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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo,
Ich möchte mir ein super Boot in Kroatien kaufen. Es könnten aber Probleme auftauchen. FOLGENDE SITUATION: Das Boot wurde 2005 in Deutschland gekauft und in Kroatien vom Händler übernommen ohne eine Mwst. Steuer zu bezahlen. Das Boot wude in Österreich zugelassen und hat auch einen Seebrief. Letztes Jahr wurde kurz aus und einklariert. Dauerliegeplatz ist in KROATIEN in einer Marina. Was kann passieren wenn ich das BOOT jetzt kaufe und nach Österreich überstelle und auf mich anmelde? Kann man es einfach auf den Hànger packen und nach Österreich fahren? Wird irgendwie Zoll oder Mwst. fällig? Das Boot könnte ja auch in Ö gestanden sein, weiß ja keiner der Ö Behörden? Soll ich noch bis 1.07. warten? Ich hoffe es gibt jemanden der sich da genauer auskennt. Ich habe keine Ahnung und auch hier in Kroatien keine vernünftige Antwort erhalten.
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Sonnige Grüße Thomas ![]() Geändert von ThomasS. (07.06.2013 um 22:12 Uhr) |
#2
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hallo Thomas
fürs nachhause fahren seh ich keine Probleme die Kroaten interessiert es beim Ausreise nicht die Slowenen interessieren sich in der Regel auch nicht wenn du als Österreicher im Urlaubertrubel die Grenze passierst na und mehr Grenzen hast du nicht. Um unnötige Fragen falls genauer geprüft wird, wär besser du würdest das Boot vorher in Österreich anmelden.
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LG. Hans
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#3
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#4
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Meinst du mit Zolldekleration die 1,7% mit der 8 Jahresfrist? Was ist wenn ich das Boot z.B am 5.7 kaufe,sozusagen in der EU. Kann da irgendeine Behörde auf mich zugreifen oder am Vorbesitzer. DANKE
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Sonnige Grüße Thomas ![]() |
#5
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Such ne für Dich passende und legale Lösung und trete die hier nicht allzu breit.
Hinweis, mit entspr. "Vertragsgestaltung" kannst Du einiges erreichen. Du solltest dann nicht den Verkäufer über den Tisch ziehen!!!! EIn Bekannter hat so einigen osteuropäischen Mitbürgern geholfen, diese waren aber auch ehrliche Leute. Sonst läuft das nicht
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#6
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Ich will auch niemanden über den Tisch ziehen, aber auch nicht nach einem fairen Preis vielleicht einige Tausender nachzahlen.
Aber da die Kroaten hier in Biograd auch keine 100% Auskunft geben können,raten sie mir eher mal den 1.7 abzuwarten. Ich werde es auch mal so machen.
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Sonnige Grüße Thomas ![]() |
#7
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Bringst du dein Boot, gesetzt den Fall es gelingt dir über die Grenzen nach Österreich, muss du bei der Anmeldung des Seebriefes die EU-einfuhrumsatzsteuer nachweisen. Wenn du die nicht hast wurde das Boot illegal nach Österreich gebracht. Konsequenz: Nachzahlung und doppelte Strafsteuer. Bringst du das Boot korrekt nach Österreich, dann 20% UsT.
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#8
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Hi Georg,
als wir unsere Doral in Österreich angemeldet haben (Seebrief) wurden wir gefragt,wo das Boot liegt,da Liegeplatz Kroatien,hat keiner nach einer Bestätigung über die bezahlte MWST gefragt. Gruß Gitti |
#9
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Die Besserwisser werden wieder sagen Geschäftsunterlagen müssen nur 10 Jahre aufbewahrt werden. Wenn der Zoll oder die Finanz vor der Tür steht gibst du alles raus was du hast. Mein damaliger Partner hatte aus dem 2001 Jahr zwei Bayliner, die von ihm lt. Kaufvertrag in Kroatien übergeben wurden, und über Umwege wieder nach Österreich gelangten. Beide hatten im guten Glauben gehandelt, die Boote versteuert gekauft zu haben. Niente es gab eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Geändert von XXXXXXX (08.06.2013 um 18:27 Uhr)
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#10
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#11
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#12
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#13
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Also es ist ein Privatkauf(über einen Händler ist es anders), es muss ja auch kein Preis im Vertrag stehen.Seebrief wurde vor der 8Jahresfrist ausgestellt.
Würde sich da irgendwer was denken wenn das Boot irgendwo in Österreich am Hänger steht und von privat verkauft wird?Wer bekommt da jemals die erste Händlerrechnung bei einem 2 oder 3 Besitz? Ich habe mein Boot vor Wochen auch verkauft ohne eine Originalrechnung(ist natürlich versteuert)ABGEMELDET,Angemeldet fertig. Ich habe auch nicht gewusst das man den Seebrief ohne bezahlter Mwst bekommt. Bei einem Auto würde das nie gehen. Wie man sieht gibt es viele Meinungen,Vermutungen. Danke für jede einzelne!
