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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.06.2013, 09:38
Hans 103 Hans 103 ist offline
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Standard Anhängelast lt. Kfz Schein / Prospekt

Hallo,

Hab die Frage mal in nem anderen Thread gestellt aber noch keine Antwort bekommen:

Ist die Anhängelast bei 8% oder 12 % Steigung laut Autobeschreibung der entscheidende Wert???
Aktuell neu Q5 4WD bestellt bei 8 sinds 2000 Kg und bei 12 - 1800 KG.. Das ist bei der Bootssuche schon entscheidend.

Viele Grüße
Hans


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Hans
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  #2  
Alt 29.06.2013, 10:05
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Giligan Giligan ist offline
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Moin,

verstehe die Frage nicht?

Du darfst dort das ziehen, was in den Papieren steht. Nach Holland, wenn keine Steigungen dazwischen liegen, halt die Höchstlast und wenn es bergan geht, 12%, halt nur 1800 Kilo.

Möchtest du also auf dem IM fahren, darf das Boot eine Nummer schwerer sein, als am Mittelmeer, wenn du über die Alpen willst.

Dier Hersteller geben immer die Höchstleistung in ihren Prospekten an. Die Höchstgeschwindigkeit wird ja auch nicht auf einer 12% Passteigung erreicht....oder der kürzeste Bremsweg im Winter, bei geschlossener Schneedecke, der Verbrauch nicht im 1. Gang im Stau....

Willy
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  #3  
Alt 29.06.2013, 10:41
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Fishermen Fishermen ist offline
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Wenn sich deine Frage auf Kontrollen bezieht, sind logischerweise die KFZ-Papiere das Maß aller Dinge! Ein Werbeprospekt interessiert da niemanden!

Die Lasten können ja durch die verschiedenen KFZ-Konfigurationen innerhalb eines Fahrzeugtyps schon sehr unterschiedlich sein. Div. Extras oder Getriebe können das Eigengewicht des KFZ z.B. nach oben treiben.

Das nächste Thema sind die Gewichtsangaben beim Boot und Trailer, da gibts es auch immer Abweichungen.

Ich bin da auch sehr genau, weil ich auf meinen Führerschein als Außendienstler angewiesen bin.

Tipp:
Auto Gewichte nach Papieren
Boot vor dem Kauf auf die geeichte Waage beim Baustohändler oder Raiffeisen

Meine Marathon war auf einem 900 KG-Trailer, leer ohne Urlaubsgepäck wogen Boot und Trailer schon 920 KG.

Mit den 8 und 12 % würd ich mich nicht so verrückt machen, man sollte generell nicht bis ans Limit gehen.

Gruß
Rainer
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  #4  
Alt 29.06.2013, 11:15
Hans 103 Hans 103 ist offline
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O.k. Danke,
Also lieber mit dem niedrigeren Gewicht (auch wenn bei uns keine Berge sind) und nen bisschen Puffer planen!

Viele Grüße
Hans

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Viele Grüße
Hans
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  #5  
Alt 29.06.2013, 11:36
uli07 uli07 ist offline
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Der Q5 ist ein SUV. Da bekommt man das 1,5-Fache des Leergewichts eingetragen, Vorraussetzung ist natürlich der richtige D-Wert der Anhängerkupplung.
Bei einem Pkw bekommt man das zulässige Gesamtgewicht eingetragen.

Gruß Uli07
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  #6  
Alt 29.06.2013, 12:16
etspace etspace ist offline
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Zitat:
Zitat von Hans 103 Beitrag anzeigen
O.k. Danke,
Also lieber mit dem niedrigeren Gewicht (auch wenn bei uns keine Berge sind) und nen bisschen Puffer planen!

