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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Anhängelast lt. Kfz Schein / Prospekt
Hallo,
Hab die Frage mal in nem anderen Thread gestellt aber noch keine Antwort bekommen: Ist die Anhängelast bei 8% oder 12 % Steigung laut Autobeschreibung der entscheidende Wert??? Aktuell neu Q5 4WD bestellt bei 8 sinds 2000 Kg und bei 12 - 1800 KG.. Das ist bei der Bootssuche schon entscheidend. Viele Grüße Hans Gesendet von meinem HUAWEI U8950N-1 mit Tapatalk 2
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Viele Grüße Hans |
#2
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Moin,
verstehe die Frage nicht? Du darfst dort das ziehen, was in den Papieren steht. Nach Holland, wenn keine Steigungen dazwischen liegen, halt die Höchstlast und wenn es bergan geht, 12%, halt nur 1800 Kilo. Möchtest du also auf dem IM fahren, darf das Boot eine Nummer schwerer sein, als am Mittelmeer, wenn du über die Alpen willst. Dier Hersteller geben immer die Höchstleistung in ihren Prospekten an. Die Höchstgeschwindigkeit wird ja auch nicht auf einer 12% Passteigung erreicht....oder der kürzeste Bremsweg im Winter, bei geschlossener Schneedecke, der Verbrauch nicht im 1. Gang im Stau.... Willy
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#3
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Wenn sich deine Frage auf Kontrollen bezieht, sind logischerweise die KFZ-Papiere das Maß aller Dinge! Ein Werbeprospekt interessiert da niemanden!
Die Lasten können ja durch die verschiedenen KFZ-Konfigurationen innerhalb eines Fahrzeugtyps schon sehr unterschiedlich sein. Div. Extras oder Getriebe können das Eigengewicht des KFZ z.B. nach oben treiben. Das nächste Thema sind die Gewichtsangaben beim Boot und Trailer, da gibts es auch immer Abweichungen. Ich bin da auch sehr genau, weil ich auf meinen Führerschein als Außendienstler angewiesen bin. Tipp: Auto Gewichte nach Papieren Boot vor dem Kauf auf die geeichte Waage beim Baustohändler oder Raiffeisen Meine Marathon war auf einem 900 KG-Trailer, leer ohne Urlaubsgepäck wogen Boot und Trailer schon 920 KG. Mit den 8 und 12 % würd ich mich nicht so verrückt machen, man sollte generell nicht bis ans Limit gehen. Gruß Rainer
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#4
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O.k. Danke,
Also lieber mit dem niedrigeren Gewicht (auch wenn bei uns keine Berge sind) und nen bisschen Puffer planen! Viele Grüße Hans Gesendet von meinem HUAWEI U8950N-1 mit Tapatalk 2
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Viele Grüße Hans |
#5
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Der Q5 ist ein SUV. Da bekommt man das 1,5-Fache des Leergewichts eingetragen, Vorraussetzung ist natürlich der richtige D-Wert der Anhängerkupplung.
Bei einem Pkw bekommt man das zulässige Gesamtgewicht eingetragen. Gruß Uli07
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#6
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Zitat:
Also entweder einen Q7 kaufen oder ein leichteres Boot, je nachdem was noch nicht da ist |
#7
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Also ich denke der Q5 wird mit 2to schon zurecht kommen wenn ich mir da so andere Kandidaten anschaue.
Las Dich nicht verrückt machen wir fahren mit unsrem Navara mindesten 3,5to am Haken.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#8
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Höchstens. Meistens aber nur soviel, wie bei der Typprüfung als grenzwertig erkannt wird. Wobei die Prüfung, an der die meisten Fahrzeuge einknicken, das Halten des Anhängers an 12% Steigung zu Berg mit der Handbremse des Zugfahrzeugs sein dürfte. Da die Auflaufbremse unter dieser Bedingung nicht wirkt, muss die Handbremsachse des PKW allein die ganze Fuhre halten. Allradfahrzeuge sind hierbei manchmal im Vorteil, wenn sie einen Antrieb haben, bei dem die Bremswirkung auf beide Achsen übertragen wird. Das ist aber auch nicht einmal bei allen permanenten Allradantrieben der Fall (je nach Art der Kraftübertragung mittels Haldex-, Torsen- oder sonstigen Kupplungen), sodass die freigegebene Anhängelast bei PKW, aber auch bei Geländewagen oft unter der theoretisch möglichen Grenze vom 1-, bzw. 1,5-fachen des zulässigen Gesamtgewichts bleibt.
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#9
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Da hast du schon Recht. Es gibt einige Händler die sich auf so etwas spezialisiert haben. Die bekommen das meistens hin, aber Ausnahmen bestätigen die Regel.
Gruß Uli07 |
#10
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Zitat:
soweit ich weiss ist Deine Aussage nicht richtig. Das 1,5 fache bekommen nur Geländewagen eingetragen, aber keine SUV! Dazu gehört dann auch ein entsprechender Böschungswinkel usw. Nur SUV reicht nicht. Daher ist beim Tiguan die Zuglast nur für die Version Track and Field mt 2,5 to eingetragen. Die anderen gelten als SUV und dürfen nur 2,2 to ziehen
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Alles Gute aus Achim Torsten Jede hinreichend fortschrittliche Technologie ist von Magie nicht zu unterscheiden
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#11
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Zitat:
Willy |
#12
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Zitat:
das stimmt aber so nicht. Zitat:
Quelle Also doch über die Alpen.....
