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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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Themen-Optionen
  #1  
Alt 02.06.2013, 17:41
sabberlatz sabberlatz ist offline
Commander
 
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Standard Trailerbreite 2.32 oder doch besser 2.52?

Hi!

Ich plane eine Anschaffung eines 2.7to - Trailers. Jetzt will der Verkäufer wissen, ob ich lieber 2.32 oder 2.52 Breite will.

Was denkt Ihr? Wie wirkt sich die Breite auf das Fahrverhalten aus? Breiter = besser?

have fun!

I<it
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  #2  
Alt 02.06.2013, 23:03
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Standard

Hallo sabberlatz,
breiter ist besser
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #3  
Alt 02.06.2013, 23:35
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Warmduscher Warmduscher ist offline
Admiral
 
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Standard

Aber breiter ist auch breiter. In engen Gassen etc. merkt man das.

Ob breiter sich beim Fahrverhalten besonders deutlich auswirkt kommt v. a. auf die Höhe der Ladung an, wie hoch der Schwerpunkt liegt.

W
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keine Sau
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  #4  
Alt 03.06.2013, 15:15
Benutzerbild von Allegria
Allegria Allegria ist offline
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Bei dem Gewicht von 2,7 t wird das Boot wohl auch schon eine Breite von ca. 2,50m haben. Dann auf jeden Fall den breiteren Trailer wählen, selbst bei geringem Aufpreis!
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  #5  
Alt 03.06.2013, 15:28
yeki put yeki put ist offline
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Standard Anhängerbreite

Hallo zusammen

Alle zuvor Gesagte hat seine Richtigkeit. Speziell in Kroatien, selbst erlebt, und auch in Österreich gibt es pingelige Verkehrskontrollen. In beiden Ländern ist für PKW Anhänger die zulässige max. Breite 2,50 Meter. ( Für Österreich StVO § 32) Ich hatte 2,55 und max. Probleme. Die messen mit Lot und Maßband.
Also Vorsicht.
Gruß Hermann
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  #6  
Alt 03.06.2013, 15:28
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
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Standard

Diese philsophische Frage wurde ja schon mal ohne Eregbnis durchgekaut.

Ich sage auch: Besser breiter.

Bei der Bootsgröße wird das Boot sowieso über 2,50 breit sein. Dann ist es eh wurscht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #7  
Alt 03.06.2013, 15:32
blaubatu blaubatu ist offline
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Ich habe mich für die 2.32m breite Variante entschieden. Mein Boot ist 2.55m breit. Trailer läuft sehr gut hinterher.
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Gruss

Boris
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  #8  
Alt 03.06.2013, 16:30
-Mike- -Mike- ist offline
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Zitat:
Zitat von blaubatu Beitrag anzeigen
Trailer läuft sehr gut hinterher.

wobei auch das realtiv und subjektiv ist.............

kann sein, dass wenn er schmale wäre genauso oder besser hinterher läuft

kann sein, dass ein anderer trailer mit der selben breite mit deinem boot
schlechter hinterher laufen würde..........

das ist alles ziemlich individuell und auf solche aussagen kann man meist
leider nicht viel geben

ist nicht persönlich und böse gemeint
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  #9  
Alt 03.06.2013, 16:40
iak iak ist offline
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Ich bevorzuge auch Breitspur , dazu mit längerer Auflaufeinrichtung .
Habe es lieber wenn das Boot "satt" zwischen den Kotflügeln liegt statt so oben drüber thront .

Langversion nehme ich um alle Klappen & Türen besser aufzubekommen bzw, beim Be-Entladen einfach mehr Platz habe .

Hatte aber auch schon mal einen "normalen" als Einachser für einen Crowwnline 560 CD und auch der lief tadellos .

Kommt eigentlich alles auf das jeweilige Boot an . Weniger ist oft bei manchen Dingen mehr aber beim Trailer bevorzuge ich lieber etwas mehr
__________________
Gruß Peter .
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  #10  
Alt 03.06.2013, 17:08
blaubatu blaubatu ist offline
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Standard

Bei 2.52m Breite würde mein Boot auch nicht "satt" zwischen den Kotflügeln liegen.

Trailer läuft sehrgut bedeutet, das er eine sehrgute Strassenlage hat bedingt auch durch die 225er Bereifung.

