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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.06.2013, 21:59
Benutzerbild von ThomasS.
ThomasS. ThomasS. ist offline
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Standard Zoll,Steuer Kroatien,spezieller Fall

Hallo,
Ich möchte mir ein super Boot in Kroatien kaufen.
Es könnten aber Probleme auftauchen.
FOLGENDE SITUATION:
Das Boot wurde 2005 in Deutschland gekauft und in Kroatien vom Händler übernommen ohne eine Mwst. Steuer zu bezahlen.
Das Boot wude in Österreich zugelassen und hat auch einen Seebrief.
Letztes Jahr wurde kurz aus und einklariert.
Dauerliegeplatz ist in KROATIEN in einer Marina.
Was kann passieren wenn ich das BOOT jetzt kaufe und nach Österreich überstelle und auf mich anmelde?
Kann man es einfach auf den Hànger packen und nach Österreich fahren?
Wird irgendwie Zoll oder Mwst. fällig?
Das Boot könnte ja auch in Ö gestanden sein, weiß ja keiner der Ö Behörden?
Soll ich noch bis 1.07. warten?

Ich hoffe es gibt jemanden der sich da genauer auskennt.
Ich habe keine Ahnung und auch hier in Kroatien keine vernünftige Antwort erhalten.
__________________
Sonnige Grüße

Thomas

Geändert von ThomasS. (07.06.2013 um 22:12 Uhr)
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  #2  
Alt 08.06.2013, 00:04
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hallo Thomas

fürs nachhause fahren seh ich keine Probleme
die Kroaten interessiert es beim Ausreise nicht
die Slowenen interessieren sich in der Regel auch nicht
wenn du als Österreicher im Urlaubertrubel die Grenze passierst
na und mehr Grenzen hast du nicht.
Um unnötige Fragen falls genauer geprüft wird,
wär besser du würdest das Boot vorher in Österreich anmelden.
__________________
LG. Hans
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  #3  
Alt 08.06.2013, 06:40
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Zitat:
Zitat von ThomasS. Beitrag anzeigen
Hallo,
Ich möchte mir ein super Boot in Kroatien kaufen.
Es könnten aber Probleme auftauchen.
FOLGENDE SITUATION:
Das Boot wurde 2005 in Deutschland gekauft und in Kroatien vom Händler übernommen ohne eine Mwst. Steuer zu bezahlen.
Das Boot wude in Österreich zugelassen und hat auch einen Seebrief.
Letztes Jahr wurde kurz aus und einklariert.
Dauerliegeplatz ist in KROATIEN in einer Marina.
Was kann passieren wenn ich das BOOT jetzt kaufe und nach Österreich überstelle und auf mich anmelde?
Kann man es einfach auf den Hànger packen und nach Österreich fahren?
Wird irgendwie Zoll oder Mwst. fällig?
Das Boot könnte ja auch in Ö gestanden sein, weiß ja keiner der Ö Behörden?
Soll ich noch bis 1.07. warten?

Ich hoffe es gibt jemanden der sich da genauer auskennt.
Ich habe keine Ahnung und auch hier in Kroatien keine vernünftige Antwort erhalten.
Ich würde das Boot auf keinen Fall nach Österreich bringen.....dir wird ja auch in Zukunft der Mehrwertsteuernachweis fehlen, lass das Boot vom 30.6 bis 1.7 in einer Zollmarina liegen, dann kannst Dir in den nächsten 10 Monaten die Zolldeklaration holen....und Du hast den Makel der fehlenden Versteuerung erledigt...heikel sind bei dem Boot noch das Baujahr 2005.....du wirst einen Nachweis für die Inbetriebnahme vor dem Juli 2005 brauchen....sonst wirst Probleme kriegen....im Zweifelsfall würde ich die Finger von dem Boot lassen, ausser es war extrem billig. lg Bernhard
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  #4  
Alt 08.06.2013, 07:28
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Ich würde das Boot auf keinen Fall nach Österreich bringen.....dir wird ja auch in Zukunft der Mehrwertsteuernachweis fehlen, lass das Boot vom 30.6 bis 1.7 in einer Zollmarina liegen, dann kannst Dir in den nächsten 10 Monaten die Zolldeklaration holen....und Du hast den Makel der fehlenden Versteuerung erledigt...heikel sind bei dem Boot noch das Baujahr 2005.....du wirst einen Nachweis für die Inbetriebnahme vor dem Juli 2005 brauchen....sonst wirst Probleme kriegen....im Zweifelsfall würde ich die Finger von dem Boot lassen, ausser es war extrem billig. lg Bernhard
Hallo Bernd,
Meinst du mit Zolldekleration die 1,7% mit der 8 Jahresfrist?
Was ist wenn ich das Boot z.B am 5.7 kaufe,sozusagen in der EU. Kann da irgendeine Behörde auf mich zugreifen oder am Vorbesitzer.
DANKE
__________________
Sonnige Grüße

