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  #1  
Alt 03.07.2013, 08:30
bambuse bambuse ist offline
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Standard Schriftart für Kennzeichen

Hallo allerseits,

würde gern die Nummer des Kennzeichens in der gleichen Schriftart (Bradley Hand) wie den Schiffsnamen ausführen. Hat jemand Erfahrung ob es damit Probleme geben könnte wenn Mindestgöße und Farbe (Hell auf dunklem Grund oder dunkel auf hellem Grund) eingehalten werden ?

Gruß

Christoph
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  #2  
Alt 03.07.2013, 08:35
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Seestern Seestern ist offline
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Naja, die Schrift hat ja mit Größe und Farbe nichts zu tun.
natürlich kannst Du in Bradley Hand einen Schriftzug in 10cm Höhe und hell auf Dunkel / dunkel auf hell produzieren.
Von der Lesbarkeit würde ich mir keine Sorgen machen, das sieht doch alles ganz gut aus:
https://www.google.com/search?q=Brad...w=1109&bih=843

Da habe ich schon abenteuerlichere Experimente gesehen.
Achte nur drauf, dass Du nicht 10cm groß bestellst und dann die einzelnen Zeichen z.T. nur 9,5cm (o.ä.) haben. Dann lieber gleich in 11cm bestellen.
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #3  
Alt 03.07.2013, 08:37
Benutzerbild von barracuda75
barracuda75 barracuda75 ist offline
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Bei Bradley Hand dürfte es keine Probleme geben
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben
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  #4  
Alt 03.07.2013, 08:50
bambuse bambuse ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
.....
Da habe ich schon abenteuerlichere Experimente gesehen.
Achte nur drauf, dass Du nicht 10cm groß bestellst und dann die einzelnen Zeichen z.T. nur 9,5cm (o.ä.) haben. Dann lieber gleich in 11cm bestellen.
Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
Bei Bradley Hand dürfte es keine Probleme geben
Danke für die schnellen Antworten

Gruß

Christoph
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  #5  
Alt 03.07.2013, 09:11
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Die Schriftart ist nirgends vorgeschrieben, lediglich die Lesbarkeit muss gewährleistet sein §2 (1) KlFzKV-BinSch und da schließe ich mich barracuda75 an:
Zitat:
Zitat von barracuda75 Beitrag anzeigen
Bei Bradley Hand dürfte es keine Probleme geben
Gruß Lutz
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  #6  
Alt 03.07.2013, 09:52
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Was heißt eigentlich "mind. 10 cm großen Buchstaben"? Bezieht sich das auf die kleinsten Buchstaben? Oder reicht es wenn die Großbuchstaben mind. 10 cm hoch sind?

Beispiel Bootname: "Boot"
"B" + "t" 10 cm hoch und "o" niedriger oder "o" 10 cm hoch und "B" und "t" dann entsprechend größer?
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #7  
Alt 03.07.2013, 10:01
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thommygun thommygun ist offline
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Soweit ich weiß müssen alle Buchstaben eine mindesthöhe von 10cm haben.
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Gruß Thomas


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Alt 03.07.2013, 10:07
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PIEP-Köln PIEP-Köln ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Was heißt eigentlich "mind. 10 cm großen Buchstaben"? Bezieht sich das auf die kleinsten Buchstaben? Oder reicht es wenn die Großbuchstaben mind. 10 cm hoch sind?

Beispiel Bootname: "Boot"
"B" + "t" 10 cm hoch und "o" niedriger oder "o" 10 cm hoch und "B" und "t" dann entsprechend größer?
Die Größe des Namens spielt keine Rolle, lediglich für das Kennzeichen muss die Mindestgröße eingehalten werden, und da gibt es keine Kleinbuchstaben. Z.B. K-P 185
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Gruß vom Mario

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  #9  
Alt 03.07.2013, 11:19
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
Die Größe des Namens spielt keine Rolle, lediglich für das Kennzeichen muss die Mindestgröße eingehalten werden, und da gibt es keine Kleinbuchstaben. Z.B. K-P 185
Oh - Da habe ich wohl falsch gedacht.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #10  
Alt 03.07.2013, 11:23
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Zitat:
Zitat von PIEP-Köln Beitrag anzeigen
Die Größe des Namens spielt keine Rolle, lediglich für das Kennzeichen muss die Mindestgröße eingehalten werden, und da gibt es keine Kleinbuchstaben. Z.B. K-P 185

Ja so meinte ich das auch. So ist es richtig!
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Gruß Thomas


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