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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Boot benutzen in Kroatien vom Bruder?
Hallo,
bin vom 15.- 29.06.13 auf dem CP Solaris in Kroatien. Das Boot ist beim WSA Duisburg auf dem Namen meines Bruders angemeldet. Wollen das Boot gerne mit dem Trailer in den Urlaub nehmen und dort fahren. Jetzt habe ich gelesen wegen Schwarz Charter ist das so ein Problem mit dem fahren und anmelden dort in Kroatien. Muss das Boot umgemeldet werden oder geht es bei Familienangehörigen auch so. Wohne nicht in der gleichen Stadt wie mein Bruder sondern in der Nachbarstadt. Vielen Dank für die Hilfe schon mal. Gruß Florian |
#2
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Wenn Du mit dem Boot Deines Bruders nach Kroatien fährst, wirst du es nach jetzigem Stand ja dort beim Hafenkapitän anmelden. Dort werden die Nutzer des Bootes (also Du und Familie oder Freunde) in der Crewliste eingetragen. Das soll ja verhindern, das das Boot in Kroatien verchartert wird. Du leihst es Dir doch lediglich hier in Deutschland und nutzt es privat in Kroatien. Das dürfte keinerlei Probleme geben. (vorausgesetzt es ist versichert)
Ich würde lediglich für alle Fälle ein Schreiben des Bruders mitführen, das er dir das Boot geliehen hat.
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Gruß, Klaus |
#3
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Um allen Eventualitäten und Risiken aus dem Weg zu gehen würde ich raten, für das Boot den IBS zu beschaffen mit Eignereintrag beider Brüder.
Das kostet 21.-€ für Nichtmitglieder des ADAC und 19.- für Mitglieder. Damit ist man sicher aus dem Schneider.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#4
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...stimmt ist der einfachste Weg. Hab schon erlebt das der Hafenkapitän beglaubigte Vollmachten verlangt hat. Als eingetragener Eigner gibt es keine Probleme.
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Gruß, Lothar |
#5
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Zitat:
Einfach einen Miteigner in den IBS eintragen lassen und fertig. Habe das selber schon so gemacht und es ist der sicherste und auch billigste Weg, ohne dafür erst noch einen Notar in HR einschalten zu müssen.
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Gruß - Georg |
#6
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Dankeschön für die Infos.
Das Boot ist in Deutschland versichert. Werde das Boot beim ADAC anmelden. Kann es beim WSA angemeldet bleiben? Schönen Abend noch Gruß Florian |
#8
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Bei engen Familienangehörigen mit gleichem Namen gibt das keine Probleme. Auch ohne beglaubigte Vollmacht. Und wenn die Vollmacht in Deutschland beglaubigt ist, geht das auch. Selbst alles schon erlebt.
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#9
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Ja, kein Problem.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
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