Thomas
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  #5  
Alt 08.06.2013, 08:20
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Such ne für Dich passende und legale Lösung und trete die hier nicht allzu breit.

Hinweis, mit entspr. "Vertragsgestaltung" kannst Du einiges erreichen.
Du solltest dann nicht den Verkäufer über den Tisch ziehen!!!!

EIn Bekannter hat so einigen osteuropäischen Mitbürgern geholfen, diese waren aber auch ehrliche Leute. Sonst läuft das nicht
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #6  
Alt 08.06.2013, 15:15
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Ich will auch niemanden über den Tisch ziehen, aber auch nicht nach einem fairen Preis vielleicht einige Tausender nachzahlen.
Aber da die Kroaten hier in Biograd auch keine 100% Auskunft geben können,raten sie mir eher mal den 1.7 abzuwarten.
Ich werde es auch mal so machen.
__________________
Sonnige Grüße

Thomas
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  #7  
Alt 08.06.2013, 17:31
XXXXXXX
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Zitat:
Zitat von ThomasS. Beitrag anzeigen
Ich will auch niemanden über den Tisch ziehen, aber auch nicht nach einem fairen Preis vielleicht einige Tausender nachzahlen.
Aber da die Kroaten hier in Biograd auch keine 100% Auskunft geben können,raten sie mir eher mal den 1.7 abzuwarten.
Ich werde es auch mal so machen.
Gibt es einen Kaufvertrag vor dem 1.7.2005 ist das Boot älter als 8 Jahre, und du zählst nach dem 1.7.2013 wahrscheinlich nur 1,7% Zoll in Kroatien und dein Boot ist EU-weit einsetzbar. Nach dem 1.7.2005 bist du bereits aus der Frist der Sonderbesteuerung draußen und zählst jetzt 8% + 23%in Kroatien.

Bringst du dein Boot, gesetzt den Fall es gelingt dir über die Grenzen nach Österreich, muss du bei der Anmeldung des Seebriefes die EU-einfuhrumsatzsteuer nachweisen. Wenn du die nicht hast wurde das Boot illegal nach Österreich gebracht. Konsequenz: Nachzahlung und doppelte Strafsteuer.

Bringst du das Boot korrekt nach Österreich, dann 20% UsT.
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  #8  
Alt 08.06.2013, 17:55
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Hi Georg,
als wir unsere Doral in Österreich angemeldet haben (Seebrief) wurden wir
gefragt,wo das Boot liegt,da Liegeplatz Kroatien,hat keiner nach einer Bestätigung über die bezahlte MWST gefragt.
Gruß Gitti
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  #9  
Alt 08.06.2013, 18:21
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Zitat:
Zitat von Emotion52 Beitrag anzeigen
Hi Georg,
als wir unsere Doral in Österreich angemeldet haben (Seebrief) wurden wir
gefragt,wo das Boot liegt,da Liegeplatz Kroatien,hat keiner nach einer Bestätigung über die bezahlte MWST gefragt.
Gruß Gitti
Das stimmt so nicht. Im Kaufvertrag muss die MwSt. angegeben werden. Ist ja im Sinne des Käufers. Ich will jetzt nicht breittreten, wie oft die Behörden bei den Händlern nach der Hullnumber die Kaufverträge verlangen. Ist das Boot damals unversteuert ausgeliefert worden, hat der mögliche 2. oder 3.Besitzer die volle Konsequenz zu tragen, sofern er keinen Nachweis über die nachträgliche Versteuerung zur Hand hat.
Die Besserwisser werden wieder sagen Geschäftsunterlagen müssen nur 10 Jahre aufbewahrt werden. Wenn der Zoll oder die Finanz vor der Tür steht gibst du alles raus was du hast.

