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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Einfuhr Bootstrailer in die Schweiz
Hallo,
ich habe in D ein Boot mit Trailer gekauft. Das Boot steht jetzt in IT und bleibt auch dort. Der Trailer wird mit meinem Auto gezogen, das in der CH angemeldet ist. Ich muss deshalb den Trailer in der CH zulassen (der Trailer ist abgemeldet). Weiss jemand wie ich vorgehen muss. Bei der Versicherung hat man mich an das Strassenverkehrsamt in ZH verwiesen, da wiederum hat man mich an den Zoll verwiesen. Da hab ich dann erfahren, dass ich den Trailer vorführen muss aber mir konnte niemand sagen wie ich das abgemeldete Fahrzeug in die Schweiz bringen kann. Ich komme mir vor wie der "Buchbinder Wanninger" Kann mir jemand weiterhelfen. Hier auf dem Forum habe ich dazu nichts gefunden. Vielen Dank. Gruss, Alex |
#3
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Servus Alex
Ich hab mir damals beim Auto ein Kurzzeitkennzeichen (100 Euro) besorgt und habe damit das Auto über die Grenze gefahren. Die Verzollungsformulare kannst Du im Netz beim Zoll runterladen. Wenn Du grossartige Wartezeit vermeiden möchtest, dann meldest Du die Einfuhr am besten beim Schweizer Zoll (das Zollamt wo Du über die Grenze möchtest) ein paar Tage vorheran. Die Verzollungskosten bezahlst Du direkt in Bar oder mittels Karte an der Grenze beim Schweizer Zoll. Die Kosten hängen von Gewicht und Warenwert ab, zzgl. 8% Schweizer Mehrwertsteuer. Den Trailer vorführen kannst Du direkt beim Strassenverkehrsamt an Deinem Wohnort. Dort kannst Du ebenfalls über die Webseite des Strassenverkehrsamtes Zürich einen Termin buchen. Würde das direkt nach der Einfuhr machen. Ist eine Sache von 20 Minuten und dann hast Du alles erledigt.
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot
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#4
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Hallo Alex
Habe ich schon gemacht Eigentlich sind alle Auskünfte richtig. Eine eigentlich Versicherung brauchst Du nicht, denn ein Anhänger ist jeweils gegen Haftpflicht über das Zugfahrzeug (wenn angehängt) versichert, das gilt auch in der Schweiz. Vorführen musst Du den Anhänger auf jeden Fall und verzollen auch, denn ohne die Zollpapiere kannst du den Anhänger nicht vorführen. Wichtig wäre auch, dass du die "alten" Zulassungspapiere aus dem letzten EU-Land hast, also in deinem Beispiel aus Deutschland. War nämlich ein Trailer schon mal in einem EU-Land zugelassen, kann man den einfach neu in der Schweiz vorführen. Hast Du keinen Beweis für eine vorgängige Zulassung, dann müsstest Du allenfalls eine Einzelabnahme machen, was kompliziert und teuer wird. Jetzt zur Frage wie Du den Trailer in die Schweiz bekommst. Da der Trailer jetzt nicht mehr angemeldet ist, dann gibt es zwei Varianten; Tagesnummer oder Garagen-Kennzeichen. Mit den "alten" Zulassungspapieren müsstest du eigentlich einfach eine Tagesnummer beim Strassenverkehrsamt erhalten. Was ich aber nicht sicher bin, ob die Tagesnummer auch im Ausland gilt. Kann man im Strassenverkehrsamt fragen. Die Frage ist wie weit entfernt der Trailer von der Grenze steht, falls man das Risiko eingehen möchte. Alternative wäre dann die Garage-Nummer (U-Nummer).
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Richard En Gruess vom Bodensee
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#5
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Hallo,
vielen Dank für Eure Hilfe. Ich habe eine Versicherung für 30 Tage abgeschlossen und werde bei einem Strassenverkehrsamt in D für den Vorführungstermin in der Schweiz ein Nummernschild holen. Versichert ist der Trailer dann in ganz Europa und sollte somit auch für den schweizer Zoll resp. Stva. ok sein. Verzollung werde ich dann mit der Vorführung verbinden. Melde mich wenn alles geklappt hat. Gruss, Alex
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