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  #1  
Alt 12.04.2013, 20:13
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Captain
 
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Standard Harbeck BT2000 nicht durch TÜV - Hilfe

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen.

Mein Harbeck BT2000 Bootstrailer ist letztes mal (ohne Boot drauf) ohne Mängel durch den TÜV, aber jetzt nicht. Muss zur Nachkontrolle, da der gute Mensch meinte die Räder würden nicht blockieren bei angezogener Handbremse (und hat dann gar nicht mehr weiter getestet).

Ich meine da liegen 2to Boot/Trailer drauf, die Belege sind neu und ich habe so eingestellt wie von Knott beschrieben. Ich persönlich finde er bremst super auf der Autobahn.

Ich habe alles nochmal gecheckt aber mit dem Boot drauf drehen irgendwann die Räder mit, wenn man mehr Gas gibt. Ich habe den Trailer auf ein 45 Grad gefälle ohne Probleme abgestellt.

Was soll ich noch machen? Traue mich ja gar nicht mehr hinzufahren

Ggf. hat jemand einen Tipp?
Die Handbremse kann man ca. 10cm anziehen. Sie hat eine Kraftfeder - vielleicht muss da noch was eingestellt werden??


Gruss Peter
__________________
Gruss Peter
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  #2  
Alt 12.04.2013, 20:19
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Moinsen,
ich würde das Boot ins Wasser schmeißen und dann noch mal ohne hin. Die Räder bei voller Beladung mit der Handbremse zum Blockieren zu kriegen ist schon mal gar nicht so einfach....

Jens
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  #3  
Alt 12.04.2013, 20:26
Thomas S Thomas S ist offline
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Wo hast du eingestellt ?? An den Trommeln oder dem Gestänge ?? Mit Boot muss das Boot natürlich bremsen! Was nutzt es dir wenn der Trailer leer durch die hauptuntersuchung kommt und die dann mit voller Beladung ins Heck knallt ???
__________________
Gruß Thomas S

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  #4  
Alt 12.04.2013, 20:33
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reefernator reefernator ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen
Wo hast du eingestellt ?? An den Trommeln oder dem Gestänge ?? Mit Boot muss das Boot natürlich bremsen! Was nutzt es dir wenn der Trailer leer durch die hauptuntersuchung kommt und die dann mit voller Beladung ins Heck knallt ???
er hat doch geschrieben " bei angezogener Handbremse".....nur mit der Handbremse wird es schwer einen beladenen Anhänger zum blockieren zu kriegen. Beim Bremsen über die Auflaufeinrichtung wirken sehr viel größere Kräfte. Eine Handbremse soll den Anhänger am Wegrollen hindern und nicht eine Vollbremsung einleiten.

Jens
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  #5  
Alt 12.04.2013, 20:33
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Crownline765 Crownline765 ist offline
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Hallo Peter,

wie weit wohnst Du von mir entfernt?

Ich würde mir das mal ansehen...
__________________
Gruß
Enno
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  #6  
Alt 12.04.2013, 20:46
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Kpt. Blaubär Kpt. Blaubär ist offline
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Das ist aber blöd. Soweit ich weiss, richten sich die Prüfer nach folgender Regel: Entweder wird auf dem Rollenprüfstand eine bestimmte Bremskraft erreicht oder die Blockiergrenze wird erreicht. So mein Dekra-Prüfer. Analog gilt das auch für die Wirkung der Handbremse bei PKW.
Sind evtl. die Bremsbeläge an deinem Trailer noch "zu neu" und bringen noch nicht die nötige Bremswirkung ?
Könnte es sein, dass du die Bremsen etwas zu "knapp" eingestellt hast ? Wenn der Handbremshebel nicht weit genug nach hinten klappen kann bevor die Bremswirkung einsetzt, kommt der Federspeicher nicht zum Zuge und du hast mich genug Bremswirkung.
Ich war gerade mit meinem Trailer bei der HU. Bremswirkung war ok aber der Auflaufweg war mal wieder zu lang. Das ist jetzt schon der dritte Anhänger (alle neu gekauft) der ab Werk nicht korrekt eingestellt war. Sehr witzig.
__________________
Grüße Jens

