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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Neue Steuer in Griechenland für ausländische Bootseigner
Die griechischen Behörden haben sich mal wieder was neues einfallen lassen. Auf der Homepage der Kreuzerabteilung ist ein interessanter Artikel hierzu veröffentlicht.
Demnach werden künftig die Eigner von Booten unter ausländischer Flagge, die einen festen Liegeplatz in Griechenland haben, einkommenssteuerpflichtig bzw. zur Einkommenssteuer veranlagt. Näheres unter www.kreuzer-abteilung.org in der Abteilung Mittelmeer-Ost. Schöne neue EU-Welt! Ich glaube, ich lasse mein Schiff lieber dort, wo es jetzt ist. Servus Paul |
#2
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und mit der Steuernummer ist man registriert.
Die heutigen Querverbindungen sind so, das dann bald das dt. Fa fragt wie das Boot und wovon es bezahlt wurde. Und dann kommt ganz sicher die Frage ob Mehrwertsteuer bezahlt ist. Und das fragen nicht nur die Griechen, sondern auch das dt. FA. Ich möchte den Teufel nicht an die Wand malen, aber ich würde wetten. Gerade in Fragen der UST klappt die int. Zusammenarbeit bestens. Griechenland hat sich bislang geweigert diesem Thema nachzugehen. Aber das wird wohl veorbei sein.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#3
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Zitat:
da in diesem forum viel die meinung vertreten dass unser verschwenderstaat jede menge steuern dringend braucht müsste nun allgemeines beifallklatschen aufkommen. le loup
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#4
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Hallo Gerd 1000!
Es geht ja nicht nur darum ob die Mwst. bezahlt wurde sondern auch wie das geamte Boot bezahlt wurde und wehe mit Schwarzgeld!! Da kenne ich einen Geschäftsmann der sein Boot in Ampuriabrava hatte und dem ist das Finanzamt auf die Schliche gekommen. Ergebnis: Soweit mir bekannt ist hat das Finanzamt diesen Geschäftsmann ruiniert. Grüße Reimar ps. da bin ich froh daß ich ein trailerbares Boot habe. Liegeplatz eine schöne, trockene Scheune, benutzt wird das Boot nur im Urlaub.
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Der ärmste Hund auf dieser Welt ist ein Mensch für den nur eines zählt - und das ist Geld! |
#5
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Auch wenn ich hier jetzt ungern eine (weitere) politische Diskussion anzetteln möchte:
Es geht doch nur darum, dass das Steuerrecht EU-weit vereinheitlicht und vollstreckbar wird, oder? Hier werden doch keine Steuern erhoben, die es nicht eigentlich immer schon gab (und nur vielleicht nicht erhoben wurden). Und Geschäftsleute, die von Schwarzgeld Yachten im Ausland unterhalten und, wenn sie erwischt werden, dann bankrott gehen, haben sich zu einem großen Teil selbst ruiniert, das war nicht das böse Finanzamt (die m.E. auch nur gesetzlich zulässige Steuern eintreiben). Als ehrlicher Steuerzahler handeln die weitgehend in meinem Interesse. Wo ich die Wut kriegen würde, wäre Doppelbesteuerung oder ähnliches. Insofern werde ich bei der "Einkommenssteuerpflicht" von Ausländern mit Liegeplatz in GR hellhörig. Was genau muss man da versteuern?
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#6
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Hallo Andreas!
Das mit dem Schwarzgeld und dem Finanzamt - da hast Du schon recht. Aber ich möchte nicht wissen wie viele Yachten und Boote teilweise oder ganz so bezahlt wurden! Grundsätzlich müssen wir uns im klaren sein daß die Europaweiten Finanzamtvernetzungen immer besser werden d.h. eine totale Überwachung möglich ist. Grüße Reimar
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Der ärmste Hund auf dieser Welt ist ein Mensch für den nur eines zählt - und das ist Geld! |
#7
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Zitat:
Ich habe bei fast jedem meiner Boote, auch mit Liegeplatz im Ausland, eine Anfrage vom FA bekommen. Das Thema kenne ich gut. Die haben mir auch gesagt sie haben Infos über fast jedes Boot, dass irgendjemand in Europa kauft. Und selbst wenn das Boot im Ausland liegt, verlangt das dt. Fa einen Nachweis der im Ausland bezahlten UST und prüft, ob die in DL fällig gewesen wäre.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#8
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Zitat:
so ganz klar ist die Sache für mich nicht. Vor allem verstehe ich nicht, wie sich dieses griechische Gesetz mit EU-Recht verträgt. Wenn die griechischen Finanzbehörden auf Deinen permanenten Liegeplatz in Griechenland aufmerksam werden (wie immer das auch passiert), wirst Du zur EINKOMMENSSTEUER veranlagt, wie das bei ausländischen Besitzern von Wohnungen und Häusern offensichtlich bereits der Fall war. Genauer: Du bist aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Zumindest in der Theorie. Das griechische Steuerrecht erlaubt es demnach, Ausländer zur Einkommenssteuer zu veranlagen, obwohl das Einkommen im Ausland erzielt wurde, bzw. ein fiktives Einkommen abhängig von der Bootsgröße für die Berechnung zu Grunde zu legen. Schau zu Sicherheit auf der Website der Kreuzer-Abteilung nach. Dort ist das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen gut beschrieben. Servus Paul |
#9
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Zitat:
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Alles, was ich schreibe, ist nicht meine Meinung, sondern die von dem anderen da |
#10
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Die Frage ist, wie sich das mit dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Griechenland verträgt.
s hier: Doppelbesteuerungsabkommen (PDF,ca 1,9 MB) eigentlich sollte das Doppelbesteuerungsabkommen solche Fälle verhindern, soweit ich weiß, bin aber kein Steuerberater und kann daher nichts dazu sagen |
#11
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Sobald das Boot irgendwo registriert ist, haben sie dich. Dauert evtl. ein paar Jahre, aber die Mühlen mahlen.
