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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bußgeldkataloge Bundeswasserstraßen (BinSchStrO, RheinSchPV, MoselSchPV, DonauSchPV)
Hallo,
für alle die sich nicht immer Regelkonform verhalten , hier die Links zu den Bußgeldkatalogen für Bundeswasserstraßen (BinSchStrO, RheinSchPV, MoselSchPV, DonauSchPV): http://www.verwaltungsvorschriften-i...0003-A22_3.pdf http://www.verwaltungsvorschriften-i...0003-A22_4.pdf http://www.verwaltungsvorschriften-i...0003-A22_5.pdf http://www.verwaltungsvorschriften-i...0003-A22_6.pdf http://www.verwaltungsvorschriften-i...0003-A22_7.pdf http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBW-LS26-0003-A22_21.pdf http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBW-LS26-0003-A22_22.pdf http://www.verwaltungsvorschriften-i...003-A22_23.pdf http://www.verwaltungsvorschriften-i...003-A22_24.pdf http://www.verwaltungsvorschriften-i...003-A22_25.pdf http://www.verwaltungsvorschriften-i...003-A22_26.pdf http://www.verwaltungsvorschriften-i...003-A22_27.pdf http://www.verwaltungsvorschriften-i...003-A22_28.pdf http://www.verwaltungsvorschriften-i...003-A22_29.pdf Nicht ganz im Klarem bin ich mir über manche der verwendeten Abkürzungen, z.B. in der Spalte "Betroffener": Sch = Schiffsführer E = Eigner J = Jeder P = Pächter ??? ... oder bei den Geschwindigkeitsübertretungen, wo nach "VG" und "GB" unterschieden wird. Vieleicht kann das hier noch aufgeklärt werden? Für Landeswasserstraßen gibt es individuelle Bußgeldkataloge, z.B:. http://www.lbv.brandenburg.de/dateie...eldkatalog.pdf Gruß, Ralf Geändert von Jeveraner (27.06.2013 um 21:25 Uhr)
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#2
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Verwarngelder kann die Wapo selbst festlegen. Ist der Betroffene einverstanden, bleibt es dabei.
Bussgeld wird von der WSD generiert, entweder wenn der Betoffene mit dem Verwarngeld nicht einverstanden ist oder ein Verwarngeld aufgrund der Schwere des Deliktes nicht mehr möglich ist.
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Gruss Vestus |
#3
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Hallo,
zuerst zu den Abkürzungen, teilweise ja schon richtig gedeutet: Sch: verantwortlicher Schiffsführer P: für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person (Rudergänger) E: Eigner/Ausrüster J: Jedermann (die Owi kann also auch ohne Fahrzeug begangen werden) Ein Verwarngeld kann bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten seitens der Verwaltungsbehörde (WSD) oder in deren Auftrag (WSP) in Höhe von 5 bis 35€ angeboten werden. Dies ermöglicht dem Beschuldigten und der Behörde ein vereinfachtes Verfahren, welches mit der Zahlung direkt beiderseits zum Abschluss kommt. Da der Beschuldigte mit der Zahlung auch auf Rechtsmittel verzichtet, muss er diesem zustimmen. Bei einer Verwarnung ohne Verwarngeld gilt übrigens das Gleiche. Ach noch vergessen. Schön das Ralf mal eine Online-Fassung gefunden hat, wenn auch leider nicht vollständig und ich glaube, dass ist noch die Fassung von 2002. in der Fassung von 2005 sind meine ich einige 'Preise" höher. Muss ich morgen mal nachgucken. Bis dann Dominic Geändert von Dominic (27.06.2013 um 22:32 Uhr) |
#4
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Hallo,
Nachtrag, sind definitiv Auszüge aus der Fassung von 2002. Anbei ein Auszug aus 2005 für die Missachtung von Fahrgeschwindigkeiten. Bis dann Dominic |
#5
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@ Dominic
Danke für die Tabelle - ich wusste echt nicht wie teuer das ist! Da ist Autofahren ja direkt billig. Boahh, ich glaub ich lass die Neckar Fahrerei (max. 18km/h) lieber bleiben Da wäre ich letzten Sonntag arm geworden, oder gilt die Ausrede "Propeller Versuche" . Würde mich echt interessieren wie "kulant" die Wapo im Fall der Fälle ist - hat's mal jemanden hier erwischt? grüße armin |
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