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  #7  
Alt 12.04.2013, 20:47
maolst maolst ist offline
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Hallo Peter,

zwar weiß ich nicht bei welcher Prüforganisation du zur HU warst, aber der Prüfer hat schlichtweg keine Ahnung.
Die Richtlinie sagt ganz klar, dass auflaufgebremste Anhänger ab EZ 01.01.1991 eine Mindestabbremsung von lediglich 16% bezogen auf das zGG haben müssen.
Das bedeutet die Bremswerte aller 4 Räder müssen zusammen 320 dN erreichen.
Wenn der Prüfer bei deinem beladenen Anhänger ein Blockieren der Räder erwartet, bedeutet das 100 % Abbremsung, entspr. 2000 dN.
Jetzt hast du leider das Problem, wenn du ihn erneut aufsuchst und darüber aufklärst, wird er bestimmt abstreiten oder eine neue Erklärung finden, um sich zu rechtfertigen.
Du kannst auch versuchen über seinen Vorgesetzten die Sache zu regeln.
Aber bekanntermaßen ist Recht haben und Recht kriegen immer noch zweierlei.
Zumindest ist dein Anhänger, was die Bremse angeht vollkommen in Ordnung.
Kämmst du aus dem Norden hättest du mich besuchen können, bin selbst von der prüfenden Fraktion.
Gruß Marc
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  #8  
Alt 12.04.2013, 20:52
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Zitat:
Zitat von reefernator Beitrag anzeigen
er hat doch geschrieben " bei angezogener Handbremse".....nur mit der Handbremse wird es schwer einen beladenen Anhänger zum blockieren zu kriegen. Beim Bremsen über die Auflaufeinrichtung wirken sehr viel größere Kräfte. Eine Handbremse soll den Anhänger am Wegrollen hindern und nicht eine Vollbremsung einleiten.

Jens
Bei der HU wird auf dem Rollenprüfstand immer mit dem Handbremshebel gebremst. Schafft die Bremse unter diesen Bedingungen o.g. Bremswirkung nicht, gibts i.d.R. keine Plakette.
Fährt man mit leerem Trailer zur HU, kann der Prüfer die Bremse nicht im Rollenprüstand testen und entscheidet nach Augenschein.
__________________
Grüße Jens

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  #9  
Alt 12.04.2013, 20:53
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Zitat:
Zitat von maolst Beitrag anzeigen
Hallo Peter,

zwar weiß ich nicht bei welcher Prüforganisation du zur HU warst, aber der Prüfer hat schlichtweg keine Ahnung.
Die Richtlinie sagt ganz klar, dass auflaufgebremste Anhänger ab EZ 01.01.1991 eine Mindestabbremsung von lediglich 16% bezogen auf das zGG haben müssen.
Das bedeutet die Bremswerte aller 4 Räder müssen zusammen 320 dN erreichen.
Wenn der Prüfer bei deinem beladenen Anhänger ein Blockieren der Räder erwartet, bedeutet das 100 % Abbremsung, entspr. 2000 dN.
Jetzt hast du leider das Problem, wenn du ihn erneut aufsuchst und darüber aufklärst, wird er bestimmt abstreiten oder eine neue Erklärung finden, um sich zu rechtfertigen.
Du kannst auch versuchen über seinen Vorgesetzten die Sache zu regeln.
Aber bekanntermaßen ist Recht haben und Recht kriegen immer noch zweierlei.
Zumindest ist dein Anhänger, was die Bremse angeht vollkommen in Ordnung.
Kämmst du aus dem Norden hättest du mich besuchen können, bin selbst von der prüfenden Fraktion.
Gruß Marc

So kenn ich das auch...deshalb bringe ich immer alle Anhänger unbeladen zum TÜV.

Jens
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  #10  
Alt 12.04.2013, 20:55
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Zitat:
Zitat von maolst Beitrag anzeigen
Hallo Peter,

