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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik.

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  #1  
Alt 02.06.2013, 18:45
simmi321 simmi321 ist offline
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Standard BSH Liste für Führerscheinfreie Motoren

Hallo, ein bekannter möchte sich einen 6PS Johnson Motor zulegen . Aber da bei uns auf dem Rhein die Grenze nicht auf 15PS angehoben wurde, bräuchte ich eure Hilfe . Auf der Homepage des BSH wurde die Liste gelöscht ,wegen der Anhebung auf 15PS . Nun kann ich natürlich nicht die Freiheit dieses Modells überprüfen . Hat eventuell jemand von euch noch dieses PDF Dokument und kann es mir schicken?
Gruß simmi
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Gruß Simon
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  #2  
Alt 02.06.2013, 23:21
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo simmi321,
ich habe die Liste noch mit Stand 2003
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Frei-Liste-BSH.pdf (64,0 KB, 419x aufgerufen)
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #3  
Alt 03.06.2013, 09:32
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Ich habe eine neuere von 2010!
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Grüße Thomas

Geändert von T.R. (09.02.2015 um 17:11 Uhr)
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  #4  
Alt 14.06.2013, 16:51
simmi321 simmi321 ist offline
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Vielen dank ! Für eure Hilfe
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  #5  
Alt 14.06.2013, 16:58
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Durch die neue 15 PS Regelung wurde die Freiliste eingestellt:

http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...rtbootmotoren/

Zitat:

"Die Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich wurde mit der Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich vom 02.10.2012, (BGBl. I, S. 2102), in Kraft ab 17.10.2012, von bislang 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) erhöht. Zudem kann nun zur Beurteilung der Führerscheinfreiheit eines Motors auf die Angaben des Herstellers zurückgegriffen werden. Daher ist die Führung der "Freiliste" entbehrlich. Das BSH stellt daher die Führung der bisherigen „Freiliste“ ein."
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Gruß Jens

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  #6  
Alt 14.06.2013, 18:31
simmi321 simmi321 ist offline
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Ja habe ich auch auf der HP gelesen , aber auf dem Rhein gelten noch 5 PS . Deshalb habe ich sie gesucht .
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  #7  
Alt 14.06.2013, 20:24
micki64 micki64 ist offline
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das heißt, der Rhein hat da eine Sonderregelung ??
ist ja sonst auch ein Binnengewässer oder???
gibt es da nen Link zu wo das steht ?? oder nur aussage der waspo.

danke michael
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  #8  
Alt 14.06.2013, 21:17
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maribde maribde ist offline
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Hi,
ist sogar eine Prüfungsfrage

https://www.elwis.de/Freizeitschifff...Binnen/Binnen/
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Grüße aus Mittelfranken
Michael

Alkohol und Drogen ist was für Weicheier.
Ich bin hart, ich nehm die Realität
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  #9  
Alt 15.06.2013, 08:21
micki64 micki64 ist offline
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Danke maribde
ist ja aber eigentlich voller blödsinn woher soll jemand OHNE Schein das Wissen
Man denkt doch ist auf 15PS raufgesetzt
mal davon abgesehen, hat der Rhein ja auch nee Ordentliche Stömung oder und wäre da ja eher sinnvoll. naja was solls

michael
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  #10  
Alt 15.06.2013, 08:31
hik hik ist offline
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Zitat:
Zitat von micki64 Beitrag anzeigen
Danke maribde
ist ja aber eigentlich voller blödsinn woher soll jemand OHNE Schein das Wissen
Man denkt doch ist auf 15PS raufgesetzt
mal davon abgesehen, hat der Rhein ja auch nee Ordentliche Stömung oder und wäre da ja eher sinnvoll. naja was solls

michael
Führerscheinfreiheit befreit ja nicht von der Informationspflicht. Fürs Radfahren brauch ich auch keinen Führerschein, muss die Vorangregeln aber trotzdem kennen. Nur weil man keine Prüfung machen muss, heißt das nicht, dass man weniger wissen muss.
Grüße Hik
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  #11  
Alt 15.06.2013, 20:37
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Zitat:
Zitat von micki64 Beitrag anzeigen
Danke maribde
ist ja aber eigentlich voller blödsinn woher soll jemand OHNE Schein das Wissen
Man denkt doch ist auf 15PS raufgesetzt
mal davon abgesehen, hat der Rhein ja auch nee Ordentliche Stömung oder und wäre da ja eher sinnvoll. naja was solls

michael
Weils ne ordntliche Ströung hat solls leute ohne FS davon abhalten lange strecken untermotorisiert zu fahren
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Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar.

