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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Schriftzug Name des Schiffes
Hallo alle zusammen,
war vor einer Woche in Rab, im Stadthafen angelegt. Sprach irgendein "Offizieller" den Skipper an, daß der Name der Yacht vorne links und rechts mindestens 20 cm groß angeschrieben sein muss. Der Skipper konnte mittels Engelszungen und ein wenig Schleim eine Geldstrafe von mehreren Tausend Kuna abwehren, zumal es sich um ein Charterschiff handelte. Wir haben dann mal drauf geachtet, es sind höchstens 50 Prozent der Yachten so beschriftet. Ist das nun Vorschrift oder nur blöde Wichtigmacherei mit Abzocke? |
#2
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bei uns in ö ist h 100mm stärke 10mm
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LG. Hans |
#3
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Zitat:
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LG. Hans |
#4
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Beidseitig am Bug, oder einmal am Heck, so kenne ich das.
Min. 10cm groß.
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Gruß Markus |
#6
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Mit Name der Jacht ist doch vermutlich die Registrierungsnummer/Kennzeichen gemeint - oder?
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Guybrush Threepwood: "Hinter dir, ein dreiköpfiger Affe!" |
#7
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Hier fahren soviele die garkeinen Namen haben oder nur ein Kennzeichen, denke 10cm sollten ausreichen..........aber nebenbei es gehen viele Gerüchte um die Abzocke rum , ich selbst bin in 20 Jahren Kroatien nie kontrolliert worden
Mit baltischen Grüßen Marco
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Mit baltischen Grüssen Marco |
#8
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Zitat:
Du kommst ja auch mit deinem in D registriertem Boot nach Hr, da gilt D Regelung. Da es sich wahrscheinlich um ein Charterboot handelt, dass in Hr gemeldet ist muss es die 20 cm hohen Schriften haben. Meherer tausen Kuna halte ich eher für ein Gerücht anstatt einer Abzocke |
#9
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in Österreich mindestens 8 cm hoch,§ 4 Kennzeichnung
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10011537 Gitti |
#10
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Die 20 cm sind wohl etwas übertrieben,schaut ja toll aus auf einem Boot
oder haben die Gesetzgeber alle ein Augenleiden? Haben nur 14 cm Höhe gemacht,also ein Treffer,wenn man uns erwischt, aber ich kleb mir doch nicht 2 solche Bootsverschandler auf. Na,wir werden`s ja sehen. Gruß Gitti |
#11
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Zitat:
Ist aber so, zumindest steht es so geschrieben im Artikel 13 über die Kennzeichnung von Booten....rot markiert OZNAČAVANJE IMENA BRODOVA I JAHTI, ODNOSNO OZNAKA OBJEKATA Članak 13. Ime broda i jahte mora biti ispisano na objema stranama pramca i na krmi broda i Ime, odnosno oznaka, moraju biti čitljivo ispisani.jahte. Oznaka objekta mora biti ispisana na objema stranama pramca, a ukoliko objekat ima i ime, isto ime može biti ispisano samo na krmi. Luka upisa mora biti ispisana na krmi ispod imena broda i jahte, odnosno na krmi objekta. Ukoliko objekat pored oznake ima i ime, luka upisa iz stavka 3. ovog članka mora biti ispisana ispod imena. Ime, oznaka i luka upisa moraju biti ispisani bojom koja se vidljivo razlikuje od boje kojom je brod, jahta odnosno objekt obojan. Ime i luka upisa broda i jahte s krstaškom krmom, moraju biti ispisani velikim slovima, tehničkim pismom na objema stranama krme. Veličine slova kojima je ispisano ime broda, jahte odnosno objekta, moraju biti u skladu s veličinom broda, jahte odnosno objekta, a iznosi najmanje 20 centimetara (cm). |
#12
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Ich weiß,Glumpo,hat uns Branko,HK Rab,extra noch gesagt,daß es so Gesetz ist und wir die Nummern 20 cm hoch machen lassen müssen.Haben wir aber nicht,er hat`s noch nicht gesehen und sonst ist es
auch niemanden aufgefallen,bis jetzt.Sind im Juni/Juli so unterwegs gewesen.Ist ja wirklich hässlich,so groß.Es ist ein Unterschied,ob ein 6m,ein 9m oder ein 15 m Boot damit beklebt wird.Beim Kleinen siehst vor lauter Nummern nichts mehr und beim Großen fällt es nicht auf.Schaut ja bei unseren 8,64 m schon nicht gut aus.Und schon wieder einmal gegen das Gesetz verstoßen. Gruß Gitti |
#13
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Zitat:
Net zu klein, und auch net groß genug, aber passend, wieso nicht? |
#14
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Vielen Dank für die Resonanz auf meine Frage. Sollte ich mir mal ein eigenes Schiff kaufen (wenn ich dann im Ruhestand bin...), ist mit Kennnummer am Heckspiegel alles o.k. denke ich. Weil deutsche Zulassung.
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#15
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hier muss man berücksichtigen unter welchen Flagge das Boot läuft = in welchem Land es zugelassen ist.
Hier handelt es sich um ein Charterboot, daher wird es unter kroatischer Flagge laufen und da gelten halt die von Glumpo geposteten kroatischen Bestimmungen. Soweit ich das kenne bedeutet dies bis zu einer bestimmten Größe das Kennzeichen an beiden Seiten am Bug z.B RB 1234 oder bei großen Yachten der Yachtname + Heimathafen am Heck..... Bei deutschen Booten reichen die 10 cm gut sichtbar an beiden Seiten, beim Flaggen oder Schiffsregister der Schiffsname + Heimathafen am Heck .....
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Gruß Olli |
#16
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Zitat:
Deutsche Sportboote auf See brauchen kein Kennzeichen zu führen. Gewerbliche dagegen schon. Und Binnen in D auch. Über die Kennzeichnungspflicht Binnen gibt Elwis auskunft. https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...nen/index.html Beste Grüße Dirk
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Datt Best fun Läbn is, watt jü met de Tään afreeten daut. (Alte norddeutsche Weisheit) |
#17
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Seit wann das denn ? Wo steht das ?
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#18
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Schon immer.
Wenn ich mich recht entsinne steht das in der Seeschifffahrtsstraßenordnung. Irgendwann hatte ich das mal rausgesucht und nachgelesen. Habs aber gerade nicht zur Hand. Beste Grüße Dirk
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#19
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Nur wenn man Flaggenzertifikat beim BSH beantragt braucht man Schiffsname BB StB und Heck. Zum Antrag sind Fotos beizulegen.
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