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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.05.2013, 09:34
Pusteblume Pusteblume ist offline
Fleet Admiral
 
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Standard Surfunfall Pelzerhaken- eine vorsichtige juristische Analyse...

... gibt es beim segelreporter.
http://segelreporter.com/regatta/der...ische-anlayse/

Um Vermutungen entgegenzutreten: Ich möchte keine weitere Diskussion über Mobo-vs Segler oder Arm vs reich lostreten. Ich möchte die nüchterne juristische Analyse den Lesern hier zur Kenntnis geben.
(Insofern wäre es eine Idee, wenn der Beitrag ein paar Tage oben als "wichtig" angehängt wird, nach 5 oder 10 Tagen haben es wahrscheinlich alle gelesen, und er kann langsam in die Versenkung rutschen, und er kanngern seitens Moderation für´s Schreiben gesperrt werden. Es ist schon alles gesagt)
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  #2  
Alt 29.05.2013, 10:40
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Wenn man das liest, kann man den Surfer nur noch bedauern.
Nicht alleine wegen seiner körperlichen Schäden, sondern auch wegen den mächtigen Gegnern, gegen die er vor Gericht kämpfen muss.
Zertifizierungsstelle, Yachthersteller und Importeur haben sicher einen sehr langen Atem.
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Gruß Karl-Heinz

Die Bücher über meine Traumreise
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  #3  
Alt 29.05.2013, 13:43
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Standard

Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Wenn man das liest, kann man den Surfer nur noch bedauern.
Nicht alleine wegen seiner körperlichen Schäden, sondern auch wegen den mächtigen Gegnern, gegen die er vor Gericht kämpfen muss.
Zertifizierungsstelle, Yachthersteller und Importeur haben sicher einen sehr langen Atem.
Nö, er hat nur mit dem Unfallgegner zu tun. Die Aufgezählten werden von anderen Organen verarztet
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
Nelson Mandela
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  #4  
Alt 29.05.2013, 22:08
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
Nö, er hat nur mit dem Unfallgegner zu tun. Die Aufgezählten werden von anderen Organen verarztet

Größtenteils richtig, aber er könnte zusätzlich auch gegen Sunseeker vorgehen:

"Sollten die Ausführungen des BSU-Berichtes zu der Rundumsicht richtig sein, könnte Herrn Fahlbusch auch ein Anspruch gegen „Sunseeker“ aus Produkthaftung zustehen. Der Hersteller, wie auch der Importeuer als „Quasi-Hersteller“, haften nach § 1 ProdHaftG, wenn durch den Fehler eines Produktes der Körper von Jemanden verletzt wird."
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Viele Grüße
Thomas
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  #5  
Alt 04.07.2013, 18:06
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Standard Das Urteil ist da!

lt "Yacht" hat er einen netten Strafbefehl bekommen. Für ein Urteil dieser Klasse im Straßenverkehr muss man sich schon anstrengen

Zitat:
Das Amtsgericht Kiel sieht die Schuld an einem verheerenden Unfall vor Pelzerhaken bei einem 73 Jahre alten Motoryachtskipper. Mit seiner 22 Meter langen Sunseeker Predator „Seewind“ (3600 PS) hatte der Mann am 7. August 2011 mit mehr als 38 Knoten Geschwindigkeit einen Surfer überlaufen. Das Opfer, der seinerzeit 61 Jahre alte Reinhard Fahlbusch aus Eutin, trug furchtbare Verletzungen davon – unter anderem verlor er ein Bein – und leidet unter den Folgen der Havarie extrem.


Der Unfall hatte eine erbitterte Diskussion um die sich in Teilen widersprechenden Vorfahrtsregeln (Seeschifffahrtsstraßenordnung, Kollisionsverhütungsregeln) in dem Küstengebiet ausgelöst. "...."

