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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 02.09.2013, 07:30
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Standard SKN / FKN ohne Führerschein ?

Guten Morgen,

mich interessiert wie zur Prüfung für den SKN/FKN Schein zugelassen werden kann wenn man keine Führerscheins besitzt ?

Es ist in den Formularen für die Anmeldung vermerkt dass entsprechende Führerscheine vorzulegen sind bzw. es heisst: "... oder ein anderen Befähigungsnachweis zu erbringen ist dass man ein Wassersportfahrzeug führen kann" ...

Aber... im Dokument

http://www.wsv.de/wsd-n/Service/Bros...snachweise.pdf

ist geschrieben dass man entsprechende Führerscheine/Patente zu haben hat um den Nachweis erbringen zu können...

Wisst Ihr mehr ?

Reichen nicht z.B. diverse Funkzeugnisse auch aus ?


Stefan
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  #2  
Alt 02.09.2013, 08:08
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Da ich gerade im Frühjahr die SKN/FKN gemacht habe mal die Anforderung.

Prüfungskomission PA Bremen bzw. Beauftragte Prüfer. Vorzulegen sind Personalausweis und SBF See oder höher. Vor Ausgabe der Nachweise nach bestandener Prüfung wird hiervon eine Kopie gemacht und mit der Nummer gespeichert. Macht ja auch Sinn denn T2 Munition mit glühendem Magnesium kannst und darfst du Binnen nicht benutzen. Hier war man aufgrund schlechter Erfahrungen aus der Vergangenheit sehr streng bei der Prüfungskommission. (Stand: April 2013)

Für die kleine aber Wirkungsvolle Anwendung ohne Prüfung (T1) gibt es Munition z.B. Nico Signalgeber die zwar nur eine Steighöhe von 80m erreichen, aber im unmittelbaren Küstenbereich gut sichtbar sind.
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Gruss Michael
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  #3  
Alt 02.09.2013, 19:46
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Ich muss meine Antwort noch mal ergänzen, denn ich hatte mal wieder nur unser gemeinsames Hobby "Boot" im Kopf

Es gibt die SKN / FKN Prüfung auch für andere Hobbys und Berufe wie z.B. Piloten, Alpinisten u.a. . Was hier nachgewiesen werden muss kann ich nicht sagen.
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  #4  
Alt 02.09.2013, 20:43
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FKN bedingt für die Zulassung zur Prüfung einen SBF. Ist zwar nach der neuen 15 PS-Regelung für Segler der < 25 Fussklasse Blödsinn, aber was soll´s. Irgendwie müssen die Verbände ja auch Kohle machen.

Unbestätigten Gerüchte zufolge soll der FKN in absehbarer Zeit ersatzlos gestrichen werden, also abwarten.

SKN für die SiPi wird seit einiger Zeit wieder angeboten, dazu ist kein SBF erforderlich, sh. z.B. hier:

http://www.wassersportcompany.de/pyro.htm

Einige Sportler brauchen nicht mal den SKN für die SiPi, die werden wohl eine andere Lobby haben..
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Gruss Vestus
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  #5  
Alt 02.09.2013, 20:59
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Guten Abend,

danke für Eure informativen Antworten.

Dachte das ist ne nette Ergänzung zu meiner bestandenen §7 WaffG Prüfung...

Werd dann mal abwarten.

Stefan
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  #6  
Alt 02.09.2013, 23:01
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Zitat:
Zitat von 123X1 Beitrag anzeigen
Guten Abend,

danke für Eure informativen Antworten.

Dachte das ist ne nette Ergänzung zu meiner bestandenen §7 WaffG Prüfung...

Werd dann mal abwarten.

Stefan
wenn du Schußwaffensachkunde nach §7 hast, dann hast du doch alles um mit einer Signalpistole Cal.4 hantieren zu dürfen,
wenn du eine WBK hast, kannst du dir eine Cal.4 eintragen lassen
wenn da das Bedürfnis hast
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #7  
Alt 03.09.2013, 21:40
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Zitat:
Zitat von 123X1 Beitrag anzeigen
Guten Abend,

danke für Eure informativen Antworten.

