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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Sind eigentlich Möbel Klassiker wie zb von Bauhaus vom Disign rechtlich geschützt?
Selbst wenn sie vor Jahrzehnten hergestellt wurden und heute nicht mehr gibt? Nehmen wir mal Hans J. Wagner www.selectism.com/news/wp-content/uploads/2008/11/hans-wenger-ch07-shell-chair.jpg Dieser stuhl gibt es schon lange nicht mehr im Verkauf. Wenn ein Tischler den nachbaut und verkaufen möchte, gibt es dann Probleme? Und darf er ihn beim Verkauf als Hans L. Wagner Design Stuhl verkaufen. Gibt es überhaupt ein disignschutz auf Möbel?
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![]() ![]() Richtige Männer fahren mit Pinne!! ![]() |
#2
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Das ist genauso problematisch wie jede Kopie!
Ohne Rechte würde ich das lassen. Für einen rein private Nutzung ok aber nicht für Kommerzielle Nutzung! Grüsse
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#3
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Aber Schau mal. Auf der Seite werden Klassiker Imitate einfach so verkauft.
www.allstars-furniture.eu/shop/
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#4
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![]() Zitat:
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Gruß Klaus Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe. |
#5
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Hat vielleicht nicht nur "Wartungsarbeiten"
Der Shop ist auf alle Fälle mal zu *gg*
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#6
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Die Rechte am Design der Möbel liegen meist bei den Designern bzw. deren Rechtsnachfolgern (Erben).
Geschützt ist das Design nicht in allen Ländern. In manchen Ländern - auch in Europa z. B. England und Italien - scheinen die Rechte am Design schwieriger durchsetzbar (gewesen) zu sein als bei uns. So gab und gibt es immer wieder neue Onlineshops, welche im Internet Nachbauten von Möbelklassikern anbieten. Und es kommt natürlich auch drauf an wie aktiv der Rechteinhaber Rechtsverletzungen verfolgt. Wenn der Rechteinhaber ein großes Möbelunternehmen ist oder ihm nahe steht (z. B. Vitra), ist eine entsprechend umfangreichere und aufwändigere Verfolgung möglich. W
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#7
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Der hier genannte Möbeldesigner
Zitat:
Die Rechte an dem Stuhl CH07 dürften bei Carl Hansen & Søn liegen. W
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#8
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Hallo Tino,
solltest du gewerblich so einen Stuhl nachbauen wollen, kann ich dir den Kontakt zu einen Patentanwalt verschaffen. Wenn du dich auf mich berufst, erhälst du am Telefon sicher eine "unverbindliche" aber kostenfreie Erstauskunft. Wenn´s dann tiefer geht, mußt du halt mit Kosten rechnen (50,-- € / Stunde). Wenn du so ein Teil privat für den eigengbrauch nachbaust, wird das Ganze sicherlich völlig anders aussehen. Das Thema Design und Gebrauchsmusterschutz wurde ja schon angesprochen.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#9
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Geschmacksmuster. Ästhetische Gestaltungsformen (Design) lässt man als Geschmacksmuster gegen Nachahmung schützen.
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