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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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Motorschaden bei der Jungfernfahrt
Hallo zusammen,
heute hatte ich endlich die Gelegenheit mein neues (gebrauchtes) Boot zu testen. Nach dem ich es letzte Woche Sonntag abgeholt habe brachte ich es heute zu Wasser und lag nach ca. 20 Minuten am Ufer der Maas mit Motorschaden. Nach Auskunft der Werkstatt sitz der Motor (Volvo V8) fest. Der Verkäufer (Privatperson) hat mir im Kaufvertrag den" gebrauchsfähigen Zustand sowie die Freiheit auf versteckte Mängel" zugesichert. Weiterhin habe ich aus dem Kaufvertrag die Möglichkeit festgestellte Mängel zu rügen. Der Verkäufer lehnt nun alle Ansprüche von mir ab und beruft sich darauf das ich von Privat gekuft hätte und das der Motor bei Ihm gelaufen ist. Habe ich hier überhaupt rechtliche Möglichkeiten oder schließt der Kauf von Privat alle Gewährleitungsansprüche aus. Im Kaufvertrag steht hiervon nichts, auch nicht gekauft wie gesehen. Beste Grüße Dirk |
#2
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Wenn Gewährleistungsansprüche beim Privatverkauf ausgeschlossen
wurden, dann muss das entsprechend im Kaufvertrag festgehalten sein. So wie Du das beschreibst, solltest Du für eine gütliche Einigung gute Voraussetzungen haben.
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Gruß vom Oberrhein. |
#3
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Hallo,
es ist immer wieder unglaublich, wie dumm wir Käufer immer wieder sind.(Ich schließe mich damit ein). Heute weiß ich, dass die Technik das Entscheidende und auch das Teuerste am Boot is. Ich persönlich glaube keiner Zusage mehr, sondern teste die Technik ausgiebig, auch wenn es eine Laufzeit von 2 bis 3 Stunden ergeben sollte. Da es immer mehr dreiste Verkäufer gibt, müssen darunter vielleicht die ehrlichen leiden. Aber ich sehe nicht mehr ein, dass ich immer die A...Karte ziehe. Gruss Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#4
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Hallo Forumgemeinde,
Gewährleistungsansprüche sind schwierig durchzusetzen, wenn man vorher keine Klarheit in den Kaufvertrag gebracht hat. Ich weiß ja nicht, wie der Motorschaden letztendlich entstanden ist, vieleicht hat nur ein Betriebsmittel gefehlt, oder es war irgendwo ein Absperrhahn vor Antritt der Fahrt nicht geöffnet worden, kleiner Fehler, große Wirkung...., auch abgelassene Betriebsmittel, sowie verschlossene Außenöffnungen schließen den gebrauchsfertigen Zustand nicht mit ein. Mann sollte, wie man das ja auch beim Auto, oder anderweit kennt, sämtliche Betriebsmittel prüfen und erst dann starten. Gerade Neu- und Wiedereinsteiger sollten daher einen Fachkundigen am besten schon während der Besichtigung und Probefahrt, spätestens jedoch bei der Übernahme dabei haben. Viele Verkäufer haben von dem zu verkaufenden Artikel selbst wenig Ahnung, weil sie durch Erbfall, oder anderweitige Umstände den Artikel veräußern. Wie das nun bei dir genau gelaufen ist, das weißt du wohl am besten. Gruß night |
#5
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Zitat:
Bitte nicht böse sein, aber oft wird etwas gekauft, von dessen richtiger Handhabung weder der Verkäufer noch der Käufer Ahnung haben. Ein gebrauchtes altes Boot ist kein Gebrauchsgegenstand, wie ein nagelneuer Fernseher den man ansteckt, programmiert und nach Herzenslust 3 Wochen durchlaufen lassen kann. Ich mußte die Erfahrung selber machen. Corvette gekauft, auf die Bahn und die reichlich vorhandenen Pferdchen mal ordentlich galoppieren lassen. Nach einer Dreiviertelstunde war das Getriebe im Dutt. Es hat viel Geld und Nerven gekostet zu streiten, bis sich herausstellte, daß das Getriebe für diese Dauergeschwindigkeiten nicht konstruiert ist (weil aus Amerika und für 65 mp/h gemacht) und nur mit spezifischen Modifikationen für deutsche Autobahnen haltbar gemacht werden kann. Nach der dritten Reparatur und über 10 000 DM Investitionen war es dann soweit-das Getriebe hielt. Also bitte erstmal herausfinden was da schiefgelaufen ist. Gruß Ecki |
#6
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Hallo,
wenn im Kaufvertrag kein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden ist, müsstest Du im Ernsfall nachweisen, dass der Mangel bzw. die Ursache, die zum Festfressen des Motors geführt hat, bei Übergabe vorhanden war. Bei Gewährleistungsausschluss müsstest Du nachweisen, dass der Verkäufer den Mangel kannte oder zumindest Tatsachen kannte, wegen denen er mit dem Vorliegen des Mangels rechnen musste.