Und meine Heckklappe kann ich auch öffnen und bequem einladen.

Beim rangieren sind die 20cm in Breite mehr nicht zu vernachlässigen!
__________________
Gruss

Boris
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  #11  
Alt 03.06.2013, 17:29
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Wassersportler Wassersportler ist offline
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Zitat:
Zitat von yeki put Beitrag anzeigen
Hallo zusammen

Alle zuvor Gesagte hat seine Richtigkeit. Speziell in Kroatien, selbst erlebt, und auch in Österreich gibt es pingelige Verkehrskontrollen. In beiden Ländern ist für PKW Anhänger die zulässige max. Breite 2,50 Meter. ( Für Österreich StVO § 32) Ich hatte 2,55 und max. Probleme. Die messen mit Lot und Maßband.
Also Vorsicht.
Gruß Hermann
Hallo,
ich lese immer überall Deutschland wie auch Österreich 2,55 Max Breite zulässig. Nicht nur 2,5.
Habe extra ein Boot gekauft das diese 2,55 Meter einhält und nicht 2,59 wie sonst die Ami Boote alle sind.
__________________
Gruß Klaus
Ich bin auch jederzeit telefonisch erreichbar, unter folgender Nummer: 1-8-4-3-6-5-7-2
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  #12  
Alt 04.06.2013, 14:06
yeki put yeki put ist offline
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Standard Anhängerbreite

Hallo zusammen
Leider nicht.
Für alle ungläubigen habe ich die entsprechende Passage des §32 der StVo kopiert.

§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Absatz 3) darf die höchstzulässige Breite über alles – ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen – folgende Maße nicht überschreiten:
  1. allgemein ... 2,55 m,
  2. bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung ... 3,00 m,
  3. bei Anhängern hinter Krafträdern ... 1,00 m,
  4. bei festen oder abnehmbaren Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen, die für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind ... 2,60 m,
  5. bei Personenkraftwagen ... 2,50 m.


Die 2,55 sind das allgemeine Maß welches jedoch für PKw unter Punkt 5 auf 2,50 Meter eingeschränkt ist.


Gruß Hermann
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  #13  
Alt 04.06.2013, 14:22
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von yeki put Beitrag anzeigen
Hallo zusammen
Leider nicht.
Für alle ungläubigen habe ich die entsprechende Passage des §32 der StVo kopiert.

§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Absatz 3) darf die höchstzulässige Breite über alles – ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen – folgende Maße nicht überschreiten:
  1. allgemein ... 2,55 m,
  2. bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung ... 3,00 m,
  3. bei Anhängern hinter Krafträdern ... 1,00 m,
  4. bei festen oder abnehmbaren Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen, die für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind ... 2,60 m,
  5. bei Personenkraftwagen ... 2,50 m.


Die 2,55 sind das allgemeine Maß welches jedoch für PKw unter Punkt 5 auf 2,50 Meter eingeschränkt ist.


Gruß Hermann
Der Anhänger ist aber kein Pkw, sondern eben ein Anhänger.

Ich würde 2,32 nehmen. Das merkt man in Kurven etc. deutlich beim Fahren. Meist ist die Spurbreite und nicht die Gesamtbreite das Beschränkende. Mit einem 2,32er hat man in der Mitte einfach 10 cm mehr Platz. Dass das Boot seitlich übersteht, stört eine Bordsteinkante ja nicht.
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (04.06.2013 um 14:27 Uhr)
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  #14  
Alt 04.06.2013, 14:39
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der Anhänger ist aber kein Pkw, sondern eben ein Anhänger.

Das kann man so pauschal auch nicht sagen, aber hierzu....

Zitat:
Ich würde 2,32 nehmen. Das merkt man in Kurven etc. deutlich beim Fahren. Meist ist die Spurbreite und nicht die Gesamtbreite das Beschränkende. Mit einem 2,32er hat man in der Mitte einfach 10 cm mehr Platz. Dass das Boot seitlich übersteht, stört eine Bordsteinkante ja nicht.
...teile ich Deine Meinung.