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Sonnige Grüße Thomas ![]() |
#14
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#15
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Lieber Thomas...in deinem Fall ist eigentlich eh alles klar.....das einzige wo du aufpassen musst ist das mit der Inbetriebnahme....das Datum des Seebriefes hat keine Bedeutung im Gesetz wird die Erstwasserung zählen....und das könnte bei Dir heikel sein......bei Erstwasserung vor Juli 2005 einfach die Zolldeklaration abholen...und du bist in aller Ewigkeit alle Sorgen los...
Kannst die Erstwasserung nicht belegen...hast drei Möglichkeiten 1. das Boot nach Österreich bringen, Einfuhr machen und mit 20% versteuern... 2. das Boot in Kroatien lassen und hoffen, das das Datum des Seebriefes als Nachweis reicht um die Zolldeklaration (=Mehrwertsteuernachweis in der Praxis) zu bekommen... 3. Kopf in den Sand stecken und hoffen nie kontrolliert zu werden, ob das allerdings ein richtiges Urlaubsfeeling ist, wage ich zu bezweifeln..und das Boot nie zu verkaufen...der nächste Käufer wird nach dem Mehrwersteuernachweis fragen...es ist halt einfach ein Pflichtdokument im Falle einer Finanz-Zollkontrolle.... |
#16
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Das Boot hatte schon mal einen Österreichischen Seebrief er soll die Bootsabmeldung den Messbrief und CE und den Eigentumsnachweis nehmen das Boot Anmelden in OÖ und gut ist`s. Es giebt kein Boot mit Österreichischem Seebrief was nicht versteuert ist. Und wer das Gegenteil behauptet ist ein Lügner Und wer will das schon ![]()
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LG. Hans |
#17
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![]() Zitat:
du liegst eindeutig falsch.....mein Boot hat österreichisches Seebrief und ist nicht versteuert....Seebrief hat mit Mehrwertsteuer nix zu tun..tausende Boote mit österreichischen Seebrief liegen unversteuert in kroatischen Marinas...darum gehts ja eigentlich hier ![]()
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#18
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Lieber immermutiger Hans,
uns als Lügner zu bezeichnen ist nicht die feine Art.Ich versichere Dir,daß ich unser Boot fabriksneu über deutschen Generalimporteur in Canada gekauft habe,die Rechnung mit MWST beglichen habe,das Boot direkt nach Kroatien gebracht habe,mir an der Grenze die Ausfuhr aus der EU bestätigen lassen,(Boot ist seit damals in HR) und dann vom Generalimprteur die MWST zurüchbekommen habe.Boot ist bis jetzt unter österr.Flagge gefahren,also in Österr.angemeldet Messbrief,Seebrief) ohne daß das Boot in Österreich war, keiner hat nach bez.MWST gefragt,da das Boot direkt aus der EU gebracht wurde,jetzt MWST u.Zoll in HR bezahlt und kroat.Flagge. Gitti |
#19
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Und du wirst sehen keiner geht dir desshalb ans Leder
die suchen die großen Steuerverstecker oder hat dich bis heute jemand gefragt. Hätte dein Wohnsitzfinanzamt ja das Recht weiß in der Regel ja das du Bootsbesitzer bist. Und der Seebrief ist ein Amtliches Dokument und wird in der Regel nicht angezweifelt. Und nochmals keiner von uns will Lügner sein ![]() ![]()
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LG. Hans |
#20
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besser wär im Heimatland weil die übernehmen auch auch deine Folgekosten Denke nicht das dir HR eine Pension zahlen wird. Aber jeder wie er will ![]() Die EU zahlt und zahlte schon genug für die zukünftigen Mitglieder da muss ich nicht auch noch als Österreicher mein Geld in deren Steuertopf fließen lassen. Aber deine Motivation dazu verstehe ich natürlich auch. Und das mit dem Lügner is natürlich nur symbolischer Spass den sollte jeder aushalten ![]()
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LG. Hans |
#21
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#22
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Recht hast Du.
Darüber will ich ja auch nicht streiten. Die Frage ist wird es jemand kontrollieren oder wird mann es tollerieren. Weil Recht hin oder her Österreich ist auch kein Steuerparadies aber sag mir was passiert mit den vielen Steuerfreien Firmenautos Siebensitzer die nach einigen Jahren in Privatbesitz gelangen wer zahlt da die Steuer nach
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LG. Hans |
#23
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#24
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![]() Steuerliche Abschreibung von PKW’s und Kombis Für alle PKW’s und Kombis gilt eine Mindest-Abschreibungsdauer von acht Jahren. Ergibt sich bei einem vorzeitigen Verkauf des KFZ ein Verlust gegenüber dem Restbuchwert, so kann dieser sofort steuerlich abgesetzt werden. vorzeitig werden doch Fahrzeuge verkauft wegen Motorschäden oder andere gebrechen. aber gehört nicht mehr zum Thema desswegen hör ich jezt damit auf. ![]()
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LG. Hans |
#25
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Wurde bei mir immer so gehändelt wie Justforfun dies erklärt hat. Fzg. wird gekauft, bei Vorsteuerabzugsberechtigung die Mwst. gegengerechnet und bei einem Verkauf die vom Käufer erhaltene Mwst. ans Finanzamt abgeführt. Fahrzeuge kamen nach rund drei jahren aus dem Geschäft. Peter |
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