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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Maximales Trailergewicht
Hallo,
wie schwer darf den ein Boot maximal sein beim trailern. In den meisten KFZ Beschreibungen ist ein Zuggewicht für 12% Steigung angegeben. Gibt es Ausnahmeregeln/genehmigungen? Habe ein Geländewagen in Aussicht mit 1700 kg gebremst für 12% Steigung. Boot wiegt aber schon 1900 kg ohne Ausrüstung/Aussenborder. Wenn dann das Gewicht des Trailers noch dazukommt bin ich weit drüber. Transport ist eigentlich nur in ebenem Gelände geplant, zweimal im Jahr bein Slippen, also keine Adria Fahrten. Danke blaupap |
#2
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Hallo,
frag doch mal nach, ob man bei dem Auto die Anhängelast erhöhen kann. Ich habe keinen Geländewagen und dürfte eigentlich nur 1500 ziehen, habe mir aber beim TÜV 1900 für 12% und 1800 für 8% eintragen lassen. Es waren keine Umbaumassnahmen erforderlich. Die Anhängelasterhöhung gilt aber nur für Sportanhänger (Pferde-, Boots-, Flug-, oder PKW-Transportanhänger). Ob Du allerdings noch ausreichend Reserven für Trailer und AB damit rausholen kannst, bezweifel ich eigentlich. Aber 1700 für einen Geländewagen kommt mir auch recht wenig vor... Gruß Norman |
#3
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Zu den Anhängelasten die man sich per Umschreiben einfach erhöhen lässt ist doch nur eine Vortäuschung falscher Tatsachen.
Ich fahre schon viele Jahre Geländewagen und ziehe Lasten über 3 t im Fuhrbetrieb meiner Frau. Es ist mir in den 13 Jahren Selbstständigkeit noch nie eine Kontrolle unterlaufen über die Kontrolle der angehängten Last. Daher würde ich nie Umschreiben. Nur der wichtigste Punkt ist doch der das Du mit dem Gespann die Grenzen überschreitest die Dein Auto eigentlich SICHER bewältigen kann. Denn Dein Auto wird ein sehr geringes Eigengewicht haben und somit ist es ein Risiko so zu fahren ( siehe die ausgehebelten Wohnwagen usw ) Ich würde Dir allemal ein Fahrzeug mit 2,5 t AH empfehlen. Das wäre so gut wie jeder Pick Up oder Nissan Terano oder oder . Ich habe immer mit Nissan Patrol gezogen und das ist ideal. Lolli
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ALLES IST SCHÖN - aber nur solange wie man selber dran glaubt ! |
#4
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Zitat:
Und der trägt wiederum nur die Daten ein, die ihm vom Hersteller vorgelegt werden. Es geht auch nicht bei allen Fahrzeugen. Bei mir ging es (BMW), weil noch ausreichend Sicherheitsreserven vorhanden waren. Hätte mein Auto ein Automatikgetriebe, dürfte ich die Anhängelasterhöhung z.B. nur in Verbindung mit einem Ölkühler eintragen lassen. Also von Vortäuschung falscher Tatsachen kann ich da nichts erkennen... Zitat:
Hört sich an wie, ich bin noch nie nach einem Führerschein gefragt worden, deshalb würde ich auch keinen machen. Aber sonst hast Du recht, ich würde auch zu einem anderen, leistungsstärkeren (was die Anhängelast betrifft) Geländewagen raten, da der ja ohnehin noch nicht gekauft wurde. Gruß Norman |
#5
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Den Versuch mit dem Tüv kann man starten, aber ....
