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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 20.08.2013, 11:55
hoffmai hoffmai ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Kurzzeitkennzeichen für Trailer bei Fahrt zum TÜV?

Hallo Forum,

mein Trailer ist Bj. 1972 und war noch nie zugelassen, hat aber die Betriebserlaubnis. Nun wollte ich den Trailer mit einem grünen Kennzeichen "zulassen". Dafür brauche ich ja TÜV (wenn ich das richtig gelesen habe).
Muss ich denn für die Fahrt zum TÜV ein Kurzzeitkennzeichen holen? Diese Kosten würde ich mir gerne sparen. Der Trailer ist ja eh über den Zugwagen versichert...
Kann mir dazu vielleicht jemand eine Antwort geben?
Ach ja, die ganze Geschichte spielt in Berlin.

Vielen Dank und viele Grüße,

Ingo
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  #2  
Alt 20.08.2013, 12:02
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lalao0 lalao0 ist offline
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Standard

Üblicherweise wird von den Versicherungsgesellschaften der Beitrag für das Kurzzeitkennzeichen erlassen, wenn danach ein normaler Versicherungsvertrag abgeschlossen wird und der Beginn anlog dem Kurzzeitkennzeichen ist. Kommen also nur die Kennzeichenkosten auf dich zu.

Alternativ kannst du mit deiner Kfz-Zulassungstelle verhandeln, ob Sie dir nicht bereits ein Kennzeichen zuteilen. Dann kannst du zusammen mit einer Versicherungsbestätigungkarte (EvB Nummer allein gilt nicht) auf direktem Weg (also von zu Hause zum TüV und weiter zur Zulassungsstelle OHNE weiteren Zwischnestopp) mit dem zugeteilten Kennzeichen (ohne Tüv-Strempel und ohne Stempel der Zulassungsstelle) zum TüV und von dort zur Zulassungsstelle fahren. Aber nur mit zugeteilten Kennzeichen, alles Andere ist nicht zulässig. Diese Regelung ist auch ausdrücklich so auf der Versicherungsbestätigung vermerkt.
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
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  #3  
Alt 20.08.2013, 12:02
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Ist rechtlich bedenklich. Nach so langer Zeit müsste erst die Unbedenklichkeit durch einen TÜV Prüfer bestätigt werden. Steht normalerweise im Kleingedruckten beim Kurzzeitkennzeichen. Wenn etwas passiert kommst du in Teufels Küche.
__________________
Viele Grüße aus dem hohen Norden
Björn
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  #4  
Alt 20.08.2013, 12:23
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Hallo Ingo
ich gehe mal davon aus, dass du den Trailer Steuer- und versicherungsfrei zulassen möchtest. Von daher kommt der Vorschlag von Hartwig in diesem Fall nicht zum Tragen.
Normalerweise musst du für rund 100 Euro ein 5 Tageskennzeichen kaufen, da ein nicht zugelassener Trailer nicht über das Zugfahrzeug versichert ist.

Dies kannst du aber nochmal mit deiner Versicherung klären und nur mit dieser, denn diese soll ja auch bezahlen im Schadenfall.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #5  
Alt 20.08.2013, 12:30
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Zitat:
Zitat von bootsneuling77 Beitrag anzeigen
Ist rechtlich bedenklich. Nach so langer Zeit müsste erst die Unbedenklichkeit durch einen TÜV Prüfer bestätigt werden. Steht normalerweise im Kleingedruckten beim Kurzzeitkennzeichen. Wenn etwas passiert kommst du in Teufels Küche.
Dort steht drinnen, dass das Fahrzeug Verkehrssicherheit sein muss
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Viele Grüße
Thomas
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  #6  
Alt 20.08.2013, 12:31
mcgrymelon mcgrymelon ist offline
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alles irgenwie nur so halb die Wahrheit

Ich habe vor einem halben Jahr meinen gebrauchten Trailer
mit einem stinknormalen Kurzzeitkennzeichen abgeholt.
Kosten: 11 EUR auf dem Amt und 11 EUR in der Schilderstelle.

