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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 14.06.2013, 11:43
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Standard Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe ) für Boote

Hi,
Eine neue Variante beim Lösen der Aufenthaltsgebühr.Wir fahren jetzt unter kroat. Flagge und da diese Gebühr auch Kroaten zahlen müssen (sollten!), waren wir heute beim HK um unseren Obulus zu leisten,großes Rätselraten bei
den Damen des HK,da für die Ausstellung der Bestätigung die Nummer des gül-
tigen Permits benötigt wird.Kroat.Flagge,kein Permit,was tun?
Wir bekamen ein Permit (Vignette) ohne Kennzeichnung (Lochung),die Nummer dieses Permits wurde dann in die Bestätigung für die Bezahlung der
Aufenthaltsgebühr eingetragen.Fazit: jetzt muß ich bei Kontrolle diese Bestätigung und die mitgeführte Vignette herzeigen.Das heißt auch,daß die Kroaten offenbar diese Gebühr nicht bezahlen,sonst würde man ja wissen,wie es zu bearbeiten ist.
Gruß Gitti
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  #2  
Alt 14.06.2013, 12:21
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Für die Ausstelung der Kurtaxe ist ein Onlineformular von der Hafenkapetanerie auszustellen. Da dieses Formular keine fortlaufende Nummer vergibt, und eine eindeutige Zuordnung notwendig ist, wird einfach eine Vigette und deren Nummer verwendet. Dieses Procedere gilt selbstverständlich auch für Kroaten.
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  #3  
Alt 14.06.2013, 12:57
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Emotion1 Emotion1 ist offline
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Hi Georg,
warum war man dann planlos? Branko mußte eingreifen,und Du weißt wie das ist,müssen und tun sind Zweierlei,für mich auch nachvollziebar,für einen kleiner Fischer,der von seinem Fang lebt und natürlich auch oft über Nacht draußen ist,ist das viel Geld,denn er benötigt diese Bestätigung fürs ganze Jahr.
G.Gitti
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  #4  
Alt 14.06.2013, 13:23
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Zitat:
Zitat von Emotion1 Beitrag anzeigen
Hi Georg,
warum war man dann planlos? Branko mußte eingreifen,und Du weißt wie das ist,müssen und tun sind Zweierlei,für mich auch nachvollziebar,für einen kleiner Fischer,der von seinem Fang lebt und natürlich auch oft über Nacht draußen ist,ist das viel Geld,denn er benötigt diese Bestätigung fürs ganze Jahr.
G.Gitti

Er liegt auch nicht in Buchten wie wir,
und dann ist nicht zu vergessen ob einheimisch dort lebend, oder einheimisch dort Urlaub machend.
Ein Kroate der am Meer lebt zahlt keine Taxe, auch net für das Boot.(Hauptwohnsitz)
Ein Kroate der am Meer ein Häuschen hat für seinen Urlaub, zahlt die Pauschale,(Zweitwohnsitz) oder auch fürs Boot...naja zumiondest sollte er, aber das ist ein anderes Thema.
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  #5  
Alt 14.06.2013, 16:53
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Die Pauschale für den 2. Wohnsitz wird ganz unterschiedlich von Gemeinde zu Gemeinde gehandhabt.
Einige verlangen es, einige nicht.
Das ist meine Erfahrung in Kroatien, da wir ein Haus in Zagreb und am Meer haben.
Auf Anraten der Behörden haben meine Frau und ich uns unterschiedlich gemeldet.
Jeder einen Hauptwohnsitz in einem Haus.
Ein Hauptwohnsitz am Meer und ein Bootsliegeplatz in der selben Gemeinde / Stadt befreit von der Aufenthaltsgebühr, wenn Gebäude und Boot der selbe Eigentümer ist.
Aber: beides darf nicht vermietet werden.
Mittlerweile ist Kroatien schon so kompliziert wie Deutschland.

Einen schönen Tag noch.
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  #6  
Alt 14.06.2013, 17:51
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Danke Glumpo,alles klar,das mit Hauptwohnsitz am Meer wurde uns so nie
gesagt,es hieß,Alle müssen zahlen,auch die Einheimischen,auch die Fischer.
Hätte mich auch gewundert,wäre den kleinen Erwerbsfischern gegenüber nicht fair.
Gruß Gitti
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  #7  
Alt 14.06.2013, 19:46
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Hier steht beschrieben wer zahlt und wer nicht zahlt.

