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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 30.08.2005, 17:30
littleb littleb ist offline
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Standard Seebriefänderungen in Österreich

Hallo alle zusammen,

Ich habe einen neuen Messbrief für mein Boot bekommen und der Ziviltechniker sagte mir, dass ab sofort nicht mehr der Bootsname für die Zulassung wichtig ist sondern es wird eine Nummer (wie bei der Donauzulassung - N-?????) vergeben, und diese ist dann die ID-Nummer sozusagen. Den Bootsnamen kann ich aber weiterhin drauflassen ist aber nicht mehr relevant.

Diese Regelung gibt es seit Juni 2005 und es ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren (glaube ich hat er gesagt) denn da läuft der Seebrief aus und bei der nächsten Verlängerung bekommen alle eine Nummer die bis jetzt nur einen Namen hatten.

Habt ihr da auch schon was gehört davon, denn ich konnte im Internetz noch nichts davon finden.

Liebe Grüsse

Bernhard
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... und immer eine Handbreit Schnaps in der Flasche!
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  #2  
Alt 30.08.2005, 20:43
Benutzerbild von Sigi S.
Sigi S. Sigi S. ist offline
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ich glaube, das ist richtig.

laut www.bmvit.gv.at -> Seeschifffahrt:

...Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt
(Seeschifffahrtsgesetz – SeeSchFG, BGBl.Nr. 174/1981 i.d.F. BGBl. Nr. 452 und
692/1992, 917/1993, 505/1994, BGBl. I Nr. 32/2002, BGBl. I Nr. 41/2005; Jachtzu-lassungsverordnung,
BGBl.Nr. 502/1994 i.d.F. BGBl. II Nr. 167/2005; Sportboote-Sicherheitsverordnung
– SpSV, BGBl. Nr. 19/1996 i.d.F. BGBl. II Nr. 302/1998,
200/2001, 244/2001, 266/2001, 35/2002, 70/2002, 195/2002, 386/2002, 390/2002,
240/2003, 357/2003, 389/2003, 108/2004 (gemäß § 14 der Verordnung über
Anforderungen an Sportboote, BGBl. II Nr. 276/2004, zeitlich begrenzt in Geltung);
Verordnung über Anforderungen an Sportboote, BGBl. II Nr. 276/2004 i.d.F. BGBl. II
Nr. 21/2005)
Allgemeines
Die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt (behördlicher Bescheid) ist an die
Person des Eigentümers und die Jacht gebunden. Die Zulassung berechtigt und
verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge. Über die Zulassung selbst
wird eine Urkunde (Seebrief) ausgestellt, die zusammen mit dem Bescheid und dem
Messbrief stets im Original oder in beglaubigter Kopie an Bord mitzuführen ist.
Jeder Jacht wird, wenn nicht im Rahmen einer Zulassung für Binnengewässer
bereits vorhanden, ein amtliches Kennzeichen zugewiesen. Diesem kann ein frei
wählbarer Name angeschlossen werden.
Die Gültigkeit der Zulassung ist auf 10 Jahre befristet.

Gruß Sigi
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  #3  
Alt 30.08.2005, 20:50
littleb littleb ist offline
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Hallo

Ich habe aber nicht wirklich eine Zulassung für Binnengewässer, denn bei der Donau gab es ja schon immer die Nummern oder täusche ich mich da??

Bernhard
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  #4  
Alt 30.08.2005, 20:56
littleb littleb ist offline
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ok das habe ich anscheinend überlesen


Jeder Jacht wird, wenn nicht im Rahmen einer Zulassung für Binnengewässer bereits vorhanden, ein amtliches Kennzeichen zugewiesen.

Bernhard
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  #5  
Alt 27.03.2006, 14:05
tomtom78 tomtom78 ist offline
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hi

haben ein neues motorboot gekauft welche Daten Seebrief usw müssen wir ändern lassen in Österreich (Heimat).. wir fahren nur in Kroatien !!

wenn ich das richtig verstanden habe kann ich dem Boot jedem Namen dann geben ,... die Nummer bleibt aber gleich .. oder ändert sich die auch ?

kann man eine Verlängerung des Seebriefes dann auch in Kroatien machen ?
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  #6  
Alt 27.03.2006, 14:55
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Gernot Gernot ist offline
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Ich habe vor 4 Wochen einen solchen neuen Seebrief bekommen.

Mit einer Registrierungsnummer.

D.h. auch der Messbrief muß NEU gemacht werden. Der Name ist hinfällig.

Der neue Seebrief gilt 10 Jahre.

Gernot
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  #7  
Alt 27.03.2006, 15:01
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Nachtrag:

Wir hatten bereits den alten Seebrief seit 2001.
Er hat bis 2006 gegolten.
Hier mußte man den Meßbrief erstellen, mit einem Namen für das Boot.