Quelle: http://www.yacht.de/panorama/news/st...er/a81299.html
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  #6  
Alt 04.07.2013, 19:47
Thomas S Thomas S ist offline
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Bevor ich Motorbootfahrer wurde war ich jahrelang Surfer ! Genau in Pelzerhaken wäre mir das gleiche fast selber passiert ! Wir hatten wohl gleiche Peilung ,es war ein herrlich Tag ,ein Big Day, als es um ein Haar passierte. Meine Segeltasche am Mast hatte mir die Sicht genommen .Ähnlich der A-Säule am Auto wie es wohl schon fast jeder selbst erlebt hat. Plötzlich war die Yacht vor mir und nur durch einen Notstop meinerseits konnte ich den Zusammenstoß verhindern.. Ich fand es ganz schön leichtsinnig von mir und hatte wohl Glück das ich im letzten Moment die Yacht gesehen habe.
oft bekommt man auch an solchen Tagen soviel Wasser in´s Gesicht das Du für Momente nichts siehst...Außerdem ist das Wasser oft gleissend bei tiefstehender Sonne..Das nasse Surfsegel wird eins mit dem glänzenden Wasser...
Ich glaube das die Sicht von der Brücke des Sunseekers nichts damit zu tun hatte..Eher die Fahrt in der Gruppe,Coolsein,Unaufmerksamkeit und Posen vom Feinsten..
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Gruß Thomas S

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  #7  
Alt 04.07.2013, 23:31
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
lt "Yacht" hat er einen netten Strafbefehl bekommen. Für ein Urteil dieser Klasse im Straßenverkehr muss man sich schon anstrengen
Ein Strafbefehl ist kein Urteil. Ihm geht kein Gerichtsverfahren voraus.

Zu dem wird es erst kommen, wenn der Beschuldigte den SB nicht akzeptiert.
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Beste Grüße

John
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  #8  
Alt 04.07.2013, 23:44
Fortune Fortune ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen
Bevor ich Motorbootfahrer wurde war ich jahrelang Surfer ! Genau in Pelzerhaken wäre mir das gleiche fast selber passiert ! Wir hatten wohl gleiche Peilung ,es war ein herrlich Tag ,ein Big Day, als es um ein Haar passierte. Meine Segeltasche am Mast hatte mir die Sicht genommen .Ähnlich der A-Säule am Auto wie es wohl schon fast jeder selbst erlebt hat. Plötzlich war die Yacht vor mir und nur durch einen Notstop meinerseits konnte ich den Zusammenstoß verhindern.. Ich fand es ganz schön leichtsinnig von mir und hatte wohl Glück das ich im letzten Moment die Yacht gesehen habe.
oft bekommt man auch an solchen Tagen soviel Wasser in´s Gesicht das Du für Momente nichts siehst...Außerdem ist das Wasser oft gleissend bei tiefstehender Sonne..Das nasse Surfsegel wird eins mit dem glänzenden Wasser...
Ich glaube das die Sicht von der Brücke des Sunseekers nichts damit zu tun hatte..Eher die Fahrt in der Gruppe,Coolsein,Unaufmerksamkeit und Posen vom Feinsten..
25. jahre surfen und davon 10 Jahre auch in Pelzerhaken !
als Surfer muss man genauso aufpassen wie ein Skipper.
Surfen und richtig fahren kann man nur im gleiten , dh ab ca. 35 km/h . alle anderen sollen sich nicht 1000 m vom Ufer aufhalten , wo die mangels geschwindigkeit nicht vernünftig manövirren können !

Aus meiner Sicht hat auch der skipper der Predator 90% Schuld , dennoch ...
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Fortune

hummel hummel, mors mors !!

Gruß aus Hamburg
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  #9  
Alt 04.07.2013, 23:50
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ein Strafbefehl ist kein Urteil. Ihm geht kein Gerichtsverfahren voraus.

Zu dem wird es erst kommen, wenn der Beschuldigte den SB nicht akzeptiert.

Und was macht jetzt meine Aussage falsch??? Ich habe bloß den Strafbefehl mit einem Urteil im Verkehrsrecht verglichen. Auch für Urteile gibt es Rechtsmittel Ich würde mich allerdings wundern, wenn er Rechtsmittel einlegt. Mit einem Freispruch braucht er wohl nicht zu rechnen....
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  #10  
Alt 04.07.2013, 23:58
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Zitat:
Zitat von Fortune Beitrag anzeigen
25. jahre surfen und davon 10 Jahre auch in Pelzerhaken !
als Surfer muss man genauso aufpassen wie ein Skipper.
Surfen und richtig fahren kann man nur im gleiten , dh ab ca. 35 km/h . alle anderen sollen sich nicht 1000 m vom Ufer aufhalten , wo die mangels geschwindigkeit nicht vernünftig manövirren können !

