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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 06.08.2013, 10:50
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Fred Fred ist offline
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Standard Kroatien - Informationen für Nautiker 2013

Die aktuellen ==> Informationen für Nautiker 2013
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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Geändert von Fred (06.08.2013 um 13:39 Uhr)
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  #2  
Alt 06.08.2013, 13:40
Trissi Trissi ist offline
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Hallo Fred,

noch einmal vielen Dank für die Informationen.

Hab noch zwei Fragen dazu.

1. Wenn ich das richtig verstanden habe gilt das kroatische Skipperpatent nicht mehr für Bürger, deren Staaten eigene Patente anbieten. Ausnahmen sind die Staaten, die kein Patent anbieten.

Es wird dazu im Absatz 3 geschrieben: "Zum Führen von Booten und Yachten muss die Person entsprechend den Vorschriften des Staates,
dessen Flagge das Boot oder die Yacht weht, befähigt sein" Ausnahme ist nur wenn im Heimatstaat keine Qualifikation vorhanden ist. D.h. alle Skipper die nur ein kroatisches Patent besitzen und unter deutscher bzw. österreichischer Flagge fahren, sind die Gelackmeierten?

2. Um einem Freund mein Boot zu üverlassen reicht ein Schriftstück, daß von einem deutschen Notar beglaubigt worden ist.

Stimmen meine beiden Interpretationen?

Viele Grüße im Voraus vielen Dank für Deine Info.

Jörg
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  #3  
Alt 06.08.2013, 13:48
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Fred Fred ist offline
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zu 1.
Da ist von "Befähigung" die Rede - nicht von einem Patent. Das kroatische Bootspatent Kat A oder B gilt natürlich für ausländische Skipper, die in ihrem Heimatland kein entsprechendes Bootspatent haben weiterhin.

zu 2.
Das interpretiere ich nicht ganz so.
Bislang musste die Berechtigung ja von einem kroatischen Notar beglaubigt werden.
Nun reicht ja offensichtlich eine
Zitat:
Die Unterschrift des Eigners unter die schriftliche Bevollmächtigung ist von einem in- oder ausländischen zuständigen Organ zu beglaubigen.
Meiner Meinung nach könnte das auch eine Gemeindeverwaltung oder ähnlich Behörde sein.
Leider wie so oft ist dieser Passus etwas schwammig verfasst.
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Geändert von Fred (06.08.2013 um 13:54 Uhr)
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  #4  
Alt 06.08.2013, 14:23
diri diri ist offline
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letzten Satz von 6.3 mal auf der Zunge zergehen lassen,
gruss dieter
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  #5  
Alt 06.08.2013, 14:52
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@fred

Zum Führen von Booten undYachten muss die Person entsprechend den Vorschriften des Staates,dessen Flagge das Boot oder dieYacht weht, befähigt sein. Wenn im Heimatstaat keine Qualifikation für das Führen eines Bootes vorgeschrieben ist, werden die kroatischen Vorschriften angewendet.

Ich glaube da interpretiert ihr was falsch!
In Deutschland ist ja wohl definitiv eine Qualifikation für das Führen von Booten vorgeschrieben. Folglich gelten für euch auch die deutschen Vorschriften bezüglich der Führung eines Bootes oder einer Yacht.

Was anderes kann ich da nicht lesen!
Solltet ihr eure Boote in Kroatien angemeldet haben, kann das gerne anders sein.
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Thomas


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  #6  
Alt 06.08.2013, 15:01
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Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bleibt hinsichtlich der bis jetzt beim Vignettenkauf zu zahlenden Gebühren alles beim Alten, auch die Rabattregelung - nur, es gibt keine Vignette mehr.

Zusätzlich wird dann ab nächstes Jahr eine - sagen wir mal, Umweltabgabe - erhoben. Man munkelt von 5 Kuna pro KW Motorleistung und 15 Kuna pro Bootsmeter. Es wird also für große Boote mit richtig Motorpower erheblich teurer.