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Gruß Holger Meine Baustelle DE23. "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky)
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#13
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Zitat:
Bspw. auf der A1 in Norddeutschland, weit und breit kein Hügel, darfst Du selbstverständlich 2to ziehen. Wirst Du auf einem Alpenpass mit >8% angehalten oder an einer Stelle, zu der Du nur über einen solchen gelangen konntest, wirds argumentativ schwierig. Auf der Sliprampe etc. zählt nicht, das ist Privatgelände. Kann aber versicherungstechnisch haarig werden, wenn Dir mal die ganze Fuhre baden geht. Ich würde auf jeden Fall die 2to als Grenze heranziehen. Die Bootsauswahl ist größer, und Du kannst einen Tandemtrailer nehmen, der in sich ein gewaltiges Plus an Laufruhe und Sicherheit (Reifenplatzer) bringt. Davon ab: in der Klasse bis 2to kostet Überschreitung der zul. Anhängelast sowieso erst ab 5% (1.800 -> 1.890kg), und bis 20% 35 EUR (1.800 -> 2.160kg). (s. http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php, b)) Will heißen: mit einem vorschriftsmäßig beladenen, ausgereizten 2to-Trailer bist Du bis 8% Steigung korrekt unterwegs, bei 8%-12% bist Du (bezogen aufs Auto) 11% überladen, macht 30 EUR und fröhliche Weiterfahrt. (Ausland kann strenger aussehen). Und technisch hat der Q5 mit 2to bestimmt kein Problem. Ich habe einen Tandemtrailer, die Fuhre wiegt vollgetankt urlaubsklar 1.990kg. Wenn ich den Tandemtrailer durch einen Monotrailer ersetzen würde, käme ich auf 1.800kg und könnte mit einer C-Klasse ziehen - aber da gilt das gleiche.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#14
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Zitat:
bin da nicht so im Bilde, erst einmal gefahren, die Brennerautobahn, muss um 1980, mit einem Citroen DS21i Pallas gewesen sein, auf dem Weg nach Rimini. Dann darf man halt....aber mit meinen 136 PS und den 2 Tonnen hinten am Haken, würde ich mir das kneifen. So weit käme ich auch gar nicht, mich würde vorher der Schlag treffen. Zitat:
Ich meine, da gelten die normalen Verkehrsregeln und Hafentrailer sind, streng genommen, nicht zulässig. Lass mal was passieren.....dein Hafentrailer überrollt einen Menschen. Ich glaube, die Autoversicherung wird dir was husten.... http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20D...rkehrsraum.pdf Gruß Willy Geändert von Giligan (02.07.2013 um 17:28 Uhr) |
#15
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Zitat:
Beamten schon weit vorher untersagt werden, i-d-R aber regelmäßig ab 9-10%. Passt dann sogar der Trailer nicht, wird das Umladen auf einen passenden Trailer auf einem Rastplatz unter Zuhilfenahme einer Fremdfirma richtig teuer. Denn es gibt eben keinerlei gesetzlich geregelten Toleranzen für Über- ladung, sie ist schlicht verboten. Stellt sich der Beamte stur, (warum auch immer: von "Frau hatte am Vortag Migräne" bis zu "Wie man in den Wald ruft"), hast du eben Pech gehabt. Diskussionen enden da meist nicht ziel- führend.
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gregor
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#16
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Zitat:
Das mag auf einer NATO-Rampe in der Tat anders aussehen, und auch da bin ich sicher, dass die Kollegen von der Rennleitung besseres zu tun haben. Die Versicherungsseite hatte ich ja erwähnt, wobei auch Versicherungen erstmal nachweisen müssen, dass Dein Vergehen schadensbeeinflussend war. Wenn Dein Handbremsseil mit 3,8to am Haken knallt und die Fuhre versinkt, gibts einen Zusammenhang. Wenn Du mit Schritttempo ein Kind anfährst, war es m.E. egal, ob Du 1,8to oder 2to am Haken hattest. Ich sage ja auch nicht "ist erlaubt". Ich sage "ich würd's tun". Insbesondere, weil die Anhängelasten zunehmend zur Segmentsteuerung verwendet werden: C220 CDI hat 1,8to, GLK220 CDI 2to Anhängelast - und basieren auf derselben Plattform und laufen aus dem gleichen Werk (Zitat Mercedes Flottenmanagement). Da glaube ich einfach nicht, dass ein C220CDI (oder hier halt Q5) bei einer Anhängelast, die er kilometerweit bis 8% zieht, bei 12% plötzlich abraucht.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#17
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Hi,
ich habe es so verstanden, als seien Slip-Rampen ganz allgemein gemeint. Und da gibt es sicher große Unterschiede, mit einem Knöllchenblock wird dir keiner auf den Pelz rücken, Probleme gibt es, in der Regel, immer nur bei Personenschaden. Das der Wagen abraucht, habe ich ja auch nicht geschrieben, sondern das er es durchaus kann, wenn man ihn sanft behandelt. Wir haben einen 124T und einen 202, der 124 macht einen belastbareren Eindruck als der 202, dem würde ich keine 2 Tonnen anhängen. Ist naturgemäß alles etwas schwächer ausgelegt, was auch Sinn eines leichteren, kleineren und billigeren Autos ist. Mercedes hatte beispielsweise vor einigen Jahren keine Schaltgetriebe ab einer bestimmten Motorleistung im Programm. Es sind nur die Plattformen und der Motor, der hier eine Rolle spielen. Gruß Willy |
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