W
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  #15  
Alt 04.06.2013, 19:42
yeki put yeki put ist offline
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Standard Anhängerbreite

Hallo John

Wenn Du aufmerksam liest steht im ersten Satz Kraftfahrzeug und Änhänger. Ich würde dies nichtn schreiben wenn ich nicht vor gericht verloren hätte. Aber es kanns ja jeder selbst versuchen.
Gruß Hermann
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  #16  
Alt 04.06.2013, 20:23
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von yeki put Beitrag anzeigen
Hallo John

Wenn Du aufmerksam liest steht im ersten Satz Kraftfahrzeug und Änhänger. Ich würde dies nichtn schreiben wenn ich nicht vor gericht verloren hätte. Aber es kanns ja jeder selbst versuchen.
Gruß Hermann
Herrmann, sei versichert, ich lese aufmerksam.
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Beste Grüße

John
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  #17  
Alt 04.06.2013, 23:25
sabberlatz sabberlatz ist offline
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Interessant ist für mich weniger gesetzliche Vorgaben, da ich nach Italien/Österreich nicht will, sondern gerade in Bezug auf das Schlingerverhalten wäre Interessant, ob sich das auch mit zunehmender Breite bessert.

Die Bayliner ist 2.45m breit und ewig hoch (gefühlte 25m, sind aber irgendwas um die 2.8m)

have fun!

I<it
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  #18  
Alt 05.06.2013, 07:35
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Allegria Allegria ist offline
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Das Schlingerverhalten ist bei einer breiteren Achse mit Sicherheit besser als bei einer schmaleren Achse, deshalb würde ich immer die breitere Variante wählen. Der Unterschied zwischen 232 und 252 cm ist allerdings nicht weltbewegend. Deutlich mehr Einfluss wird die Reifengröße haben.
Wegen der hohen Achsgewichte werden ab Werk teilweise Reifen mit relativ großem Querschnitt gewählt, die zwar besser federn, aber eben auch schlechter in Kurven (und beim Schlingern) sind.
Wenn man selbst die Wahlmöglichkeit hat, sollte es also die breitere Achse mit "Breitreifen" sein.
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  #19  
Alt 05.06.2013, 08:09
Benutzerbild von christian_2911
christian_2911 christian_2911 ist offline
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Zitat:
Zitat von yeki put Beitrag anzeigen
Hallo zusammen
Leider nicht.
Für alle ungläubigen habe ich die entsprechende Passage des §32 der StVo kopiert.

§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Absatz 3) darf die höchstzulässige Breite über alles – ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen – folgende Maße nicht überschreiten:
  1. allgemein ... 2,55 m,
  2. bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung ... 3,00 m,
  3. bei Anhängern hinter Krafträdern ... 1,00 m,
  4. bei festen oder abnehmbaren Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen, die für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind ... 2,60 m,
  5. bei Personenkraftwagen ... 2,50 m.


Die 2,55 sind das allgemeine Maß welches jedoch für PKw unter Punkt 5 auf 2,50 Meter eingeschränkt ist.


Gruß Hermann
Ich meine aber mal gelesen zu haben, dass in solchen Fällen das Recht des Mitgliedsstaates (Zulassungstaat) Anwendung findet. Ein Ami macht ja auch nicht seinen Auspuff leiser wenn er bei uns zu Besuch ist. Nur so als Beispiel. Könnt mich gerne verbessern.
__________________
Es grüsst aus dem schönen Ruhrgebiet!

Christian
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  #20  
Alt 05.06.2013, 09:00
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Allegria Allegria ist offline
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Standard Auslandsprobleme nicht Thema des Themenstarters

Auch wenn es den Themenstarter weniger interessiert, hier eine kurze Aufklärung zu ausländischen Vorschriften und Vorschriften für Ausländer hier.
Gemäß § 31d StVZO müssen ausländische Kraftfahrzeuge und Anhänger (zumindest EU) bezüglich Abmessungen, Gewichten und Reifenprofiltiefe hier den deutschen Bestimmungen entsprechen! Sonst gelten die "Heimatvorschriften".
In Österreich dürfen Anhänger 2,55m breit sein http://www.ftz.at/bos/ebook/fwb/file...l/page176.html
Ich hoffe das Ausländerthema zumindest hier beenden zu können.
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  #21  
Alt 05.06.2013, 09:25
Benutzerbild von lebch
lebch lebch ist offline
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Erlaubt mir eine Frage

Wie wird die Breite von Anhänger gemessen?

- von Mitte Reifen zu Mitte Reifen?
- von äussersten Punkt an Reifen bis zum äussersten Punkt am Reifen?
- von äussersten Punkt an Hänger (Kotflügel) bis zum äussersten Punkt am Hänger (Kotflügel)?