Viele Grüße
Hans

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Wenn man längere Strecken mit dem Trailer fahren will, sollte das Gespann zum Wagen passen oder umgekehrt.
Also entweder einen Q7 kaufen oder ein leichteres Boot, je nachdem was noch nicht da ist
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  #7  
Alt 29.06.2013, 14:14
Benutzerbild von Stephan123
Stephan123 Stephan123 ist offline
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Also ich denke der Q5 wird mit 2to schon zurecht kommen wenn ich mir da so andere Kandidaten anschaue.
Las Dich nicht verrückt machen wir fahren mit unsrem Navara mindesten 3,5to am Haken.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #8  
Alt 29.06.2013, 16:28
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Bei einem Pkw bekommt man das zulässige Gesamtgewicht eingetragen.
Höchstens. Meistens aber nur soviel, wie bei der Typprüfung als grenzwertig erkannt wird. Wobei die Prüfung, an der die meisten Fahrzeuge einknicken, das Halten des Anhängers an 12% Steigung zu Berg mit der Handbremse des Zugfahrzeugs sein dürfte. Da die Auflaufbremse unter dieser Bedingung nicht wirkt, muss die Handbremsachse des PKW allein die ganze Fuhre halten. Allradfahrzeuge sind hierbei manchmal im Vorteil, wenn sie einen Antrieb haben, bei dem die Bremswirkung auf beide Achsen übertragen wird. Das ist aber auch nicht einmal bei allen permanenten Allradantrieben der Fall (je nach Art der Kraftübertragung mittels Haldex-, Torsen- oder sonstigen Kupplungen), sodass die freigegebene Anhängelast bei PKW, aber auch bei Geländewagen oft unter der theoretisch möglichen Grenze vom 1-, bzw. 1,5-fachen des zulässigen Gesamtgewichts bleibt.
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  #9  
Alt 29.06.2013, 19:58
uli07 uli07 ist offline
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Da hast du schon Recht. Es gibt einige Händler die sich auf so etwas spezialisiert haben. Die bekommen das meistens hin, aber Ausnahmen bestätigen die Regel.

Gruß Uli07
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  #10  
Alt 30.06.2013, 17:44
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mail2torsten mail2torsten ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Der Q5 ist ein SUV. Da bekommt man das 1,5-Fache des Leergewichts eingetragen, Vorraussetzung ist natürlich der richtige D-Wert der Anhängerkupplung.
Bei einem Pkw bekommt man das zulässige Gesamtgewicht eingetragen.

Gruß Uli07
Hallo Uli,
soweit ich weiss ist Deine Aussage nicht richtig. Das 1,5 fache bekommen nur Geländewagen eingetragen, aber keine SUV! Dazu gehört dann auch ein entsprechender Böschungswinkel usw. Nur SUV reicht nicht. Daher ist beim Tiguan die Zuglast nur für die Version Track and Field mt 2,5 to eingetragen. Die anderen gelten als SUV und dürfen nur 2,2 to ziehen
__________________
Alles Gute aus Achim
Torsten

Jede hinreichend fortschrittliche Technologie ist von Magie nicht zu unterscheiden
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  #11  
Alt 02.07.2013, 13:28
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Höchstens. ...Wobei die Prüfung, an der die meisten Fahrzeuge einknicken, das Halten des Anhängers an 12% Steigung zu Berg mit der Handbremse des Zugfahrzeugs sein dürfte...
Meiner hat Feststellbremsbacken wie eine DKW-Hummel aus den 50ern....ob das klappt?

Willy
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  #12  
Alt 02.07.2013, 13:40
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Moin,

verstehe die Frage nicht?

Du darfst dort das ziehen, was in den Papieren steht. Nach Holland, wenn keine Steigungen dazwischen liegen, halt die Höchstlast und wenn es bergan geht, 12%, halt nur 1800 Kilo.

Möchtest du also auf dem IM fahren, darf das Boot eine Nummer schwerer sein, als am Mittelmeer, wenn du über die Alpen willst.

Dier Hersteller geben immer die Höchstleistung in ihren Prospekten an. Die Höchstgeschwindigkeit wird ja auch nicht auf einer 12% Passteigung erreicht....oder der kürzeste Bremsweg im Winter, bei geschlossener Schneedecke, der Verbrauch nicht im 1. Gang im Stau....

Willy
Hallo Willy,
das stimmt aber so nicht.

Zitat:
Name: Brennerautobahn
Höhe: 1.374 Meter
Verbindung Steinach am Brenner (Tirol) - Sterzing (Italien/Südtirol)
Maximale Steigung: 6 %
Wohnwagen: ja
Der Brennerpass hat 12% Steigung.

