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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 31.08.2013, 16:27
Verena M Verena M ist offline
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Standard Fäkalien

Hallo,
ich habe eine alte Target als Stahlschiff und wir haben keinen Fäkalientank sondern eine Aussenanbindung ins Seewasser.
Ist dieses üblich und wird man dafür bestraft trotzdem wir es nicht nutzen?
Danke
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  #2  
Alt 31.08.2013, 16:35
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vestus vestus ist offline
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Nein, fällt unter Bestandsschutz. Es darf aber nix ausgeleitet werden.
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Gruss Vestus
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  #3  
Alt 31.08.2013, 16:40
Verena M Verena M ist offline
Deckschrubber
 
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Vielen Dank
Gruß Mario
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  #4  
Alt 31.08.2013, 19:43
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Emotion Emotion ist offline
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Nordsee, Ostsee, Binnen???


Nord und Ostsee darfst du es dank Bestandsschutz weiter nutzen.

Binnen kräht auch kein Hahn nach!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #5  
Alt 01.09.2013, 01:15
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Nordsee, Ostsee, Binnen???


Nord und Ostsee darfst du es dank Bestandsschutz weiter nutzen.

Binnen kräht auch kein Hahn nach!
Danke!!!

...vor allem, wenn DU in der Nähe ankerst und badest
Guten Appetit
Im übrigen gibbet Binnen VERBOTE!
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es
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Gruss, Tom
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  #6  
Alt 01.09.2013, 08:48
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen

Nord und Ostsee darfst du es dank Bestandsschutz weiter nutzen.
Nur weil man nicht umrüsten muss heisst das lange noch nicht dass man sein Verdautes im Hafen einleiten darf. Ein Schiss innerhalb der 12 sm-Zone kann mal locker (theoretisch) bis zu € 50.000,- kosten.

http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umw...ebereinkommen/
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Gruss Vestus
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  #7  
Alt 01.09.2013, 09:20
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Nur weil man nicht umrüsten muss heisst das lange noch nicht dass man sein Verdautes im Hafen einleiten darf. Ein Schiss innerhalb der 12 sm-Zone kann mal locker (theoretisch) bis zu € 50.000,- kosten.

http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umw...ebereinkommen/
Moin Vetus,
...........Nur weil..........

Warum nicht ?

Ich bleibe dabei,
vor 100 Jahren wurde schon über Bord gek.......

...und heute noch genau so, nur ein bißchen moderner, von außen nicht einsehbar, d.h. mit Toiletten und Toilettenraum.

Gruß Neck,
der damit kein Problem hat und noch vor Jahren direkt eingeleitet hat.
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  #8  
Alt 01.09.2013, 09:26
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vestus vestus ist offline
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Theorie und Praxis waren schon immer zwei verschiedene Welten.

Die Frage war: "erlaubt oder nicht", und nur darauf habe ich geantwortet.

Ähm, ich bin mal kurz weg.....
__________________
Gruss Vestus

Geändert von vestus (01.09.2013 um 09:35 Uhr)
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  #9  
Alt 01.09.2013, 09:34
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Theorie und Praxis waren schon immer zwei verschiedene Welten.

Die Frage war: "erlaubt oder nicht", und nur darauf habe ich geantwortet.

Ich würde sagen, es ist erlaubt.

Gruß Neck
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  #10  
Alt 01.09.2013, 09:51
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GunKraus GunKraus ist offline
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Das nächste Scheißthema.

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=189139

Gib das Wort doch mal in die Suchfunktion und Du wirst viel zum Lesen haben!

Gunter
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  #11  
Alt 01.09.2013, 10:00
Neck Neck ist offline
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Zitat:
Zitat von GunKraus Beitrag anzeigen
Das nächste Scheißthema.

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=189139

Gib das Wort doch mal in die Suchfunktion und Du wirst viel zum Lesen haben!

Gunter
Moin Gunter,
kenn ich, das Scheißthema.
Auch da habe ich meine Meinung geschrieben und bin nicht vom Thema abgewichen.

Gruß Manfred
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  #12  
Alt 01.09.2013, 10:08
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Ich würde sagen, es ist erlaubt.

