitglied zu Tode kommt, weil keine ausreichenden Rettungsmittel an Bord mitgeführt wurden, muss der verantwortliche Schiffsführer mit großen Schwierigkeiten rechnen.
Gruß Paul |
#12
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@Paul: Du hast es einfach nicht verstanden. Darum müssen wir auch nicht weiterdiskutieren. Das ist jetzt nocht böse gemeint, aber es führt zu nichts, denn wir haben total unterschiedliche Auffassungen.
@Hans: Auf dem Bodensee ist es tatsächlich geregelt und vorgeschrieben welche Ausrüstungsgegenstände an Bord sein müssen. Die stehen sogar in den Bootspapieren. Es war mir also klar, daß ich eine Ordnungswidrigkeit begehe. Hab aber nicht damit gerechnet, dass es auf Booten die offensichtlich nur für absolute Ufernähe gebaut sind auch angewendet wird. Wenn die mich in Seemitte angehalten hätten, hätte ich kein Wort darüber verloren. Gruß Markus
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Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#13
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Zitat:
offensichtlich habe ich nicht verstanden, was Du mit Deinem Beitrag ausdrücken möchtest. Möglicherweise gehts es auch anderen so. Das Forum hat doch den Zweck, dass man Auffassungen austauscht, auch wenn sie unterschiedlich sind. Wenn ich etwas nicht verstanden habe, bitte ich Dich darum, mir es zu erklären. Gruß Paul |
#14
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Zitat:
Das scheint in den Vorschriften eh ein Gummiparagraph zu werden, nach dem Motto: Du hast eh schuld. Ich meine den PAssus singemäß: Der Schiffsführer hat für eine angemessene Sicherheitsausrüstung zu sorgen. Hier im Norden wedeln die Gerichte schnell mit den Richtlinien der KA umher. Das war ja auch die Crux, als die Luftmatrazen aufkammen, viele "Kapitäne" Ihren geplanten "Schiffsort" nicht einhalten konnten. Die Matrazen waren auch nur für die 10 m Linie gedacht.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#15
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Dabei denke ich wieder an den Schlauchkapitän vor 3 Jahren 3 Wohnis neben uns. Er begeistert von meinem gleich grossen Schlauch und dass da ja ein moto dran ist.
Dann wollte er zum Angeln rausrudern (habe ich ja alles schon öfter geschriebn). er hatte keinen Motor und keine Weste und brauchte nach 10 Min rausrudern und dann treiben lassen zum Angeln wg. ablandigem Win über 1 1/2 Std. zurück und war restlos fertig. wenn in der Zeit wellen aufgekommen wären, hätte es ihn gut erwischt. Oder wenn da so ein Böötchen mit 100km/h vorbeirauscht und durch die Wellen haut es dich runter und da sind so Steinchen wie vor Fehmarn oder der Motor war dem Kopf beim Überbordgehen im Weg... Aber ich gebe ja zu, dass ich bei Ententeich in Ufernähe (ausser auf der Ostsee) auch dei weste nicht anhabe - ausser auf dem kleinen schlauch, der war mir zu eng und die Gefahr des aussteigens zu hoch. Habe aber auch bequeme automaticwesten.
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Gruss vom linken Niederrhein Pit Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!) |
#16
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Zitat:
Damit könntest du bei gutem Wetter problemlos den See überqueren. Bei 1.000 Euro ist das sicher kein schlechtes Schlauchboot. So was ähnliches setzen wir im MM als Schiffsdinghi ein. Du selbst magst ja mit guten Vorsätzen versehen sein. Wobei ich mich schon frage, ob jemand, der den Bodensee als "Ententeich" bezeichnet, den notwendigen Respekt vor diesem Gewässer hat. Und frag mal die WSP, was die tagtäglich am See mit diesen Badeboot-Skippern erleben.
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Klaus Fair winds and clear skies Bekennender Segler |
#17
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wir hatten´s ja vor einiger zeit schonmal, da habe ich die ansicht vertreten, das man schon aus eigenem interesse eine weste tragen sollte. wird in skandinavischen ländern auch ganz selbstverständlich so gehandhabt. was spricht denn dagegen , wenn man sein leben sicherer macht?
mir persönlich ist das auch egal bei welchem wetter. ich habe die weste immer an. nach dem anlegen ziehe ich sie wieder aus. ob ich mit einem kleinen 2.50 schlauchi mit zwei leuten rumfahren würde, weiss ich nicht...höchstens zum baden in ufernähe. und so wird markus auch seine frage gemeint haben, ob das in diesem fall erforderlich ist. in einem sicheren gewässer (z.b. keine strömung, wassertemperatur...) wahrscheinlich nicht. vorschriften erscheinen immer kleinlich, war doch auch damals bei der gurt-diskussion genauso. heute eine selbstverständlichkeit (ausser bei vielen jugendlichen). genauso sollte auch sicherheit an bord gesehen werden. wenn man versucht gegen sicherheit zu argumentieren, steht man im schadensfall immer auf der verliererseite. verhältnismässigkeit hin- oder her. möglicherweise würde ein aufklärerisches auftreten der wapo etwas bewirken? muss ja nicht immer ein bussgeld sein, obwohl die kassen leer sind.