Zu dieser Steuer grundsätzlich: So hart sie ist, sie ist m.E. völlig EU konform. Auch andere Länder verlangen diverse Steuern, z.B für Ferienhäuser. Für meinen selbst genutzten Liegeplatz in Malle bezahle ich z.B. auch jedes Jahr Steuer. Die Griechen waren bis jetzt in dieser Hinsicht sehr langsam, aber sie sind aufgefordert ihren Haushalt in Ordnung zu bringen und das sind wohl die ersten Auswirkungen.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#12
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Auf der website von www.sailorsworld.com gibt es neue Gedanken zur dieser Steuer. Ohne Gewähr wird darauf hingewiesen, dass die neue Steuer möglicherweise nur für Griechen mit Booten unter ausländischer Flagge gelten soll.
Wie auch immer. Abwarten und beobachten ist angesagt. Servus Paul |
#13
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PriceWaterhouseCoopers Tax Bulletin July 2005
Bei PWC gibt es etwas detailliertere Infos:
http://www.pwcglobal.com/gr/eng/ins-...xnews_0705.pdf Darin heisst es: Imputed income from leisure boats under a foreign flag The Ministry of Economy issued Circular POL 1091/14-6-2005, which clarified the application of the deemed income from the possession or ownership of a leisure boat under a foreign flag. According to the above Circular, the criterion for the application of the deemed income from the possession or ownership of a leisure boat under a foreign flag is the ownership or possession of the boat and its navigation in Greece and not the residence of the owner or the possessor of the leisure boat or its flag. Therefore, a permanent resident of another country, who possesses and uses a private leisure boat in Greece under a foreign flag, which comes with a “TRANSIT LOG” of indefinite life, should file an Income Tax Return in Greece and declare the imputed income of the boat. In contrast, private leisure boats under a foreign flag sailing temporarily in Greek territorial waters (e.g. for tourism, cruises, scientific research or work etc.) are not subject to the above provisions. It should be clarified that the determination on the ownership or possession of a private leisure boat, falls under the authority of the Head of the competent Tax Office. For your information, the imputed income on sailing vessels, mechanically driven boats or a combination of both with a living-room is calculated, according to article 16 paragraph 1,e of L.2238/94, based on the boats’ total length, as follows: Boat length Annual deemed income (in Euros) Up to 8 meters 21.000 From 8 to 10 meters 38.000 From 10 to 12 meters 55.600 From 12 to 14 meters 74.400 From 14 to 16 meters 95.000 From 16 to 18 meters 117.800 From 18 to 20 meters 144.200 From 20 to 22 meters 174.800 From 22 to 24 meters 210.000 From 24 to 26 meters 250.000 From 26 to 28 meters 295.800 From 28 to 30 meters 348.000 From 30 to 32 meters 407.200 Over 32 meters 455.400 PWC zufolge soll es nur Yachten betreffen, die mit einem zeitlich unbefristeten (indefinite?) TRANSIT LOG in GR liegen. Ein Transitlog ist nur für Non-EU Bürger notwendig. Könnte sein, das die Griechen damit ihre vielen Auslandsgriechen und ausgeflaggten Yachten einfangen will. Alter und Länge des Boots spielen keine Rolle. Abwarten, was sich da noch tut. Zur Not schnell an Weihnachten noch "Leinen los"
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Klaus Fair winds and clear skies Bekennender Segler |
#14
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Hallo
es gibt eine Stellungnahme vom griechischen Finanzamt in der NEWS-rubrik bei www.sailorsworld.com
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allzeit gute Fahrt! Silberfischchen |
#15
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#16
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Um es kurz zu machen: Diese Regelung betrifft nur NON-EU Yachten mit unbefristetem Transitlog
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Klaus Fair winds and clear skies Bekennender Segler |
#17
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Ich habe das meinem Dad geschickt (Wahl-Grieche mit dt. Pass), und er antwortet dazu:
Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#18
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Zitat:
wie bei allen Waren, die in der EU verkauft/eingeführt werden, wird auch bei Booten die Mwst fällig, und zwar dort, wo es verkauft/eingeführt wird. Da die meisten Boote von Privat an Privat verkauft werden, fällt keine Mwst mehr an. Deshalb ist beim Bootskauf darauf zu achten, dass der Vorbesitzer bescheinigt, dass die Mwst, wo auch immer, bezahlt wurde. Ansonsten wärst du dann steuerpflichtig, weil Eigentümer.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#19
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Es gibt mal wieder einen neuen Status zum Thema:
Demnach handelt es sich nun doch um KEIN neues Gesetz, sondern um Zollrichtlinien zur Umsetzung einer alten EU-Verordnung, die den Import von Booten nach Griechenland betrifft. Jedenfalls ist von Einkommenssteuer nicht mehr die Rede. Die neue Interpretation und die alte Verlautbarung passen irgendwie überhaupt nicht zusammen. Möglicherweise war die Ursprungsfassung auch nur ein Versuchsballon zum Testen der Schmerzgrenze (?) Näheres: www.sailorsworld.com Servus Paul |
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