zwar weiß ich nicht bei welcher Prüforganisation du zur HU warst, aber der Prüfer hat schlichtweg keine Ahnung.
Die Richtlinie sagt ganz klar, dass auflaufgebremste Anhänger ab EZ 01.01.1991 eine Mindestabbremsung von lediglich 16% bezogen auf das zGG haben müssen.
Das bedeutet die Bremswerte aller 4 Räder müssen zusammen 320 dN erreichen.
Wenn der Prüfer bei deinem beladenen Anhänger ein Blockieren der Räder erwartet, bedeutet das 100 % Abbremsung, entspr. 2000 dN.
Jetzt hast du leider das Problem, wenn du ihn erneut aufsuchst und darüber aufklärst, wird er bestimmt abstreiten oder eine neue Erklärung finden, um sich zu rechtfertigen.
Du kannst auch versuchen über seinen Vorgesetzten die Sache zu regeln.
Aber bekanntermaßen ist Recht haben und Recht kriegen immer noch zweierlei.
Zumindest ist dein Anhänger, was die Bremse angeht vollkommen in Ordnung.
Kämmst du aus dem Norden hättest du mich besuchen können, bin selbst von der prüfenden Fraktion.
Gruß Marc
@Peter: dann fahr einfach zum nächsten ... kostet Dich ein zweites Mal volle Gebühr, ist aber wahrscheinlich weniger Aufwand, als diesem Prüfer jetzt die Welt zu erklären (vorausgesetzt, Marc hat recht, wovon ich ausgehe).
Ich habe auch einen BT2000, habe zuletzt bei der DEKRA in Dortmund(-Kley) geprüft, blockiert hat da auch nix (mit Boot drauf), und der Prüfer hat genau zwei Dinge kommentiert: a) der Auspuff vom Zugfahrzeug ist durch, und b) selten einen Trailer in so gutem Zustand gesehen.

(Es war nicht ein durchgerosteter Auspuff, sondern ein unpräzise gefertigter nachgerüsteter Minikat.)
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #11  
Alt 12.04.2013, 21:02
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nagel254 nagel254 ist offline
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Zitat:
Zitat von reefernator Beitrag anzeigen
Eine Handbremse soll den Anhänger am Wegrollen hindern und nicht eine Vollbremsung einleiten.

Jens
Das sehe ich anders- Womit Bremst denn der Trailer im Falle das sich das Gespann von der Kupplung lösen sollte? Wo geht das Abrissseil denn hin?

Richtig, zur Handbremse- und damit muss er eine Notbremsung einleiten.


Gruss
Christian
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Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .
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  #12  
Alt 12.04.2013, 21:14
Michael G. Michael G. ist offline
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Such nen anderen Verein auf und lass das Boot weg. Mit dem Auto habe ich auch gerade eine kleine Odyssee hinter mir für ne Einzelabnahme.
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  #13  
Alt 12.04.2013, 21:29
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reefernator reefernator ist offline
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Zitat:
Zitat von nagel254 Beitrag anzeigen
Das sehe ich anders- Womit Bremst denn der Trailer im Falle das sich das Gespann von der Kupplung lösen sollte? Wo geht das Abrissseil denn hin?

Richtig, zur Handbremse- und damit muss er eine Notbremsung einleiten.


Gruss
Christian
wie Du das siehst ist ja auch Dir überlassen. Wenn das Seil reist, wird über einen doch recht kleinen Hebelarm der Handbremshebel angesteuert und der Anhänger abgebremst. Dies ist kein Notbremssystem wie bei nem D-Zug. Ich bezweifele das dies kleine Seilchen, welches in Bruchteilen von Sekunden reist, schlagartig 2,5 t abbremst...es soll im Notfall eine Bremsung einleiten in der Hoffnung, größere Schäden zu vermeiden.

Jens
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  #14  
Alt 12.04.2013, 21:43
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devil91 devil91 ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Such nen anderen Verein auf und lass das Boot weg. Mit dem Auto habe ich auch gerade eine kleine Odyssee hinter mir für ne Einzelabnahme.

Kannse vielleicht per PN berichten wie es war?

Muss jetzt auch zur Vollabnahme bald :/
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  #15  
Alt 12.04.2013, 21:58
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christian_2911 christian_2911 ist offline
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Entweder fahre mit Boot irgendwo anders hin, egal wo, kostet nur die Nachprüfung oder nimm das Boot runter, fahre zum gleichen und zeig ihm, was eine Bremse ist. Ich hasse solche nichtswissenden Kittel. Ich behaupte einfach mal, es gibt keinen Trailer, bei dem die Handbremse im voll beladenen zustand blockiert. Ihr könnt mich gerne verbessern.
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Es grüsst aus dem schönen Ruhrgebiet!

Christian
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  #16  
Alt 12.04.2013, 22:02
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christian_2911 christian_2911 ist offline
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Zitat:
Zitat von Kpt. Blaubär Beitrag anzeigen
...Fährt man mit leerem Trailer zur HU, kann der Prüfer die Bremse nicht im Rollenprüstand testen und entscheidet nach Augenschein.
Das ist so nicht ganz korrekt, nimmt der Prüfer es ganz genau, kann er von Dir verlangen, den Hänger zu mindestens 3/4 der ZGM zu beladen, um ordnungsgemäss im Prüfstand zu bremsen. Das ist bei LKW genauso und bei SZM sehr spassig.
__________________
Es grüsst aus dem schönen Ruhrgebiet!