Aus meiner Sicht hat auch der skipper der Predator 90% Schuld , dennoch ...
Darf ich mich jetzt auch nicht mehr mit meinem Segler mehr als 1000m vom Ufer entfernen??? Ich meine, die 35km/h schafe ich mit meinem Kahn in diesem LEben nicht mehr...

Wenn du dem Surfer 10% zuschreibst, aus welchem Grunde? Dass er im Weg stand???
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  #11  
Alt 05.07.2013, 00:05
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Ein Strafbefehl ist kein Urteil. Ihm geht kein Gerichtsverfahren voraus.
Der Strafbefehl ist ein Urteil beruhend auf einem verkürzten Gerichtsverfahren ohne Hauptverhandlung, der von der Staatsanwaltschaft unter bestimmten Umständen beantragt werden kann. Er wird automatisch rechtsgültig, wenn der Beschuldigte nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch erhebt. Von der Wirksamkeit besteht kein Unterschied zu Urteilen nach Hauptverhandlungen.
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  #12  
Alt 05.07.2013, 09:36
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
(..) Ich würde mich allerdings wundern, wenn er Rechtsmittel einlegt. Mit einem Freispruch braucht er wohl nicht zu rechnen....
Ich glaube schon, dass er den SB nicht akzeptiert. Die Rolle der Werft und von RINA wird in einem Prozess große Bedeutung bekommen.

Entscheiden für das Strafverfahren ist ja nicht, ob der Skipper einen Fehler machte (er versäumte zumindest das Manöver des letzten Augenblicks), sondern, ob er grob fahrlässig handelte. Bei dieser Frage spielt die mangelnde Sicht eine wichtige Rolle.
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Beste Grüße

John
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  #13  
Alt 05.07.2013, 09:38
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
(..)

Wenn du dem Surfer 10% zuschreibst, aus welchem Grunde? Dass er im Weg stand???
Kennst Du die vor einiger Zeit geänderten Vorfahrtsregeln?
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Beste Grüße

John
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  #14  
Alt 05.07.2013, 09:40
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Wenn man das liest, kann man den Surfer nur noch bedauern.
Nicht alleine wegen seiner körperlichen Schäden, sondern auch wegen den mächtigen Gegnern, gegen die er vor Gericht kämpfen muss.
Zertifizierungsstelle, Yachthersteller und Importeur haben sicher einen sehr langen Atem.
Der Surfer muss im Strafverfahren gar nichts tun. Das macht der Staat.
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Beste Grüße

John
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  #15  
Alt 05.07.2013, 09:55
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Ob der Skipper den Strafbefehl ablehnt kann man ja einfach einige Tage abwarten. Angesichts der diskussionswürdigkeit einiger Punkte werden ihm Anwälte evtl. dazu raten.

Bemerkenswert den Medienberichten nach jedenfalls die Begründung des Urteils. Dem Skipper wird ja Fahrlässigkeit in mehreren Punkten vorgeworfen und weder die Vorfahrtsregeln noch bauartbedingte Sichtverhältnisse werden zur Entlastung akzeptiert:
- unangepasste Geschwindigkeit
- mangelnder Ausguck (auch wegen der schlechten Sichtverhältnisse)
- kein Ausweichmanöver
http://segelreporter.com/panorama/pe...rboot-skipper/
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  #16  
Alt 05.07.2013, 10:12
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Lucky Boatman Lucky Boatman ist offline
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Nach meinem Verständnis, so steht es im Artikel auch geschrieben, wäre der Unfall so bei angemessener Geschwindigkeit des Bootsführers und bei vollständiger Sicht nicht geschehen.

Ich kann mir keinen Grund als zwingend vorstellen, mit solcher Geschwindigkeit küstennah zu fahren.

