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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 29.05.2013, 08:06
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designms designms ist offline
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Standard SBF Binnen in Spanien an der Küste

Ist es richtig, das man Spanien sich mit dem SBF Binnen an der Küste bewegen darf oder welcher Schein wird verlangt wenn man sein Boot beim Hafen anmeldet? Das Boot ist 4,20m und hat 40PS

Das habe ich bis jetzt gefunden:
http://www.spanien-abc.com/Sportsboo...en.1002.0.html
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"SunBum Viper 223 Toxxic"

"life is better on a boat"
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  #2  
Alt 29.05.2013, 09:19
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Solang das Boot unter deutscher bzw. anderer EU-Flagge gefahren wird, reicht der Führerschein des betreffenden Schiffstyps des Herkunftslandes aus.
...also SBF See.

Das meint der ADAC dazu-
Zitat:
Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes sind zum Befahren der spanischen Binnen- und Küstengewässer mit motorisierten Wassersportfahrzeugen vorgeschrieben.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #3  
Alt 29.05.2013, 23:34
chevyuser chevyuser ist offline
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Bei solchen Fragen frage ich mich immer ob ich lachen oder weinen soll....
Meinst du die wirklich Ernst?
Du willst also wissen ob man in Spanien mit dem Binnenschein auf dem Meer fahren darf?
Im Internet gibts sicher mehrere Quellen in denen du die Bedeutung des Wortes "Binnen" mal erforschen kannst, vielleicht kommst du dann selber drauf.....
__________________
Manchmal tut einfach ein Boot Not!
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  #4  
Alt 29.05.2013, 23:56
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Zitat:
Ist es richtig, das man Spanien sich mit dem SBF Binnen an der Küste bewegen darf oder welcher Schein wird verlangt wenn man sein Boot beim Hafen anmeldet? Das Boot ist 4,20m und hat 40PS2
Zitat ende.

Wird beim Anmelden beim Hafenamt überhaupt nach einem Führerschein gefragt?
Wenn ich ein Auto oder Motorrad anmelde, fragt mich auch keiner ob und was ich für einen Führerschein ich habe.
Wenn ich also ein Boot , Auto oder Motorrad fahren will, muß ich entscheiden ob ich dazu die nötige Fahrerlaubnis besitze. Besitze ich keine entsprechende Fahrerlaubnis, so ist das „Fahren ohne Führerschein“ und somit ist auch der Versicherungsschutz hin.
Küste = Küstenschein
See = Seeschein
Bodensee = Bodenseepatent
usw.
Oder sehe ich das falsch?
__________________
Mit freundlichem Gruß

Wilfried
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  #5  
Alt 30.05.2013, 00:19
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Ölfinger Ölfinger ist offline
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Zitat:
Zitat von Wiebri Beitrag anzeigen
Wird beim Anmelden beim Hafenamt überhaupt nach einem Führerschein gefragt?

Oder sehe ich das falsch?
Ja!
und, äh... ja


-Führerschein (der Binnen tuts auch, spanische Führerscheine gelten alle fürs Meer)
-Bootszulassung
-Versicherung MIT letztem Zahlbeleg


...zumindest hier im Hafen wird Dein Boot ohne diese Papiere NICHT gekrant
__________________
Gruss Konny

Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will.
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  #6  
Alt 30.05.2013, 00:49
ferenc ferenc ist offline
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Das ist doch auch logisch. In Europa haben wir doch auch den Binnenmarkt zwischen den Europäischen Staaten und auf dem Meer ist man ja quasi zwischen Spanien und Frankreich bzw. Italien. Also Binnen.

Die Frage die mich beschäftigt wäre vor allem, mit welchem Führerschein ich im Schadensfall nicht automatisch Schuldig werde obwohl ich mich ansonsten tadellos verhalten habe.

Frank
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  #7  
Alt 30.05.2013, 11:07
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Beliab Beliab ist offline
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Moin,
Mit dem Binnenschein darfst Du hier in Spanien auf's Meer, allerdings nur innerhalb der 3 Meilenzone .
__________________
Saludos
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  #8  
Alt 30.05.2013, 11:19
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Zitat:
Zitat von chevyuser Beitrag anzeigen
Bei solchen Fragen frage ich mich immer ob ich lachen oder weinen soll....
.....
In unserer Region gibt es eine große Fahrschule die ihren SBF- Schülerin die Auskunft gibt, sie dürften mit dem Bodenseeschein auch auf "See" fahren.
Insofern ist es verständlich, wenn zu dem Thema Fragen auftauchen
zumal Spanien anscheinend innerhalb der 3-Meilen-Zone eine Besonderheit
bietet.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #9  
Alt 30.05.2013, 17:40
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Ölfinger Ölfinger ist offline
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Ich hab nochmal im Büro (von unserem Hafen ) nachgefragt,
da die Scheine keine direkte Möglichkeit eines Vergleiches bieten,
wird das wohl auch kaum kontrolliert.
Lediglich alle Dokumente werden kopiert.

Sinngemäss wäre aber der Binnenschein mit dem Patrón Básico zu vergleichen,
also bis zu 2 sm von der Küste entfernt.


