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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.05.2013, 21:53
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Standard Überführung - Anmeldung - Heimathafen

hallo

Folgende Situation : Ein Freund könnte für ne symbolische Kiste Bier ein kleines Angelboot mit Schlupfkajüte bekommen. Da er nun auch langsam zu alt und träge für seine Wasserwanderungen mit dem Paddelboot wird überlegt er ob er mit meinem 5PS er AB das Boot abholt, und die Überführung als "Testurlaub" nutzt.

Nun die Eigentlichen Fragen: Das Böötchen ist beim WSA angemeldtet und hat ein Kennzeichen und einen Ausweiß von 2007. Allerdings ist der eingetragene Einger schon einige Jahre nicht mehr der Besitzer. Das Boot wurde verkauft und dann im Freundeskreis mehrfach weitergegeben oder getauscht. Aber keiner hat das jemals umgemeldet. Wird es beim WSA Ärger geben weil der eingetragene Eigner ein Anderer ist als der Verkäufer im Kaufvertrag? Oder braucht es zur Ummeldung keinen Kaufvertrag/Eigentumsnachweis?

Wäre es besser, das Boot "ohne Papiere" zu kaufen und komplett neu anzumelden ( ev. ADAC) ?

Falls mein Kumpel das Boot behält und herrichtet wird es hinterher im Garten stehen und getrailert. Einen Heimathafen wird es also nicht haben.

Die einfachste Lösung wäre, es beim dortigen WSA umzumelden, dann bräuchte er das Kennzeichen nicht ändern und könnte einfach lostuckern. Oder muss der Heimathafen irgendwie in Wohnortnähe sein, oder muss das Boot "überwiegend" im Zuständigkeitsbereich des entsprechenden WSA liegen? Oder wie ist das geregelt?

Würdet ihr einfach ohne Ummeldung überführen und das elfte Gebot ( Du sollst dich nicht erwischen lassen ! ) anwenden?

Gruß Hubert
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  #2  
Alt 23.05.2013, 22:12
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Hallo Hubert,
zum Überführen brauchst du nur den Eigentumsnachweis, in diesem Fall einen "Zweizeiler-Kaufvertrag". wer darin als Eigner auftritt ist erstmal uninteressant. Anmelden kann man das überführte Boot dann beim zuständigen WSA der eigenen Region, unter Vorlage des Kaufvertrages. Einen IBS, wie beim ADAC ist sicher bei einem kleinen Angelboot nicht notwendig....
Gruß Thomas.
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  #3  
Alt 23.05.2013, 22:19
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Und beim Ummelden daheim ? Wird der letzte Eigner Ärger bekommen, weil er nicht umgemeldet hat? (Er hat das Boot höchstens zwei mal benutzt, und bei dem Preis will man ja dem Kumpel auch keinen Ärger einhandeln.)

Gruß Hubert
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  #4  
Alt 23.05.2013, 22:29
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Ich habe noch nie erlebt, daß sich irgendein Amt um den letzten Besitzer gekümmert hätte. Der ist nur dafür da, im Zweifelsfall zu bestätigen, daß du das Boot ordnungsgemäss bei ihm erworben und nicht gestohlen hast. Beim Anmelden ist nur der "Kaufvertrag" vorzulegen, mehr nicht.
Gruß Thomas.
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  #5  
Alt 23.05.2013, 22:50
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Bei unserem Boot war es auch so, das im Bootsschein auch noch der Vor-vorbesitzer eingetragen war und nicht derjenige, von dem wir das Boot gekauft haben.
Probleme gab das nicht, auf der ganz sicheren Seite ist man mit einem 2-zeiler vom eingetragenen Besitzer.
Wir hätten sogar das alte Bremer Kennzeichen übernehmen können.
Wenn er es vorher anmeldet, könnte es Probleme mit dem Motor geben, weil eigentlich muß der mit eingetragen werden... wobei das bei einer Überführungsfahrt auch gehen sollte, evtl. solltest du ihm dann bestätigen, das es sich um deinen, nur ausgeliehenen Motor handelt.