Boravišna pristojba plaća se po svakom ostvarenom noćenju. Plaćaju je pod jednakim uvjetima domaći i strani državljani.

Die Aufenthaltsgebühr ist für jede durchgeführte Nächtigung zu zahlen, die wird bei selben Vorraussetzungen von Einheimischen und nicht Einheimischen bezahlt

Boravišnu pristojbu u Republici Hrvatskoj plaćaju:
- osobe koje u turističkoj općini ili gradu u kojem nemaju prebivalište koriste uslugu smještaja u smještajnom objektu u kojem se obavlja ugostiteljska djelatnost,
- putnici koji koriste uslugu noćenja na plovnom objektu nautičkog turizma (charter, cruising),
- osobe koje pružaju usluge smještaja u domaćinstvu ili seljačkom domaćinstvu,
- vlasnik kuće ili stana za odmor u turističkoj općini ili gradu, koji nije smještajni objekt, za sebe i sve osobe koje noće u toj kući ili stanu,
- vlasnik plovila koje nije plovni objekt nautičkog turizma, za sebe i sve osobe koje noće na tom plovilu u turističke svrhe.

Aufenthaltsgebühr in der Republik Kroatien bezahlen:

-Pesonen die in einer touristischen Gemeinde keinen Wohnort haben, und die Leistung einer Unterkunft in einem gewerblichen Objekt nutzen.
-Reisende die eine Leistung auf einem Boot des nautischen tourismusses in Anspruch nehmen (Charter, Cruising).
-Besitzer eines Hauses für Urlaub und Erholung in einer touristischen Gemeinde oder Stadt, für sich selbst und für alle Personen die in diesem Haus nächtigen.
-Inhaber eines Bootes das nicht ein schwimmendes Objekt des nautischen Tourismusses ist, für sich und alle Personen die dort nächtigen.


Boravišnu pristojbu ne plaćaju:
- djeca do dvanaest godina starosti,
- osobe s tjelesnim invaliditetom od 70% i većim i jedan pratitelj,
- sudionici školskih paket aranžmana (paušalnih putovanja) odobrenih od strane školske ustanove,
- sezonski radnici,
- članovi uže obitelji stanovnika turističke općine ili grada,
- putnici na putničkom brodu u međunarodnom pomorskom prometu kada se brod nalazi na vezu u luci,
- vlasnici kuće za odmor i članovi njegove obitelji, ako je kuća za odmor izvorna stara obiteljska kuća stečena nasljeđivanjem od ostavitelja koji je imao posljednje prebivalište u turističkoj općini ili gradu, kada noće u toj kući,
- osobe koje uslugu noćenja koriste u okviru ostvarivanja programa socijalne skrbi,
- studenti i đaci koji nemaju prebivalište u općini ili gradu u kojem se školuju.

Die Aufenthaltsgebühr müssen nicht bezahlen:

- Kinder bis zu 12 Jahre
-Personen mit einer 70%igen körperlichen Behinderung incl. einer Begleitperson
-Schulklassen (Pauschalreisen)
-Saisonarbeiter
-Engere Familie eines Residenten in der toristischen Gemeinde oder Stadt.
-Reisende eines Schiffes im internationalen Schiffsverkehr.
--Inhaber, incl. seiner Familie, eines ursprünglichen alten Hauses für Urlaub und Erholung, solange dieses Haus nachweislich als Erbschaft von der Person die als letztes dort gemeldet war, gererbt wurde.
- Personen die ihren Nächtigung zum Verwirklichen ihres sozialen Einsatzes nutzen.
-Studenten und Schüler die nicht in diesem Ort ihren Wohnort haben in dem sie sich schulen
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  #8  
Alt 15.06.2014, 11:40
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Er liegt auch nicht in Buchten wie wir,
und dann ist nicht zu vergessen ob einheimisch dort lebend, oder einheimisch dort Urlaub machend.
Ein Kroate der am Meer lebt zahlt keine Taxe, auch net für das Boot.(Hauptwohnsitz)
Ein Kroate der am Meer ein Häuschen hat für seinen Urlaub, zahlt die Pauschale,(Zweitwohnsitz) oder auch fürs Boot...naja zumiondest sollte er, aber das ist ein anderes Thema.
Hi, kroatische Fangemeinde - ich hätte gerne mal eure Meinung gelesen:
Wir haben ein Appartement ganzjährig gemietet und zahlen Kurtaxe. Unser Boot läuft unter kroatischer Flagge und liegt während unserer Aufenthalte am hauseigenen Steg (Mole). Wir unternehmen manchmal mehrtägige Törns in die kroatische Inselwelt und übernachten ausschließlich in möglichst einsamen Buchten, fahren also zum Übernachten in keine Häfen oder Marinas. Müßen wir trotzdem die Aufenthaltsgebühr entrichten?
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  #9  
Alt 16.06.2014, 08:48
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Fred Fred ist offline
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Nimm die Bestätigung mit, dass Du die Kurtaxe an Land bezahlt hast und alles wird gut .....
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Gruß Fred
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  #10  
Alt 16.06.2014, 10:08
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Frank033 Frank033 ist offline
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wie schaut es mit der Kurtaxe aus wenn man
13 Tage auf Rundreise ist (Buchten/Hafenschläfer)
und 7 Tage Appartment (KT wird von der Vermieterin bezahlt)?

