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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.07.2013, 12:08
Paparemo1 Paparemo1 ist offline
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Standard Frage zu Ausweichregel.

Hallo, ich weiss nicht, ob ich mich richtig verhalten habe.
Brauche da mal euren Rat.

Ort Lenzer Krug, vom Plauer See kommend!
Kurz vor der Einfahrt in den Kanal bemekrte ich eine Fahrgastschiff im Kanal.
Habe dann sofort abgedreht und eine Runde vor der Kanaleinfahrt gedreht.
Dabei habe ich festgestellt, das das Fahrgastschiff am Anlaeger Lenzer Krug
fest lag.
Also bin ich mit 6km/h in den Kanal reingedampft.
Kurz dannach macht das Fahrgastschiff los und kommt mir entgegen.
Wir begegneten uns genau unter der Brücke, was für mich als frischer
Scheininhaber, gefühlt mehr als eng war. Die Begegnung lief aber problemlos ab.
Aus der Richtung des Fahrgastschiffes steht jedoch ein Schild "Begenungsverbot"
Was war nun richtig? Hat der einfach das Schild ignoriert oder hätte ich warten müssen, da es ein Berufsschiff ist?
Wobei das wäre nicht mehr möglich gewesen, da ich bereits im Kanal war als er ablegte.
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  #2  
Alt 16.07.2013, 12:29
Benutzerbild von klastey
klastey klastey ist offline
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Standard

Hi,
das Begegnungsverbot gilt nur für Berufsschiffe untereinander.
Die sprechen sich über Funk ab, wer zuerst fährt.
Möglichkeit 1 für dich, du verbaust auch eine Funke und sprichst das Fahrgastschiff an,
oder Möglichkeit 2, du machst es so wie bisher auf gut Glück.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #3  
Alt 16.07.2013, 12:34
Paparemo1 Paparemo1 ist offline
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Danke Für die Antwort.
Funke fällt aus, da Charterdampfer.

Woran erkenne ich denn das das begegnungsverbot nur für Berufler gilt?
Am Schild war kein zusatz angebracht und NV Karten und Törnatlas haben auch keine Einschränkung dazu gemacht.

Gelten dann nicht die Beschilderungen grundsätzlich für alle?
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  #4  
Alt 16.07.2013, 12:54
Benutzerbild von nagel254
nagel254 nagel254 ist offline
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Nein, gelten nicht für alle - Begegnungsverbot und auch Überholverbot gelten nicht für Sportboote .

Hier kannst du alle Zeichen nochmal sehen- Die mit 1 gekennzeichneten gelten Nicht für Sportboote.

http://www.boote-magazin.de/reise/di...en/a42407.html


Gruss
Christian
__________________
Früher hatte ich Angst im Dunkel- Wenn ich mir heute meine Stromrechnung ansehe, habe ich Angst vor Licht .

Geändert von nagel254 (16.07.2013 um 13:03 Uhr)
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  #5  
Alt 16.07.2013, 13:07
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Müritzer Müritzer ist offline
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Hallochen
Das Begegnungsverbot welches dort steht gilt für jeden Bootsführer welcher
von Größe und Masse hier eine Gefahr bringen könnte.
Da unsere Dampfer generell Raser, Drängler und besoffen (ich drücke mich mal so krass aus weil sehr oft so) fahren ist das was Du erlebt hast normal aber seitens der Berufsschiffer nicht richtig.
Auch dort gilt die gegenseitige Rücksichtsnahme.
ABER: oft sieht es nur so eng aus wie es dann eigentlich garnicht ist.
Ich fahre eine 32 und habe in allen Kanälen keine Begegnungsprobleme.
Selbst im Jabeler Kanal kann man sich begegnen wenn genug Wasser unterm Kiel ist.
Müritzer
__________________
ALLES IST SCHÖN - aber nur solange wie man selber dran glaubt !
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  #6  
Alt 16.07.2013, 14:10
Paparemo1 Paparemo1 ist offline
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365 Danke in 192 Beiträgen
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Vielen Dank für die Infos.
Wieder was gelernt.