Mein damaliger Partner hatte aus dem 2001 Jahr zwei Bayliner, die von ihm lt. Kaufvertrag in Kroatien übergeben wurden, und über Umwege wieder nach Österreich gelangten. Beide hatten im guten Glauben gehandelt, die Boote versteuert gekauft zu haben. Niente es gab eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Geändert von XXXXXXX (08.06.2013 um 18:27 Uhr)
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  #10  
Alt 08.06.2013, 20:41
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Zitat:
Zitat von ThomasS. Beitrag anzeigen
Ich will auch niemanden über den Tisch ziehen, aber auch nicht nach einem fairen Preis vielleicht einige Tausender nachzahlen.
Aber da die Kroaten hier in Biograd auch keine 100% Auskunft geben können,raten sie mir eher mal den 1.7 abzuwarten.
Ich werde es auch mal so machen.
also, wenn das Boot nicht nachweislich vor dem 1.7.2005 ins Wasser gegangen ist, dann brennt der Hut.....egal ob Kroatien oder Österreich, wenn du eine Zollkontrolle hast heißt es mit 20 oder 25% versteuern + Zollstrafe.....also kontrolliere deine Papiere...Nichtwissenheit schützt vor Strafe nicht......lg Bernhard
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  #11  
Alt 08.06.2013, 20:49
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Zitat:
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Hallo Bernd,
Meinst du mit Zolldekleration die 1,7% mit der 8 Jahresfrist?
Was ist wenn ich das Boot z.B am 5.7 kaufe,sozusagen in der EU. Kann da irgendeine Behörde auf mich zugreifen oder am Vorbesitzer.
DANKE
ja meine ich, wobei die 1,7 % bei einem EU-Boot auch nicht zu zahlen sind....heikel ist nur ob du den Nachweis der Inbetriebnahme vor dem Juli 2005 zusammenbringst....wenn nicht musst du die volle Mehrwertsteuer zahlen...
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  #12  
Alt 08.06.2013, 20:54
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Das stimmt so nicht. Im Kaufvertrag muss die MwSt. angegeben werden. Ist ja im Sinne des Käufers. Ich will jetzt nicht breittreten, wie oft die Behörden bei den Händlern nach der Hullnumber die Kaufverträge verlangen. Ist das Boot damals unversteuert ausgeliefert worden, hat der mögliche 2. oder 3.Besitzer die volle Konsequenz zu tragen, sofern er keinen Nachweis über die nachträgliche Versteuerung zur Hand hat.
Die Besserwisser werden wieder sagen Geschäftsunterlagen müssen nur 10 Jahre aufbewahrt werden. Wenn der Zoll oder die Finanz vor der Tür steht gibst du alles raus was du hast.

Mein damaliger Partner hatte aus dem 2001 Jahr zwei Bayliner, die von ihm lt. Kaufvertrag in Kroatien übergeben wurden, und über Umwege wieder nach Österreich gelangten. Beide hatten im guten Glauben gehandelt, die Boote versteuert gekauft zu haben. Niente es gab eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.
im Punkt Kaufvertrag bist glaube ich im Irrtum....wenn jemand ein Boot von einer Privatperson kauft, kann keine Mehrwertsteuer im Kaufvertrag stehen....... der Mehrwertsteuernachweis ist bei einer Finanzkontrolle vorzulegen...hat aber mit dem Kaufvertrag im Schiffsregister nichts zu tun
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  #13  
Alt 09.06.2013, 08:51
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Also es ist ein Privatkauf(über einen Händler ist es anders), es muss ja auch kein Preis im Vertrag stehen.Seebrief wurde vor der 8Jahresfrist ausgestellt.
Würde sich da irgendwer was denken wenn das Boot irgendwo in Österreich am Hänger steht und von privat verkauft wird?Wer bekommt da jemals die erste Händlerrechnung bei einem 2 oder 3 Besitz?
Ich habe mein Boot vor Wochen auch verkauft ohne eine Originalrechnung(ist natürlich versteuert)ABGEMELDET,Angemeldet fertig.
Ich habe auch nicht gewusst das man den Seebrief ohne bezahlter Mwst bekommt.
Bei einem Auto würde das nie gehen.
Wie man sieht gibt es viele Meinungen,Vermutungen.
Danke für jede einzelne!
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Sonnige Grüße