An seiner Stelle würde ich das Ding überführen und dann beim zuständigen WSA an/ummelden. Die leiten das dann an das alte WSA weiter.
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Gruß, Nicole
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Geändert von Seehexe (23.05.2013 um 22:56 Uhr)
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  #6  
Alt 23.05.2013, 23:05
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Zitat:
Zitat von Navigator18 Beitrag anzeigen
Ich habe noch nie erlebt, daß sich irgendein Amt um den letzten Besitzer gekümmert hätte. Der ist nur dafür da, im Zweifelsfall zu bestätigen, daß du das Boot ordnungsgemäss bei ihm erworben und nicht gestohlen hast. Beim Anmelden ist nur der "Kaufvertrag" vorzulegen, mehr nicht.
Gruß Thomas.
Hallo Namensvetter,

das stimmt nicht so ganz. Hubert schreibt ja, dass das Boot einen Ausweis hat. Wenn das Boot noch einen Bootsausweis hat und nicht abgemeldet wurde, muss dieser bei der Neuanmeldung abgegeben werden.
Im Antrag beim WSV steht:

"bisheriges Kennzeichen
: z.B. eines Wasser- und Schifffahrtsamtes oder vom

ADAC, DMYV, DSV oder Landratsamt. Auch Ausländische Kennzeichen sind anzugeben.

Original Ausweise der Wasser- und Schifffahrtsämter sind immer den Antrag beizufügen"

Hallo Hubert,

die Überführung kann dein Bekannter so machen. Ist auch nichts illegales dabei. Den Bootsschein und einen Kaufvertrag sollte er aber an Bord haben, wenn er kontrolliert wird. Sonst gibt es Diskussionen mit der Rennleitung (welche ja auch berechtigt sind). Wenn zu dem im Bootsschein eingetragenen Eigner kein Kontakt hergestellt werden kann/soll, wäre ein Hinweis im Kaufvertrag gut, dass das Boot beim letzten Besitzerwechsel nicht umgemeldet wurde.

Ich hatte letztes Jahr auch so einen Fall. Habe das Boot vom Onkel des Bootseigners gekauft. Da wollte mir das WSA Mannheim das Boot zunächst nicht ummelden, da im Kaufvertrag ja nicht der Bootseigner aus dem Bootsschein als Verkäufer aufgeführt war. Ich hatte dann 2 Möglichkeiten: 1.) Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass dies alles rechtens ist, usw. oder 2.) Die Erklärung vom Bootseigner, welcher im Bootsschein eingetragen war, einholen, dass ich rechtmäßiger neuer Eigner bin und der Onkel es für ihn verkaufen durfte.
Ich habe dann Nr. 2 gewählt.

Natürlich kann man es auch einfach so anmelden. Aber wenn mal ein Abgleich der Baunummer (sofern überhaupt vorhanden) durch WSA, WSP, etc. erfolgt, kommt dies halt raus. Man kann dann natürlich immer noch sagen, dass man von dem vorhandenen Bootsausweis nix gewußt hat, ist aber trotzdem nicht so angenehm.
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Viele Grüße
Thomas

Geändert von bootsfreunde.com (23.05.2013 um 23:10 Uhr)
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  #7  
Alt 23.05.2013, 23:14
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Zitat:
Zitat von Seehexe Beitrag anzeigen
...
Wenn er es vorher anmeldet, könnte es Probleme mit dem Motor geben, weil eigentlich muß der mit eingetragen werden....

Hallo Nicole,

bist du da sicher ? In einem anderen Thema hatte nämlich ein User geschrieben, dass der Motor nicht in den Bootsausweis eingetragen werden MUSS sondern nur KANN.

Ich weiß es nämlich nicht und würde auch gerne wissen, ob es KANN oder MUSS ist
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Viele Grüße
Thomas
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  #8  
Alt 23.05.2013, 23:22
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Es ist wohl ein 5PS Motor eingetragen. Würde ja sogar passen.

Gruß Hubert
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  #9  
Alt 23.05.2013, 23:26
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Bei uns ging es um einen (später mal angedachten) Notmotor... laut dem WSA Menschen muß der dann auch eingetragen werden.

