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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.09.2005, 20:22
Benutzerbild von mue
mue mue ist offline
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Standard Strassenbau

Hallo Forum,

heute habe ich erfahren, dass die Gemeinde die Strasse vor unserer Tür erneuern will. Natürlich werden wir zur Kasse gebeten. Nun möchte ich mich gerne informieren, was da auf uns zukommen kann. Welche Rechte/Pflichten wir haben. Nur weiss ich nicht, wo ich Infos her bekommen kann. Kennt sich hier jemand mit dieser Materie aus?

Danke
MUE
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  #2  
Alt 08.09.2005, 20:35
VirginWood
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Oh ein schwieriges Thema.
Ist es eine Anliegerstrasse müssen die Anlieger ca 90% der Kosten tragen. Ist es eine Durchgangsstrasse sind es viel weniger. Bei uns war die Stadt geschickt. Hat ein halbes Jahr vor Baubeginn Schilder aufgestellt: Anliegerstrasse Dann kommt es drauf an was gemacht wird. Ausbessern muß die Stadt allein bezahlen. Wird ausgekoffert weil die Strasse angeblich nicht mehr zu retten ist seit ihr wieder dran.
Wird nur die Strasse gemacht oder auch Kanal?
Geh davon aus, das ihr Anlieger auf einer Versammlung von der Stadt noch informiert werdet, erstmal abwarten und dann weiterschauen.
Ich sollte damals 24000DM bezahlen...nach eigenen Nachforschungen habe ich rausgefunden, das mein Grundstück zu ca. 10% im Landschaftsschutzgebiet ist. Das durften sie nicht berechnen. Da sie aber das Grundstück auf ihre Kosten hätten neu einmessen müssen haben sie mir das Angebot von nur noch 12000 DM gemacht...ich habe angenommen
Es kann aber sein das die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland verschieden sind.
Ich wünsche dir das es eine Kreisstrasse ist...dann ist es fast deren Sache allein
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  #3  
Alt 08.09.2005, 21:24
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Hallo (hier könnte dein Name stehen) MUE,

kann mich dem vorangehenden Beitrag voll anschließen.

Wenn du magst, kannst du mich ja mal anrufen. Man kann die Feinheiten nicht so einfach in zwei oder drei Sätzen hier runtertickern.

Bei Bedarf, schicke einfach eine PN.
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Micha


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  #4  
Alt 08.09.2005, 21:35
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ne, oder? und was, wenn man soviel geld nunmal gar nicht hat? ...boot verkaufen? ...eigentlich zahlt man doch ne menge steuern - unter anderem kfz und benzinsteuern....
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  #5  
Alt 08.09.2005, 23:10
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Du wirst lachen ....

Als ich noch klein war , waren wir bei jemanden , der mit seinem Haus genau so ein Problem hatte. Wir hatten bei dem Herrn ein Boot gekauft - Das war ziemlich günstig. Er brauchte das Geld halt schnell.
Das hat mir zu Denken gegeben. Ich fahre lieber Boot , als mir Eigentum , den ich mir nicht leisten kann , an den Popo zu binden......

mfG
Andi
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  #6  
Alt 09.09.2005, 08:45
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Zitat:
Zitat von Rot-Runner
ne, oder? und was, wenn man soviel geld nunmal gar nicht hat? ...boot verkaufen? ...eigentlich zahlt man doch ne menge steuern - unter anderem kfz und benzinsteuern....
Der Ausbau einer Strasse wird meistens 1 Jahr vorbereitet. Der Ausbau selbst dauert noch ein Jahr. Die Endabrechung erfolgt erst dann, wenn alle Rechungen der beteiligten Firmen (z.B. Kanal, Asphalt, Straßenlaternen, Farbahnmarkierungen, Planubgsbüros....) vorliegen. Erst danach sind ja die Kostenanteile des Einzelnen bekannt. Bei Beginn wird meist ein Abschlag fällig.

Wer es nicht schafft, in dieser langen Zeit das nötige Geld aufzutrieben, kann Ratenzahlung vereinbaren.

Nur eins am Rande: Mit dem Ausbau/Neubau einer Strasse steigt automatisch der Bodenrichtwert der anliegenden Grundstücke. Das vergessen auch viele....

Und ich wundere mich immer über die vielen Beschwerden über schlechte Strassen. Wenn dann bekannt wird, was der Spaß kostet, sind die Löcher in der Aphaltdecke oder der fehlende Gehweg plötzlich kein Problem mehr......