Dachte das ist ne nette Ergänzung zu meiner bestandenen §7 WaffG Prüfung...

Werd dann mal abwarten.

Stefan
Freu dich mal nicht zu früh. Ist die Prüfung for Sportwaffen abgenommen worden, gilt diese noch lange nicht für die SiPi, jedenfalls nicht in Berlin.
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Gruss Vestus
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  #8  
Alt 04.09.2013, 07:32
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Freu dich mal nicht zu früh. Ist die Prüfung for Sportwaffen abgenommen worden, gilt diese noch lange nicht für die SiPi, jedenfalls nicht in Berlin.
Mhhh,

dann haben die Berliner aber komische Ansichten. In Bayern und NRW gab es keine Probleme bei mir.

Ich habe denen nur nicht verraten, dass ich ein Schlauchi hab

cu

Stefan
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  #9  
Alt 04.09.2013, 08:09
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Zitat:
Zitat von Hufi Beitrag anzeigen
Mhhh,

dann haben die Berliner aber komische Ansichten. In Bayern und NRW gab es keine Probleme bei mir.

Ich habe denen nur nicht verraten, dass ich ein Schlauchi hab

cu

Stefan
Nö, denke mal das deine WBK mit Eintrag der SiPi vor der Reform war. Da hattest du Glück mit dem Zeitpunkt.

Nach dem ganzen Hickhack um die Prüfung waren ja jetzt im Mai die ersten Prüfungen. Für die WBK, die du ja zuerst brauchst um eine SiPi kaufen und besitzen zu dürfen, musst du den Beweis des Bedarfs führen. Das heißt, die zuständige Polizeibehörde will den Kaufvertrag oder sonstige Dokumente einer seegängigen Yacht sehen, bevor über deinen Antrag entschieden wird.
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Gruss Michael
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  #10  
Alt 04.09.2013, 11:01
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und so sehen die Ausweise jetzt aus........

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  #11  
Alt 04.09.2013, 11:12
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Zitat:
Zitat von NiceSound Beitrag anzeigen
Nö, denke mal das deine WBK mit Eintrag der SiPi vor der Reform war. Da hattest du Glück mit dem Zeitpunkt.

Nach dem ganzen Hickhack um die Prüfung waren ja jetzt im Mai die ersten Prüfungen. Für die WBK, die du ja zuerst brauchst um eine SiPi kaufen und besitzen zu dürfen, musst du den Beweis des Bedarfs führen. Das heißt, die zuständige Polizeibehörde will den Kaufvertrag oder sonstige Dokumente einer seegängigen Yacht sehen, bevor über deinen Antrag entschieden wird.
wenn ich aber ein Segelboot mit einem 15PS innenborder kaufe, benötige ich ja keinen Führerschein.
Eine SiPi wäre aber vielleicht ratsam um Hilfe zu rufen.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

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  #12  
Alt 04.09.2013, 11:27
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Zitat:
Zitat von NiceSound Beitrag anzeigen
Nö, denke mal das deine WBK mit Eintrag der SiPi vor der Reform war. Da hattest du Glück mit dem Zeitpunkt.

Nach dem ganzen Hickhack um die Prüfung waren ja jetzt im Mai die ersten Prüfungen. Für die WBK, die du ja zuerst brauchst um eine SiPi kaufen und besitzen zu dürfen, musst du den Beweis des Bedarfs führen. Das heißt, die zuständige Polizeibehörde will den Kaufvertrag oder sonstige Dokumente einer seegängigen Yacht sehen, bevor über deinen Antrag entschieden wird.
Hi,

ich habe dem hiesigen PP Aachen eben diese Frage gestellt und bekam die Auskunft, dass ich als Jäger und Inhaber der grünen WBK den SBF See vorlegen muss, um ein Bedürfnis nachzuweisen. Daraufhin würde ich eine Erwerbsberechtigung für eine SIPI erhalten.
Scheint ja von PP zu PP und Land zu Land unterschiedlich gehandhabt zu werden.