Ich setze das gleich mit Strassenverkehrssituationen. Da gibt es welche, die fahren berechtigt mit 120/130 zum Überholen auf die linke Fahrspur. Ein bis dato kaum sichtbares Fahrzeug mit 250km/h muss eine Notbremsung hinlegen und kollidiert trotzdem. Da ist die Rechtssprechung mittlerweile eindeutig gegen den übertrieben Schnellen.

Das schreibe ich abschon ich früher zu den Schnellfahrern gehörte.

Nur ein Bein kann die geklärte Schuldfrage nicht ersetzen.

Cheers,
Guido
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  #17  
Alt 05.07.2013, 10:25
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Also ich vermute eher das der Strafbefehl akzeptiert werden wird. Möglicherweise sind diesbezüglich schon beiderseitige Ankündigungen erfolgt. Kein Kuhhandel wie in amerikanischen Filmen, aber sowas in der Art, konform mit dem deutschen Recht.

Und das ist keinesfalls verwerflich. Möglicherweise war sogar das Hauptmotiv die Sache strafrechtlich jetzt abzufertigen um zivilrechtlich eine bessere Basis für Schadenersatzansprüche zu schaffen.

W
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  #18  
Alt 05.07.2013, 10:26
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Die Yacht dürfte eine Tankkapazität von 2900 L und einen Verbrauch von 200 L + X pro 100 km haben. Die 10.000 € bedeuten damit ungefähr 2 x Volltanken (wenn überhaupt) und dürften dem Unternehmer nicht weh tun...

Gruß
Chris
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  #19  
Alt 05.07.2013, 10:32
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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Im Straßenverkehr spricht man von "an die Situation angepasster Geschwindigkeit".
Das können bei freier Autobahn und bester Sicht bei trockenem Wetter auch 250 km/h sein; genauso gut können aber bei dichtem Verkehr und Regen 130 km/h schon zu viel sein.
Wie sich die Situation in Pelzerhaken genau dargestellt hat, kann wohl nur jemand sagen, der dabei war. Wenn es in / vor der Bucht nur so von Surfern gewimmelt hat, war die Yacht - vorausgesetzt die AIS-Daten stimmen - jedenfalls zu schnell. Dazu kamen dann noch andere Faktoren wie mangelnder Ausguck. Also das, was angeblich als Begründung in dem Strafbefehl steht.
Wird der Strafbefehl akzeptiert, ist die Sache damit strafrechtlich für den Skipper erledigt. Die zivilrechtliche Seite wird ihm vermutlich - da er sich ein solches Schiff leisten kann - nicht so schrecklich weh tun.
Leider - wie schon mehrfach erwähnt, wächst das verlorene Bein auch bei noch so hohem Schadenersatz und Schmerzensgeld nicht wieder nach. Das sollte dem Skipper, so er denn nicht völlig skrupellos ist, bestimmt noch für den Rest seines Lebens hin und wieder des Nachts über die Bettdecke laufen.
Bleibt die Frage nach Verantwortlichkeiten bei Sunsseeker und dem zertifizierenden Institut. Es wäre ein Trauerspiel - würde mich aber nicht wundern - wenn die Aufbereitung der von der BSU festgestellten Mängel im Sande verläuft.

Gruss


Gerd
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  #20  
Alt 05.07.2013, 10:39
pingupingu pingupingu ist offline
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191 Danke in 101 Beiträgen
Standard Mehr Rücksicht & Umsicht - Vorschriften ändern?