Was muss bezahlt werden und in welcher Höhe ?


.....ich weiss - steht sicher in einem der 3000 Trööts drin
habe ausnahmsweise keine Zeit mehr zum durchforsten.
Deswegen danke schon mal für eine kurze Info.

Gruss
Frank

edit: Dank Fred´s Seite schnell gefunden
http://www.bootfahren-in-kroatien.de...touristen.html
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Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts.
http://www.boote-forum.de/attachment.php?attachmentid=37350&stc=1&d=11683409  61

Geändert von Frank033 (16.06.2014 um 10:11 Uhr) Grund: schnell gefunden
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  #11  
Alt 16.06.2014, 13:46
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Ein Kroate der am Meer lebt zahlt keine Taxe, auch net für das Boot.(Hauptwohnsitz).
Stimmt nicht ganz - der Kroate zahlt zwar als Einwohner logischerweise keine Kurtaxe, wohl aber Steuern für sein Boot. Mein Nachbar Pero z.B. zahlt für sein 9-m-Holzschiff 350 Kuna pro Jahr, also ungefähr das Gleiche wie ein Durchschnitts-Touri mit einem kleinen Motorboot. Dafür hat er allerdings Anspruch auf einen Liegeplatz am "komunalni vez", der zwar nur den Bruchteil eines Marina-Liegeplatzes kostet, aber auch extra bezahlt werden muss.
Ein Kroate, der seinen Hauptwohnsitz nicht am Meer hat, zahlt für FeWo und Boot das Gleiche wie wir, und wenn z.B. eine Familie aus Rab oder Zadar Urlaub in Dubrovnik macht, dann zahlt sie dort...Kurtaxe!

Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Ein Kroate der am Meer ein Häuschen hat für seinen Urlaub, zahlt die Pauschale,(Zweitwohnsitz) oder auch fürs Boot...
Das gilt auch für Ausländer. Ich (Deutscher) bezahle neben den obligatorischen Grundbesitzabgaben für meine Hütte pro Jahr 60 Kuna Aufenthaltsgebühr für mich, 60 Kuna für meine Frau und 25 Kuna für jedes Kind/Enkelkind über 12 Jahre. Damit bin ich aller Kurtaxen-Sorgen ledig, aber dafür zahle ich auch ganzjährig Grundsteuer, Müllabfuhr- und sonstige Gebühren, obwohl ich höchstens mal ein paar Monate dort bin.

Ich finde das absolut fair. Unterm Strich kommen Ausländer in Kroatien nicht schlechter weg als die Kroaten selbst, und dass für einen einheimischen Dauerlieger oder Fischer andere Regeln gelten als für einen Sportbootfahrer, dürfte wohl auch nicht EU-rechtswidrig sein.

Klar, niemand zahlt gerne Kurtaxe, ich auch nicht. Aber wenn man sieht, was selbst in kleinen Gemeinden ohne nennenswerte Steuereinnahmen in den letzten Jahren an strukturellen Verbesserungen und Verschönerungen geschaffen wurde, dann finde ich die Kurtaxe durchaus OK - so sie denn wirklich in der Gemeinde ankommt und nicht irgendwo im Behördendickicht versickert.