Wenn das Boot schon 1900 wiegt ohne alles kommt der Trailer auf minnigens 500 macht zusammen 2.400. Ohne alles. Zieht man ein größeres Gewicht als laut Schein erlaubt erlischt die betriebserlaubnis und im Falls der Fälle hängt man auf dem gesamten Schaden. Ob die Zugmaschiene kann oder nicht ist wurscht. Die Hersteller der PKW sind natürlich in der Situation, ihren Wagen schon maximal ausstatten zu wollen. Zum Nachweis, dass der Wagen die genannte Last auch ziehen kann, gehören Anfahr- und Bremstests, x-mal hintereinander bei 12% Steigung. Kann der Wagen das nicht bei 12% versucht man es halt mit 8% oder eben mit weniger Gewicht. Es würde mich schon sehr wundern, wenn ein Hersteller weniger als das Machbare einträgt, denn das schmälert seine Verkaufschancen. Nicht jeder kann sich einen ML oder X5 leisten oder eine Japaner mit 3,5to-Zulassung. Mir fallen nur zwei Gründe ein, warum der Hersteller unter den Möglichkeiten bleibt: irgendwie traut er dem eigenen Wagen nicht oder es ist Marketing (wer mehr ziehen will soll halt das nächst höhere Modell nehmen). Bei 2,5 to Kampfgewicht an der AHK würde ich keine Kompromisse eingehen - auch nicht auf ebener Strecke. Sorry Blaupap (wie heißt Du eigentlich richtig?), ich denke Du solltest Dir hier keine Absolution holen sondern lieber klären, bei welchem Verleiher Du einen ausreichenden Wagen chartern könntest. Kostet 2-300€ pro Wochenende und ist ein letztlich sehr preiswerter Kompromiß. Ich gestehe, auch mal zu schwach unterwegs gewesen zu sein. Habs allerdings erst hinterher gemerkt. Fuhr sich prima und ohne Einschränkungen. Mein jetziger (zulässiger) dürfte mehr Probleme haben. Dennoch ... machet richtich oder gar nich. Gruß Christoph
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"E´n Schipp mokt man ut Holt, ut Plastik mokt man Klodeckels!" für Palm und PocketPC: http://navtool.bootstechnik.de |
#6
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Auflasten ist in der Schweiz leider nicht mehr möglich. Ich muss mit meinen 1300kg auskommen. (Citroen Evasion 3l Diesel)
Grüsse aus der Zentralschweiz Christian
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Wer in diesem Posting ein Rechtschreibfehler entdeckt, darf ihn behalten. |
#7
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Zitat:
ich denke es liegt daran, dass eine höhere Last als original eingetragen, bei einigen Herstellern zwar möglich ist, aber, wenn sie dauerthaft genutzt wird, zu einem erhöhten Verschleiss und eventuell auch zu vorzeitigem Ausfall einzelner Teile führen kann. Bei einem Geländewagen ist es sicher etwas anderes, aber bei normalen PKW ist die Zahl derer, die mit der normalen Anhängelast nicht auskommen würden so verschwindend gering (bezogen auf die Gesamtverkaufszahlen), dass man das Risiko möglicher Negativpublicity ohne größere Umsatzeinbussen vermeiden kann. Nicht umsonst ist die erhöhte Anhängelast im Schein explizit nur für Sportanhänger (seltene Nutzung) und nicht für normale Anhänger ausgewiesen. Ich darf jetzt ein Bootstrailer mit 1900 Kg ziehen, aber für einen Anhänger mit z.B. Gartenabfällen von 1600 Kg müsste ich mir ein Auto leihen. Gruß Norman |
#8
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Zitat:
blaupap |
#9
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x 5 hat seit ca 1,5 Jahren die Freigabe für 3,5 To.
Der X3 3,0 darf 2,0 To. GGf mal eine Anfrage per Tel oder Phone direkt an die Kundenbetreuung in München da gibt es sehr kompetente Anhängerexperten mit Listen üder die möglichen Freigaben. Mit Händlern habe ich da nicht so gute Erfahrungen gemacht. Ich fahre eine E 65 730D der darf bis 8% 2300 Kg und das Trailern ist ein Traum . Kein Nicken, kein Pendeln und Steigungen erkennt mann nur am Drehzahlmesser wenn die Automatik vom 6 in den 5 Gang zurückschaltet.
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Gruß Olli |
#10
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also bei meinem x5 steht 2,7 t !
ist ein 3,0 d gruß dirk |
#11
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kannst du aber Auflasten lassen beim Tüv wenn du dir bei BMW eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geholt hast. Es gibt aber ein paar bedingungen bei der Reifengröße etc. www.bmw-treff.de gibt ggf genauer Auskunft
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Gruß Olli |
#12
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x3 aha - ich dachte einen Geländewagen? Du sprichst aber von einm SUV, der im Gegensatz zu echten Geländewagen (wie z. B. meiner - Vitara long Bauj. 97 mit 2,0l V6-Maschine 136 PS) keinen Leiterrahmen hat sonder wie ein PKW eine selbststragende Karosserie. Allein das mach neben weiteren technischen Details schon eine Menge zuglast weniger.