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Gruß, Michael ____________________ Navigare necesse est!!! |
#7
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Zitat:
In jedem Falle sollte eine gütliche Einigung im Vordergrund stehen; Vorausstezung: Du hast beim Probelauf des Motors keinen Fehler gemacht! Wenn du das Boot korrekt in Betrieb genommen hast, ist der Beweis des ersten Anscheins auf deiner Seite.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#8
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Zitat:
Hallo Micha, wahrscheinlich hab´ ich gerade ein Brett vor´m Kopf, aber sag´ mal, wofür steht eigentlich 'Cu'? Ich kenn Cu nur für Kupfer und 'Colitis Ulcerosa' (ist eine Darmerkrankung), bin mir aber doch ziemlich sicher, dass Du beides nicht meinst. Gruß Michael. |
#9
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Hallo,
glaube steht für "See you" was übersetzt heißen soll: Man sieht sich. Aber ohne Gewähr. Sind neue Abkürzungsformen aus SMS-Bereich. Gruß aus der Pfalz Hartmut
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Gruß vom Rheinkilometer 400 Hartmut Glück sind Menschen, auf die man sich 100%-ig verlassen kann. |
#10
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@life0815 hast Recht
Cu heist "See you later" gleich "Man sieht sich" |
#11
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Motorschaden bei der Jungfernfahrt
Hallo zusammen,
erst einaml besten Dank für die vielen Antworten. Im Kaufvertrag steht unter §2 Zustand,Rechte Dritter:" Das Boot mit dem Zubehör befindet sich in gebrauchsfähigem Zustand. Der Verkäufer versichert, daß ihm keine versteckten Mängel bekannt sind." Weiterhind versichert der Verkäufer:" daß das Boot sein Eigentum und frei von Rechten Dritter ist" Nun stelte sich gestern Abend heraus das das Boot seiner Mutter gehört (erbe von seinem Vater). In einem telefongespräch lehnte er das Angebot der Wandlung und auch Kaufpreisminderung ab. Ich denke das ich morgen meinen Anwalt aufsuchen werde. Sollte man das Boot den reparieren, oder besser in dem defekten Zustand belassen. Gruß Dirk |
#12
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Re: Motorschaden bei der Jungfernfahrt
Zitat:
erstmal herzlich willkommen im Boote-Forum Warte doch ersteinmal ab, was Dein Anwalt zu der Sache sagt; bis dahin würde ich jedenfalls nichts reparieren (lassen). Weißt Du eigentlich schon, warum sich der Motor festgefahren hat? Kannst Du nachweisen, dass Du alle Betriebsmittel (Öl!) kontrolliert hast? Der Motor ist ja immerhin 20 Minuten gelaufen. @life0815 und zentus Ach herrje, da hätte ich nun tatsächlich drauf kommen können - eine englische Abkürzung, was sonst. Der kulturelle Sittenverfall ist wohl nicht mehr aufzuhalten - nun denn. Danke für die Aufklärung. Gruß Michael. |
#13
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Hallo Dirk,
ich würde auf jeden Fall prüfen lassen, wieso es zu dem Motorschaden gekommen ist. 20 Minuten Fahrt , das hört sich nach kein Öl oder keine Kühlung an. Wenn dem so ist, so liegt der Motorschaden in deiner Verantwortung. Wie ich oben schon schon erwähnt habe, sind abgelassene Betriebsmittel, oder auch geschlossene Absperrhähne kein Grund die Gebrauchsfähigkeit des Bootes einzuschränken. War da z.B. kein Motoröl drin, der Ölstand zu niedrig, oder das Kühlwasser abgelassen, oder der Außenkühlkreis mit Absperrhahn oder dergleichen verschlossen und du hast das Boot ohne vorherige Kontrolle in Betrieb genommen, dann kannst du dir den Gang zum Anwalt schenken, da bist du nämlich alleiniger Verursacher des Schadens. Auch die Gesamthöhe des Schadens könnte durch dein Verhalten evtl niedriger sein, z. B. wenn du auf komische