Dieses Thema wurde schon unter verschiedenen Titeln angesprochen.
Ich denke das ganze sollte nicht in Sensationsgier und Streiterei ausarten wer Schuld ist und warum. Keiner war dabei und weis mehr als die Beteiligten bzw. das urteilende Gericht.
Ich finde man sollte diesen Unfall zum Anlass nehmen sowohl die Gesetzeslage als auch sein eigenes Verhalten zu überdenken.
Es ist äusserst unschlüssig (man könnte auch sagen schwachsinnig) wenn ein Surfbrett ausweichpflichtig ist. Wer - egal mit welchem Fahrzeug auf sein Wegerecht beharrt - sollte sich im klaren darüber sein, das er den Bruchteil einer Sekunde später womöglich einen Schwimmer überfährt da der Surfer gerade ins Wasser gefallen ist. Wer schon mal gesurft ist kennt das Problem des ausweichens. Man legt nicht mal eben Ruder und ist 50 m weg. Je nach Brett säuft es beim anluven ab weil die Fahrt fehlt oder man versemmelt die Halse und liegt im Bach und das Wegerecht für den anderen hat sich dann auch erledigt. Natürlich gibt es auch super gute Surfer die ihr Brett perfekt beherrschen aber man sieht nicht auf den ersten Blick ob der Typ auf dem Brett es gerade zum ersten mal geschafft hat ins gleiten zu kommen geht oder gerade überlegt ob er die nächste Welle springen soll.
Egal wie reich der Fahrer des Motorbootes war - er wird wohl kaum mit Absicht den Surfer überfahren haben! Vermutlich hat der Mobo Fahrer ihn tatsächlich nicht gesehen. Sonst hätte er ihn vielleicht mit der Welle etwas geärgert und runtergeworfen aber nicht überfahren. Das tut kein normaler Mensch!
Ich weis nicht, wie sich so ein Riesenmotorboot fährt. Ich werde es vermutlich auch nie erfahren da es mich nicht reizt das auszuprobieren.
Ich denke alle Motorbootfahrer und auch die Segler sollten so umsichtig wie möglich mit allen anderen auf und im Wasser umgehen um so etwas zu vermeiden. Wegerecht ist eine tolle Sache. Wenn der Aufenthalt auf dem Wasser zur Erholung und zum Spaß dient sollte man sich aber auch mal überlegen das man nicht immer auf sein Recht beharren muss. Ein kleiner Schwenk um ein paar Grad sollte nur einen erträglichen Verlust an Zeit und Sprit bedeuten. Und eine Wende mehr beim Segeln bringt einen auch nicht um sondern ein wenig Übung. Wenn jeder sich an seine eigene Nase fasst sind es dieses Jahr ein paar kritische Situationen weniger und vielleicht passiert sogar ein Unfall weniger. Ein freundliches winken und ein eindeutiges Verhalten ist weitaus entspannender als sich nachher noch eine halbe Stunde drüber aufzuregen das der Depp nicht mal kapiert hat wer da Wegerecht hatte. Selbst wenn nichts passiert ist.
Es ist deutlich mehr Stress für alle Beteiligten ein Manöver des letzten Augenblicks zu fahren als ein paar Augenblicke früher den Kurs zu ändern.

Wer ein derart schnelles Boot fährt sollte soviel Verantwortung haben so hohe Geschwindigkeiten nur in entsprechendem Abstand zum Ufer zu fahren. Surfer fallen, Jollen kentern und Schwimmer sieht kein Mensch bei dem Speed. Und der Angler mit seinem 2,5 PS Zweitakter hört vor lauter eigenem Krach womöglich das große Boot tatsächlich nicht und ist in seiner Badewanne auch deutlich unsicherer unterwegs als das größere Boot mit Vorfahrt.

An dieser Stelle stelle ich mir die Frage, ob eine Änderung der Vorschriften für Windsurfer sinnvoll wäre damit für zukünftige Fälle wenigstens die Rechtslage eindeutig ist und somit auch ein zivilrechtliches Verfahren womöglich aussichtreicher für Geschädigte wäre.
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  #21  
Alt 05.07.2013, 12:04
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Das Wegerecht spielt hier gar keine Rolle, meine ich. Es ist kein Manöver des letzten Augenblicks gefahren worden und damit völlig egal, wer vorher das Wegerecht hatte.
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  #22  
Alt 05.07.2013, 14:25
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Ansonsten ist das Problem das bei Mobos nicht zwischen Gleitern und Verdränger unterschieden wird. Ein Surfer könnte einen Verdränger bei alter Wegerechtsauslegung zu Verzweiflung bringe, daher gab es die Neuregelung. Quasi als Unterteilung langsame und schnelle Segler.