Abschließend möchte ich feststellen, dass ich es auch nicht gerecht finde, wenn von meiner Kfz-Steuer eine Anliegersackgasse ausgebaut wird. Das ist eine Strasse, über die ich im Zweifel niemals fahre.
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  #7  
Alt 09.09.2005, 09:34
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Hallo,

Danke für eure Antworten. Wir waren heute beim Bauamt, um uns dort zu informiren. Ganz so schlimm scheint es bei mir nicht zu werden. Es handelt sich zwar um eine Anliegerstrasse , aber sie soll "nur" als befestigter Weg ausgebaut werden. Also keine Entwässerung etc.
Komisch empfinde ich nur die Berechnungsmethoden. Sie gehen nach Wohnfläche. . Meine Nachbarin, die ein wesentlich längeres Stück von der Strasse "belegt" muss daher weniger zahlen als wir.
Kann man die Art der Berechnung beeinflussen, oder muss das so akzeptiert werden?
Wenn ich schon für die Strasse zahlen soll, dann würde ich auch gerne ein zwei Wörtchen bei der Gestaltung mitreden. Genauer, die Strasse ist momentan ca 10 cm höher als mein Grundstück. Und bei Regen, hab ich die ganze Soße immer auf dem Rasen. Ist es möglich, die Bauarbeiten dahingehend zu beeinflussen, dass sie etwas mehr auskoffern?


Dummerweise bleibt mir nicht mehr viel Zeit. Abscheinend hat die Gemeinde noch etwas Geld übrig was dieses Jahr noch raus muß. Baubeginn ist Oktober ...

Danke

Christian
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  #8  
Alt 09.09.2005, 09:42
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Bei uns wurde die Straße vor ein paar Jahren gemacht. Es ist eine Anliegerstraße. Ein Unterschied ist dabei noch, ob es eine "Ersterschließung" oder eine Renovierung ist. Renovieren zahlt größtenteils die Gemeinde, die Ersterschließung zu 90% die Anlieger. Unsere Straße ist zwar schon knapp 100 Jahre urkundlich erwähnt, aber wurde erst jetzt kanalisiert (Unser Haus ist - da Hanglage - an den Kanal der ca. 150m entfernten B234 angeschlossen).

Waren für uns ca. 3.000 EUR (1 von 6 Parteien). Bemessungsgrundlage waren lfd. Meter Straße an der Grundstücksgrenze, weswegen ein benachbarter Gärtnereibetrieb, der gleichzeitig gegenüber wohnt (=ca. 200m Straße), den Klageweg beschritten hat. Ist aber nicht viel bei rausgekommen.

Fazit: Detailliert informieren. Bei uns hat sich das dank Bürgerinitiative (deren Musterprozess wir uns angeschlossen haben) alles in Allem ca. 4 Jahre gedauert von erster Erwähnung bis Rückerstattung der Überzahlung bzw. abschließender Forderung (wir hatten die ursprüngliche Forderung bezahlt, man konnte die Summe aber auch bis zur abschließenden Gerichtsentscheidung verzinst stunden lassen).
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Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #9  
Alt 09.09.2005, 10:41
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Zitat:
Zitat von mue
Kann man die Art der Berechnung beeinflussen, oder muss das so akzeptiert werden?
Wenn ich schon für die Strasse zahlen soll, dann würde ich auch gerne ein zwei Wörtchen bei der Gestaltung mitreden.
Die Option eines Anrufes bei mir steht noch offen......
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  #10  
Alt 09.09.2005, 12:51
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Ob man da was beeinflussen kann in bezug auf die Höhe, muß man aushandeln. Bei meiner Freundin (Anliegersackgasse und totale Erneuerung des vorher vorhandenen Schotterwegs) war das möglich.

Bei uns wurde ein neuer Gehsteig gemacht und genau an unserer Einfahrt beginnt der Parkstreifen. Klasse! Der neue Gehweg besteht aus quadratischen grauen Platten, dazwischen ist ein Band aus viereckigen rauhen Granitsteinen (Kopenhagener Pflaster), die minimal höher stehen als die Gehwegplatten und relativ breite Fugen haben (sind nach vier Wochen schon voll mit Zigarettenstummeln). Meine Einfahrt hat eine Kante zur beginnenden Einschwenkung des Parkstreifens (ca. 1,5 cm Höhenunterschied) und dann noch mal eine Kante zur eigentlichen Straße, auch noch mal ca. 1,5 cm. Bin mal gespannt, wann sich da der erste den Fuß verknackst oder mit dem Fahrrad über Kopf geht.

Dabei konnte man nichts aushandeln, obwohl wir immer wieder auf die Stolperfallen aufmerksam gemacht haben während des Baus. Sieht gut aus, bloß sicher drauf gehen kann man nicht.

Anneke
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  #11  
Alt 09.09.2005, 22:40
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ah, moment mal - da hab ich was falsch verstanden glaub - geht es nun darum, einen "feldweg" sozusagen zu einer strasse zu machen, oder eine vorhandene zu renovieren, als neuer belag zb.?

egal, wie es nun ist, ungerecht empfinde ich es trotzdem - klar beschwert man sich über löchrige strassen und klar sind die teuer - aber wenn man mal bedenkt, was auch gleichzeitig an kohle reinkommt über benzin und kfz-steuern....
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