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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
vorweg sei bemerkt, dass ich mich bereits ausgiebig mit der Thematik beschäftigt habe und jetzt nicht diskutieren möchte ob es notwendig oder sinnvoll ist ein Boot nach zu versteuern, sondern einzig und allein, wie dort der korrekte Weg wäre um dies durchzuführen und an wen man sich hierfür wenden müsste. Hier die relevanten Fakten: Boot ist Bj 1997 und vom Eigner in Holland neu gekauft (netto), dann nach Deutschland überführt (scheinbar am Zoll vorbei). Hat jemand von euch schon einmal eine Nachversteruung eines Bootes durchgeführt, was immer innerhalb von Europa gelegen hat? Folgende Fragen wären wahrscheinlich relevant: Welcher Wert wird hier zugrunde gelegt, der originale Preis von 1997 oder der heutige Kaufpreis? Wie hoch ist der Steuersatz und gibt es eine Strafe oder dergleichen für mich oder den Voreigner? Vielen Dank und Gruß |
#2
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![]() Zitat:
wohl nicht hier im Forum, da gibts eine Menge dazu zu lesen
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#3
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Hallo,
nach meinen Kenntnissen, wird bei der Einfuhr bei einem Gebraucht boot der Zeitwert abgerechnet. Aber dein Fall schein nicht so einfach zu sein. Wenn ich es richtig lese hat der erste Eigner dies vor Jahren versäumt. Da wäre dann noch die Frage zu klären gewesen ob es bei der Einfuhr als Neuboot zu versteuern gewesen wäre. Betriebsstunden , Alter des Boote hätten eine Rolle gespielt. Ein Fazit von mir: Wenn du das Boot schon gekauft hast, schalte einen Fachanwalt ein. Mir scheint was ich aus deinen Fragen lese, kommt sehr schnell Steuerhinterziehung, in Frage.Wenn die Behörden bösartig sind. Haste noch nicht gekauft, laß die Finger davon. Zuständig waren das für den Eigner zuständige Finanzamt. Der Zoll hat die Verfahren damals auch meiner Kenntnis an die Finanzämter abgegeben. Ich habe dieses Verfahren damals in den Niederlanden als deutscher Einger mit Liegeplatz in den Niederlanden problemlos erledigen können. Zeitwert wurde auch da vom zuständigen Finanzamt für meine Liegeplatz durchgeführt. Nachteil: Hat schon auch bei Zeitwert eine größere Summe gekostet. Aber danach konnte ich die Yacht in der ganzen EG als versteuertes Schiff mit Nachweis verkaufen. Auch einen Import nach Deutschland habe ich damals wie oben beschrieben gepüft, brachte aber unterm Strich keinen großen Kostenvorteil.(Aufwand zum Ertrag) Vilm Geändert von Vilm (18.04.2013 um 22:08 Uhr) |
#4
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![]() Zitat:
Der Zeitwert (ggf. Gutachten) ist ausschlaggebend, nicht Dein Kaufpreis ![]() und der zurzeit geltende Steuersatz beträgt bei der MWST 19%.
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen. Geändert von lyrbi (18.04.2013 um 22:42 Uhr) |
#5
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Du musst dir das für deinen Kreis zuständige Zollamt raus suchen. http://www.zoll.de/DE/Service/Auskue...hnis_node.html
Die geben meist sehr freundlich Auskunft über den richtigen weg. Sag einfach das du vor hast ein Boot zu Kaufen das noch versteuert werden muss und wie das funktioniert und Berechnet wird. Auf jeden Fall würde ich erwähnen das das Boot in Deutschland gekauft werden soll. Und ob es dann Ärger beim verzollen gibt und wer den Ärger ab bekommt ![]() Aber das sagen Sie dir auch, ohne das du Namen nennen musst. Gerade beim Boot sollte man aufpassen, wer erwischt wird zahlt die Steuer und nochmal den gleichen Betrag als Strafe. Ich gehe mal davon aus das der versteuern muss der es eingeführt hat, also selbst nach verkauf kann das Finanzamt noch zuschlagen. Und wenn die schon mal da sind wird auch gerne mal kontrolliert wo den die Kohle her kommt ![]() Zollamt, dann musst du dich nicht auf Spekulationen verlassen. Wichtig ist immer den Namen des Gesprächspartners aufzuschreiben.
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" ![]() Geändert von ReneBenischka (19.04.2013 um 07:04 Uhr) |
#6
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Servus!
Ich würds ja vor dem 1. Juli nach Kroatien bringen und danach wieder zurück. Boot ist noch dazu älter als 8 Jahre. Sollte alles so kommen wie bislang erwartet kostet dich die "Legalisierung" des Bootes dann nen Appel und n Ei... Schöne Grüße, Jan |
#7
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Ab nach Kroatien und in eine Marina mit Zolllager.....das Boot wird dann dem Zoll gemeldet und mit 1.7.2013 ist das Boot dann Gemeinschaftsware...kostet nur den Liegeplatz....
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#8
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Hier steht auch was schönes über die Steuer: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Niederlande_57412.pdf
Kroatien: http://www.adac.de/reise_freizeit/wa..._Beitritt.aspx
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" ![]() |
#9
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vielen Dank, sie sachen vom adac bringen enen ja schon mal weiter. berechnet wird also der zeitwert, stellt sich natürlich die frage, wer diesen festlegt und wo / wie diese nachversteuerung dann durchgeführt wird.
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#10
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Servus!
Das geht wohl nach festgesetzten Listen. Kroatien ist für dich also keine Option? Ich mein, statt 19% Steuer plus evtl. Zoll(gebühren) zu bezahlen nur 1,9%Zoll oder gar gar nix hinzublättern (je nachdem wie die Regelung jetzt letztendlich ist) würd ich mir schon überlegen. Keine Ahnung was dein Bootswert ist, aber wenn ich legal die Wahl hätte das Geld dem Finanzamt zu geben oder davon Urlaub in HR zu machen würd ich die zweite Variante bevorzugen. Schöne Grüße, Jan |
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