Dirk
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  #12  
Alt 16.06.2013, 01:27
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Man könnte es ja Bundeseinheitlich regeln.
Dazu sind die Minister aber zu dämlich gewesen.
Warum auch einfach, wenn es auch kompliziert geht.
Dann könnte man doch nicht die Unwissenheit ausnutzen und kriminell abkassieren....

Grüße, der Frank
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  #13  
Alt 16.06.2013, 01:33
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Man könnte es ja Bundeseinheitlich regeln.
Dazu sind die Minister aber zu dämlich gewesen.
Warum auch einfach, wenn es auch kompliziert geht.
Dann könnte man doch nicht die Unwissenheit ausnutzen und kriminell abkassieren....

Grüße, der Frank

Siehe hier:
https://www.elwis.de/Aktuelles/index.html

Zitat:
"Diese Regelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann."

Was das auch immer für internationale Vorgaben sind.
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  #14  
Alt 16.06.2013, 11:24
hik hik ist offline
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Zitat:
Zitat von Jip Beitrag anzeigen
[/I]
Was das auch immer für internationale Vorgaben sind.
Da der Rhein kein rein deutsches Gewässer ist, wie z. B. auch der Bodensee, kann Deutschland das nicht mit nationalen Vorgaben regeln.
Grüße Hik
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  #15  
Alt 16.06.2013, 20:34
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Zitat:
Zitat von hik Beitrag anzeigen
Da der Rhein kein rein deutsches Gewässer ist, wie z. B. auch der Bodensee, kann Deutschland das nicht mit nationalen Vorgaben regeln.
Grüße Hik
Die Elbe kommt auch aus Tschechien und ein großer Abschnitt des Rheins fließt ja nur durch D, darum finde ich das in der Tat etwas merkwürdig,..
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  #16  
Alt 21.06.2013, 04:37
Hendrik Hendrik ist offline
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Zitat:
Zitat von Jip Beitrag anzeigen
Die Elbe kommt auch aus Tschechien und ein großer Abschnitt des Rheins fließt ja nur durch D, darum finde ich das in der Tat etwas merkwürdig,..
Der Rhein ist aber im Gegensatz zur Elbe in einigen Teilen auch Grenzfluss!

Ich denke darin sind die Sonderstellung und die diversen Sonderregelungen für den Rhein begründet.
Insofern passt der Vergleich mit dem Bodensee schon ganz gut, meine ich.
Zitat:
Zitat von hik Beitrag anzeigen
Da der Rhein kein rein deutsches Gewässer ist, wie z. B. auch der Bodensee, kann Deutschland das nicht mit nationalen Vorgaben regeln.
Grüße Hik
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Gruß

Hendrik

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  #17  
Alt 21.06.2013, 10:30
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Hendrik Beitrag anzeigen
Der Rhein ist aber im Gegensatz zur Elbe in einigen Teilen auch Grenzfluss!

Ich denke darin sind die Sonderstellung und die diversen Sonderregelungen für den Rhein begründet.
Insofern passt der Vergleich mit dem Bodensee schon ganz gut, meine ich.

Ist so. Frankreich konnte sich für die Liberalisierung der deutschen Regeln nicht begeistern, deshalb ist der Rhein ausgenommen.
Ausgenommen sind übrigens auch alle Landeswasserstraßen - die 15PS gelten erstmal nur auf Bundeswasserstraßen. NRW regelt bspw. für die Ruhr ab Mülheim an der Ruhr in der Ruhrschiffahrtsverordnung weiterhin 5PS als FS-Grenze, und das wird auch erstmal so bleiben. Ein 8PS-Boot wird also an der Schlossbrücke in MH fs-pflichtig.

Hier der Originalantrag im Bundestag:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/079/1707937.pdf

Und hier ein offizielles Merkblatt zu den Neuerungen:
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/cont...chifffahrt.pdf

Nur weil die Presse verallgemeinernd schreibt "aus 5 PS werden 15 PS", entbindet das niemanden davon, die FS-Pflicht einer spezifischen Boot-Revier-Skipper-Kombination zu prüfen und einzuhalten.
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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