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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 29.08.2005, 21:48
Fischersfritz Fischersfritz ist offline
Ensign
 
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Standard Rückforderung der deutschen Mehrwertsteuer

Ich habe im Jahre 2001 bei meinem deutschen Vertragspartner ein fabrikneues Boot (finnisches Fabrikat) mit AB Motor (Yamaha) erworben. Dieses lieferte mir mein dt. Händler verzollt in die Schweiz.

Meine Frage wäre die: kann ich nun die dt. Mehrwertsteuer noch zurückfordern und wo müsste ich dies gegebenfalls tun? Kann mir hier jemand mit Rat zur Seite stehen?

Gruss aus der Schweiz

Peter
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  #2  
Alt 29.08.2005, 21:51
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Wenn Du das Boot mit einer abgestempelten AE ausgeführt hast,
bekommst Du die MwSt vom Händler zurück.

Aber nach 4 Jahren wird er sich nicht mehr an Dich erinnern.
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  #3  
Alt 30.08.2005, 07:42
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hilgoli hilgoli ist offline
Fleet Admiral
 
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Er wird das Boot doch bei der Einfuhr in die Schweiz verzollt und versteuert haben. Warum sollte er dir die deutsche Märchensteuer berechnen ? Ist die auf deiner Rechnung als deutsche Mwst mit 16 % ausgewiesen ?
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Gruß Olli
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  #4  
Alt 30.08.2005, 15:20
Benutzerbild von ch4
ch4 ch4 ist offline
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Standard Re: Rückforderung der deutschen Mehrwertsteuer

Zitat:
Zitat von Fischersfritz
Ich habe im Jahre 2001 bei meinem deutschen Vertragspartner ein fabrikneues Boot (finnisches Fabrikat) mit AB Motor (Yamaha) erworben. Dieses lieferte mir mein dt. Händler verzollt in die Schweiz.

Meine Frage wäre die: kann ich nun die dt. Mehrwertsteuer noch zurückfordern und wo müsste ich dies gegebenfalls tun? Kann mir hier jemand mit Rat zur Seite stehen?

Gruss aus der Schweiz

Peter
Hallo Peter

Wenn Du bei der Einfuhr die Schweizer MWSt abgerechnet und bezahlt hast, denk ich dass Du die Deutsche MWSt auch wieder zurückfordern kanns. Ob Dein Deutscher Lieferant nach 4 Jahren dies noch macht oder darf ist wieder eine andere Frage. Hast Du jedoch vor 4 Jahren die Schweizer MWSt nicht abgerechnet und bezahlt ... kannst Du es vergessen.

Grüsse aus der Zentralschweiz
Christian
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  #5  
Alt 08.09.2005, 22:03
Fischersfritz Fischersfritz ist offline
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Danke für die Bemühungen. Das Boot wurde selbstverständlich ordnungsgemäss verzollt und die MwSt abgerechnet. Das "Problem" dürfte meines Erachtens sein, dass mit der dt. Händler ddas Boot eben "netto", d.h. mit bereits abgezogener deutscher Mehrwertsteuer offerierte. Somit kann ich wohl nicht mehr rückfordern.
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  #6  
Alt 08.09.2005, 22:05
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Fischersfritz
ddas Boot eben "netto", d.h. mit bereits abgezogener deutscher Merhwertsteuer offerierte. Somit kann ich wohl nicht meher rückfordern.
Wenn Du keine deutsche MwSt bezahlt hast, kannst Du auch keine zurück fordern.
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  #7  
Alt 08.09.2005, 22:32
Fischersfritz Fischersfritz ist offline
Ensign
 
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danke cyrrus.. das trifft zu!
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  #8  
Alt 09.09.2005, 07:20
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Kapitaen52 Kapitaen52 ist offline
Captain
 
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Ist es noch zu früh, oder warum verstehe ich den ganzen Thread hier nicht.
Da kauft jemand ein Boot, bezahlt keine deutsche MWST und will die dann zurückverlangen.
Das kann doch eigentlich nur ein Politiker sein.
Gestern sagte ein CDU-Politiker auf einer Wahlveranstaltung zu einem Arbeitnehmer auch Zitat " Wir geben euch Priviligien zurück, die ihr bisher garnicht hattet".
Gruß
Ein sich wundernder Kapitän am frühen Morgen

Wilfried
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