Leider alles wie so oft in Deutschland nicht zu Ende gedacht
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mit sportlichem Gruß
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  #23  
Alt 06.07.2013, 21:39
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Zitat:
Zitat von Stephan-HB Beitrag anzeigen
Darf ich mich jetzt auch nicht mehr mit meinem Segler mehr als 1000m vom Ufer entfernen??? Ich meine, die 35km/h schafe ich mit meinem Kahn in diesem LEben nicht mehr...

Wenn du dem Surfer 10% zuschreibst, aus welchem Grunde? Dass er im Weg stand???
nun nimm mal bisschen Gas raus.....

lies mal richtig.....

ich war nicht dabei, du auch nicht , also reg dich mal ab.

Ich kenne aber das Revier und auch die unzuverlaessigen Windverhaeltnisse dort. Du auch ?

Gerade in Pelzerhagen hat man (leider) mit wenig Wind zum kaempfen. Dann bleibt man aber unterLand. , d,h, hier , ich waere nicht ueber die Stehkante hinnausgefahren.

Weiterhin glaube ich, oder koennte mir vorstellen, als Surfer dort anders auf ein heranrasendens Monstrum zu reagieren.

und wenn man die Gleitfahrt von eem Surfboard ncht beherrst und damit wirklich schwer manoevierbar ist, sollte man sich nicht weiter als 300 m vom Ufer entfernen, und den Bereich dehnen uebelassen, die Risiken ander einschaetzen.

Nochmal fuer alle...... aus meiner Sicht trift wiklich die Hauptschuld den skipper, der sich aus meiner Sicht menschlich wie ein Arschloch verhalten hat. Dennoch hat auch der Surfer eine kleine Mitschuld.

Nur hat der eine ein ungleich groesseres Mass an Leid.......

Dennoch sollten sich alle diese daehmliche ,von sozialneid zerfressenen, Argumentatioen sparen.

Wenn man reich ist , ist man nich immer gleich mies. Und wenn man klein und haesslich ist , auch nicht gleich nen Robin Hood!
( ps: ich bin weder das eine noch das andere)
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  #24  
Alt 06.07.2013, 23:03
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Zitat:
Zitat von Fortune Beitrag anzeigen
.....

Dennoch sollten sich alle diese daehmliche ,von sozialneid zerfressenen, Argumentatioen sparen.
Ich stimme Dir hier gerne zu, aber das hier Sozialneid eine Rolle spielt sehe ich hier nicht.

Wenn davon ausgegangen wird das bei der Geschwindigkeit 38kn ein zusätzlicher Ausguck angezeigt wäre, aber die Fahrt ohne diesen fast im Blindflug absolviert wurde, dreht sich mir der Magen um.

Es ist vergleichbar mit den Diskorasern.

Ein kurzes Lustempfinden sollte nie zu Lasten Dritten erfolgen und schon gar nicht mit solchen Konsequenzen.
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  #25  
Alt 07.07.2013, 10:37
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Zitat:
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Weiterhin glaube ich, oder koennte mir vorstellen, als Surfer dort anders auf ein heranrasendens Monstrum zu reagieren.

und wenn man die Gleitfahrt von eem Surfboard ncht beherrst und damit wirklich schwer manoevierbar ist, sollte man sich nicht weiter als 300 m vom Ufer entfernen, und den Bereich dehnen uebelassen, die Risiken ander einschaetzen.
Der Geschädigte war den Berichten zufolge wohl ein sehr erfahrener Surfer. Ebenfalls berichtet wurde, dass er keine Erinnerung mehr an die Zeit unmittelbar vor der Kollision hat, was wohl auch normal in solchen Fällen ist. Möglicherweise hat er den Kahn herankommen sehen, aber es ist auch bekannt, dass dieser nicht den Kurs gehalten sondern einen Bogen gefahren hat. Aufgrund eigener Erfahrungen halte ich es für ausgeschlossen, in dieser Lage mit einem Segelfahrzeug sicher ausweichen zu können. Das geht einfach nicht. Muss man aber wirklich damit rechnen, solchen Leuten zu begegnen? Das hieße doch, zu verzagen und an Land zu bleiben. Damit genau das nicht nötig ist, wurde die Einrichtung der guten Seemannschaft geschaffen.
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