@Emotion1: wenn ihr ganzjährig gemietet habt, dann zahlt ihr die Kurtaxe auch pauschal so wie ich, 60 Kuna pro Jahr/Nase, richtig? Falls nicht: in meiner Nachbarschaft hat ein Grazer auch ganzjährig ein Apartement gemietet. Und weil er fast jedes Wochenende hier ist, hat er im turist biro seinen Mietvertrag vorgezeigt und wird jetzt genau so behandelt wie ein Hauseigentümer.
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Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.

Geändert von kornatix (16.06.2014 um 13:59 Uhr)
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  #12  
Alt 16.06.2014, 14:44
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Standard Kontrolle Aufenthaltsgebühr

Wurde das entrichten der Aufenthaltsgebühr schon bei jemanden kontrolliert?
wir haben unser Boot seit letzter Woche in einer Marina liegen, es hat beim Check In aber niemand
gefragt ob wir die Aufenthaltsgebühr entrichtet haben, ist denen vermutlich auch wurscht.
Nur Frage ich mich wer überhaupt kontrolliert und ob hier aus dem Forum schon jemand
bei einer Kontrolle nach dem Beleg der entrichteten Aufenthaltsgebühr gefragt wurde.
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Beste Grüße Andy
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  #13  
Alt 16.06.2014, 18:15
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Zitat:
Zitat von Frank033 Beitrag anzeigen
wie schaut es mit der Kurtaxe aus wenn man
13 Tage auf Rundreise ist (Buchten/Hafenschläfer)
und 7 Tage Appartment (KT wird von der Vermieterin bezahlt)?

Was muss bezahlt werden und in welcher Höhe ?


.....ich weiss - steht sicher in einem der 3000 Trööts drin
habe ausnahmsweise keine Zeit mehr zum durchforsten.
Deswegen danke schon mal für eine kurze Info.

Gruss
Frank

edit: Dank Fred´s Seite schnell gefunden
http://www.bootfahren-in-kroatien.de...touristen.html
Wenn ich die kroatische Verordnung über die Aufenthaltsgebühr richtig interpretiere
"2. Die Zahlungspflichtigen des Pauschalbetrags der Aufenthaltsgebühr im Sinne dieser
Verordnung sind Eigentümer oder Benuter von Wasserfahrzeugen (Nautiker) für sich und alle Personen, die in dem Wasserfahrzeug übernachten, das fürUrlaub, Erholung oder Kreuzfahrten verwendet wird.
3. Übernachtung im Sinne dieser Verordnung wird ein Aufenthalt von Personen aus Ziffer 2 dieses Artikels erachtet, wenn sie sich im Wasserfahrzeug in den Häfen des Nautiktourismus beziehungsweise am Liegeplatz im nautischen Teil des Hafens
aufhalten oder übernachten, der für den öffentlichen Verkehr gemäß der Vorschrift, mit welcher Seegut und Seehäfen reguliert werden, geöffnet ist."
dürfte bei einer Übernachtung in einer Bucht keine Aufenthaltsgebühr anfallen.
http://www.mint.hr/default.aspx?id=6098
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  #14  
Alt 16.06.2014, 22:54
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Zitat:
Zitat von winetouu Beitrag anzeigen
Wurde das entrichten der Aufenthaltsgebühr schon bei jemanden kontrolliert?
wir haben unser Boot seit letzter Woche in einer Marina liegen, es hat beim Check In aber niemand
gefragt ob wir die Aufenthaltsgebühr entrichtet haben, ist denen vermutlich auch wurscht.
Nur Frage ich mich wer überhaupt kontrolliert und ob hier aus dem Forum schon jemand
bei einer Kontrolle nach dem Beleg der entrichteten Aufenthaltsgebühr gefragt wurde.
Hallo Andy
Wir sind letztes Jahr Abends in einer Bucht kontrolliert worden. Da wir die Kurtaxe bei der Bootsanmeldung bezahlen haben ,haben wir auch einen Belag der dann vorgelegt wird. Sollten wir dann mal im Hafen Übernachten ,müssen wir drauf achten das uns dann keine Kurtaxe in Rechnung gestellt wird .
Bei der Bootsanmeldung sage ich das wir keine feste Unterkunft haben sondern an Board nächtigen,danach geht es noch ins Touristikbüro zwecks der polizeilichen Anmeldung
Gruß Frank
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  #15  
Alt 16.06.2014, 23:13
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Standard Kurtaxe wieviel ?