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Ein segelboot macht aus einem hebeltiger noch lange keinen menschen.... |
#18
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Hallo,
es geht in der besagten BSO nicht um das TRAGEN, sondern um das MITFÜHREN vom Rettungswesten entsprechend der an Bord befindlichen Personenzahl. Paul |
#19
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Also Leute ich weiß wirklich nicht wie ich euch das rüberbringen soll
Alles was ihr hier schreibt mag ja richtig sein, aber es trifft einfach nicht auf meine Situation zu. Strahlender Sonnenschein, keine Wolke am Himmel, tausende Badende und Luftmatratzen und aufblasbare Spielzeugboote. Ich mit meinem Boot etwa 50 Meter von den Badenden entfernt. Das waren ca. 10sec. Motorlaufzeit oder 20 Paddelschläge(Ruder hab ich selbstverständlich dabei). Wenn man alle denkbaren "Un"möglichkeiten wie Blitzgewitter, Geisterfahrer, Pictons, Seeungeheuer durchspielt, dann hat doch für jeden Schwimmer, oder mit Luma/Gummiboot Badenden eine höhere Gefahr bestanden als für mich. Also was macht es für einen Unterschied wenn ich in einem 2,5m Boot mit Motor im Vergleich zu einem 2,5m Boot ohne Motor unterwegs bin? Klar, mit meinem Boot kann ich weiter rausfahren oder den See überqueren wenn ich verrückt genug bin, aber das kann der mit dem Ruderboot genauso. Nur ich hab die Vorschrift mit der Weste und er kann selbst für sich entscheiden und wird nicht bevormundet. Obwohl für ihn die Gefahr abgetrieben zu werden/ein Leck zu bekommen wesentlich höher ist. Ich halte meine Meinung zu der Wartung von Schwimmwesten auch nicht für inkonsequent. Ich wollte damit nur sagen, daß wenn eine Weste schon vorgeschrieben ist, dann sollte sie auch funktionieren. Wenn das nicht sichergestellt ist, macht die Mitführungspflicht keinen Sinn. Im übrigen, wie schon geschrieben bin ich der Ansicht, daß es zuviele Vorschriften gibt, dadurch zuviel Verantwortung entzogen und damit ein ganzes Volk durch Bürokraten verblödet und zur Unselbstständigkeit erzogen wird. Wartet es mal ab, die Helmpflicht für Skifahrer ist in der Schweiz schon da, die für Radfahrer nicht weit entfernt. Und die kommt dann für Jan Ullrich der auf der B35 trainiert genauso wie für die Mutti die im 20 Seelenort wohnt und morgens über die Wiese zum Bäcker fährt. Und in weiteren 10 Jahren hat sie dann eine Lederkombi auf dem Rad an. Noch ein Wort an Thomas: Wie Du richtig schreibst letztendlich trage ich die Verantwortung für meine Mitfahrer und mich selbst. Auch auf Gewässern wo keine Weste vorgeschrieben ist. Also was macht das Gesetz dann für einen Sinn? Gruß Markus
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#20
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Alles, was ich schreibe, ist nicht meine Meinung, sondern die von dem anderen da |
#21
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@earlhill:
Ich weiß sehr gut wie der Bodensee sein kann, aber am Sonntag war nunmal Ententeich. Da hab ich mich auch vorher beim Wetterdienst erkundigt, sonst wäre ich erst garnicht runtergefahren(sind für mich auch 200km). Würdest Du für alle die mit ihren Planschbooten und Luftmatratzen auf dem See unterwegs waren auch eine Schwimmwestenpflicht fordern? Gruß Markus
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#22
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So,
damit es was zu zetern gibt: wir haben Westen an Bord...wir haben sie daheim auch anprobiert...an Bord hatte meine Frau ihre angezogen, als wir vor der Brücke zum Ketelmeer wie wild schaukelten....ich hätte meine da auch gern umgeschnallt...ging aber nicht mehr. Mir war nicht bange aber doch ein wenig unwohl in meiner Haut, nur mit den natürlichen Schwimmkörpern...wird es nochmal heftig, zieh ich sie zeitig über. Mit meiner Gummiwurst fahre ich aber nur, wenn keine Wellen sichtbar sind...und wenn ich über Bord falle, wird mich eh der Schlag treffen. ( vor Ärger ) Gruß Willy |
#23
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Die Vorschriften der Bodenseeschiffahrtsordnung in Bezug auf die Sicherheitsausrüstung gelten für Motor- und Segelboote. Ruderboote und Badeboote werden darin nicht genannt.
Paul |
#24
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#25
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Irgendwo muss der Gesetzgeber ja eine Grenze ziehen. Wenn ein Motor dran ist, dann hat das halt andere Möglichkeiten als ein Paddelboot.
Wo endet die Uferzone und wo beginnt die Mitte des Sees. Auch dies ist fliessend. Das es keine Vorschriften zur Überprüfung von Automatikwesten gibt, hindert dich doch nicht daran, diese doch, zu deiner eigenen Sicherheit, warten zu lassen. Letztes Jahr hat uns, mit unserer 6m Regal, eine große Flybridgeyacht mit Vollgas und ca. 15m vom Ufer fast gerammt. Zum Glück haben wir uns dabei nur den Antrieb beschädigt. Wenn hierbei jemand bewusstlos wird und über Bord geht, dann wird die Weste zum Lebensretter. Eine Minute vorher habe ich auch noch gedacht alles prima. Es besteht keine Gefahr eines Unfalls. |
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