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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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überladen, erfahrungsberichte..??
hallo
wer ist schon mal überladen angehalten worden? und was ist passiert? durftet ihr weiter fahren? wie siehts in kroatien und österreich aus? und gilt in den beiden ländern auch das man die stützlast abziehen darf? (kennen die das? oder das man bei 8%steigung mehr darf?) danke jens |
#2
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Moin,
mehr wie 10% über dem zulässigen Höchstgewicht und oder zulässingem Gesammtgewicht und du kannst davon ausgehen dass der Hänger stehen bleibt. dann darfst du entweder solange "ablasten, bis das wieder ok ist, oder wenn das nicht klappt, mußt du nauf einen dafür zugelassenen Hänger umladen. und da interessiert es die Rennleitung überhaupt nicht, ob du da nen kran kommen lassen mußt oder was auch immer sonst - die Kosten sind denen egal. mal abgesehen von Strafe und Punkten .... und das dürfte in Öschiland eher noch schlimmer und teurer sein - Kroatien kenn ich nicht
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf
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#3
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Ich habe nur von Kunden (die es selber erlebt haben) gehört, dass an den Ferienwochenenden in Österreich mal gerne die mobilen Lkw-Waagen nur für Bootsfahrer reserviert werden.
Kommst du da überladen dran, kann es das gewesen sein mit dem Urlaub in Kroatien. Ich würde mein Gespann immer genau wiegen, dann kannst du so einen Ärger vermeiden. Und Umladen ins Auto von Anker, Ketten etc. ist auch nicht immer lustig
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Servus, Björn Bootssattlerei Hallier Verdecke, Persenninge, Bimini-Top und Gestänge in Einzelanfertigung Deutschlands größte Bildergalerie für Verdecke und Persenninge für Boote
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#4
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AW: überladen, erfahrungsberichte..??
Auch wenn ich ganz genau wiege es bleibt etwas Übergewicht.
Grüße, Stephan von unterwegs
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#5
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Zitat:
Anhängelast angezogen wird. Bei der Frage, ob der Trailer überladen wird, darf sie nicht abgezogen werden. Details hier. Oder anders: Trailer wird abgekuppelt und mit Stützrad auf Waage gewogen = Trailergewicht Trailer wird angekuppelt und mit Zugwagen vor der Waage gewogen = Anhängelast
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Beste Grüße John
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#6
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http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=119557&highlight=%D6sterreich+%DC berladen
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=161044&highlight=%D6sterreich+%DC berladung #1 http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=161044&highlight=%D6sterreich+%DC berladung&page=3 #52
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Grüße von Herbert |
#7
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Bei uns in der Schweiz ist dies so geregelt. Hier bis 3.5 T Gesamtzuggewicht.
Wir haben Null-Toleranz aber es wird eine Messtoleranz abgezogen. So sind die Bussen bei mir sehr gering. Habe selbst etwa 30-50kg Übergewicht und werde mir deshalb keinen neuen Trailer kaufen.Für Auslandreisen packe ich notfalls vor der Reise Anker, Batterie und sonst 2-3 schwere Dinge in den Kofferraum.
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https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=303482 |
#8
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mein bmw hat laut fzg schein 310 kilo zuladung, ich wiege mit freundin schon zusammen (angezogen ) 140 kg.
also 170kg zuladung. minus die 310kg der bmw darf bei 12% 1375 kg ziehen bei 8% 1475kg, das boot wiegt ohne motor (motor wiegt 26 kg) mit trailer 1380kg (gewogen). 2000kg trailer. also hab ich 95kg + 170kg. also wenn es in allen drei ländern 5% tolleranz gibt würde mir das schon um einiges helfen.(mir gehts darum das die weiterfahrt nicht untersagt wird) .... und ich weis das wenn man an den richtigen gerät, wgen einem gramm nicht weiter darf, aber ich frage nach dem durchschnits beamten... hat schon mal jemand ein auto ohne umbau (achse bremse) auflasten lassenwas die anhängelast angeht?? gruß jens |
#9
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Hallo Ihr Anhängerexperten,
auf der Suche nach einem neuen Boot habe ich folgendes Problem: Der Camper hat eine max. Anhängelast von 1.500kg und das Gesamtgewicht Fzg. und Trailer beträgt 5.500kg. Die Stützlast 75kg. Heisst das eigentlich, dass ich einen Hänger mit max 1.575kg Gesamtgewicht finden muss (oder natürlich weniger) oder gilt das tatsächliche Gewicht und die tech. max. Gesamtgewicht spielt keine Rolle. Ein Beispiel: Ich habe ein Boot mit Anhänger welches 1.450 kg auf die Waage bringt. Der Anhänger hat aber ein max. zul. Gesamtgewicht von 1.800kg. OK oder nicht?
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Viele Grüße, Drummond |
#10
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Die tatsächlichen Massen/Lasten müssen dürfen die max. zulässigen Werte
nicht überschreiten. Es kommt also auf die Ist-Werte an. Wesentlich sind: Anhängelast, Masse des Trailers, Masse des Zugwagens, einzelne Achslasten und Gesamtzugmasse. Vorallem letztere wird gerne vergessen. In Deiner Kombi darfst Du einen Anhänger ziehen , der eine tasächliche Masse von 1575 kg hat, wenn die Stützlast wirklich 75 kg beträgt und der Zugwagen nicht überladen ist. Die theoretisch zulässige Anhängermasse ist egal. Boot mit Anhänger, welcher 1.450 kg auf die Waage bringt, geht. Achtung: Auf den Führerschein achten! Du brauchst BE oder Kl. 3.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (07.04.2013 um 14:44 Uhr) |
#11
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Hallo Gemeinde,
anscheinend kann keiner von eigenen Erlebnissen berichten bezüglich Übergewicht am Anhänger oder Überbreite. PS: Ich auch nicht! Gruß Ralf |
#12
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nee, muß ich nicht haben.