Den Namen mußte man sich zuvor von der Schiffahrtsamt einholen bzw. reservieren lassen. Bei uns war das der Name "Ingrid".
Da es "Ingrid" schon gab bekamen wir "Ingrid VI".

Mit diesem Namen gingen wir zum Germanischen LLoyd, der den Meßbrief ausstellte.

Mit diesem Meßbrief ging es dann zum Schiffahrtsamt wo wir den Seebrief bekamen.

Heuer, nach Ablauf des Seebreifes (2006), bekamen wir ein Schreiben, daß die neuen Seebriefe nur mehr Nummern anstatt den Namen haben.
Damit ist auch der Meßbrief ungültig und es muß ein neuer beantragt werden.
Diesen Meßbrief, sowie den alten Seebrief mußte man nur mehr per eingeschreibenen Brief einschicken und zwei Wochen später hatten wir unseren neuen Seebrief, der jetzt 10 Jahre gilt.
Die Nummer ist am Seebrief vermerkt.

Es steht allerdings nirgends wo, daß er auf dem Schiff aufzubringen ist.

Es sind auch keine Hinweise angeführt, wie groß, in welcher SChriftart und welcher Farbe diese Kennzeichnung dann zu erfolgen hat. Auch nciht wo es am Schiff anzubringen ist.

So weit so gut.

Gernot
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  #8  
Alt 27.03.2006, 18:03
tomtom78 tomtom78 ist offline
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messbrief??? so etwas wie zulassungsschein oder typenschein ??
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  #9  
Alt 27.03.2006, 22:20
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Entschpricht am ehesten ner art Typenschein.
Enthält bei mir Name, Type, Bauwerft, Motorisierung mit Nummer, Länge, Breite, BRZ, Baujahr und dergelichen
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  #10  
Alt 27.03.2006, 22:53
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Zitat:
Zitat von Gernot
......Es steht allerdings nirgends wo, daß er auf dem Schiff aufzubringen ist......Es sind auch keine Hinweise angeführt, wie groß, in welcher SChriftart und welcher Farbe diese Kennzeichnung dann zu erfolgen hat. Auch nciht wo es am Schiff anzubringen ist.....
Da kennst Du aber unseren Amtsschimmel schlecht:

[Zitat]
(5) "Das amtliche Kennzeichen ist vom Zulassungsinhaber in dauerhafter Ausführung und ohne Verzierungen
in weißer Schrift auf dunklem Grund oder schwarzer Schrift auf hellem Grund mit einer Schrifthöhe von 150
mm und einer Schriftstärke von 20 mm auf dem in der Zulassung bezeichneten Fahrzeug anzubringen und
in gut lesbarem Zustand zu erhalten."
[/Zitat]
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Gruß von Gerhard.
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  #11  
Alt 29.03.2006, 16:39
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Aha!

Und wo ist dieser Wortlaut zu finden?

Bei den mitgesendetet Unterlagen steht das nirgend wo.

Oder ist das ein Auszug aus dem österreichischem Schiffahrtsgesetz für die in Österreich betriebene Schiffe?

Gernot
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  #12  
Alt 29.03.2006, 16:47
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Hallo !

Ich hab das auch noch nicht gelesen....

Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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  #13  
Alt 29.03.2006, 20:04
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Zitat:
....Aha!....Und wo ist dieser Wortlaut zu finden?
Die Angaben zur Schrifthöhe / Stärke findest Du zum Beispiel HIER....
"Zulassung für das Meer" Seite 2, Punkt C......
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Gruß von Gerhard.
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  #14  
Alt 26.04.2006, 11:41
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Zitat:
Zitat von 1WO
....Ich hab das auch noch nicht gelesen....
So, mein neuer Seebrief ist eingetroffen: (Der ist jetzt übrigens für 10 Jahre gültig)

[Zitat]
" Das amtliche Kennzeichen ist in dauerhafter Ausführung und ohne Verzierungen in deutlich lesbarer Schrift mit einer Schrifthöhe von mindestens 150 mm und einer Schriftstärke von 20 mm am Heck, gegebenenfalls auf beiden Seiten, oder auf beiden Seiten des Buges anzubringen. Dem amtlichen Kennzeichen kann ein frei wählbarer Name angeschlossen werden."
[/Zitat]

da hat doch unser Amtsschimmel glatt verabsäumt, eine Schriftfarbe zu bestimmen. Warum schwebt mir da automatisch so etwas wie grelles Pink vor Augen......
__________________
Gruß von Gerhard.
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  #15  
Alt 26.04.2006, 12:22
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Zitat:
Zitat von gerhard-kainz

da hat doch unser Amtsschimmel glatt verabsäumt, eine Schriftfarbe zu bestimmen. Warum schwebt mir da automatisch so etwas wie grelles Pink vor Augen......
Komisch eigentlich, weil in der Wasserstraßenverkehrsordnung steht zusätzlich zur größe auch noch weis auf dunklen und schwarz auf hellen grund.....
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