Christian
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  #17  
Alt 12.04.2013, 23:54
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Zitat:
Zitat von beratungs-shop Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen.

Mein Harbeck BT2000 Bootstrailer ist letztes mal (ohne Boot drauf) ohne Mängel durch den TÜV, aber jetzt nicht. Muss zur Nachkontrolle, da der gute Mensch meinte die Räder würden nicht blockieren bei angezogener Handbremse (und hat dann gar nicht mehr weiter getestet).

Hallo Peter,

war mit meinem Harbeck BT2000 (mit Boot drauf) letzten Oktober beim TÜV-Rheinland.
Bremsleistung auf jedem Rad zwischen 170 und 190 dN.
TÜV-Prüfer meinte: Voll OK. Ein Blockieren der Räder war bei mir mit der
Handbremse auch nicht möglich.

Bei mir ist übrigens der Handhebelweg ca. 20cm, habe allerdings an meinem BT2000
ALKO-Bremsen (wobei mir KNOTT eigentlich wesentlich sympathischer ist).

Was hat der Prüfer denn für eine Bremsleistung im Mängelbericht geschrieben ?
__________________

Mit maritimen Gruß
........... Achim

---- Kaum macht man's richtig und schon geht's ??? -----
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  #18  
Alt 13.04.2013, 00:45
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@Christian

Gruß aus Bochum-Weitmar.


@all

In dem Untersuchungsbericht meines Trailers (1800 kg) vom 03.04.2013 steht zur Bremse folgendes:

Bremskraft Feststellbremse rechts und links 500 daN.
Beim betätigen der Feststellbremse wurde die Blockiergrenze erreicht.
Abbremsung FBA (%) : 56

Es handelte sich um eine Begutachtung nach § 21 StVZO.
__________________
Grüße Jens

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  #19  
Alt 13.04.2013, 01:14
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Ich habe da auch noch so eine Story vom TÜV.

Hatte einen Bootsanhänger 2000 kg zGG neu gekauft mit TÜV-Abnahme und ihn zugelassen. Ich hatte ihn gerade einmal leer 35 km von Kerpen nach Köln gefahren bis zu meiner Halle. Dort stand er in einer auch im Winter beheizten Halle ohne dass jemals ein Boot darauf abgestellt war.

Als er dann tatsächlich zum Einsatz kam, lud ich ein Boot auf mit der Krananlage. Von der Zuladung her hatte ich sogar noch mindestens 500 Kg "Luft". Ich fuhr zum TÜV, weil ich eine neue Abnahme brauchte. Die Abnahme war längst überfällig. Aber der Trailer wurde ja nicht eingesetzt.

Der TÜV-Prüfer: "Fahren Sie mal an und bremsen Sie scharf". Ich fuhr -3- Meter und bremste. Der TÜV-Prüfer: "Die Bremse muss nachgestellt werden. Der läuft zu weit auf".

Ich sinngemäß: "Guter Mann, der Trailer ist werksneu, ist erst 50 km gelaufen, dabei 15 km mit Boot. Das kann nicht sein, dass die Bremse eingestellt werden muss. Der Trailer ist von Ihren Kollegen vom TÜV (andere Stadt) abgenommen und wurde bisher nicht genutzt ".

Er: "Fahren Sie noch einmal an und bremsen Sie scharf". Ich tat es. Er: "Die Bremse muss eingestellt werden".

Ich hatte glücklicherweise noch nicht meine Papiere im Büro abgegeben und sagte ihm, dass er meinen Trailer nicht prüfen wird, weil ich davon ausgehen kann, dass der Trailer ohnehin nicht die TÜV-Prüfung überstehen wird, obgleich es sich um ein Neufahrzeug ohne Abnutzung handelt.

Ich hatte einen Hals, fuhr nach Hause, habe den Trailer aufgebockt und die Bremse überprüft nach der Herstellervorgabe zur Einstellung. Alles Ok.

Ich habe dann meinen Trailer bei einer unabhängigen Sachverständigenorganisation in Köln überprüfen lassen.

Der Trailer war einwandfrei. Ich bekam meine Plakette.