LG Rolf
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  #13  
Alt 04.09.2013, 11:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn ich aber ein Segelboot mit einem 15PS innenborder kaufe, benötige ich ja keinen Führerschein.
Eine SiPi wäre aber vielleicht ratsam um Hilfe zu rufen.
...ich denke mal das es über den deutschen Seglerverband hier auch eine Regelung gibt.

Der WBS für die SiPi kommt von deiner örtlichen Polizeibehörde.

Der einzige Vorteil den dir die SiPi gegenüber der Handmunition bietet ist ein etwas geringerer Preis der Munition. Bis der sich aber bezahlt macht, da du die SiPi ja auch kaufen musst, must du schon oft einen Notfall haben. Steighöhe, Falldauer, etc... sind gleich.

Für die Hollandfahrer kommt noch hinzu das es sehr umständlich ist die SiPi einzuführen. (Zentrale Anmeldung in Utrecht)
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Gruss Michael
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  #14  
Alt 04.09.2013, 12:24
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Zitat:
Zitat von NiceSound Beitrag anzeigen
...ich denke mal das es über den deutschen Seglerverband hier auch eine Regelung gibt.

Der WBS für die SiPi kommt von deiner örtlichen Polizeibehörde.

Der einzige Vorteil den dir die SiPi gegenüber der Handmunition bietet ist ein etwas geringerer Preis der Munition. Bis der sich aber bezahlt macht, da du die SiPi ja auch kaufen musst, must du schon oft einen Notfall haben. Steighöhe, Falldauer, etc... sind gleich.

Für die Hollandfahrer kommt noch hinzu das es sehr umständlich ist die SiPi einzuführen. (Zentrale Anmeldung in Utrecht)
Oder vom Ordnungsamt.

Die Fragen dann aber auch noch mal bei den Grünen nach, dass Du auch brav warst

cu

Stefan
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  #15  
Alt 17.12.2013, 21:16
Niedersachse Niedersachse ist offline
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@ Nice Sound:

Ich habe letztes Jahr den SKN bei Gropp Sicherheit (einfach googeln) gemacht. Die Stellen eine selbst entwickelte Urkunde im DIN-A-4-Format aus, die den FKN umschließt, von den Mitgliedern der Prüfungskommission unterzeichnet ist und auf eine Verfügung der Polizeidirektion Lüneburg Bezug nimmt.

Es scheint so zu sein, dass es für den SKN keine Standardformulare gibt, sondern jeder Anbieter einen eigenen Ausweis erstellt. Eigentlich schon komisch, dass der FKN stärker reglementiert ist, und ja auch nur vom DSV bzw. DMYV ausgestellt werden kann.
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  #16  
Alt 18.12.2013, 08:04
Rocket Rocket ist offline
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Habe beides Ende November (SKN) bzw. Anfang Dezember (FKN) gemacht
- Du brauchst für FKN ganz klar einen SBF, der ist in meinem Nachweis auch als Referenz angegeben.

SKN kannst Du so machen, allerdings muß man für die WBK ein Bedürfnis nachweisen, das ist ein seegängiges Boot. Folglich musst Du Eigner sein, nicht zwangsläufig Inhaber eines SBF.

Für andere Hobbies (Fliegen etc.) habe ich aber keine Ahnung, wie das gehandhabt wird...
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Grüße, Björn
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  #17  
Alt 18.12.2013, 08:39
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Zitat:
Zitat von timboot Beitrag anzeigen
Hi,

ich habe dem hiesigen PP Aachen eben diese Frage gestellt und bekam die Auskunft, dass ich als Jäger und Inhaber der grünen WBK den SBF See vorlegen muss, um ein Bedürfnis nachzuweisen. Daraufhin würde ich eine Erwerbsberechtigung für eine SIPI erhalten.
Scheint ja von PP zu PP und Land zu Land unterschiedlich gehandhabt zu werden.