Und was die Führerscheine angeht: es kann doch nicht sein, dass Kroatien seine eigenen Führerscheine nicht anerkennt, nur weil der Inhaber zufällig Ausländer ist. Andersrum: der Ire, in dessen Heimatland es keine Führerscheinpflicht gibt, muss jetzt definitiv einen kroatischen Schein erwerben und darf damit fahren - wieso sollte das dann ein Deutscher nicht auch dürfen?
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Gerd

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Geändert von kornatix (06.08.2013 um 15:09 Uhr)
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  #7  
Alt 06.08.2013, 15:02
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Wäre das ein deutscher Gesetzestext (Zum Führen von Booten undYachten muss die Person entsprechend den Vorschriften des Staates,dessen Flagge das Boot oder dieYacht weht, befähigt sein.) würde ich daraus schließen:
Unter deutscher Flagge bis 15 PS Führerschein - Frei, darüber SBF See.


Man kann natürlich auch reindeuten: Wenn im Heimatstaat keine Qualifikation für das Führen eines Bootes vorgeschrieben ist, werden die kroatischen Vorschriften angewendet.
Also in D bis 15 PS keine Qualifikation = kroatisches Recht = FS für alle Motoren.


--dm--
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  #8  
Alt 06.08.2013, 15:26
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bleibt hinsichtlich der bis jetzt beim Vignettenkauf zu zahlenden Gebühren alles beim Alten, auch die Rabattregelung - nur, es gibt keine Vignette mehr.

Zusätzlich wird dann ab nächstes Jahr eine - sagen wir mal, Umweltabgabe - erhoben. Man munkelt von 5 Kuna pro KW Motorleistung und 15 Kuna pro Bootsmeter. Es wird also für große Boote mit richtig Motorpower erheblich teurer.
???
Verstehe ich die Tabelle falsch?
Für mein 8m Boot zahle ich nach Gedächtnisprotokoll exakt das gleiche wie zuvor für die Vignette?!
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  #9  
Alt 06.08.2013, 15:29
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Zitat:
Zitat von Juisas Beitrag anzeigen
???
Verstehe ich die Tabelle falsch?
Für mein 8m Boot zahle ich nach Gedächtnisprotokoll exakt das gleiche wie zuvor für die Vignette?!
Das ist das gleiche !
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  #10  
Alt 06.08.2013, 15:35
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Sehe ich auch so. Die bisherigen Kosten bleiben gleich, es gibt nur keine Vignette mehr. Für Bootsgröße und -power kommt noch eine Zusatzabgabe drauf.
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  #11  
Alt 06.08.2013, 16:13
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Hier ist der Passus, den ihr meint.

Ab 1.4.2014 sind ausländische Wasserfahrzeuge verpflichtet, Entgelte für die Schifffahrtssicherheit und für den Schutz gegen Umweltverschmutzung zu zahlen. Die Entgelthöhe hängt von der Länge des Wasserfahrzeugs und seiner Motorleistung ab. Gezahlt wird für ein Kalenderjahr ohne Rücksicht auf den Zeitraum der Fahrt im territorialen Meer und in den inneren Meeresgewässern der Republik Kroatien.

Naja, wenn die Kroaten das durchziehen, werden sie wahrscheinlich noch weniger Touristen zu Gesicht bekommen.
Langjährige Rab-Fahrer habenn mir erzählt, daß dieses Jahr wenig los ist.
Ich hatte mich auch schon über die ganzen freien Molenplätze gewundert....
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  #12  
Alt 06.08.2013, 16:33
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Zitat:
Zitat von Juisas Beitrag anzeigen
Hier ist der Passus, den ihr meint.

Ab 1.4.2014 sind ausländische Wasserfahrzeuge verpflichtet, Entgelte für die Schifffahrtssicherheit und für den Schutz gegen Umweltverschmutzung zu zahlen. Die Entgelthöhe hängt von der Länge des Wasserfahrzeugs und seiner Motorleistung ab. Gezahlt wird für ein Kalenderjahr ohne Rücksicht auf den Zeitraum der Fahrt im territorialen Meer und in den inneren Meeresgewässern der Republik Kroatien.