Motorgeräusche, Abgaswolke, Kühlwasserkontrollstrahl, Warngeräte im Cockpit nicht oder zu spät reagiert hast. Wenn der Motor trotz aller deiner Sorgfallspflichten kaputt gegangen ist, dann mußt du dem Verkäufer erstmal nachweisen, das er die bei dir aufgetretenen vorher aber versteckten Mängel gekannt haben muß, sowas fällt praktisch bei einem Privatkauf unendlich schwer. Bevor du nun irgendwelche Ansprüche stellst, sollte die Ursache des Schadens zweifelsfrei feststehen, ein einfaches "der Motor ist nun fest" reicht da sicher nicht aus, sondern die Antwort auf die Frage , Warum ist das passiert.... ist viel wichtiger. Wenn du die Antwort darauf nicht kennst, dann mußt du das von einem Fachbetrieb überprüfen lassen. Ich hoffe, ich hab dir mit meiner Antwort ein wenig helfen können. Gruß night |
#14
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Hallo,
ich habe vor Inbetriebname nachdem Öl geschaut, alles war OK. Der Kühlkeislauf lief auch und zu heiß ist er auch nicht geworden (wenn am der Anzeige glauben darf. Ich habe aus ca. 1500 Um/min das Gas abgesenkt auf Standgas. Der motor ging aus und ließ sich danach nicht mehr starten. Ich werde auf jeden Fall morgen meinen Anwalt aufsuchen und alles weitere mit Ihm besprechen. Komisch ist nur das ich gerade einen Anruf vom Verkaufer erhielt in dem er mir anbot, daß Boot gegen 80 % des Kaufpreis zurückzunehmen; macht den Anschein das er doch irgend etwas von einem Vorschaden wußte. Ich werde hier weiter berichten wie das ganze ausgeht. Beste Grüße Dirk |
#15
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Ich bin zwar kein Anwalt, aber ist es nicht so, dass, sofern der Kaufvertrag keinen Gewährleistungsausschluß enthält, die gesetzliche Gewährleistung gilt ???
Und die gesetzl. Gewährleistung im ersten halben Jahr von einer Beweislastumkehr ausgeht, also der Verkäufer beweisen muß, daß der verkaufte Artikel in Ordnung war ??? Da dieser Beweis normalerweise kaum möglich ist, also der Verkäufer für Schäden oder Defekte haftet (zumindest im ersten halben Jahr). Bei gewerblichen Verkäufern ist es definitiv so (oder wenigstens so ähnlich), der Unterschied besteht (soweit mir bekannt) darin, dass "Gewerbliche" die gesetzl. Gewährleistung nicht ausschließen können, "Privatverkäufer" schon, was aber hier offensichtlich nicht gemacht wurde. Problem evtl. Eigentümer die Mutter, Vertragspartner der Sohn, wer wird da verklagt , bzw. ist der Vertrag evtl. anfechtbar, da der Vertragspartner nicht, wie im Vertrag angegeben, Eigentümer ist Ich bin mal neugierig, wie das ausgeht |
#16
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dein anwalt wird dir auf jedenfall zu nem rechtstreit raten (der will ja was verdienen)
denke aber das deine chancen da gleich 0 sind, weil wie geschrieben wurde die beweislast bei dir liegt, und wie will man sowas beweisen... mal angenommen das teil hatte zu wenig öl drauf oder hatte mal zu wenig öl drauf und somit schon nen schleichenden kolbenfresser.. das wusste der verkäufer ja (hoffentlich) auch nicht und hat nach besten wissen gehandelt.. dieser satz er "versichert" sagt doch alles, als laie kann er gar nichts versichern, da ihm das wissen dazu fehlt.. das das boot seiner mutter gehört(e) oder dem vater ist auch wurscht, im falle eines streites machen die dann einfach nochmal untereinander nen vertrag, und selbst das müssem sie gar nicht, denn das könnten sie ja auch schon mündlich gemacht haben.. |
#17
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Re: Motorschaden bei der Jungfernfahrt
Zitat:
trotz all des ärgers zunächst mal das wichtigste: herzlich willkommen im forum. viele antworten zu deiner frage sind ja schon eingetroffen. nach dem dir der verkäufer die rücknahme des bootes gegen erstattung von 80% des kaufpreises angeboten hat bleibt als streitwert nur noch der rest in höhe von 20% des kaufpreises. das könnte für manchen anwalt schon uninteressant sein. falls es zu einer gerichtsverhandlung kommt musst du damit rechnen, dass die angelegenheit mit einem vergleich beendet wird. dann haste deine kosten voll an der backe. wesentlich interessanter wäre es, wenn der verkäufer dir die 20% auszahlt. beide seiten sparen dann ne menge überflüssiger kosten. le loup
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www.oldieboote.de - der treffpunkt für das klassische motorboot mit wartburg, trabant, P70, lada, skoda oder auch modernem motor und dessen eigner/eignerinnen . |
#18
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Zitat:
wolltest du dein VERSPRECHEN einlösen Das wäre prima gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#19
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Du solltest erstmal klären lassen was die Ursache des Schades war.
natürlich möglichst günstig aber gerichtsverwertbar. Dann kannst du entscheiden zum Anwalt zu gehen oder nicht. Ansonsten wird das ein endloses juristisches Unterfangen mit Gutachtern und Kosten ohne Ende und sehr ungewissem Ausgang. Normalerweise frißt ein Motor nicht von einer Minute auf die andere, ausser er hat kein Öl. Und wenn er zwanzig Min. gut lief, deutet das eher auf eine solche Ursache hin. Ansonsten macht sich ein Motorschaden meist mit Geräusch, schlechter Leistung und Gasannahme bemerkbar. Der Verkäufer wird natürlich so argumentieren und hat erstmal gute Karten, da das Boot lief als er es verkauft hat und bei dir ja auch noch lief. Am allerbesten und billigsten ist einfach ein privater Vergleich, in dem man sich auf einen für beide Seiten aktzeptablen Betrag einigt. Günther |
#20
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Günther,
kleiner Tipp, kompl. Strang lesen und dabei das Datum beachten gruß UWE
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#21
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Zitat:
Hallo ! Genau so sehe ich das auch ! Bei Privat, Gewähr nicht ausgeschossen, muss der Verkäufer ein Jahr haften ! Bei Gewerblich 2 Jahre Gewähr im ersten Jahr muss der Verkäufer beweisen das der Schaden bei Verkauf nicht da war. Im zweiten Jahr muss der Käufer nachweisen das der Schaden da war. Aus diesem Grund lassen auch viele Gebrauchtverkäufer vor dem Verkauf, den Istzustand des Fahrzeuges durch einen Gutachter festhalten. Damit im falle eines Falles die Beweisführung leichter fällt. Ich glaube soweit Du Dir nicht vorzuwerfen hasst, hasst Du recht gute Karten. Auf alle Fälle würde ich die Ursache und den Umfang des Schadens feststellen lassen.(musst Du sowieso machen) MfG Michael PS von was für einem Motor reden wir eigentlich ? Habe noch was gefunden ! Wenn bei Privatleuten kein schriftlicher Ausschluß der Gewährleistung vorliegt, gilt im Zweifel die Gesetzeslage, wonach seit dem 1.1.02 auf gebrauchte Kaufsachen eine Gewährleistung von 1 Jahr einzuräumen ist. Allerdings wird nur ein alters- und Laufleistungsgemäßer Zustand geschuldet. Zudem muß der Mangel bereits bei Übergabe des Fz. angelegt gewesen sein. ,,Verkäufer'' haben Sie im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn Sie im KV keine Regelung getroffen haben, wären Sie nach BGB innerhalb eines Jahres zur Gewährleistung von bereits bei Übergabe angelegten Mängeln verpflichtet, wofür aber der Käufer beweispflichtig wäre. Ein generelles 14tägiges Widerrufsrecht gibt es nicht (nur bei Internetkauf, Haustürgeschäft, etc.).
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