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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 22.06.2013, 14:50
maeranha maeranha ist offline
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Standard Frage zu Trailer ....Zulassungsfrage

Hallo,
Wenn ein Alu - Ami Tailer ( 3000 kg ) in NL offiziell auf NL Gesetze umgebaut wurde, eigene Papiere bekommen hat ( also nicht über das gleiche Kennzeichen wie Fahrzeug ) sollten keine Bürokraten sich dahingehend austoben können das man den in D nicht angemeldet bekommt ?
Danke im voraus
Mfg
Peter
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  #2  
Alt 22.06.2013, 19:09
SunFun SunFun ist offline
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Hallo Peter

Von den Papieren her sollte das kein Problem sein. (Wenn alles dabei ist.........)
Was die Technik angeht, wird dir das eine Prüforganisation erzählen.
Es kommt ganz darauf an, was da alles für ne Mimik (Beleuchtung, Bremsen, Zugeinrichtung) verbaut ist, und inwieweit diese EU-konform ist. In NL ist man da meist relaxter.

Versuch macht kluch..........

Ist ja auch die Frage, ob es dir ein einen eventuellen Umbau wert ist........


Gruß Thom
__________________

Suche Treidelpferd!

Alle sagten "das geht nicht!"
dann kam einer, der wusste das nicht.......
.....und machte es einfach
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  #3  
Alt 22.06.2013, 19:17
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Mad Max III Mad Max III ist offline
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530 Danke in 281 Beiträgen
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Das Zauberwort hier heißt : 21er Abnahme beim TÜV !!!

Viel Erfolg !!!
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  #4  
Alt 22.06.2013, 19:27
Benutzerbild von ThomasS.
ThomasS. ThomasS. ist offline
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Also bei uns in Ö war immer noch am Hänger die weißen Rückleuchten am Kotflügel und die orangen Lichter am Rahmen seitlich zum Nachrüsten.(wie ich die Hänger von D geholt habe)
Mittlerweile ist das aber in D auch so,oder
Ausserdem darf keine Seilzugbremse, sondern muß ein Gestänge bei der Auflaufbremse montiert sein.
Nationale Unterschiede wird es vielleicht noch geben.
__________________
Sonnige Grüße

Thomas
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  #5  
Alt 22.06.2013, 19:43
DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von maeranha Beitrag anzeigen
Hallo,
Wenn ein Alu - Ami Tailer ( 3000 kg ) in NL offiziell auf NL Gesetze umgebaut wurde, eigene Papiere bekommen hat ( also nicht über das gleiche Kennzeichen wie Fahrzeug ) sollten keine Bürokraten sich dahingehend austoben können das man den in D nicht angemeldet bekommt ?
Danke im voraus
Mfg
Peter
Also ich habe noch keinen Tandem Bootsanhänger aus den USA gesehen der beide Achsen gebremst hatte, es war immer nur 1 Achse, also müssen unbedingt die Achsen mit der Auflaufbremse (braucht unbedingt Gestänge) einschl. Handbremse ausgetauscht werden und den EU-Stds entsprechen. Das gilt auch für die erforderliche EU Beleuchtung. Die Rückfahrautomatik sollte er dann auch haben, ansonsten gibt es keine Zulassung in D. Wenn also die NL Änderungen den EU-Vorschriften entspricht, dann sollte es keine Probleme mit einer deutschen TÜV Abnahme für eine deutsche Straßenzulassung geben.

Sollte das nicht der Fall sein, dann gehen die Umrüstkosten so hoch, das man besser einen neuen Bootstrailer kauft. Ansonsten kann er nur als Hafentrailer benutzt werden.

Eigentlich sollten alle Trailer im EU-Bereich inzw. den EU-Vorschriften entsprechen, was derzeit aber nur namhafte Hersteller machen.
__________________
Gruß
Dieter
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  #6  
Alt 22.06.2013, 20:04
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Snackman Snackman ist offline
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
... Die Rückfahrautomatik sollte er dann auch haben, ansonsten gibt es keine Zulassung in D...
Du weißt schon das dass nicht stimmt, oder?
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #7  
Alt 22.06.2013, 21:02
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Wie schon gesagt, nur weil es in einem Land typisiert ist kann es woanders teuer werden.Vorher beim TÜV nachfragen und es gibt keine bösen Überraschungen.
__________________
Sonnige Grüße

Thomas
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