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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 24.07.2013, 19:33
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Emotion1 Emotion1 ist offline
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Standard Bootsschein und Yachtregister Kroatien

Sea Help hat in seinem letzten Newsletter veröffentlicht, dass Boote unter kroatischer Flagge einen Bootsschein und ein Yachtregister mitführen müssen.
Ich habe nur ein zweimal gefaltetes brieftaschenfreundliches Dokument.
Kann mir bitte wer sagen was der Bootsschein ist und was das Yachtregister?
Oder hat Sea Help wieder einmal daneben geschossen?
Mit freundlichen Grüßen
Rudi
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  #2  
Alt 24.07.2013, 19:56
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion1 Beitrag anzeigen
Sea Help hat in seinem letzten Newsletter veröffentlicht, dass Boote unter kroatischer Flagge einen Bootsschein und ein Yachtregister mitführen müssen.
Ich habe nur ein zweimal gefaltetes brieftaschenfreundliches Dokument.
Kann mir bitte wer sagen was der Bootsschein ist und was das Yachtregister?
Oder hat Sea Help wieder einmal daneben geschossen?
Mit freundlichen Grüßen
Rudi

Vielleicht so:

>12m Registrierung
<12m Bootsschein
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  #3  
Alt 24.07.2013, 20:10
sailorbrand sailorbrand ist offline
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Grundsätzlich ist das Papier vom WSA der "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen" (Bootsausweis) im Ausland auch gültig.

Der "Internationale Bootsschein" (vom ADAC, DSV, DMYV) kurz Bootsschein, ist nix anderes. Nur dass der Name in Kombination mit der gelogenen Werbung des ADAC dass man den im Ausland bräuchte, recht verbreitet ist. Ab und zu glaubt sogar so ein kroatischer Hafenkapitän, dass der für uns im Ausland pflicht wär...

Es wurde solange gelogen, bis das zur Wahrheit wird....

Tatsache: in D ist beides gleichwertig und nur Binnen vorgeschrieben. Nach deutschem Recht reicht auf See sogar ein Name und ein Heimathafen. Das müssten sogar die Kroaten akzeptieren. Verstehen die aber nicht. Deshalb: eins von beiden reicht.


(irgendwann wird es Leute geben die auch glauben dass man mit dem Auto nicht ins Ausland darf, wenn man kein ADAC-Mitglied ist)
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Michael

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  #4  
Alt 24.07.2013, 20:18
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glumpo glumpo ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion1 Beitrag anzeigen
Boote unter kroatischer Flagge
Zitat:
Zitat von sailorbrand Beitrag anzeigen
Grundsätzlich ist das Papier vom WSA der "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen" (Bootsausweis) im Ausland auch gültig.

Der "Internationale Bootsschein" (vom ADAC, DSV, DMYV) kurz Bootsschein, ist nix anderes. Nur dass der Name in Kombination mit der gelogenen Werbung des ADAC dass man den im Ausland bräuchte, recht verbreitet ist. Ab und zu glaubt sogar so ein kroatischer Hafenkapitän, dass der für uns im Ausland pflicht wär...

Es wurde solange gelogen, bis das zur Wahrheit wird....

Tatsache: in D ist beides gleichwertig und nur Binnen vorgeschrieben. Nach deutschem Recht reicht auf See sogar ein Name und ein Heimathafen. Das müssten sogar die Kroaten akzeptieren. Verstehen die aber nicht. Deshalb: eins von beiden reicht.


(irgendwann wird es Leute geben die auch glauben dass man mit dem Auto nicht ins Ausland darf, wenn man kein ADAC-Mitglied ist)

Rudi sein Boot hat Krota-Papiere,
ansonsten stimme ich deinem Text voll zu
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  #5  
Alt 25.07.2013, 08:41
sailorbrand sailorbrand ist offline
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Rudi sein Boot hat Krota-Papiere,
ansonsten stimme ich deinem Text voll zu
Ok, hab ich übersehen. Dann muss er ja nur die dazu gehörigen Papiere mitführen, denke ich.
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Geändert von sailorbrand (25.07.2013 um 14:22 Uhr)
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  #6  
Alt 25.07.2013, 08:59
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von sailorbrand Beitrag anzeigen

(irgendwann wird es Leute geben die auch glauben dass man mit dem Auto nicht ins Ausland darf, wenn man kein ADAC-Mitglied ist)
Dieses Märchen hält sich ja schon lange wegen dem IBS
Obwohl nur das WSA- Kennzeichen ein amtliches Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland ist.
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  #7  
Alt 25.07.2013, 17:51
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Zitat:
Zitat von Emotion1 Beitrag anzeigen
Sea Help hat in seinem letzten Newsletter veröffentlicht, dass Boote unter kroatischer Flagge einen Bootsschein und ein Yachtregister mitführen müssen.
Ich habe nur ein zweimal gefaltetes brieftaschenfreundliches Dokument.
Kann mir bitte wer sagen was der Bootsschein ist und was das Yachtregister?
Oder hat Sea Help wieder einmal daneben geschossen?
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Rudi
Mitzuführen ist der kroatische Bootsschein, bis 12m, die Haftpflichtvers Urkunde und die Fahrerlaubnis (Küstenpatent)
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  #8  
Alt 25.07.2013, 19:19
Benutzerbild von jubilee
jubilee jubilee ist offline
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Mitzuführen ist der kroatische Bootsschein, bis 12m, die Haftpflichtvers Urkunde und die Fahrerlaubnis (Küstenpatent)
Das hat uns der Hafenkapitän von Punat auch so erklärt. Unter Kroatische Flagge und >12m ist mitzuführen:
- Bootsschein
- Führerschein (die Klasse (Küste, Hochsee,...) ist im Bootsschein vermerkt)
- Haftpflicht (Blaue Karte)
- Vignette / dazugehörige Urkunde

Mit dem kroatischen Bootsschein werden NICHT benötigt:
- Crewliste
- Permit

Den kroatischen Bootsschein zu erlangen ist eine aufwändige, aber nicht teure Sache. Davon werde ich aber separat mal berichten, wenn wir die Bürokratie endlich abgeschlossen haben...
__________________
Viele Grüsse, Oliver

There is no reward in next life for not building a boat in this one! - Ken Bassett

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