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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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In NL registriertes Motorboot-wo darf ich als Schweizer überall fahren?
Hallo allwissendes
Ich mache mir langsam Gedanken über die Bürokratischen Hindernisse meines nächsten Selbstbau. Unter Schweizer Flagge habe ich keine grosse Lust, MwStr. Zoll usw. Wir sind halt immer noch europäisches Ausland In NL ist das Anmelden eines langsamen Verdränger Motorboot ja problemlos möglich. Nur wie sieht das dann aus wenn ich z.B. mal in den wilden Osten Deutschlands fahren möchte. Oder mal einen Winter in Südfrankreich verbringen Im WWW habe ich nichts genaues gefunden, aber vielleicht hat ja ein Mitglied eigene Erfahrungen machen können. Ob ich dann, wenn es so weit ist, meinen Wohnsitz in der CH oder NL haben werde, ist auch noch nicht entschieden Freue mich auf sachkundige Antworten Jürg PS: und ja Führerscheine sind genügend vorhanden
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wer faul sein will, muss schlau sein! |
#2
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Hallo Cherrio,
Herzlich willkommen in Europa , auch die Schweiz hat das Schengen Abkommen ratifiziert. Also Feuer Frei . Ich liege im wilden Osten wir haben hier auch den einen oder anderen Schweizer Skipper . Also herzlich willkommen , lass mal schon die Diesel warmlaufen ...
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immer weiter !! |
#3
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Zitat:
Danke für dein herzliches Willkommen Diesel im Planungsstadion warmlaufen lassen dürfte schwierig sein Meine Frage hat auch überhaupt nix mit Schengen zu tun. Meines bescheidenem Wissen nach darf ein Deutscher nicht in D mit einem in NL registriertem Boot fahren Darum die Frage wie das in meiner Situation als Schweizer ist. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich nicht in Basel einlaufen darf, ok. will ich ja auch nicht Jürg
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#4
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Zitat:
es gibt eine EU-Richtlinie die besagt dass Boote im Wohnsitzland angemeldet sein müssen. Im Land der Tulpen und Tomaten wird dieses zwar sehr relaxt gehandhabt, die ist Frage ist nur wie lange noch. Mit Wohnsitz NL wärst du auf der sicheren Seite.
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Gruss Vestus
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#5
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Zitat:
Wo steht das bitte? |
#6
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Hier:
http://ec.europa.eu/taxation_customs...rtax_de.htm#13 Nr. 13 i.V.m. http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__1b.html 1b,(2)2
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Gruss Vestus
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#7
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Zitat:
Und du glaubst, dass kann man 1 zu 1 von Autos zu Booten übernehmen Weil genau da bin ich mir absolut nicht sicher, manchmal ist das WWW schon Blöd, je mehr man surft umso mehr verschiedene Antworten erhält man. Jürg
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#8
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Zitat:
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#9
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Zitat:
1. was ein Neufahrzeug ist, 2. was überhaupt ein Fahrzeug ist. Um die Sache nicht zu verklomplizieren schlage ich vor du rufst mal bei einem WSA deiner Wahl an und fragt ob du mit nichtdeutschen Wohnsitz ein Boot angemeldet bekommst oder nicht, und wenn nicht, warum nicht. Das Ergebnis bitte hier posten.
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Gruss Vestus |
#10
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Ich dachte mehr an ein Boot in den Niederlanden mit Wohnsitz Deutschland.
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#11
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Lese doch bitte noch einmal meinen Anfanfangströöt sorgsam durch
Jürg
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#12
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Jep, das gilt für Fahrzeuge zu Wasser, zu Land und in der Luft.
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Gruss Vestus
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#13
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Hallo Cheerio,
interessante Frage... Du möchtest in den Niederlanden einen "langsamen Verdränger" kaufen und fahren. Den musst Du dort gar nicht registrieren lassen (es sei denn, Du willst ihn beleihen, dann verlangen das häufig die Banken). Den Bootsnamen in ausreichend großen Buchstaben an die Seiten kleben und um es perfekt zu machen, noch Deinen Namen samt Adresse auf einer Plakette oder Aufkleber ins Steuerhaus - fertig. So habe ich es auch gemacht und fahre damit, Adenauer am Heck, problemlos. Sollten Dir die NL auf Dauer zu langweilig werden, wirst Du um eine Registrierung nicht herumkommen. Kollegen aus dem Forum berichten hier über unterschiedliche Erfahrungen (einfach mal die Suche bemühen). Mal funktioniere das auf dem Postamt problemlos, mal nicht. Bei einem Wohnsitz in Holland müsste das aber klappen. Einem Urlaub in Deutschland sollte m. E. dann nichts entgegenstehen. LG Wolfgang
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