selbst ein Samurai mit seinem gerngen Gewicht und 1300ccm 65 PS Motörchen darf 1300kg ziehen. Das ist verdammt schwer! Eigene erfahrung: Wohni von 1300kg und einer Länge von 7m gesamt mit Tandemachse vom Niederrhein an die Ostsse (Fehmarn) mit einem Samurai, der nur 3,37 m lang ist! wirkonnten zar 85 fahren, aber seitdem weiß ich was schlingernde Anhänger sind und wie man die abfängt. Nie wieder zu große Hänger, selbst wenn das Auto das darf! Mittlerweile habe ich auch andere Wohnis und gewerbliche grosse Anhänger gezogen mit diversen Fahrzeugen (A-Klasse, Samurai, Vitara Cabrio, Vitara long, VW T4). Da hilft nur ein kleieres Boot oder ein grösseres(Passendes ) Auto so weit meine 2ct
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Gruss vom linken Niederrhein Pit Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!) |
#13
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hi,
was hilfts auflasten und eintragen lassen bis zu einer gewissen Steigung wenn eben DIESE beim Slippen doch von enormen Interesse sein sollte. Jedem hier dürften doch die Bilder bekannt sein bei denen ein Zugfahrzeug mitbaden gegangen ist weil Boot und Trailer zu schwer waren. Viel Spaß mit dem "Amphibien-Gelädenwagen-UBoot-X3" |
#14
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der x3 hat zwar keine Geländeuntersetzung, aber gerade mit Automatik - Diesel wüßte ich nicht warum er mit seinem Allrad und seinen E Differentialen am Slip eine schlechte Figur machen sollte ?????????
Ich habe mit meinem 7er und zuvor auch mit meinem 330 Coupe ( Automatik) noch nie Probleme Slip gehabt bei gut 2 To am Haken.
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Gruß Olli |
#15
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Zitat:
Slip nicht mehr rausbrachte. Der Slip war sehr rutschig, dass das el. System zuviel Schlumpf meldete und deshalb die Bremsen zumachte. Das sind aber extreme Ausnahmesituationen. Der X3 ist sicherlich mit den 2 t nicht überfordert ebenso wenig wie am Slip.
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Gruß vom Oberrhein. |
#16
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Slippen ist mir hier nicht wichtig, da ich das Boot eh immer an den Kran hänge. Es geht mir nur um den Transport von A nach B (und nicht über die Alpen).
Allerdings mit vollem Versicherungsschutz, also einfach anhängen und Augen zu mach ich nicht, auch wenns keine Probleme geben würde. blaupap |
#17
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nochmals
Hallochen nochmals zum Thema Anhängelast.
Selbstverständlich ist mir bekannt,dass die Eintragungen der höheren AH Lasten vom TÜV durchgeführt werden. Aber ich denke und das habe ich bei allen meinen Käufen an Geländewagen durchgemacht wenn eine Erhöhung nur zusätzlich durch TÜV möglich ist geht das Fahrzeug absolut an seine Grenzen. Warum denn liefert man diese Fahrzeuge nicht gleich mit einer höheren AH aus. Ich wollte mir im Februar einen X 5 kaufen. ABER ABER ABER wie meine Vorschreiber schon erwähnt haben geht die Auflastung nur mit anderen Felgen geht nicht wenn man Gewerblich fährt und zieht. Dazu steht in den Broschüren von BMW 3,5 t nur zu sportlichen Zwecken. Heißt Wohnwagen Boote Pferde und so. Da man sich das Eigengewicht des X5 ansehen kann ist nähmlich verhältnismäßig leicht könnte man schlußfolgern das er an seine Grenzen geht. Ich habe dann den Touareg mit sofortigen 3,5 t gekauft mit Luftfedern. Ist Ideal zum ziehen und slippen da man Ihn hochpumpen kann im Wasser. Ich will nochmals ausdrücken,dass aus Sicherheitgründen ich immer mehr ziehen können darf wie ich in Wirklichkeit als Bootsgewicht habe. Und das ohne veränderte Eintragungen. Lolli
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ALLES IST SCHÖN - aber nur solange wie man selber dran glaubt ! |
#18
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Zitat:
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#19
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Da braucht man nicht zu flirten. Entweder es gibt die Eintragung aufgrund einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Autoherstellers, oder nicht.
Bei mir waren es immerhin 400 Kg mehr. Ohne flirten. Gruß Norman |
#20
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is doch super
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