Gruß Neck
Für dich stelle ich den Link nochmal ein:

http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umw...ebereinkommen/

Anlage IV,2a
__________________
Gruss Vestus
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  #13  
Alt 01.09.2013, 10:35
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Hi,
ich scheiße nur in fremden Häfen ins Wasser oder kippe meinen Dreck hinter der Schleuse über Bord, das ist dann ja weit genug von meinem Fahrgebiet weg .
Das ist schon eine verkehrte Welt , pisse ich im Park gegen einen Baum zahle ich je nach Gemeinde bis 100€ Strafe und dann soll ich ungestraft 100 Liter gequirlte Scheiße straflos ins Wasser kippen dürfen.

Achso , ja, früher durfte man das ja , früher durfte man noch viel schlimmere Dinge tun , aber Zeiten ändern sich nun mal und das ist auch gut so.

Gruß Udo
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  #14  
Alt 01.09.2013, 13:16
LandSchlumpf LandSchlumpf ist offline
Lieutenant
 
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Hallo,
genau Früher. Früher gab es in Hassen die Todesstrafe. Deshalb darf ma das in Hessen heute auch noch ?
Gesetze und Verordnungen ändern sich. Was mal erlaubt war muss nicht mehr erlaubt sein !!! Ob das gut oder schlecht ist, ist eine andere Frage !!!
LG
Rene
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  #15  
Alt 01.09.2013, 13:19
Neck Neck ist offline
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Moin,
ja früher.

Früher hatten wir einen Kaiser, den brauchen wir auch nicht mehr.
Es geht ohne Kaiser auch ganz gut.

Gruß Neck
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  #16  
Alt 01.09.2013, 13:55
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Emotion Emotion ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Nur weil man nicht umrüsten muss heisst das lange noch nicht dass man sein Verdautes im Hafen einleiten darf. Ein Schiss innerhalb der 12 sm-Zone kann mal locker (theoretisch) bis zu € 50.000,- kosten.

http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umw...ebereinkommen/
Für Sportboote nur auf der Ostsee und ab Baujahr 1980'und auch dann nur wenn länger als 11,50m oder breiter als 3,80 m ( bis bj 2003)

http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umw...ge_IV67146.pdf
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #17  
Alt 01.09.2013, 14:21
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Für Sportboote nur auf der Ostsee und ab Baujahr 1980'und auch dann nur wenn länger als 11,50m oder breiter als 3,80 m ( bis bj 2003)

http://www.bsh.de/de/Meeresdaten/Umw...ge_IV67146.pdf
Selektives Lesen führt selten zum Erfolg. Ich denk mal du meinst das hier:


Ausnahmen von der Nachrüstungspflicht gemäß § 6b A
bs. 3 SchSV:
-
Schiffe, die vor dem 01.01.1980 gebaut sind,
-
Schiffe, die zwischen dem 01.01.1980 und 01.01.2003
gebaut sind und
a) eine Rumpflänge von weniger als 11,50 m oder ein
e Breite von weniger als 3,80 m
aufweisen oder
b) denen das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydro
graphie eine Bescheinigung über
die Befreiung von der Ausrüstungspflicht erteilt ha
t.

Ist aber immer noch keine Freigabe für den Donnerbalken.

P.S.: Ich stelle es mir grad bildlich vor: Der Skipper sitzt auf der Reling, brunzt ins Wasser und sagt dem Hafenmeister: "Ich darf das, mein Boot ist Bj. 1979" Köstlich.
__________________
Gruss Vestus
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  #18  
Alt 01.09.2013, 14:37
Neck Neck ist offline
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Vestus, wenn du dafür eine Bordtoilette benutzt, warum nicht.

Wenn generell Fäkalien von Binnenschiffen nicht mehr eingeleitet werden, würde die hälfte der Schiffe liegen.
Die andere hälfte liegt so wie so schon wegen den blöden Streik von VERDI.

Zum Beispiel die BM Schiffe alle so Baujahr um 1960 PL Flagge, vereinzelt neuerdings auch D Flagge (Berlin) ca. 57 x 7,50, da wird noch mit der Pütz nach gespült.
Fäkalientank ? Fehlanzeige.
Aber kontrolliert von WSP werden diese Schiffe auch und fahren immer noch.

Gruß Neck
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  #19  
Alt 01.09.2013, 14:53
Amerglass 32 Amerglass 32 ist offline
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Hier liegt meiner Meinung nach ein Irrtum vor.