Naja, wenn die Kroaten das durchziehen, werden sie wahrscheinlich noch weniger Touristen zu Gesicht bekommen.
Langjährige Rab-Fahrer habenn mir erzählt, daß dieses Jahr wenig los ist.
Ich hatte mich auch schon über die ganzen freien Molenplätze gewundert....
Die ganze Schrift mag zwar gut gemeint sein, wäre aber besser gewesen das ganze Pamphlet nicht zu schreiben wenn man EU Recht nicht versteht.

Solange da nicht steht Wasserfahrzeuge sondern explizit ausländische Wasserfahrzeuge alles zurück auf los.

Wo bleiben endlich die Schnarchnasen der Wassersportverbände oder ADAC. Nichts zu hören.
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  #13  
Alt 06.08.2013, 16:37
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Zitat:
Zitat von Juisas Beitrag anzeigen

Naja, wenn die Kroaten das durchziehen, werden sie wahrscheinlich noch weniger Touristen zu Gesicht bekommen.
Langjährige Rab-Fahrer habenn mir erzählt, daß dieses Jahr wenig los ist.
Ich hatte mich auch schon über die ganzen freien Molenplätze gewundert....
Das kann ich inhaltlich, zumindest Istrien-betreffend, für diesen Juli nicht bestätigen. Es war so voll wie nie zuvor. Ich bin mehrmals die Küste von Slowenien bis Brioni runtergefahren und habe mir auch dabei die Marinas und Bojenfelder vor den Ferienanlagen angesehen: Proppevoll.
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Gruß Heinz,


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  #14  
Alt 06.08.2013, 17:00
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
zu 1.
Da ist von "Befähigung" die Rede - nicht von einem Patent. Das kroatische Bootspatent Kat A oder B gilt natürlich für ausländische Skipper, die in ihrem Heimatland kein entsprechendes Bootspatent haben weiterhin.

zu 2.
Das interpretiere ich nicht ganz so.
Bislang musste die Berechtigung ja von einem kroatischen Notar beglaubigt werden.
Nun reicht ja offensichtlich eine

Meiner Meinung nach könnte das auch eine Gemeindeverwaltung oder ähnlich Behörde sein.
Leider wie so oft ist dieser Passus etwas schwammig verfasst.

Hallo Fred und Kornatix,

danke für Euren Hinweis. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die kroatischen Behörden hier einen Salt rückwärts machen. Eventuell gibt es hier auch eine etwas ungenaue Übersetzung.

Für mich währe das kein Problem. Mein Sohn hat jedoch letztes Jahr den kroatische Schein (Befähigung) gemacht und hat jetzt erst das Bodenseeschiffahrtspatent gemacht. D.h. der Seeschein fehlt noch.

Viele Grüße
Jörg
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  #15  
Alt 06.08.2013, 17:41
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Zitat:
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Ab 1.4.2014 sind ausländische Wasserfahrzeuge verpflichtet, Entgelte für die Schifffahrtssicherheit und für den Schutz gegen Umweltverschmutzung zu zahlen. Die Entgelthöhe hängt von der Länge des Wasserfahrzeugs und seiner Motorleistung ab. Gezahlt wird für ein Kalenderjahr ohne Rücksicht auf den Zeitraum der Fahrt im territorialen Meer und in den inneren Meeresgewässern der Republik Kroatien.

Naja, wenn die Kroaten das durchziehen, werden sie wahrscheinlich noch weniger Touristen zu Gesicht bekommen.
Langjährige Rab-Fahrer habenn mir erzählt, daß dieses Jahr wenig los ist.
Ich hatte mich auch schon über die ganzen freien Molenplätze gewundert....
Da steht aber nix, dass diese Gebühren zusätzlich zu den bisherigen zu bezahlen sind. Es könnte die bisherigen Gebühren auch ersetzen. Und da wir über die angestrebte Höhe dieser Gebühren ab 2014 wissen sind wir wieder da wo wir bisher auch schon sind: Eigentlich wissen wir noch nix. Einfach abwarten.

