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  #1  
Alt 29.07.2013, 13:16
Benutzerbild von Thomas.R
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Standard Fremdes Kind auf dem Boot mitnehmen. Was brauche ich?

Ich weiß sicher dass wir das Thema hier schon einmal hatten. Über die Suchfunktion finde ich es aber leider nicht.

Wir fahren demnächst nach Italien in Urlaub. Nun kommt ein befreundetes Mädchen meiner Tochter mit. Auf was muss ich alles achten und vor allem was brauche ich schriftliches, damit es bei einer eventuellen Kontrolle (auch auf dem Boot) nicht zu Problemen kommt.


PS:
Sollte jemand den Link zum alten Thread finden würde mir auch der schon reichen. Ich glaube da war das Thema erschöpfend behandelt.
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Thomas


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  #2  
Alt 29.07.2013, 13:18
Wellpaper Wellpaper ist offline
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Ausser einer Schwimmweste und einer Einverständniserklärung der Eltern nichts.
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Gruss Marco

PS: Mein Antisegler fährt mit Benzin, nicht mit "Danke!"
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  #3  
Alt 29.07.2013, 13:23
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.......und für den Fall der Fälle: die Skipperhaftpflichtversicherung-
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Gruß vom Baldeney- oder Gardasee
Ingo

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  #4  
Alt 29.07.2013, 13:25
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Richard

En Gruess vom Bodensee
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  #5  
Alt 29.07.2013, 13:27
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Thomas.R Thomas.R ist offline
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Gut - die Schwimmweste sollte auch italienisch verständlich sein.....

Die Einverständniserklärung der Eltern auch in italienisch ??


Und die Skipperhaftpflicht wäre ja nur für ein gechartertes Boot, oder??
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Thomas


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  #6  
Alt 29.07.2013, 13:34
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Zitat:
Zitat von Thomas.R Beitrag anzeigen

Und die Skipperhaftpflicht wäre ja nur für ein gechartertes Boot, oder??

Auch, aber grundsätzlich zur Abdeckung von möglichen Ansprüchen deiner Mitfahrer, bzw. deren hinterbliebenen.
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  #7  
Alt 29.07.2013, 13:41
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Ich hab' seit Jahren, auf Anraten meines Versicherungsagenten eine Skipperhaftpflichtversicherung, hab' allerdings nie wirklich nachgeprüft, ob sie wirklich sinnvoll ist.

Vieleicht gibt's hier ein Versicherungsfachmann, der Erhellendes beisteuern kann.
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  #8  
Alt 29.07.2013, 13:46
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Hab grad mit meinem Versicherer telefoniert.
Eine separate Skipperhaftpflichtversicherung ist nicht nötig, da ohnehin alles mit der Bootsversicherung abgedeckt ist. Zumindest bei mir.
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Thomas


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Alt 29.07.2013, 16:14
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Gerd-RS Gerd-RS ist offline
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.....bei zwei kleinen Zimt-Ziegen an Bord brauchst Du vermutlich vor allem gute Nerven!

Gruss


Gerd
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  #10  
Alt 29.07.2013, 16:20
desertking desertking ist offline
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
.....bei zwei kleinen Zimt-Ziegen an Bord brauchst Du vermutlich vor allem gute Nerven!

Gruss


Gerd
Oder eben genau das nicht. Weil die sich miteinader beschäftigen. Habe selber zwei...
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  #11  
Alt 29.07.2013, 16:28
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Ich lasse mir auf einer Kopie des Ausweises der Mutter immer eine formlose Vollmacht ausstellen, daß ich von ... bis ..... berechtigt bin mit dem Kind nach xy zu fahren und mir während dieser Zeit ein Sorgerecht über "alle Dinge des täglichen Lebens" eingeräumt wird.
Ich habe das noch nie gebraucht, aber wenn doch mal was passiert und ich mit dem Kind z.B. zum Arzt muß kann das wichtig sein.

Hier auch ganz hilfreich: http://www.kids-on-cruise.de/downloads-formulare.html
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Alt 29.07.2013, 16:55
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Wolf hat recht. Ich nehme immer eine vorrübergehende Erziehungsberechtigung mit Unterschrift und Kopie des Ausweises mit. Ebenso eine Einverständniserklärung der Eltern das wir das Kind mit ins Ausland nehmen dürfen. Allein wenn es ( was man nie hofft ) zu einem Unfall kommt und dringend etwas entschieden werden muss, OP usw.
sollte man so etwas dabei haben.
Es reicht wenn alles in Deutsch ist.

Gruß
Rainer
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  #13  
Alt 29.07.2013, 17:00
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Zitat:
Zitat von funjet Beitrag anzeigen
Allein wenn es ( was man nie hofft ) zu einem Unfall kommt und dringend etwas entschieden werden muss, OP usw.
sollte man so etwas dabei haben.
Ich würde in so einem Fall eh nie über die Eltern hinweg entscheiden.
Wichtig ist aber daß ich vor Ort sofort unterschreiben kann, diese aber nicht.
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  #14  
Alt 29.07.2013, 17:10
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
(..) mit dem Kind nach xy zu fahren (..)
"xy" aber entweder sehr weit fassen, oder gleich weglassen. Sonst könnte bei "xy"= Kroatien und einer Erkrankung in Slowenien auf der Anreise schon ein Problem entstehen.

Wir nennen in der Reisevollmacht immer den Urlaub, also "von ... bis ... das Kind auf eine Urlaubsreise mitzunehmen".
__________________
Beste Grüße

John
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