Thomas
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  #14  
Alt 09.06.2013, 09:15
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Zitat:
Zitat von ThomasS. Beitrag anzeigen
Also es ist ein Privatkauf(über einen Händler ist es anders), es muss ja auch kein Preis im Vertrag stehen.Seebrief wurde vor der 8Jahresfrist ausgestellt.
Würde sich da irgendwer was denken wenn das Boot irgendwo in Österreich am Hänger steht und von privat verkauft wird?Wer bekommt da jemals die erste Händlerrechnung bei einem 2 oder 3 Besitz?
Ich habe mein Boot vor Wochen auch verkauft ohne eine Originalrechnung(ist natürlich versteuert)ABGEMELDET,Angemeldet fertig.
Ich habe auch nicht gewusst das man den Seebrief ohne bezahlter Mwst bekommt.
Bei einem Auto würde das nie gehen.
Wie man sieht gibt es viele Meinungen,Vermutungen.
Danke für jede einzelne!
es wird dir niemand ohne entsprechenden Preisabschlag abkaufen..Mehrwertsteuernachweis ist ein Pflichtdokument...im Falle einer Kontrolle hast ein Problem....nur....wenn Du eh mit der 8-Jahresregel durchkommst, warum machst dann nicht den legalen Weg...wird nur ein paar hundert Euro kosten....und du bist alle Sorgen los....
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  #15  
Alt 09.06.2013, 09:36
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Lieber Thomas...in deinem Fall ist eigentlich eh alles klar.....das einzige wo du aufpassen musst ist das mit der Inbetriebnahme....das Datum des Seebriefes hat keine Bedeutung im Gesetz wird die Erstwasserung zählen....und das könnte bei Dir heikel sein......bei Erstwasserung vor Juli 2005 einfach die Zolldeklaration abholen...und du bist in aller Ewigkeit alle Sorgen los...

Kannst die Erstwasserung nicht belegen...hast drei Möglichkeiten

1. das Boot nach Österreich bringen, Einfuhr machen und mit 20% versteuern...
2. das Boot in Kroatien lassen und hoffen, das das Datum des Seebriefes als Nachweis reicht um die Zolldeklaration (=Mehrwertsteuernachweis in der Praxis) zu bekommen...
3. Kopf in den Sand stecken und hoffen nie kontrolliert zu werden, ob das allerdings ein richtiges Urlaubsfeeling ist, wage ich zu bezweifeln..und das Boot nie zu verkaufen...der nächste Käufer wird nach dem Mehrwersteuernachweis fragen...es ist halt einfach ein Pflichtdokument im Falle einer Finanz-Zollkontrolle....
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  #16  
Alt 09.06.2013, 09:49
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
Lieber Thomas...in deinem Fall ist eigentlich eh alles klar.....das einzige wo du aufpassen musst ist das mit der Inbetriebnahme....das Datum des Seebriefes hat keine Bedeutung im Gesetz wird die Erstwasserung zählen....und das könnte bei Dir heikel sein......bei Erstwasserung vor Juli 2005 einfach die Zolldeklaration abholen...und du bist in aller Ewigkeit alle Sorgen los...

Kannst die Erstwasserung nicht belegen...hast drei Möglichkeiten

1. das Boot nach Österreich bringen, Einfuhr machen und mit 20% versteuern...
2. das Boot in Kroatien lassen und hoffen, das das Datum des Seebriefes als Nachweis reicht um die Zolldeklaration (=Mehrwertsteuernachweis in der Praxis) zu bekommen...
3. Kopf in den Sand stecken und hoffen nie kontrolliert zu werden, ob das allerdings ein richtiges Urlaubsfeeling ist, wage ich zu bezweifeln..und das Boot nie zu verkaufen...der nächste Käufer wird nach dem Mehrwersteuernachweis fragen...es ist halt einfach ein Pflichtdokument im Falle einer Finanz-Zollkontrolle....
Mensch Spaßhaber mach den Thomas nicht so fertig
Das Boot hatte schon mal einen Österreichischen Seebrief
er soll die Bootsabmeldung den Messbrief und CE und den Eigentumsnachweis nehmen das Boot Anmelden in OÖ und gut ist`s.