Schöne Grüße,
Jan
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  #16  
Alt 06.08.2013, 18:06
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Ich war heute beim hafenkapitän in rab was für mich bissl komisch war die dame wollte das kroatische patent nicht sehen sondern das österreichische da ich beides hab für mich kein problem hab aber auch nicht genau nachgefragt vignette hab ich keine mehr Personenliste auch nicht mehr nur die Bestätigung das man bezahlt hat die muss man auch immer mithaben.
Gekostet hat es das selbe wie jedes jahr.

Lg Chris


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  #17  
Alt 06.08.2013, 18:20
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Geh´ bitte alles blablabla ! Alles bleibt beim "Alten" und wird auch so be - und gehandelt nur mit viel Schriften und Buchstaben Wirrwarr und Übersetzungskram in die EU eingebracht und angepasst !
Einfach alles so wie immer behandeln und Bootfahren so lange es noch geht !!!!
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  #18  
Alt 06.08.2013, 19:02
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Zitat:
Zitat von Juisas Beitrag anzeigen
Hier ist der Passus, den ihr meint.

Ab 1.4.2014 sind ausländische Wasserfahrzeuge verpflichtet, Entgelte für die Schifffahrtssicherheit und für den Schutz gegen Umweltverschmutzung zu zahlen.
Gibt es bereits seit Einführung des Permits.
(siehe Tabelle)
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Gruß Fred
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  #19  
Alt 06.08.2013, 20:08
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Schöne Übersetzung und "Interpretationen" - die vorerst eben nur Interpretationen und keine verbindlichen und sicheren Informationen sind und bleiben. Besonders in der Frage der am Ende des Tages wirklich geforderten "Befähigungsnachweise". Mir kann es egal sein, weil ich die deutschen SBF-Scheine Binnen und See und ein deutsches Funkzeugnis habe - diese werden nach wie vor anerkannt. Problematisch könnte es für die Skipper werden, die unter deutscher Flagge weiterhin mit einem kroatischen Schein fahren wollen. Aber: "Nix Genaues woas ma net!" Ich bin mal gespannt wie die kroatischen Hafenkapitäne die neuen Gesetzte und Verordnungen selbst "interpretieren" werden und vor allem - ob das überall gleich sein wird bzw. wie lange es dauert, bis es überall gleich sein wird.

Dass die Gebühren steigen werden, scheint sicher. Die Betonung liegt auf "scheint". Aber solange das noch in einem gewissen Rahmen bleibt und dafür anderer, unliebsamer Papierkram wegfällt oder leichter wird, habe ich damit kein Problem. Besonders freut es mich, dass ich nun ohne großen Aufwand auch mal mein Boot verleihen kann - sprich: Über mein Eigentum so verfügen kann, wie ich es möchte.

Gruss



Gerd
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  #20  
Alt 07.08.2013, 08:33
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jonny der depp jonny der depp ist offline
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Manche werden wohl die Personenliste für den internen Gebrauch weiterführen und sich damit zu viel Bootsbesuch von Bekannte und Familien vom Leib halte !
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  #21  
Alt 07.08.2013, 08:55
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Zitat:
Zitat von Trissi Beitrag anzeigen
(..)

1. Wenn ich das richtig verstanden habe gilt das kroatische Skipperpatent nicht mehr für Bürger, deren Staaten eigene Patente anbieten. Ausnahmen sind die Staaten, die kein Patent anbieten.

Es wird dazu im Absatz 3 geschrieben: "Zum Führen von Booten und Yachten muss die Person entsprechend den Vorschriften des Staates,
dessen Flagge das Boot oder die Yacht weht, befähigt sein" Ausnahme ist nur wenn im Heimatstaat keine Qualifikation vorhanden ist. D.h. alle Skipper die nur ein kroatisches Patent besitzen und unter deutscher bzw. österreichischer Flagge fahren, sind die Gelackmeierten?