Quelle

Also doch über die Alpen.....
__________________
Gruß Holger


Meine Baustelle DE23.

"Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky)
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  #13  
Alt 02.07.2013, 13:45
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Zitat:
Zitat von Hans 103 Beitrag anzeigen
Hallo,

Hab die Frage mal in nem anderen Thread gestellt aber noch keine Antwort bekommen:

Ist die Anhängelast bei 8% oder 12 % Steigung laut Autobeschreibung der entscheidende Wert???
Aktuell neu Q5 4WD bestellt bei 8 sinds 2000 Kg und bei 12 - 1800 KG.. Das ist bei der Bootssuche schon entscheidend.

Viele Grüße
Hans


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Ist halt die Frage, wo Du erwischt wirst .
Bspw. auf der A1 in Norddeutschland, weit und breit kein Hügel, darfst Du selbstverständlich 2to ziehen.
Wirst Du auf einem Alpenpass mit >8% angehalten oder an einer Stelle, zu der Du nur über einen solchen gelangen konntest, wirds argumentativ schwierig.
Auf der Sliprampe etc. zählt nicht, das ist Privatgelände. Kann aber versicherungstechnisch haarig werden, wenn Dir mal die ganze Fuhre baden geht.

Ich würde auf jeden Fall die 2to als Grenze heranziehen. Die Bootsauswahl ist größer, und Du kannst einen Tandemtrailer nehmen, der in sich ein gewaltiges Plus an Laufruhe und Sicherheit (Reifenplatzer) bringt.
Davon ab: in der Klasse bis 2to kostet Überschreitung der zul. Anhängelast sowieso erst ab 5% (1.800 -> 1.890kg), und bis 20% 35 EUR (1.800 -> 2.160kg).
(s. http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php, b))

Will heißen: mit einem vorschriftsmäßig beladenen, ausgereizten 2to-Trailer bist Du bis 8% Steigung korrekt unterwegs, bei 8%-12% bist Du (bezogen aufs Auto) 11% überladen, macht 30 EUR und fröhliche Weiterfahrt.
(Ausland kann strenger aussehen).

Und technisch hat der Q5 mit 2to bestimmt kein Problem.

Ich habe einen Tandemtrailer, die Fuhre wiegt vollgetankt urlaubsklar 1.990kg. Wenn ich den Tandemtrailer durch einen Monotrailer ersetzen würde, käme ich auf 1.800kg und könnte mit einer C-Klasse ziehen - aber da gilt das gleiche.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #14  
Alt 02.07.2013, 17:17
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von monk Beitrag anzeigen
Hallo Willy,
das stimmt aber so nicht.



Der Brennerpass hat 12% Steigung.

Quelle

Also doch über die Alpen.....
Hi,

bin da nicht so im Bilde, erst einmal gefahren, die Brennerautobahn, muss um 1980, mit einem Citroen DS21i Pallas gewesen sein, auf dem Weg nach Rimini.
Dann darf man halt....aber mit meinen 136 PS und den 2 Tonnen hinten am Haken, würde ich mir das kneifen. So weit käme ich auch gar nicht, mich würde vorher der Schlag treffen.

Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen

Auf der Sliprampe etc. zählt nicht, das ist Privatgelände. Kann aber versicherungstechnisch haarig werden, wenn Dir mal die ganze Fuhre baden geht.
Würde ich so meine Hand nicht für ins Feuer legen. Die meisten Rampen liegen auf frei zugänglichen Flächen. Schlagbäume stehen auf, Passanten laufen herum....siehe Rünthe, da ist nicht mal eine optische Abgrenzung, die Straße wird, so man geradeaus fährt, zur Rampe.

Ich meine, da gelten die normalen Verkehrsregeln und Hafentrailer sind, streng genommen, nicht zulässig.

Lass mal was passieren.....dein Hafentrailer überrollt einen Menschen. Ich glaube, die Autoversicherung wird dir was husten....

http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20D...rkehrsraum.pdf

Gruß
Willy

Geändert von Giligan (02.07.2013 um 17:28 Uhr)
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  #15  
Alt 02.07.2013, 17:43
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
... bei 8%-12% bist Du (bezogen aufs Auto) 11% überladen, macht 30 EUR und fröhliche Weiterfahrt.
...
Das ist Ermessensfrage, die Weiterfahrt kann dir bei nicht wohlwollenden
Beamten schon weit vorher untersagt werden, i-d-R aber regelmäßig ab
9-10%. Passt dann sogar der Trailer nicht, wird das Umladen auf einen
passenden Trailer auf einem Rastplatz unter Zuhilfenahme einer Fremdfirma
richtig teuer.