Zitat:
Zitat von Frank033 Beitrag anzeigen
wie schaut es mit der Kurtaxe aus wenn man
13 Tage auf Rundreise ist (Buchten/Hafenschläfer)
und 7 Tage Appartment (KT wird von der Vermieterin bezahlt)?

Was muss bezahlt werden und in welcher Höhe ?


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Deswegen danke schon mal für eine kurze Info.

Gruss
Frank
Hallo Frank,

in den letzten Jahren habe ich beim Hafenkapitän (Tisno bzw. Sibenik) den Zeitraum immer konkret angegeben, in dem ich Kurtaxe-pflichtig (d.h. ohne Ferienwohnung) war. Du zahlst den nächstgrößeren Zeitraum (siehe Fred's Tabelle) und der wird auf der Bescheinigung tagesgenau vermerkt.

Die Bescheinigung hat man mir immer gleich ans Permit getackert und gut ist. Wenn Du dann Deine Papiere im Hafen oder einer Marina abgibst, ist auch dort ersichtlich, dass Du bereits Kurtaxe/Aufenthaltsgebühr entrichtet hast.

Auf meiner Bescheinigung vom letzten Jahr siehst Du, dass die alte und die neue Vignettennummer vermerkt wurde.

Gruß
Stipe
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  #16  
Alt 17.06.2014, 02:31
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Polizeiliche Anmeldung bei einem Aufenthalt < 90 Tage sollte meines Wissens nach aber nicht mehr nötig sein
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Viele Grüsse,
Holger
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  #17  
Alt 17.06.2014, 07:03
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Zitat:
Zitat von MainOderAdria Beitrag anzeigen
Polizeiliche Anmeldung bei einem Aufenthalt < 90 Tage sollte meines Wissens nach aber nicht mehr nötig sein
Hallo Holger
jeep,aber letztes Jahr war mir das trotz EU Beitritt noch sicherer mal schauen was dieses Jahr ist werde auf jeden Fall im Touri-Büro nachfragen .
Und wenn dauert es 10Minuten und kostet nichts .
Gruß Frank
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  #18  
Alt 17.06.2014, 14:12
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Zitat:
Zitat von MainOderAdria Beitrag anzeigen
Polizeiliche Anmeldung bei einem Aufenthalt < 90 Tage sollte meines Wissens nach aber nicht mehr nötig sein
Seit dem kroatischen EU-Beitritt entfällt die polizeiliche Anmeldung. EU-Bürger können unangemeldet ein- und ausreisen und sich bis zu drei Monaten in HR aufhalten. Man muss sich nur noch beim Hafenkapitän oder im turist biro zwecks Entrichtung der Aufenthaltsgebühr anmelden, und wenn man diese entweder hier oder da bezahlt hat, dann kann man sich aufhalten, wo man will.
__________________
Pozdrav,
Gerd

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  #19  
Alt 18.06.2014, 00:22
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Seit dem kroatischen EU-Beitritt entfällt die polizeiliche Anmeldung. EU-Bürger können unangemeldet ein- und ausreisen und sich bis zu drei Monaten in HR aufhalten. Man muss sich nur noch beim Hafenkapitän oder im turist biro zwecks Entrichtung der Aufenthaltsgebühr anmelden, und wenn man diese entweder hier oder da bezahlt hat, dann kann man sich aufhalten, wo man will.
Hallo Kornatix,
das sehe ich anders. Vor allem wäre einmal das Boot beim HK anzumelden. Wohnt die Person ausschließlich auf dem Boot, ist auch die Aufenthaltsgebühr zu entrichten. Soweit sind deine Angaben OK. Wohnt die Person aber bspw. in einem Hotel oder einer Pension zahlt sie dort Kurtaxe. Übernachtet die Person nun während eines Törns auf dem Boot, jedoch nicht in einem Hafen oder einer Marina ist m.E. keine Aufenthaltsgebühr zu entrichten.
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  #20  
Alt 18.06.2014, 11:16
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Zitat:
Zitat von Emotion1 Beitrag anzeigen
Hallo Kornatix,
das sehe ich anders. Vor allem wäre einmal das Boot beim HK anzumelden. Wohnt die Person ausschließlich auf dem Boot, ist auch die Aufenthaltsgebühr zu entrichten. Soweit sind deine Angaben OK. Wohnt die Person aber bspw. in einem Hotel oder einer Pension zahlt sie dort Kurtaxe. Übernachtet die Person nun während eines Törns auf dem Boot, jedoch nicht in einem Hafen oder einer Marina ist m.E. keine Aufenthaltsgebühr zu entrichten.
So wie ich das sehe, hat Gerd nichts anderes geschrieben :