Ich will entspannt im Urlaub ankommen und zudem ist es sehr bequem wenn ich fast das gesamte Urlaubsgepäck im Boot verstauen kann. Darum habe ich letztes Jahr meinen Trailer getauscht von 2t auf 2,5t (war auch immer ca.100 kg drüber) und muß mir keine Sorgen mehr machen..... |
#13
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Hallo Snoopy1,
super Idee mit dem kauf eines größeren Trailers aber ich glaube das richtige Problem haben eher die, bei denen auf der Waage plötzlich 3650kg steht. |
#14
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Anscheint wird nie kontrolliert!!!
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#15
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Weder meine Eltern noch meine Geschwister oder ich sind in 49 Jahren Trailerbetrieb in alle möglichen Länder jemals gewichtsmäßig kontrolliert worden. Und da waren speziell in den 70-er Jahren durchaus Übergewichte von 1/2 to dabei!
Heute haben wir das im Griff, das Gepäck und der Kleinkram findet im Boot seinen Platz, Batterie, Anker/Kette, Werkzeugkasten und die Klappfahrräder kommen ins Auto, so daß alles sicher unter den zul. Gewichten liegt. Es kann schon mal passieren, daß wir vor dem Slippen das Boot volltanken, dann würden wir die Toleranz von 3% ausnutzen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#16
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Zitat:
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#18
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Im Leergewicht lt. Fahrzeugschein sind doch schon 75 kg für den Fahrer eingerechnet....zumindest theoretisch. In der Relalität wiegt mein 535d ohen Fahrer satte 130 kg mehr als im Fahrzeugschein beim Leergewicht eingetragen ist.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils
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#19
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Hallo,
ich mußte in Österreich auf die Waage. Die haben feste Waagen montiert. Die Autobahn war für Fahrzeuge über 2,8 t gesperrt und alles was schwerer war mußte über die Waage. Ich hatte zum Glück kein Boot hinten dran, meine Frau ist nach Hause geflogen und in Slowenien hatte ich vergessen zu tanken! Das Womo brachte 3450 kg auf die Waage 3490 kg durfte ich! Ich habe das Womo verkauft und ein 4,2 t Womo gekauft, da hab ich 2,5 t Anhängelast und ich kann ohne ein schlechtes Gewissen zu haben in Urlaub fahren!!!! Bernd
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#20
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In Norddeutschland (ich glaube zw. Oldenburg und Bremen) sind wir mal von der Autobahn rausgewunken und gewogen worden, allerdings mit dem LKW.
Das würde ja in Zusammenhang mit diesem Thread kaum von Interesse sein ... wenn es sich hierbei nicht um einen klar zu erkennenden LKW für Sportgeräte gehandelt hätte. Bei Pferdetransportern ist das ja kaum zu verkennen, steht ja auch außen drauf. Bei uns ist nichts passiert, wir waren innerhalb der Grenze (Gäule doch leichter als ich eigentlich gedacht hatte ), aber es standen auf dem Parkplatz auch zahlreiche Sport- und Freizeitgespanne, die zum wiegen gerufen wurden. Da war jetzt zu 'unserer' Stunde kein Boot drunter, aber das hat wohl nur am Zeitpunkt gelegen. Sah mir so aus als ob die halt alles rausziehen, was eben Sport- und Freizeit ist. Auch Dachgepäckträger wurden kontrolliert. Also - solche Kontrollen gibt es. Wie die Strafen aussehen, kann ich aber nicht sagen.
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#21
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Ein Kollege hat mal auf einer Autobahnrastätte zwei Motoren aus einem Boot gebaut um weiterfahren zu dürfen.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#22
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Not macht erfinderisch
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#23
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Würde ich nicht zustimmen
Bei einem Unfall, womöglich mit Personenschaden?
Hier wird in der Regel gemessen! Auch in der Urlaubszeit werden mittlerweile Caravans und verdächtige Fahrzeuge auf die mobilen Waagen an den Raststellen gebeten. Bitte auspacken oder stehen bleiben, ein Ticket giebt es bei Bedarf dazu! Wie heißt es so schön: "Unwissenheit hilft vor Strafe nicht!" MfG Peter Geändert von fiske (09.04.2013 um 22:16 Uhr) |
#24
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Das habe ich geschrieben weil niemand eine Erfahrung postet.
Ich bin knapp im grünen bereich, aber lasse auch viel daheim was ich bei 5% toleranz mitnehmen könnte :-( |
#25
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Ich war gestern beim Tüv und hab meinen Trailer auflasten lassen. Dank Freigabe vom Hersteller kein Problem.
Hatte letztes Jahr mein 20-Fuss Boot voll beladen gewogen und war doch erstaunt, wie weit ich die 2t überschritten hatte... Nu ist wieder Luft
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Gruß vom schönen Mittelrhein Andre |
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