In den Jablischen See wäre ich auch gerne gefahren.
Habe ne ruhige Ankerbucht gesucht. Am letzten Mittwoch als es so windig war.
Kamen aus Richtung Waren. Jedoch habe ich mich wegen Tiefgang nicht in den Kanal getraut. Wie hatten 95 cm. Der Kanal war an der Engstelle mit 1m angegeben.
Dann Wollte ich im Flachbereich Westlich vor der Kanaleinfahrt ankern.
Das ging auch nicht. War viel zu flach. Steckte schon im Schlick.
Wir sind dann weiter zur Marina Fleesensee.
War nicht schön dort. Die Gastliegeplätze total ungeschhützt.
Und Preise.....mein lieber Schwan.
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  #7  
Alt 16.07.2013, 14:15
Benutzerbild von Mar-Thar
Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Zitat:
Zitat von Müritzer Beitrag anzeigen
Selbst im Jabeler Kanal kann man sich begegnen wenn genug Wasser unterm Kiel ist.
Naja ... Bei Booten über 8m ist es (gerade dort) sicher nicht die dümmste Idee, einem Berufer oder so einer 12m-Charter-Gondel galant den Vortritt zu lassen. Letztere sind ja meist gut gepolstert; hilft aber auch nix, wenn er einen dafür ins Wisentreservat schubst...

mfg
Martin
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #8  
Alt 16.07.2013, 18:54
RIA_Ingo RIA_Ingo ist offline
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In NL steht bei bei einigen Zeichen der Zusatz "SPORT" drunter....
__________________
Lg
Ingo
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"Die eierlegende Wollmilchsau"
Bordcomputer preiswert
https://github.com/pi-yacht-monitor/pi-yacht-monitor
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  #9  
Alt 01.08.2019, 11:00
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Bert2019 Bert2019 ist offline
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Ich habe lange gesucht, bis ich die Ausnahmen für Kleinfahrzeuge auch in der Binnenschiffahrtsstrassenordnung gefunden habe. ( Ist in der RheinschiffahrtspolizeiVO genauso) . Aber aufpassen: In den Niederlanden ist das offenbar nicht so geregelt mit der Ausnahme für Kleinfahrzeuge.
Hier ist der Text:
§ 6.02
Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen

2. Die §§ 6.04, 6.05, 6.07, 6.08 Nr. 1, §§ 6.10, 6.11 und 6.12, mit Ausnahme von Tafelzeichen B.1,
gelten weder für Kleinfahrzeuge, Schleppverbände und gekuppelte Fahrzeuge nach Nummer 1 noch
sind sie ihnen gegenüber anzuwenden. Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, brauchen § 6.09
Nr. 2, §§ 6.13, 6.14 und 6.16 nicht gegenüber Kleinfahrzeugen, Schleppverbänden und gekuppelten
Fahrzeugen nach Nummer 1 anzuwenden.

Die kompletten Text findet man in ELWIS.
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  #10  
Alt 01.08.2019, 11:08
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Dir ist aber schon klar, das der Thread von 2013 ist und keiner mehr danach gefragt hat?!
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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  #11  
Alt 01.08.2019, 11:09
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Bert2019 Bert2019 ist offline
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Und in Ergänzung zu meinen Kommentar oben ( Ausnahme für Kleinfahrzeuge) : In der Europäischen Binnenschiffahrtsstarssenordnung ist die Ausnahme nicht drin :

https://www.unece.org/fileadmin/DAM/...CEVNI-Rev4.pdf

Das ist also offenbar Ländersache und spezifisch für Deutschland. Zeigt wie schnell man sich bei den Nachbarländern falsch verhalten kann, wenn man nur mit dem Basiswissen von der SBF Prüfung fährt.
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  #12  
Alt 01.08.2019, 11:32
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Zitat:
Zitat von Bert2019 Beitrag anzeigen
Ich habe lange gesucht, bis ich die Ausnahmen für Kleinfahrzeuge auch in der Binnenschiffahrtsstrassenordnung gefunden habe. ( Ist in der RheinschiffahrtspolizeiVO genauso) . Aber aufpassen: In den Niederlanden ist das offenbar nicht so geregelt mit der Ausnahme für Kleinfahrzeuge.
Hier ist der Text:
§ 6.02
Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen

2. Die §§ 6.04, 6.05, 6.07, 6.08 Nr. 1, §§ 6.10, 6.11 und 6.12, mit Ausnahme von Tafelzeichen B.1,
gelten weder für Kleinfahrzeuge, Schleppverbände und gekuppelte Fahrzeuge nach Nummer 1 noch
sind sie ihnen gegenüber anzuwenden. Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, brauchen § 6.09
Nr. 2, §§ 6.13, 6.14 und 6.16 nicht gegenüber Kleinfahrzeugen, Schleppverbänden und gekuppelten
Fahrzeugen nach Nummer 1 anzuwenden.

Die kompletten Text findet man in ELWIS.
und das lernt man alles beim Führerschein und ist sogar Inhalt der Fragen...
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #13  
Alt 01.08.2019, 11:32
IbisIII IbisIII ist offline
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Zitat:
Zitat von Bert2019 Beitrag anzeigen
Zeigt wie schnell man sich bei den Nachbarländern falsch verhalten kann, wenn man nur mit dem Basiswissen von der SBF Prüfung fährt.
Das ist beim Autofahren nicht anders und nichts Neues: In Kroatien muss man permanent links blinken beim Überholen. In Italien kann das Motorrad beschlagnahmt werden, wenn der Helm keine ECE hat. Usw. usw. Muss man sich halt mal informieren, wie das im Zielland so abläuft.
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Motorisierte Grüße,

Dirk
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  #14  
Alt 01.08.2019, 15:37
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von IbisIII Beitrag anzeigen
Das ist beim Autofahren nicht anders und nichts Neues: In Kroatien muss man permanent links blinken beim Überholen. In Italien kann das Motorrad beschlagnahmt werden, wenn der Helm keine ECE hat. Usw. usw. Muss man sich halt mal informieren, wie das im Zielland so abläuft.
Dann fragt man sich, wofür die EU eigentlich gut ist.
Immerhin die Bananenform wurde (angeblich) festgeschrieben.

Gruß

Totti
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  #15  
Alt 01.08.2019, 18:39
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Dir ist aber schon klar, das der Thread von 2013 ist ...
Er war halt gründlich...

Zitat:
Zitat von Bert2019 Beitrag anzeigen
Ich habe lange gesucht, ...
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  #16  
Alt 02.08.2019, 13:23
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Fraenkie Fraenkie ist gerade online
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Zitat:
Zitat von IbisIII Beitrag anzeigen
Das ist beim Autofahren nicht anders und nichts Neues: In Kroatien muss man permanent links blinken beim Überholen. In Italien kann das Motorrad beschlagnahmt werden, wenn der Helm keine ECE hat. Usw. usw. Muss man sich halt mal informieren, wie das im Zielland so abläuft.
Naja.
Wie das fahren in und um nen Kreisverkehr geht lernt man ja in der Fahrschule (also zumindest Billi).

Wie du dich im Kreisverkehr in Frankreich dann theoretisch zu verhalten hättest kannst ja auch vorbereiten (ist je nachdem ein bisschen anders dort).

Und dann kommst an Arc de Triumphe.
Angehängte Grafiken
 
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #17  
Alt 02.08.2019, 13:25
IbisIII IbisIII ist offline
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Der ist genausowenig stellvertretend für alle französischen Kreisverkehre wie z.B. der Stadtverkehr in Berlin für alle restlichen Städte Deutschlands.
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Motorisierte Grüße,

Dirk
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  #18  
Alt 02.08.2019, 13:33
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Fraenkie Fraenkie ist gerade online
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Zitat:
Zitat von IbisIII Beitrag anzeigen
Der ist genausowenig stellvertretend für alle französischen Kreisverkehre wie z.B. der Stadtverkehr in Berlin für alle restlichen Städte Deutschlands.
Wollt nur was anmerken an all die, die so toll in der Schule aufgepasst haben und meinen sich perfekt vorbereiten zu können.

Als Stuttgarter stellst schon in München im Verkehr fest, das Anpassungsfähigkeit gefragt ist.
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Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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