Es giebt kein Boot mit Österreichischem Seebrief was nicht versteuert ist.
Und wer das Gegenteil behauptet ist ein Lügner
Und wer will das schon
__________________
LG. Hans
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  #17  
Alt 09.06.2013, 09:56
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Zitat:
Zitat von immermutig Beitrag anzeigen
Mensch Spaßhaber mach den Thomas nicht so fertig
Das Boot hatte schon mal einen Österreichischen Seebrief
er soll die Bootsabmeldung den Messbrief und CE und den Eigentumsnachweis nehmen das Boot Anmelden in OÖ und gut ist`s.

Es giebt kein Boot mit Österreichischem Seebrief was nicht versteuert ist.
Und wer das Gegenteil behauptet ist ein Lügner
Und wer will das schon
Ich behaupte das Gegenteil

du liegst eindeutig falsch.....mein Boot hat österreichisches Seebrief und ist nicht versteuert....Seebrief hat mit Mehrwertsteuer nix zu tun..tausende Boote mit österreichischen Seebrief liegen unversteuert in kroatischen Marinas...darum gehts ja eigentlich hier
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  #18  
Alt 09.06.2013, 10:23
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Lieber immermutiger Hans,
uns als Lügner zu bezeichnen ist nicht die feine Art.Ich versichere Dir,daß
ich unser Boot fabriksneu über deutschen Generalimporteur in Canada gekauft
habe,die Rechnung mit MWST beglichen habe,das Boot direkt nach Kroatien
gebracht habe,mir an der Grenze die Ausfuhr aus der EU bestätigen lassen,(Boot ist seit damals in HR) und dann vom Generalimprteur die MWST
zurüchbekommen habe.Boot ist bis jetzt unter österr.Flagge gefahren,also in
Österr.angemeldet Messbrief,Seebrief) ohne daß das Boot in Österreich war,
keiner hat nach bez.MWST gefragt,da das Boot direkt aus der EU gebracht wurde,jetzt MWST u.Zoll in HR bezahlt und kroat.Flagge.
Gitti
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  #19  
Alt 09.06.2013, 10:27
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Und du wirst sehen keiner geht dir desshalb ans Leder
die suchen die großen Steuerverstecker oder hat dich bis heute jemand
gefragt.
Hätte dein Wohnsitzfinanzamt ja das Recht weiß in der Regel ja das du Bootsbesitzer bist.
Und der Seebrief ist ein Amtliches Dokument und wird in der Regel nicht angezweifelt.
Und nochmals keiner von uns will Lügner sein
__________________
LG. Hans
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  #20  
Alt 09.06.2013, 10:36
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Zitat:
Zitat von Emotion52 Beitrag anzeigen
Lieber immermutiger Hans,
uns als Lügner zu bezeichnen ist nicht die feine Art.Ich versichere Dir,daß
ich unser Boot fabriksneu über deutschen Generalimporteur in Canada gekauft
habe,die Rechnung mit MWST beglichen habe,das Boot direkt nach Kroatien
gebracht habe,mir an der Grenze die Ausfuhr aus der EU bestätigen lassen,(Boot ist seit damals in HR) und dann vom Generalimprteur die MWST
zurüchbekommen habe.Boot ist bis jetzt unter österr.Flagge gefahren,also in
Österr.angemeldet Messbrief,Seebrief) ohne daß das Boot in Österreich war,
keiner hat nach bez.MWST gefragt,da das Boot direkt aus der EU gebracht wurde,jetzt MWST u.Zoll in HR bezahlt und kroat.Flagge.
Gitti
Steht dir ja frei wo du die Steuer bezahlst
besser wär im Heimatland weil die übernehmen auch auch deine Folgekosten
Denke nicht das dir HR eine Pension zahlen wird.
Aber jeder wie er will
Die EU zahlt und zahlte schon genug für die zukünftigen Mitglieder
da muss ich nicht auch noch als Österreicher mein Geld in deren Steuertopf
fließen lassen.
Aber deine Motivation dazu verstehe ich natürlich auch.
Und das mit dem Lügner is natürlich nur symbolischer Spass
den sollte jeder aushalten
__________________
LG. Hans
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  #21  
Alt 09.06.2013, 11:18
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Zitat:
Zitat von immermutig Beitrag anzeigen
Und du wirst sehen keiner geht dir desshalb ans Leder
die suchen die großen Steuerverstecker oder hat dich bis heute jemand
gefragt.
Hätte dein Wohnsitzfinanzamt ja das Recht weiß in der Regel ja das du Bootsbesitzer bist.
Und der Seebrief ist ein Amtliches Dokument und wird in der Regel nicht angezweifelt.
Und nochmals keiner von uns will Lügner sein
Lieber Hans....den Lügner halten wir schon aus, aber deine Aussage ist einfach 100%ig falsch...........jeder Finanzer kennt den Unterschied.....und ich wiederhole mich....in dem Thread gehts eigentlich vor allem um die tausenden von Schiffen die zwar einen österreichischen Seebrief haben..aber nicht versteuert sind.......also lieber Hans....behaupte nicht weiter...die Wiese ist blau......man kann ja mal einen Blödsinn verzapfen...aber besteh nicht weiter drauf, weil es ist recht mühsam immer wieder beweisen zu müssen...das die Wiese doch grün ist....und ein Fehler in steuerrechtlichen Dingen kann mächtig ins Geld gehen....nix für ungut. Bernhard
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  #22  
Alt 09.06.2013, 12:14
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Recht hast Du.
Darüber will ich ja auch nicht streiten.
Die Frage ist wird es jemand kontrollieren oder wird mann es tollerieren.