LG Rolf
Ich muss meine Aussage vom September auch revidieren. War letzte Woche nochmal im PP Aachen und jetzt sagte man mir, dass Jagdschein und WBK nicht ausreichen für eine Signalpistole sondern SKN, SBF-See und Nachweis über den Besitz einer seegängigen Yacht.
Selbst der Chef der Abteilung schüttelte nur den Kopf, ob dieser "neuen" Verfahrensvorgaben aber so ist das nun mal in D.
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LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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  #18  
Alt 18.12.2013, 08:57
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Das mit dem Nachweis ein Boot zu haben ist so neu auch nicht.
Weiterhin muss es auch die ein oder andere Voraussetzug erfüllen, überdeckte Kajüte und sachgerechte Aufbewahrungsorte für Wumme und Munition etc..

Und wichtig was schon Michael oben erwähnte, so praktisch die Sigpi ist sie bringt im Ausland gerne Problem weil man an die dortigen Waffengesetze stößt.

Rein adminmistrativ betrachtet machen heute Raketen, Handfackeln und andere Signalgeber mehr Sinn als eine SigPi. Schlicht der überschaubareren Vorschriften wegen.
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Gruß
Kai
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  #19  
Alt 18.12.2013, 08:58
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Zitat:
Zitat von timboot Beitrag anzeigen
Ich muss meine Aussage vom September auch revidieren. War letzte Woche nochmal im PP Aachen und jetzt sagte man mir, dass Jagdschein und WBK nicht ausreichen für eine Signalpistole sondern SKN, SBF-See und Nachweis über den Besitz einer seegängigen Yacht.
Selbst der Chef der Abteilung schüttelte nur den Kopf, ob dieser "neuen" Verfahrensvorgaben aber so ist das nun mal in D.
Wobei seegehend ein Knackpunkt sein kann. Es gibt keine allgemeine Definition, nur einige Anhaltspunkte wie z.B. Größe > 7m. Gottseidank war mein SB nett und hat 6,1m auch gelten lassen

Ein Kollege in München ist an der Längenbedingung gescheitert

cu

Stefan
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  #20  
Alt 18.12.2013, 09:01
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Das mit dem Nachweis ein Boot zu haben ist so neu auch nicht.
Weiterhin muss es auch die ein oder andere Voraussetzug erfüllen, überdeckte Kajüte und sachgerechte Aufbewahrungsorte für Wumme und Munition etc..

Und wichtig was schon Michael oben erwähnte, so praktisch die Sigpi ist sie bringt im Ausland gerne Problem weil man an die dortigen Waffengesetze stößt.

Rein adminmistrativ betrachtet machen heute Raketen, Handfackeln und andere Signalgeber mehr Sinn als eine SigPi. Schlicht der überschaubareren Vorschriften wegen.
Kommt auf Deinen SB an. Mein Schlauchi hat auch keine Kabine. Es wurde nur eine fest mit dem Bootskörper verbundene Stahlkassette gefordert.

Ansonsten reichte meine CE B

Aber auch das kann im nächsten Landkreis anders aussehn.


cu

Stefan
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  #21  
Alt 18.12.2013, 17:00
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Zitat:
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Ich muss meine Aussage vom September auch revidieren. War letzte Woche nochmal im PP Aachen und jetzt sagte man mir, dass Jagdschein und WBK nicht ausreichen für eine Signalpistole sondern SKN, SBF-See und Nachweis über den Besitz einer seegängigen Yacht.
Selbst der Chef der Abteilung schüttelte nur den Kopf, ob dieser "neuen" Verfahrensvorgaben aber so ist das nun mal in D.
Mir gaubt ja (kaum) einer.

Noch bekloppter ist es dass der Charterer für das an Bord befindliche Feuerwerk den FKN braucht, ihm die SiPi aber vom Vercharterer ohne SKN oder sonstige Nachweise in die Hand gedrückt werden darf.