Die TÜV-Prüfstelle, die ich nicht mehr mit einem Bootstrailer anfahren werde nach dieser Erkenntnis ist die in 53721 Siegburg, Zeithstraße.

Gruß Walter
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  #20  
Alt 13.04.2013, 08:39
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Zitat:
Zitat von Crownline765 Beitrag anzeigen
Hallo Peter,

wie weit wohnst Du von mir entfernt?

Ich würde mir das mal ansehen...

Hi, das ist bei Leverkusen doch ein bisschen zu weit (arbeite zwar in DU aber ohne Trailer )

Ich wollte eigentlich am Montag zur Nachkontrolle und wollte eh am Sonntag noch folgendes ausprobieren:

1. Einige Kilometer mit leicht angezogener Handbremse die Belege etwas mehr einschleifen.

2. In der Beschreibung nach Knott heist es "nach der festen Bremsstellschraube ca. 6 Hübe wieder lockern . Ich hatte nur 1-2 Hübe gelockert. Das führt aber wahrscheinlich dazu, das der HBremshebel eben nicht mehr bis nach oben reicht beim festziehen.
Ich werde es also mal mit 6 Hüben probieren und das Gestänge so einstellen dass HBH bis fast senkrecht nach oben steht.

PS: Ich war bei DEKRA
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Gruss Peter
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  #21  
Alt 13.04.2013, 08:50
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Ich wollte eigentlich am Montag zur Nachkontrolle und wollte eh am Sonntag noch folgendes ausprobieren:

1. Einige Kilometer mit leicht angezogener Handbremse die Belege etwas mehr einschleifen.


....das lass mal lieber schön sein!!!

Dann lieber nochmal die Trommeln runter,Beläge und Bremsfläche der Trommel mit 40er-Schmirgel aufrauen und die Bremse vernünftig einstellen.

Dann wird es auch was mit der Plakette.

Gruss
Andreas
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  #22  
Alt 13.04.2013, 10:01
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Habe mit meinem PKW Anhänger im letzten Jahr auch angebliche Probleme mit der Feststellbremse gehabt.(Tüv Kieler Straße in HH)
Bin nach Hause gefahren und habe Kaffee getrunken.
Danach noch mal zur Kieler Straße!-Plakette ohne Beanstandung

Kommentar vom Blaukittel: "Na,geht doch"!

Danke du Würstchen:razz:
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  #23  
Alt 13.04.2013, 10:03
Thomas S Thomas S ist offline
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Zitat:
Zitat von reefernator Beitrag anzeigen
er hat doch geschrieben " bei angezogener Handbremse".....nur mit der Handbremse wird es schwer einen beladenen Anhänger zum blockieren zu kriegen. Beim Bremsen über die Auflaufeinrichtung wirken sehr viel größere Kräfte. Eine Handbremse soll den Anhänger am Wegrollen hindern und nicht eine Vollbremsung einleiten.

Jens
Entschuldigen sie bitte das ich gefragt habe ! Das übersteigt dann leider meine fachliche Kompetenz !😁😁😁
__________________
Gruß Thomas S

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  #24  
Alt 13.04.2013, 13:31
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@maolst

Was genau ist denn mit dem "erreichen der Blockiergrenze" gemeint ? Davon ist immer wieder die Rede. Gibt es dazu eine Definition ?
Das bei einem beladenen Anhänger beim Bremsen die Räder blockieren halte ich auch für eher unwarscheinlich.
__________________
Grüße Jens

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  #25  
Alt 13.04.2013, 14:25
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen
Entschuldigen sie bitte das ich gefragt habe ! Das übersteigt dann leider meine fachliche Kompetenz !������
Hallo Thomas,
ich kann leider nicht wissen, was Du für fachliche Kompetenzen hast. Das war ja auch nicht böse gemeint sondern sollte nur der Aufklärung dienen. Eine Frage im Forum zu stellen ist völlig normal und auch gewollt, dafür braucht sich keiner zu entschuldigen....ich für meinen Teil habe kein Problem damit, wenn meine Antworten oder Kenntnisse von anderen Forumsiern Hinterfragt oder Berichtigt werden, so lange sie auch den...jetzt kommt das Zauberwort aller ASI`s..."technischen Regeln" .... entsprechen...

In manchen Situationen ist es besser zu wissen, aus welcher Quelle eine Info kommt bzw. wenn man weiß welchen berufliche Werdegang die Person hat, mit der man gerade kommuniziert.

Jens

Jens
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