Weil Recht hin oder her Österreich ist auch kein Steuerparadies aber
sag mir was passiert mit den vielen Steuerfreien Firmenautos Siebensitzer
die nach einigen Jahren in Privatbesitz gelangen wer zahlt da die Steuer nach
__________________
LG. Hans
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  #23  
Alt 09.06.2013, 12:40
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Zitat:
Zitat von immermutig Beitrag anzeigen
Recht hast Du.
Darüber will ich ja auch nicht streiten.
Die Frage ist wird es jemand kontrollieren oder wird mann es tollerieren.

Weil Recht hin oder her Österreich ist auch kein Steuerparadies aber
sag mir was passiert mit den vielen Steuerfreien Firmenautos Siebensitzer
die nach einigen Jahren in Privatbesitz gelangen wer zahlt da die Steuer nach
jeder zahlt die Steuer....wenn eine Firma einen Firmenwagen verkauft muss Sie ja eine Rechnung + 20% MWst stellen um den Firmenwagen aus dem Anlagevermögen ausbuchen zu können...und das Finanzamt kriegt die Steuer vom Zeitwert.das dabei die Beträge a bisserl gekürzt uns somit ein Teil der Steuer gespart wird steht auf einem anderen Blatt Papier........aber Steuer wird bezahlt....
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  #24  
Alt 09.06.2013, 13:43
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Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
jeder zahlt die Steuer....wenn eine Firma einen Firmenwagen verkauft muss Sie ja eine Rechnung + 20% MWst stellen um den Firmenwagen aus dem Anlagevermögen ausbuchen zu können...und das Finanzamt kriegt die Steuer vom Zeitwert.das dabei die Beträge a bisserl gekürzt uns somit ein Teil der Steuer gespart wird steht auf einem anderen Blatt Papier........aber Steuer wird bezahlt....
also ich glaub nicht das da viel anfällt

Steuerliche Abschreibung von PKW’s und Kombis

Für alle PKW’s und Kombis gilt eine Mindest-Abschreibungsdauer von acht Jahren. Ergibt sich bei einem vorzeitigen Verkauf des KFZ ein Verlust gegenüber dem Restbuchwert, so kann dieser sofort steuerlich abgesetzt werden.

vorzeitig werden doch Fahrzeuge verkauft wegen Motorschäden oder andere gebrechen.

aber gehört nicht mehr zum Thema desswegen hör ich jezt damit auf.
__________________
LG. Hans
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  #25  
Alt 09.06.2013, 15:07
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Zitat von immermutig Beitrag anzeigen

Für alle PKW’s und Kombis gilt eine Mindest-Abschreibungsdauer von acht Jahren.
Seit wann?

Wurde bei mir immer so gehändelt wie Justforfun dies erklärt hat.

Fzg. wird gekauft, bei Vorsteuerabzugsberechtigung die Mwst. gegengerechnet und bei einem Verkauf die vom Käufer erhaltene Mwst. ans Finanzamt abgeführt. Fahrzeuge kamen nach rund drei jahren aus dem Geschäft.

Peter
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