Hier wird das gleiche gesagt:

http://www.boote-forum.de/showpost.p...07&postcount=6

http://www.boote-forum.de/showpost.p...4&postcount=13
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Gruß, Nicole
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  #10  
Alt 24.05.2013, 13:15
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen
...Nun die Eigentlichen Fragen: Das Böötchen ist beim WSA angemeldtet und hat ein Kennzeichen und einen Ausweiß von 2007. Allerdings ist der eingetragene Einger schon einige Jahre nicht mehr der Besitzer. Das Boot wurde verkauft und dann im Freundeskreis mehrfach weitergegeben oder getauscht. Aber keiner hat das jemals umgemeldet. Wird es beim WSA Ärger geben weil der eingetragene Eigner ein Anderer ist als der Verkäufer im Kaufvertrag? Oder braucht es zur Ummeldung keinen Kaufvertrag/Eigentumsnachweis?...
Hallo Hubert,

der Besitzer, auf den das Boot eingetragen ist, hätte die Änderung der Eigentumsverhältnisse eigentlich dem WSA mitteilen müssen.


§ 9 Änderungen

(1) Der Eigentümer hat den ausstellenden Stellen unverzüglich mitzuteilen, wenn sich
  1. sein Name oder seine Anschrift,

  2. die im Antrag zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c, e und g gemachten Angaben oder

  3. die Eigentumsverhältnisse
geändert haben. In diesen Fällen ist der Ausweis zur Berichtigung vorzulegen. Satz 2 gilt auch, wenn das Kleinfahrzeug zerstört wird, für den Verkehr auf Binnenschifffahrtsstraßen nicht mehr geeignet ist oder abgemeldet werden soll.
(2) Im Falle einer Wohnsitz- oder Eigentumsänderung kann das Wasser- und Schifffahrtsamt die Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens zulassen.
(3) Der Eigentümer hat ein ungültiges oder ungültig gewordenes Kennzeichen unverzüglich zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Dies gilt auch, wenn er das Kleinfahrzeug abgemeldet hat.

Quelle: https://www.elwis.de/Freizeitschifff.../09/index.html


Ich würde mich einfach mal an das WSA wenden, das den Schein ausgestellt hat und das Problem schildern. Die werden sicher eine
Idee haben, wie man das wieder in Ordnung bringt. Sicher besser, als von der WaSchPo gestoppt und evtl. festgehalten zu werden...
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Viele Grüße aus Köln
Thomas

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  #11  
Alt 24.05.2013, 13:31
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Kannste mit der alten Anmeldung und Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) einfach auf dich umschreiben lassen.
Aktuelle Daten angeben, wie Motornummer.
Heimathafen kannst du frei wählen, muss nicht am Wasser liegen.
Es gibt einige Binnenschiffe mit Heimathäfen, welche gar nicht erreichbar sind.
Ausser in Teilen, auseinandergeschnitten
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Gruss
Robert
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  #12  
Alt 24.05.2013, 17:51
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Erst alles ummelden und dann starten!
Es gibt keinerlei offizielle Überführungsmöglichkeiten mit einem unangemeldeten Motor! Selbst ein Werkstatt-Leih-Motor diente bei uns zur Ordnungsgeldgenerierung! Der Untergang des Abendlandes wurde gerade so abgewendet!
Da die WaschPo Dienstbuch per Quittungsblock schreibt, hilft auch das 11. Gebot nicht unbedingt.
Man muss nicht selbst die Anmeldung machen, das läßt sich auch auf dem Postwege erledigen. Dazu u.a. die Personalausweiskopie(eigentlich nach Personalausweisgesetz verboten!) und die anderen Unterlagen hinschicken, Geld überweisen, fertig.
Oder ist das Boot unter 5,50m, dann max. mit 2,21 KW (3 PS) motorisieren, dann bedarf es keines Kennzeichens.
Gruß
Michael
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  #13  
Alt 24.05.2013, 18:14
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Oha . . . das würde ja bedeuten, wenn ich den AB vom Stegnachbarn mal an meinem Boot testen will, muss ich den vorher eintragen lassen oder riskiere ein Bußgeld?