Grund: Da der SDAH für Sportgeräte über den Zugwagen versichert ist,
wenn er daran hängt und in Fahrt ist, braucht es auch keine Haftpflicht-
versicherung für die 5 Tage Gültigkeitsdauer; daher nur die ca. 22 EUR.
__________________
Grüße, Thorsten

Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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  #7  
Alt 20.08.2013, 12:36
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Ruf doch mal beim Tüv an. Evtl. haben sie einen mobilen Prüfer.
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Viele Grüße
Thomas
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  #8  
Alt 20.08.2013, 12:39
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Zitat:
Zitat von mcgrymelon Beitrag anzeigen
alles irgenwie nur so halb die Wahrheit

Ich habe vor einem halben Jahr meinen gebrauchten Trailer
mit einem stinknormalen Kurzzeitkennzeichen abgeholt.
Kosten: 11 EUR auf dem Amt und 11 EUR in der Schilderstelle.

Grund: Da der SDAH für Sportgeräte über den Zugwagen versichert ist,
wenn er daran hängt und in Fahrt ist, braucht es auch keine Haftpflicht-
versicherung für die 5 Tage Gültigkeitsdauer; daher nur die ca. 22 EUR.
da braut jeder Zulassungsbezirk sein eigenes Süppchen. In Wiesbaden und im Rheingau-Taunus-Kreis geht dies nicht. Nur mit extra Versicherung.
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Viele Grüße
Thomas
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  #9  
Alt 20.08.2013, 12:40
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Schnall doch der Trailer auf einen Autotransportanhänger und alles ist gut.


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Gruß Harald
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Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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  #10  
Alt 20.08.2013, 12:56
mcgrymelon mcgrymelon ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
da braut jeder Zulassungsbezirk sein eigenes Süppchen. In Wiesbaden und im Rheingau-Taunus-Kreis geht dies nicht. Nur mit extra Versicherung.
Nachtrag:

Die FZV (FahrzeugZulassungsVerordnung) ist bundesweit geregelt, also
sollte der Zulassungsbezirk da auf entsprechenden Hinweis die Füße stillhalten.

http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170010.htm

Demnach muss er ein KZK zuteilen. Da der SDAH für Sportgeräte auch versicherungsfrei ist, brauchts auch keine EVB.


(Scheiß AbKüFi).
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Grüße, Thorsten

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  #11  
Alt 20.08.2013, 13:23
F21we F21we ist offline
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Hallo Ingo,

Am einfachsten vom Aufwand und der Rechtlichen sicherheit,ist es wohl wirklich wenn der TÜV Prüfer zu dir kommt oder du den Trailer auf einem Anderen Anhänger zum TÜV bringst.

Zu mir kommt der TÜV immer (Landwirtschaft, Anhänger, Trailer)
__________________
Gruß Stefan

PS: Rechtsschreib Fehler? Ich geb mir ja Mühe.

Wenn du welche findest bitte einsammeln und kompostieren
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  #12  
Alt 20.08.2013, 13:30
hoffmai hoffmai ist offline
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Vielen Dank für die schnellen und vielen Antworten.
Anruf bei der Versicherung ergab, dass der Trailer über den Zugwagen versichert ist. Wie sich das nun bei einem KZK verhält, habe ich leider vergessen zu fragen. Aber ich rufe auch noch einmal in der Zulassungsstelle an. Die ganze Sache soll über einen Zulassungsdienst laufen, da hier in Berlin der Besuch der Zulassungsstelle schon mal ein zeitraubendes Unterfangen sein kann.
Ich habe Euch aber richtig verstanden, dass ich den Trailer NICHT ohne KZK zum TÜV bewegen kann. Ok, hatte ich mir schon gedacht. Falls ich das KZK aber ohne teure Versicherung bekomme, dann ist das auch in Ordnung.