Ob ich das mit Booten vor 01.01.1980 einleiten darf, liegt im Ermessen des Gewässerbesitzers, bzw. der Hafenordnung.

Fakt ist, dass ich mit dem Campingklo für 39,50 €, bei Supermarkt XYZ, der Ausrüstungsplicht nachkomme.

In den Niederlanden gibt es ein Einleitungsverbot, wie das erreicht wird, ist dir überlassen.
Zudem eine Gestattung in Notfällen.
So sind Seeventile nach draußen weiterhin nicht verboten.

In Deutschland gibt es das generelle Einleitungsverbot nicht. Denn die Passagierschiffe leiten auch kräftig ein. Sie haben nur am Steg oder den Landungsbrücken ein Verbot.

Eine Sanktion einer Nichtbenutzung, durch das Vorhandensein eines Seeventils, kann es daher nicht geben.
Wenn du dir daher Sorgen machst, mache doch den Griff vom Ventil ab.

Zitat:
Latrinenparolen stinken zwar nicht, doch es kann gewaltig stinken, dass sie immer wieder verbreitet werden...
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  #20  
Alt 01.09.2013, 16:18
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von Amerglass 32 Beitrag anzeigen
In Deutschland gibt es das generelle Einleitungsverbot nicht.
In welchem dt. Binnengewässer ist das Einleiten von Grau- und Schwarzwasser nicht generell verboten? Eine reine Sachstandsfrage, es scheint leider nicht sehr transparent zu sein Praxis und bzw. Kontrolle durch WSP ist noch einmal eine andere Sache.

meines Erachtens, ohne jetzt aber alle Belege zu haben (zusammenfassung hier: http://www.dmyv.de/fileadmin/downloa...tsabwasser.pdf). Falls jemand Belege hat, einfach dazu posten:
Elbe/Hamburg+Ostsee: quasi Verbot mit vielen Regelungen
Schlei: ebenso (da Geltungsbereich See)
Berlin/Brandenburg/Mecklenburg: Totalverbot
Neckar: angeblich Totalverbot, trotz Bundeswasserstrasse
Lausitzer Seenlandschaft: Totalverbot
Rhein: teilweise verboten (bspw. für Flußkreuzfahrer), teilweise soll verboten werden (allgemeine Personenschiffahrt), Rest unklar, d.h. das Gewässer darf nicht nachhaltig verschmutzt werden (bspw. durch Entleerung eines kompletten Tanks) aber ein generelles Verbot direkten Ableitens scheint es nicht zu geben.
Bodensee: Totalverbot

Sonst vlt. noch interessant:
Niederland seit 1.2009 Totalverbot für Schwarzwasser, außer für historische Schiffe
Schweden: Einleitungsverbot ab 2015 in allen nationalen Gewässern, heute unterschiedliche Verbote
Frankreich: ohohoh - niemals in einem Kanal schwimmen.

Geändert von horstj (01.09.2013 um 20:50 Uhr)
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  #21  
Alt 01.09.2013, 16:40
Benutzerbild von gummi1
gummi1 gummi1 ist offline
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Boot: Z-Ray III / Mercury 6 PS
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Eigentlich sollte es jedem ein Grundbedürfnis sein, unser aller Wasser nicht mit Fäkalien zu verschmutzen und das auch ohne Verbote.
__________________
Gruß
Winne

PS: Meine Drago 600 ist verkauft, ich bin wieder auf Gummi.
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  #22  
Alt 01.09.2013, 17:47
BeneSB BeneSB ist offline
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Ort: Mönchengladbach
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Boot: Elan 495 GT f mit 90 PS Mariner ELPTO
Rufzeichen oder MMSI: 0-8-15
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Auszug aus dem Fragenkatalog SBF

Da steht eindeutig SIND, das heißt, es handelt sich um ein Gebot.

Wo das gesetzlich geregelt ist, weiß ich leider auch nicht.

"Wie müssen Abfälle entsorgt werden?

- Es dürfen keinerlei Abfälle ins Wasser gelangen, Fäkalien und Öle sind an Land zu entsorgen."






MfG
Bene
__________________
________________________________



Stolzer Blick zurück, volle Kraft nach vorn.
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