ZONAS DE NAVEGACIÓ
http://www.nautavigo.com/index.php?o...=47&Itemid=917
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Gruss Konny

Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will.
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  #10  
Alt 30.05.2013, 18:29
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
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Hier auf Mallorca kennt man mittlerweile den Unterschied.
Man bekommt kein Boot mehr gemietet mit Binnen.
Das kann aber am Wissen der Vermieter liegen.
__________________
Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
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  #11  
Alt 30.05.2013, 20:04
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In meinem "Fall" hat man mir für die jeweiligen Scheine ein Certifikat ausgestellt, demnach darf ich mit dem Binnenschein innerhalb der 3 meilenzone fahren.
Da ich noch die alten ( zweiseitigen) Führerscheine hatte und auf dem SBF See nur "Sportbootführerschein "vorne auf der Seite stand hat man mir das 3 meilen certifkat für den Binnenschein ausgestellt.
Erst als ich die neuen Scheine in Deutschland bestellt und vorgelegt hatte hat man mir ein neues Certifikat für den SBF-See ausgestellt mit dem ich jetzt nur in der 4 meilenzone fahren darf
Das alles aber nur weil ich unter Spanischer Flagge fahre da ich in Deutschland nicht mehr gemeldet bin.
Soviel zum Thema E U
__________________
Saludos
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  #12  
Alt 30.05.2013, 20:59
uboot1964 uboot1964 ist offline
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Darf man denn dann in Spanien mit dem SBF See auf Binnengewässer fahren?
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Es grüßt der Viktor
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  #13  
Alt 30.05.2013, 21:16
uboot1964 uboot1964 ist offline
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Und man sieht wieder einmal, dass das Ganze auf europäischer Ebene für alle Staaten verbindlich geregelt gehört, denn die derzeitige Regelung- falls das überhaupt eine Regelung ist und die besagt, dass nach den im Heimatland gültigen Regeln zu verfahren ist, ist absolut ungerecht! Denn es kann nicht sein, dass der Eine einen Führerschein brauch, bloß weil er im Heimatland einen brauch und der Andere brauch keinen Führerschein, weil im Heimatland kein Führerschein erforderlich ist. Das eine EU-Land erkennt bestimmte Führerscheine an, das andere EU- Land nicht……
Um all den Mist kümmert sich die EU. Es werden Gesetze gemacht, die absolut keiner versteht und die zum Teil noch überflüssig sind aber um wesentliche Dinge wie die Harmonisierung von Führerscheine, Berufstitel und Zertifikationen kümmert sich in Brüssel keiner.
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Es grüßt der Viktor
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  #14  
Alt 31.05.2013, 00:03
inselfan54 inselfan54 ist offline
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Hallo Viktor,

zur Beantwortung Deiner Frage kann ich Dir bestätigen, dass Du in Spanien mit Deinem SBF See auch auf Binnengewässern unterwegs sein darfst. Allerdings nur innerhalb des Sichtbereichs zur Küste (Falls Du tatsächlich ein größeres Binnengewässer finden solltest).

Bei Deinem Geschimpfe auf die EU kannst Du davon ausgehen, dass diese mit den SPORTbootführerscheinen aber auch gar nichts zu tun hat. Ich finde es auch ziemlich schizophren, wenn einerseits immer auf die Regelungswut der Eurokraten geschimpft wird, andererseits aber bei jeder popeligen Kleinigkeit eine noch weiter gehende, bessere und einheitliche Bestimmung im Sinne der jeweiligen eigenen Interessen gefordert wird.
Kein Angler würde zum Beispiel auf die Idee kommen, dass sein bayrischer Fischereischein gefälligst auch an den spanischen Küsten zu gelten hat. Im Gegenteil, da ist nicht mal eine einheitliche innerstaatliche Regelung möglich. Woher kommt also diese anmaßende Forderung der Bootsfahrer auf Gleichsetzung ihrer Sportgeräte mit Autos.

Zur Sache:
Ich habe hier bereits wiederholt die spanische Gesetzesregelung unter Angabe der entsprechenden Paragraphen dargelegt. Danach ist das Fahren mit dem SBF Binnen innerhalb der Dreimeilenzone zulässig, mit dem SBF See auf Charterschiffen nur innerhalb des Sichtbereichs der Küste und mit dem SKS unbegrenzt. Neben der Anerkennung der alten Segelverbandsscheine enthält das Real Decreto 3200/2007 auch die Bestimmung, dass deutsche Bootsführerscheine, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sowohl für Motor als auch für Segel gelten.

Gruß Udo
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Alt 05.06.2013, 09:24
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Darf man dann auch in Spanien mit dem UBI innerhalb der 2(3) sm funken
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Gruß, Markus.
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  #16  
Alt 05.06.2013, 09:27
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Zitat:
Zitat von markuese Beitrag anzeigen
Darf man dann auch in Spanien mit dem UBI innerhalb der 2(3) sm funken
Ja!
Einen speziellen "Funkschein" gibt es in Spanien nicht.
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Gruss Konny

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