Denn es gibt eben keinerlei gesetzlich geregelten Toleranzen für Über-
ladung, sie ist schlicht verboten. Stellt sich der Beamte stur, (warum auch
immer: von "Frau hatte am Vortag Migräne" bis zu "Wie man in den Wald
ruft"), hast du eben Pech gehabt. Diskussionen enden da meist nicht ziel-
führend.
__________________
gregor

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  #16  
Alt 02.07.2013, 17:56
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
[...]
Würde ich so meine Hand nicht für ins Feuer legen. Die meisten Rampen liegen auf frei zugänglichen Flächen. Schlagbäume stehen auf, Passanten laufen herum....siehe Rünthe, da ist nicht mal eine optische Abgrenzung, die Straße wird, so man geradeaus fährt, zur Rampe.

Ich meine, da gelten die normalen Verkehrsregeln und Hafentrailer sind, streng genommen, nicht zulässig.

Lass mal was passieren.....dein Hafentrailer überrollt einen Menschen. Ich glaube, die Autoversicherung wird dir was husten....

http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20D...rkehrsraum.pdf

Gruß
Willy
Die Sliprampen, die ich meine, sind auf Privatgelände und das Befahren nur nach vorherigem Abdrücken eines Obulus gestattet. Oft gurkt der Eigentümer da selbst mit einem Geländewagen oder Gabelstapler ohne Zulassung rum. Dass da ein Cop / Ordnungsamt mit Winkelmesser und Bußgeldblock stehen dürfte, glaube ich schlicht nicht.
Das mag auf einer NATO-Rampe in der Tat anders aussehen, und auch da bin ich sicher, dass die Kollegen von der Rennleitung besseres zu tun haben.

Die Versicherungsseite hatte ich ja erwähnt, wobei auch Versicherungen erstmal nachweisen müssen, dass Dein Vergehen schadensbeeinflussend war. Wenn Dein Handbremsseil mit 3,8to am Haken knallt und die Fuhre versinkt, gibts einen Zusammenhang. Wenn Du mit Schritttempo ein Kind anfährst, war es m.E. egal, ob Du 1,8to oder 2to am Haken hattest.

Ich sage ja auch nicht "ist erlaubt". Ich sage "ich würd's tun". Insbesondere, weil die Anhängelasten zunehmend zur Segmentsteuerung verwendet werden: C220 CDI hat 1,8to, GLK220 CDI 2to Anhängelast - und basieren auf derselben Plattform und laufen aus dem gleichen Werk (Zitat Mercedes Flottenmanagement). Da glaube ich einfach nicht, dass ein C220CDI (oder hier halt Q5) bei einer Anhängelast, die er kilometerweit bis 8% zieht, bei 12% plötzlich abraucht.
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Andreas
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Alt 02.07.2013, 19:29
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Giligan Giligan ist offline
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Hi,

ich habe es so verstanden, als seien Slip-Rampen ganz allgemein gemeint. Und da gibt es sicher große Unterschiede, mit einem Knöllchenblock wird dir keiner auf den Pelz rücken, Probleme gibt es, in der Regel, immer nur bei Personenschaden.

Das der Wagen abraucht, habe ich ja auch nicht geschrieben, sondern das er es durchaus kann, wenn man ihn sanft behandelt.

Wir haben einen 124T und einen 202, der 124 macht einen belastbareren Eindruck als der 202, dem würde ich keine 2 Tonnen anhängen. Ist naturgemäß alles etwas schwächer ausgelegt, was auch Sinn eines leichteren, kleineren und billigeren Autos ist.

Mercedes hatte beispielsweise vor einigen Jahren keine Schaltgetriebe ab einer bestimmten Motorleistung im Programm. Es sind nur die Plattformen und der Motor, der hier eine Rolle spielen.


Gruß
Willy
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