Viele Grüße, Ingo
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  #13  
Alt 20.08.2013, 13:41
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Zitat:
Zitat von hoffmai Beitrag anzeigen
Ich habe Euch aber richtig verstanden, dass ich den Trailer NICHT ohne KZK zum TÜV bewegen kann.
Viele Grüße, Ingo
Hallo Ingo, siehe mein Alternativvorschlag. Das bedeutet aber 2x zur Zulassungsstelle. Ist aber wohl auch von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich, wie kooperativ die Damen und Herren sind. Im Übrigen würde ich wegen der paar € die eine Versicherung für die Haftpflicht kostet kein unnötiges Risiko eingehen. Ich danke da blos an Schäden durch rangieren von Hand oder selbst beim abgestellten Hänger aus der Gefhrungshaftung. Ist aber nur meine Meinung.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
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  #14  
Alt 20.08.2013, 13:48
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Da wir jetzt bald das gleiche Problem haben, hab ich dann mal hier bei der Zulassungsstelle angerufen, Aussage:
"Für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens muß zwingend eine EVB - heißt Versicherungsschutz - vorliegen, da man diese Kennzeichen ja an alle möglichen nicht zugelassenen Fahrzeuge hängen kann. da gibt´s keine Unterschiede ob Hänger oder andere Fahrzeuge .... "
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
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  #15  
Alt 20.08.2013, 13:52
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Hier in Oberhausen gings letztes Jahr auch ohne, die dame hat zwar einige Male beim Vorgesetzten nachgefragt, dann habe ich mein KZK auch ohne Versicherung bekommen. Hier muss man allerdings vorher das Fahrzeug angeben (mit FGNr), kann das Schild halt nicht "irgendwo" dranhängen.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #16  
Alt 20.08.2013, 14:02
mcgrymelon mcgrymelon ist offline
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
"Für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens muß zwingend eine EVB - heißt Versicherungsschutz - vorliegen, da man diese Kennzeichen ja an alle möglichen nicht zugelassenen Fahrzeuge hängen kann. da gibt´s keine Unterschiede ob Hänger oder andere Fahrzeuge .... "
Eben deshalb hatte ich damals die Fahrgestellnummer u.a. vom Verkäufer
erfragt und die wurde von der Zulassungsstelle in den roten Kfz Schein
(Zulassungsbestätigung Teil 1 für KZK) eingedruckt. Somit war das KZK
dann "personalisiert" auf genau diesen Trailer und die Versicherungsfreiheit
war wieder gegeben. Allerdings musste die Dame am Schalter auch bei Ihrem
Chef rückfragen...
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Grüße, Thorsten

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  #17  
Alt 20.08.2013, 14:44
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Ziemlich kompliziert. In der Schweiz gibts zum Prüfungsaufgebot ein Schreiben, mit der Erlaubnis zur fraglichen Zeit auf direktem Weg von zu Hause zur Prüfstelle (und allenfalls zurück) ohne Kennzeichen fahren zu dürfen. Bei einem Auto, Motorrad, .... muss man zusätzlich noch eine eine Haftpflichtbestätigung einer Versicherung haben. Aber auch eine solche kriegt man bei seiner "Hausversicherung" mittels Telefon innerhalb 5'
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  #18  
Alt 20.08.2013, 20:37
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Zitat:
Zitat von mcgrymelon Beitrag anzeigen
Nachtrag:

Die FZV (FahrzeugZulassungsVerordnung) ist bundesweit geregelt, also
sollte der Zulassungsbezirk da auf entsprechenden Hinweis die Füße stillhalten.

http://www.buzer.de/gesetz/9619/a170010.htm

Demnach muss er ein KZK zuteilen. Da der SDAH für Sportgeräte auch versicherungsfrei ist, brauchts auch keine EVB.


(Scheiß AbKüFi).

Da steht aber nichts von drinnen, dass man keine Versicherung benötigt bei einem Trailer:


(4) Mit dem Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens oder eines roten Kennzeichens sind vom Antragsteller zum Zwecke der Speicherung in den Fahrzeugregistern seine in § 6 Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Daten und die in § 6 Absatz 4 Nummer 3 bezeichneten Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie bei Kurzzeitkennzeichen zusätzlich das Ende des Versicherungsschutzes mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.
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  #19  
Alt 20.08.2013, 20:40
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Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Da wir jetzt bald das gleiche Problem haben, hab ich dann mal hier bei der Zulassungsstelle angerufen, Aussage:
"Für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens muß zwingend eine EVB - heißt Versicherungsschutz - vorliegen, da man diese Kennzeichen ja an alle möglichen nicht zugelassenen Fahrzeuge hängen kann. da gibt´s keine Unterschiede ob Hänger oder andere Fahrzeuge .... "

Exakt das Selbe haben die mir dieses Jahr bei 2 Zulassungsstellen im Rheingau-Taunus-Kreis auch erzählt!