WaffG §12,3.4

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
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Gruss Vestus
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  #22  
Alt 09.07.2018, 19:37
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Liebe Bootsgemeinde, ich hole diesen Trööt mal wieder hoch, weil es bei mir jetzt langsam aktuell wird mit diesen Scheinereien. Folgende Konstellation:

Ich mit SBF See (u.a.) will den SKN machen (auf Anraten meines Lehrers).
Meine Tochter (17) mit SBF See darf den SKN noch nicht machen, weil noch nicht 18, darf aber den FKN machen.
Mein Sohn (bald 16, ohne alles) würde auch gern den FKN machen. Bräuchte der dazu aber den SBF See?

Ich habe schon im Netz rumgesucht, finde aber permanent einander widersprechende Auskünfte. Weiß da von euch jemand was Genaueres oder hat den einen entscheidenden Link parat?

Danke für alles!
Joachim
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Viele Grüße Joachim
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  #23  
Alt 09.07.2018, 22:54
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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die Scheine sind Verbandscheine, normal braucht die kein Mensch
wenn es dir nicht nicht so eilig ist, warte doch bis deine Kinder 18 sind und macht die Scheine dann zusammen, den Lehrer wird es freuen, der macht da gut Kohle mit
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #24  
Alt 10.07.2018, 07:43
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Gerade beim „kleinen“ FKN kannst Du Dir den Lehrer auch noch sparen. Auf der Seite des DMYV findest Du alle 60 Fragen mit den passenden Antworten. (Und da sind auch Fragen bei wie „Wann werden Notsignale eingesetzt? - Im Notfall.“)

Die Prüfung kostet sagenhafte 19,26 EUR.

Ich hab den FKN auch nur, weil ich mit dem Lernen für die Funkscheine schneller fertig war als erwartet, da hab ich den halt mitgemacht. Zeitaufwand lernen FKN ist unter 8 Stunden.

Darum kann Deine Tochter ihn jetzt machen und Dein Sohn nach dem SBF.
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  #25  
Alt 10.07.2018, 07:54
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
..., normal braucht die kein Mensch ...
Der inhaltliche Nutzen mag keinen Nutzen haben - rechtlich benötigt man den FKN schon für den Erwerb+Besitz von Fallschirmsignalrakaten (alles andere ist frei). Und auch hier gibt es seit vielen Jahren ein Gerücht, dass die Fallschirmsignalraketen herabgestuft werden sollen und dann frei wären. Soweit ich weiß hat sich bislang dazu nichts getan.

zum FKN:

DSV: http://www.sportbootfuehrerscheine.o...hweis-fkn.html
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen
DMYV: https://www.dmyv.de/fuehrerschein-fu...ine/fkn/?L=180
Zulassung zur Prüfung
  • Mindestalter 16 Jahre
  • ...
  • Kopie eines amtl. Sportbootführerscheins Binnen oder See
gemäß §1 ErsteSprengV
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__1.html



Zitat:
die Scheine sind Verbandscheine
Der FKN schon - Der SKN wird nicht über die Verbände DMYV/DSV und deren jeweilige Prüfungsstruktur abgenommen. Für die Abnahme der Prüfungen zum SKN benötigt eine z.B. Wassersportschule oder eine unabhängige Prüforganisation oder ein Verein eine entsprechende Einzelzulassung der regional zuständigen Ordnungsbehörde. Der SKN beinhaltet übrigens den FKN. Für den SKN wird kein Sportbootführerschein vorausgesetzt - ist aber erst ab 18 J.


zum SKN:
Zitat:
Noch bekloppter ist es dass der Charterer für das an Bord befindliche Feuerwerk den FKN braucht, ihm die SiPi aber vom Vercharterer ohne SKN oder sonstige Nachweise in die Hand gedrückt werden darf.
Im rechtlichen Sinne schon, nur wird man kaum einen Vercharterer finden, der eine SiPi mit der Yacht verchartert.
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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