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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Bootsanhaenger mit grünem Kennzeichen
Servus
da hol ich mir doch heute von der Versicherung einen Code für die Zulassung eines Sportbootanhaengers. Bei der Zulassungsstelle sagt die Dame , wenn das Fahrzeug wie gewuenscht ein gruenes Kennzeichen bekommt hat es keine eigene Haftpflichtversicherung sondern ist mit dem Zugfahrzeug versichert. Wenn das Fahrzeug eigenstaendig versichert werden soll dann bitte zum TÜV das Fahrzeug umschluesseln lassen usw. ? Kann mir das Bitte jemand erklaeren .... |
#2
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Wurde hier schon zig-mal erörtert:
Bootsanhänger sind eingestuft als Sportanhänger, daher Grünes Kennzeichen und Steuer- sowie Versicherungsfrei. Allerdings alle 2 Jahre HU! Soll der Anhänger selbst versichert werden, kann das auch OHNE Umschlüsselung gemacht werden, einfach bei der Versicherung anrufen. Ist aber unnötig, weil es Bootsversicherungen gibt, die den Trailer mit einschließen, z.B. hier bei Norman: http://www.boote-forum.de/member.php?u=799 Die Zulassungstante ist nicht kpl. informiert, wie so oft....
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Gruß Heinz,
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#3
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Guckst Du hier:
http://www.bootstechnik.de/?p=260 und hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=178205 und eine Reihe weiterer Threads. Ein Bootstrailer unterliegt nicht der Haftpflichtversicherungspflicht. Er ist in der Tat über das Zugfahrzeug versichert, solange er damit verbunden ist oder aber damit verbunden war und noch in Bewegung ist, nicht aber, wenn er abgestellt ist. Viele von uns (so auch ich) wählen daher eine Bootsversicherung, die eine Trailerhaftpflicht umfasst - ist i.d.R. billiger als eine separate Anhängerversicherung. Meines Erachtens gilt aber für einen Bootstrailer kein VERSICHERUNGSVERBOT, du müsstest ihn also auch als "normalen" Anhänger mit schwarzem Kennzeichen und eigener Anhängerversicherung zulassen können. Dann darfst Du auch anderes als Boote darauf transportieren. Das Du dafür den Anhängertyp ändern lassen müsstest, ziehe ich in Zweifel.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#4
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Ist ganz einfach.
Anhänger für Sportgeräte sind in D von der Haftpflichtversicherung und der KFZ-Steuer befreit und haben daher ein grünes Kennzeichen. Ein entsprechender Schlüssel im KFZ-Brief (heute Zulassungsbescheinigung) dokumentiert dies. Eine Versicherungsbestätigung benötigst du nicht, da der Bootsanhänger über das Zugfahrzeug Haftpflicht versichert ist. Normale Anhänger (z. B. mein 750 kg - Brenderup Kippi 200 mit Plane) sind steur- und versicherungspflichtig und haben daher ein schwarzes Kennzeichen. HINWEIS: wenn du den Bootsanhänger mit der Hand rangierst ist er nicht versichert. Du kannst ihn bei der Bootsversicherung oder in der Hausrat- bzw. Privathaftpflichtversicherung mit einschließen lassen.
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Viele Grüße Thomas Geändert von bootsfreunde.com (17.06.2013 um 11:48 Uhr)
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#5
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Anhänger zum Transport von Sportgerät sind nicht haftpflichtversicherungspflichtig und ausserdem steuerfrei.
Ein Anhänger ist im angekuppelten Zustand immer über das ziehende Fahrzeug Hafpflichtversichert. Interessant wird es nur, wenn der Anhänger nicht angekuppelt ist...... Meine Trailer sind über die Bootshaftpflicht mit versichert. Gruß Martin
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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#6
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Zitat:
Hallo Heinz, das stimmt nicht ganz. Mittlerweile gibt es in einigen Regierungsbezirken eine Arbeitsanweisung, dass Sportgeräteanhänger nicht über eine KFZ-Haftpflichtversicherung versichert werden dürfen, wenn sie ein grünes Kennzeichen haben wollen. Man kann dann nur über die Bootsversicherung oder private Haftpflicht- oder Hausrat versichern, wenn man den Trailer von Hand bewegt. Beim Schaden an einem Zugfahrzeug haftet IMMER die Haftpflicht des Zugfahrzeugs. Viele KFZ-Versicherungen (z. B. HUK Coburg) lehnen auch eine KFZ-Vers. für Sportgeräteanhänger ab (habe ich vor 3 Jahren mal probiert)
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Viele Grüße Thomas
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#7
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Das ist richtig, ich hatte mich nicht umfassend ausgedrückt.
Dort, wo ich meine Fahrzeuge Haftpflicht versichert habe, werden aber auch weitere Versicherungen angeboten, wie bereits oben erwähnt, auch Hausrat mit entspr. erweiterungsmöglichkeiten. Aber, wie auch schon mehrfach hier erörtert, ist die günstigste Variante wohl, den Trailer mit über das Boot und dessen Haftpflicht zu versichern
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Gruß Heinz,
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#8
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Zitat:
Im Anschreiben stand damal, dass dieser günstige Tarif nur für Kfz-Steuer-befreite Anhänger möglich ist, was ja bei "grünen" Sportanhängern der Fall ist. Grüße, Sven |
#9
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Bist du dir sicher das es sich um eine Haftpflichtversicherung handelt und nicht um eine Diebstahlversicherung?
Gruß Uli07 |
#10
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Danke fuer die Antworten .....
der Sachverhalt ist nunmehr klar .... es gibt hier keine Zwangsversicherung sondern eine freiwillige Versicherung ist moeglich ... die HUK bietet wirklich eine Haftpflichtversicherung fuer ca. 12 E an sowie eine Teilkasko fuer 9 Euro ... Versichert ist dann wenn der Haenger selbst im abgekuppelten Zustand etwas anstellt .... gestohlen wird , oder sonstige Schaeden erleidet . Zitat:
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#11
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Zitat:
Grüße, Sven
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#12
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Zitat:
Dann war es wohl die HUK24. Aber beachtet: wenn ihr einen Unfall im angekuppelten Zustand habt, muss immer die Haftpflicht des Zugfahrzeuges haften. Eure Haftpflicht ist dann nur für den Handbetrieb bzw. wenn der Trailer geparkt irgendwo steht. Muss ich gleich mal anrufen, warum hier HUK24-Kunden benachteiligt werden (oder die Dame am Telefon wusste es damals nicht besser, kommt ja öfter mal und überall vor...). Danke für den Hinweis.
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Viele Grüße Thomas |
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