Zitat:
Man muss sich nur noch beim Hafenkapitän oder im turist biro zwecks Entrichtung der
Aufenthaltsgebühr anmelden, und wenn man diese entweder hier oder da bezahlt hat, dann kann man sich aufhalten, wo man will.
Und so stimmt das auch. Man muss nicht (mehr) zweimal zahlen !
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Gruß Fred
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  #21  
Alt 18.06.2014, 18:59
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Doch zahlst du doppelt. Weil die Aufenthaltsgebühr gibts nur für 8 Tage. Wenn du also nur einen 4-tägigen Törn unternimmst, zahlst du für die restlichen 4 Tage sowohl im Hotel als auch fürs Boot.
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  #22  
Alt 18.06.2014, 20:43
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Zitat:
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Doch zahlst du doppelt. Weil die Aufenthaltsgebühr gibts nur für 8 Tage. Wenn du also nur einen 4-tägigen Törn unternimmst, zahlst du für die restlichen 4 Tage sowohl im Hotel als auch fürs Boot.
Das ist jetzt aber sehr spitzfindig !
Du kannst Dich ja für 4 Tage im Hotel abmelden und die Kurtaxe auszahlen lassen !
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  #23  
Alt 19.06.2014, 02:41
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Hallo Kornatix,
das sehe ich anders. Vor allem wäre einmal das Boot beim HK anzumelden. Wohnt die Person ausschließlich auf dem Boot, ist auch die Aufenthaltsgebühr zu entrichten. Soweit sind deine Angaben OK. Wohnt die Person aber bspw. in einem Hotel oder einer Pension zahlt sie dort Kurtaxe. Übernachtet die Person nun während eines Törns auf dem Boot, jedoch nicht in einem Hafen oder einer Marina ist m.E. keine Aufenthaltsgebühr zu entrichten.
Nochmal: der normale Tourist, der drei oder vier Wochen Urlaub macht, zahlt für die ganze Zeit seines Aufenthalts nur einmal Kurtaxe, und zwar entweder beim Hafenkapitän, wenn er sein Boot anmeldet oder im turist biro, wenn er ein Zimmer hat und sein Boot später anmeldet oder schon angemeldet hat. Wo man dann letztendlich pennt, im Zimmer, auf dem Boot, im Zelt, bei einer willigen Kroatin oder besoffen in der Bucht am Strand, ist egal. Hauptsache, man hat dort, wo man gerade pennt, einen Schein dabei, auf dem steht, dass die Aufenthaltsgebühr entweder hier oder dort bezahlt wurde. Früher war das anders, da musste Bootsleute mit Quartier an Land doppelt zahlen, sowohl für die Koje an Bord als auch für das Bett an Land. Das ist aber Schnee von gestern.

Wohlgemerkt, dies gilt nur für normale Zwei- oder Vierwochenurlauber, und das sind ja wohl die meisten hier. Für Marina-Dauerlieger, Wohnungs-Dauermieter und Grundbesitzer gibt es Jahres-Pauschalgebühren. Aber das wissen die selbst.

Nachtrag: @Emotion1, die Aufenthaltsgebühr gibt's nicht nur für 8 Tage, sondern für maximal drei Monate (=EU-Aufenthaltsrecht) und danach noch mal für drei Monate, wenn man zwischendurch ausgereist ist. Wie kommst Du auf 8 Tage??? Ist mir da was entgangen ???
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Pozdrav,
Gerd

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Alt 19.06.2014, 09:45
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Hallo Gerd,
die angehängte Verordnung ist doch nach wie aufrecht, oder?
http://www.mint.hr/default.aspx?id=6098
Gruß Rudi
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  #25  
Alt 19.06.2014, 09:47
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