Gruß Hubert via Tapatalk
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  #14  
Alt 25.05.2013, 23:10
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen
Oha . . . das würde ja bedeuten, wenn ich den AB vom Stegnachbarn mal an meinem Boot testen will, muss ich den vorher eintragen lassen oder riskiere ein Bußgeld?

Gruß Hubert via Tapatalk
Ja. Aber 20 € Bußgeld sind ja günstiger als einen nicht passenden Motor zu kaufen

Im Ernst. Ich glaube nicht, dass die Waschpo das so streng sieht, wenn man erklärt, dass es nur kurz zum Test war. Ich habe die Waschpo (im Gegensatz zu ihren Kollegen an Land) nicht so engstirnig kennengelernt
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Viele Grüße
Thomas
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  #15  
Alt 26.05.2013, 09:12
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
..Im Ernst. Ich glaube nicht, dass die Waschpo das so streng sieht, wenn man erklärt, dass es nur kurz zum Test war. Ich habe die Waschpo (im Gegensatz zu ihren Kollegen an Land) nicht so engstirnig kennengelernt
In Berlin droht der Untergang des Abendlandes bei Verstoß gegen die Kennzeichenverordnung. Da wird knallhart durchgegriffen!
Behalte Deinen Optimismus! Hier wird jedes Verstößchen geahndet, seien es Fender vorm Kennzeichen, ein geborgter nicht eingetragener Motor, ein Kennzeichen, welches wg. Verkaufs nicht dauerhaft befestigt wurde, u.s.w..
Ich hoffe ja immer noch, dass die Kennzeichenverordnung irgendwann wieder entfällt. Obwohl eine Bürokratie, die sich selber abschafft, ist in D undenkbar, zumal diese so schön bequem zur Ordnungsgeldgenerierung nutzbar ist.
Gruß
Michael
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Alt 26.05.2013, 11:39
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Ärger wird es wohl für niemanden geben.
Macht einfach einen Kaufvertrag, mit diesem kann dann dein Freund auch den Urlaub machen. Denn nach der Aussage des WSA Mannheim, gibts wohl ein Recht auf eine "Probefahrt". Die erste Fahrt nach dem Kauf ist sozusagen "frei". - Für die juristische Richtigkeit haftet ich aber an dieser Stelle nicht.

Ich habe es letztes Jahr auf dem Rhein etwas ausgereizt, hatte mehrere Probefahrten Naja, die ersten 3 mal gab es auch keine Probleme. Als mich die WSP dann zum 4. Mal antraf, hatte ich noch ein 2m Schlauchi mit 4 Ps dabei. Da das Schlauchi im Schlepp war und ebenfalls kein Kennzeichen vorhanden war, musste ich diesmal mein Anteil zahlen.
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  #17  
Alt 26.05.2013, 14:57
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
In Berlin droht der Untergang des Abendlandes bei Verstoß gegen die Kennzeichenverordnung. Da wird knallhart durchgegriffen!
Behalte Deinen Optimismus! Hier wird jedes Verstößchen geahndet, seien es Fender vorm Kennzeichen, ein geborgter nicht eingetragener Motor, ein Kennzeichen, welches wg. Verkaufs nicht dauerhaft befestigt wurde, u.s.w..
Ich hoffe ja immer noch, dass die Kennzeichenverordnung irgendwann wieder entfällt. Obwohl eine Bürokratie, die sich selber abschafft, ist in D undenkbar, zumal diese so schön bequem zur Ordnungsgeldgenerierung nutzbar ist.
Gruß
Michael

Das Haushaltsdefizit in Berlin ist leider so groß, dass man wohl zu solch drastischen Maßnahmen greift.

Aber an Land ist es ja nicht anders. Selbst bei uns in einer kleinen Gemeinde laufen und fahren seit letztem Jahr 2 Ordnungsbeamte rum
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Viele Grüße
Thomas

Geändert von bootsfreunde.com (26.05.2013 um 15:02 Uhr)
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