Gehört wohl zum Schulungsstandard

Ich hatte auch angeboten die Trailerdaten gleich reinzuschreiben. Ging trotzdem nicht. Entweder mit teuerer Versicherung oder keine KZK

Da sitzen die dann leider am längeren Hebel
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Thomas
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  #20  
Alt 20.08.2013, 20:54
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Zitat:
Zitat von hoffmai Beitrag anzeigen
.Die ganze Sache soll über einen Zulassungsdienst laufen, da hier in Berlin der Besuch der Zulassungsstelle schon mal ein zeitraubendes Unterfangen sein kann.
Besorg dir einen Termin, warten war gestern:

http://www.berlin.de/labo/kfz/dienst...gen/index.html

In 10 Minuten bist du da durch.
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Gruss Vestus
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  #21  
Alt 20.08.2013, 21:00
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Naja, 10 Minuten ist sehr optimistisch, aber es geht tatsächlich schnell. Und in Lichtenberg ist direkt neben der Zula eine große Dekra-Prüfstelle.
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  #22  
Alt 20.08.2013, 21:18
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Termin 12.00, 12.02 kam meine Nummer, 12.10 war ich durch. Jut, war nur Ummeldung innerhalb B, nix neue Kennzeichen.

Aber "stell´n sich ma hinten an und warten bis se aufjerufen werden" is nich mehr.
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Gruss Vestus
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  #23  
Alt 20.08.2013, 21:19
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Ein Tipp

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zulassungsbehörde vorab ein solches Kennzeichen zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind (§ 10 IV FZV). Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Quelle: ADAC oder Stadt Köln http://www.stadt-koeln.de/buergerser...n-kennzeichen/

Dieses gilt natürlich auch für Berliner
__________________
noch einen schönen Tag

Freddy

Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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  #24  
Alt 20.08.2013, 23:40
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Zitat:
Zitat von lyrbi Beitrag anzeigen
Ein Tipp

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zulassungsbehörde vorab ein solches Kennzeichen zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind (§ 10 IV FZV). Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Quelle: ADAC oder Stadt Köln http://www.stadt-koeln.de/buergerser...n-kennzeichen/

Dieses gilt natürlich auch für Berliner

Hallo Freddy,

dann bitte alles reinkopieren. Dies gilt nur für:

"Sie wollen mit einem gebraucht gekauften Wagen, der abgemeldet ist, zur Zulassungsstelle fahren.Oder wie kommen Sie nach der Abmeldung wieder nach Hause?"

Das entscheidende in dem hier geschilderten Sachverhalt ist aber, dass der Trailer noch NIE zugelassen war und daher kein Kennzeichen besitzt und ihm (zumindest bei uns ist es so) die Zulassungsstelle auch keins ausstellen wird (aussser natürlich ein KZK).
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #25  
Alt 21.08.2013, 01:00
Benutzerbild von Palsteg
Palsteg Palsteg ist offline
Commander
 
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Ort: Mitten in Schleswig Holstein
Beiträge: 283
Rufzeichen oder MMSI: Bier muss kalt sein
274 Danke in 136 Beiträgen
Standard

Frag mal bei der nächtgelegensten KFZ Werkstatt nach, welche
Hauptuntersuchungen anbietet. Dann lässt Du das dort gleich
erledigen wenn Sie dir für die kurze Fahrt ein rotes Kennzeichen
gegen eine Gebühr für die Kaffeekasse zur Verfügung stellen.
Dann ersparst Du Dir auch die Wartezeit beim Tüv.

Erkläre denen kurz dass sich die Katze in Deinem Fall etwas
in den Schwanz beisst, und dann hat man bestimmt auch Verständnis.
__________________
Das muss das Boot abkönnen!
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