|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#1
|
|||
|
|||
Seitliche Begrenzungsleuchten an Trailern
Moin zusammen,
ich habe da eine Frage zu einem StVZO-Thema. Bei der letzten HU meines Bootsanhängers wurde vom Prüfer bemängelt, das nur eine seitliche Begrenzungsleuchte vorhanden ist und ansonsten nur gelbe Reflektoren. Seit 1994 müssen Anhänger über 6m Länge im Abstand von 3m beleuchtete Seitenmarkierungen haben wurde mir gesagt. Auch die in der ABE eingetragene Ausnameregelung durch das KBA würde mich nicht von einer Nachrüstung entbinden. Nun meine Frage, muß ich bei meinem Trailer Baujahr 1999 u. 9,2m Lang diese Lampen nachrüsten? Die Ausnahmegenehmigung wurde der Firma Harbeck bereits 1988 für diesen Trailer-Typ vom KBA erteilt. Wer weiß da genaueres oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Ach ja, bei den vorherigen HU's (noch beim Vorbesitzer) wurde dieser Punkt nicht bemängelt. Gruß Jörg
__________________
Kann denn Leistung Sünde sein?? |
#2
|
|||
|
|||
Moin,
bei meinem Trailer hat man nur einen fehlenden gelben Seitenstrahler bemängelt...und 7,9m ist das Dingen auch lang. Willy |
#3
|
||||
|
||||
Hallo Jörg,
alles was dran ist, muss auch funktionieren. Da ich nach dem Slippen oft einen Wackelkontakt in einer der Begrenzungsleuchten hatte, habe ich sie beide entfernt und seitdem auch beim TÜV nie Probleme bekommen. Kann aber natürlich auch daran liegen, dass die Prüfer keine Ahnung von Trailern hatten. Wenn aber, wie in Deinem Fall, eine Ausnahmeregelung sogar eingetragen ist, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man trotzdem nachrüsten muss. Leider erzählen einem auch Prüfer oft gerne mal "einen vom Pferd". Gruß Norman |
#4
|
||||
|
||||
... einfach einen anderen TÜV bzw. eine andere Prüfstelle anfahren.. leider ist es immer noch so, dass es einfach Prüfer gibt, die entweder keine Ahnung haben, oder - aus meiner Erfahrung nicht auszuschließen... einfach absichtlich schickanieren...
Mein Trailer hat keine Ausnahmegenehmigung und ist erst letztes Jahr von mir (da lange nicht angemeldet) mit einer Vollabnahme wieder zugelassen worden... nur mit Seitenstrahlern (keine Leuchten) überhaupt kein Problem..
__________________
servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
|
|