2. Um einem Freund mein Boot zu üverlassen reicht ein Schriftstück, daß von einem deutschen Notar beglaubigt worden ist.

(..)
Zu 1. Die EU schließt so manche Umgehungslösungen - und als Deutscher oder Österreicher mit einem kroatischen Patent zu fahren ist eine, besser WAR eine.

Zu 2. Es gibt einen Unterschied zwischen Beglaubigung und Nortarisierung. Beglaubigen kann jede siegelführende Behörde, z. B. die Gemeinde.
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Beste Grüße

John
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  #22  
Alt 07.08.2013, 09:23
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Zu 1. Die EU schließt so manche Umgehungslösungen - und als Deutscher oder Österreicher mit einem kroatischen Patent zu fahren ist eine, besser WAR eine.

Zu 2. Es gibt einen Unterschied zwischen Beglaubigung und Nortarisierung. Beglaubigen kann jede siegelführende Behörde, z. B. die Gemeinde.
Hört doch auf mit dem Schwachsinn

Das kroatischen Patent, bleibt wie bisher gültig, auch für Ausländer.
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  #23  
Alt 07.08.2013, 09:31
freerider13 freerider13 ist offline
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Ach ja, ne kleine Nebensächlichkeit am Rande:

Beglaubigen darf in Deutschland der Notar, die Gemeinde und (man glaube es kaum) die Kirche.
Damit ist tatsächlich der Pfarrer im Ort gemeint. Und gegen ne kleine Gabe für einen guten Kirchenzweck geht das oft sehr schnell und unkompliziert.

Schöne Grüße,
Jan
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  #24  
Alt 07.08.2013, 11:02
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Zitat:
Zitat von Thomas.R Beitrag anzeigen
@fred

Zum Führen von Booten undYachten muss die Person entsprechend den Vorschriften des Staates,dessen Flagge das Boot oder dieYacht weht, befähigt sein. Wenn im Heimatstaat keine Qualifikation für das Führen eines Bootes vorgeschrieben ist, werden die kroatischen Vorschriften angewendet.

Ich glaube da interpretiert ihr was falsch!
In Deutschland ist ja wohl definitiv eine Qualifikation für das Führen von Booten vorgeschrieben. Folglich gelten für euch auch die deutschen Vorschriften bezüglich der Führung eines Bootes oder einer Yacht.

Was anderes kann ich da nicht lesen!
Solltet ihr eure Boote in Kroatien angemeldet haben, kann das gerne anders sein.
Das bedeutet aber eigentlich umgekehrt, dass ich mit meinem offiziellen HR-Schiff nicht mehr mit dem deutschen SBF fahren darf, sondern einen HR-Schein machen müsste!
Und was bedeutet das für die Charterer? Die Boote fahren ja alle unter HR-Flagge!
Gruß

Volker
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Alt 07.08.2013, 11:39
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Nein! Wer in Kroatien ein Boot führt, egal unter welcher Flagge, der muss entweder einen Befähigungsnachweis seines Heimatlandes haben (z.B. SBF See) oder, falls es derartige Befähigungsnachweise dort nicht gibt (wie z.B. in Irland), einen kroatischen Schein (voditelj brodice kat. b).

Die Annahme, dass demnächst nur noch Kroaten in Kroatien mit einem kroatischen Bootsführerschein fahren dürfen, ist absurd. Wer als 16-jähriger Deutscher in den USA einen Autoführerschein macht, der darf damit in den USA fahren, nicht aber in Deutschland. Und wer als 16-jähriger Deutscher in Kroatien einen Bootsführerschein macht, der darf damit in Kroatien fahren, nicht aber in Deutschland. Wer einen kroatischen Führerschein hat - egal, ob Bayer oder Botokude, der darf damit in Kroatien fahren. So einfach ist das.
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Pozdrav,
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