Wir sind uns ja einig, bezüglich der Fahrstabilität ist ja die Spurbreite der Achse(n) wichtig. Aber Achs-Breite muss ja nicht direkt mit der Gesamtbreite vom Hänger in Zusammenhang stehen, oder?
__________________
Richard

En Gruess vom Bodensee
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  #22  
Alt 05.06.2013, 19:12
sabberlatz sabberlatz ist offline
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Zitat:
Zitat von Allegria Beitrag anzeigen
Auch wenn es den Themenstarter weniger interessiert,
Ach mich interessiert alles

Danke für die Aufstellung!

have fun!

I<it
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  #23  
Alt 05.06.2013, 19:55
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Allegria Beitrag anzeigen
Auch wenn es den Themenstarter weniger interessiert, hier eine kurze Aufklärung zu ausländischen Vorschriften und Vorschriften für Ausländer hier.
Gemäß § 31d StVZO müssen ausländische Kraftfahrzeuge und Anhänger (zumindest EU) bezüglich Abmessungen, Gewichten und Reifenprofiltiefe hier den deutschen Bestimmungen entsprechen! Sonst gelten die "Heimatvorschriften".
In Österreich dürfen Anhänger 2,55m breit sein http://www.ftz.at/bos/ebook/fwb/file...l/page176.html
Ich hoffe das Ausländerthema zumindest hier beenden zu können.
Eine Übersicht über die maximale Breite, die in EU-Staaten erlaubt ist, findet man hier: http://www.eu-info.de/europa-punkt/a.../gespanne-pkw/

Nicht überall sind die 2,55 m wie in DE möglich.
__________________
Beste Grüße

John
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  #24  
Alt 06.06.2013, 07:32
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Allegria Allegria ist offline
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Standard verschiedene Fahrzeugbreiten

Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Erlaubt mir eine Frage

Wie wird die Breite von Anhänger gemessen?

- von Mitte Reifen zu Mitte Reifen?
- von äussersten Punkt an Reifen bis zum äussersten Punkt am Reifen?
- von äussersten Punkt an Hänger (Kotflügel) bis zum äussersten Punkt am Hänger (Kotflügel)?

Wir sind uns ja einig, bezüglich der Fahrstabilität ist ja die Spurbreite der Achse(n) wichtig. Aber Achs-Breite muss ja nicht direkt mit der Gesamtbreite vom Hänger in Zusammenhang stehen, oder?
Die Maße im Fahrzeugschein / in der Zulassungsbescheinigung sind die tatsächlichen Abmessungen, also meistens Außenkante der Kotflügel und Länge von Vorderkante Anhängekupplung bis Hinterkante Lichtleiste. Deshalb wird häufig eine variable Länge wegen der verschiebbaren Lichtleiste eingetragen.
Aber Vorsicht!!!
Bei Fahrzeugen werden die Spiegel und z.B. die seitlichen Begrenzungsleuchten nicht zur Fahrzeugbreite mitgerechnet. Auch die größere Länge durch eine AHK ist nicht eingetragen (§32 StVZO). Diese Maße ergeben sich dann nur aus der Bedienungsanleitung oder durch eigenes Ausmessen.
Beim Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge mit einer Breite über 2,0m" z.B. bei Autobahnbaustellen gilt wieder das tatsächliche Maß einschließlich Spiegel!!!
Ich persönlich halte diese Auslegung zwar für falsch, es ist aber zweifelsfrei die aktuelle Rechtslage und auch durch die aktuelle Rechtsprechung bestätigt.
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  #25  
Alt 06.06.2013, 08:08
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
(..) Wie wird die Breite von Anhänger gemessen? (..)
Zitat der Vorschrift:

"Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen: (..) vorstehende flexible Teile eines Spritzschutzsystems, (..) lichttechnische Einrichtungen, (..) die über dem Aufstandspunkt befindliche Ausbauchung der Reifenwände."

Also: Relevant ist die max. Breite des Fahrzeugs. Wenn sich diese an den Reifen ergibt, zählen deren Ausbauchungen nicht dazu. Seitl. Begrenzungsleuchten und Schmutzlappen bleiben ebenfalls unberücksichtigt.
__________________
Beste Grüße

John
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